Vielen Dank für die Hilfe!

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 4.516 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Juni 2011 um 14:54) ist von Sparky.

  • Wenn dem Zoll was Spanisch vorkommt dann öffnen sie das Päckchen schon vorher bevor du es mit der Post bekommst,sie wissen schon was drin ist!

  • Naja, alle Pakete gehen erstmal durch den Zoll. Es kommt nun darauf an ob eine Rechnung angebracht ist.

    Es geht dem Zoll in erster Linie darum was für einen Wert das Paket hat. Der Inhalt interessiert erstmal gar nicht. Die meisten Pakete werden auch einfach so durchgelassen. Man kann schließlich nicht alles kontrollieren. Bei mir wurden bis jetzt von 6 Paketen nur eins einbehalten wegen einer angeblich fehlenden Rechnung am Paket.

    Habe dann das Schreiben mit der ebay-Rechnung dabei an den Zoll geschickt und bekam das Paket dann ungeöffnet zugeschickt.

    Schwer zu sagen was Du nun machen sollst. Ich glaube ich wüsste es selbst auch nicht.

  • Naja, alle Pakete gehen erstmal durch den Zoll. Es kommt nun darauf an ob eine Rechnung angebracht ist.

    Es geht dem Zoll in erster Linie darum was für einen Wert das Paket hat. Der Inhalt interessiert erstmal gar nicht. Die meisten Pakete werden auch einfach so durchgelassen. Man kann schließlich nicht alles kontrollieren. Bei mir wurden bis jetzt von 6 Paketen nur eins einbehalten wegen einer angeblich fehlenden Rechnung am Paket.

    Habe dann das Schreiben mit der ebay-Rechnung dabei an den Zoll geschickt und bekam das Paket dann ungeöffnet zugeschickt.

    Schwer zu sagen was Du nun machen sollst. Ich glaube ich wüsste es selbst auch nicht.

    Danke für die Info..

    Warte zunächst auf die grüne Karte vom Zoll und dann das Verweigern zurückschicken. Denke das ist schon die beste Möglichkeit im Moment...

  • Vom Sehen kann man schon sehr wahrscheinlich spüren, dass die Lampe für Montage gedacht ist...
    http://shop.ehobbyasia.com/g-p-weaponlight-m3.html

    Vom Lesen her auch. Der selbstredende Link steht aber nun sicher nicht auf dem Paket. Generell kann man dem Zoll (im persönlichen Gespräch) schon klarmachen, dass die Bestellung irrtümlich erfolgte, da die Gesetzeslage für Taschenlampen dir eben erst jetzt geläufig ist. Eine verbindliche Rechtsauskunft kann (und darf) dir hier auch niemand geben, es sei denn, er wäre Rechtsanwalt. Insofern sind die hier geschilderten Folgen alles nur Vermutungen.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Hi penny, :)

    der Zoll selbst ist nicht befugt Pakete zu öffnen. Aber er kann natürlich anordnen, welches Paket geöffnet werden soll.

    Mal ganz grundsätzlich: Die Bestellung dieser Lampen/Montagekombination stellt strafrechtlich gesehen eine nicht vollendete, aber im Versuchsstadium steckende Straftat dar. Bis jetzt ist es nur ein Versuch eine Straftat zu begehen, nämlich in den Besitz dieser Lampe zu gelangen.

    DAS ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt erst einmal nicht tragisch, kennt das Strafrecht nämlich den Tatbestand des "strafbefreienden Rücktritts" im Versuchsstadium. Auch durch den Beitrag hier hast Du jetzt schon dokumentiert, dass Du aus Unwissenheit gehandelt hast, aber den tatbestandlichen Erfolg gar nicht wolltest. Das kann noch von Bedeutung sein, aber dazu gleich noch mehr. Dadurch, dass Du den Tatbestand (ist ein Vorsatzdelikt) nicht verwirklichen wolltest und aufgrund eines Irrtums gehandelt hast (Verbotsirrtum), entfällt eine der drei wichtigen Vorraussetzungen die es erfordert um eine Straftat zu begehen. (Das könnte man jetzt auch noch ausführlich erklären, ist aber jetzt nicht nötig).

    Der strafbefreiende Rücktritt erfolgt eigentlich ganz einfach. Setze Dich mit dem Zoll in Verbindung und erkläre einfach die Sachlage. Dir passiert nichts. Das Päckchen geht wieder an den Absender zurück.

    Jetzt hast Du aber leider noch ein ganz anderes Problem. Deshalb kann es wichtig sein, sich schnellstmöglich mit dem Zoll in Verbindung zu setzen. Die meisten Sendungen werden geröntgt. Wenn sie aus nicht EU-Ausland kommen, dann sowieso.

    Hat der Zoll durch einen Berechtigten jetzt schon das Päckchen öffnen lassen, dann kann es gut sein, dass die Sache schon bei der Zollfahndung liegt. Rein theoretisch kann es also passieren, das die Lampe mit Montage schon gefunden wurde. Dann kann es passieren, dass Du sehr schnell als Beschuldigter giltst, was dann Unannehmlichkeiten, auch wenn der Sachverhalt abschließend geklärt wird, bekommst, die Du durch schnelle Kontaktaufnahme mit dem Zoll vermeiden kannst. Ein einfacher Anruf wird reichen, um dieses Missverständnis dann aus dem Weg zu schaffen.

    Geht die Zollfahndung davon aus, dass Du vielleicht kein "Ersttäter" bist und bei Dir Zuhause noch mehr illegale Dinge aufzufinden sind, kann sie einen Durchsuchungsbeschluss beantragen, den sie aufgrund der Sachlage vermutlich auch bekommt.

    Also einfach die Annahme durch das Formular zu verweigern ist hier nicht ratsam. Wenn Du jetzt abwartest, bis Du, oder ob Du benachrichtigt wirst, wird es umso problematischer die Sache zu klären.

    Ich will Dir keine Angst machen. Es passiert Dir sicher nichts. Allerdings musst Du die Sache mit dem Zoll direkt klären und zwar schnell.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Aua - auf alle Fälle mal eben $45 (+Versandkosten?) in die freie Marktwirtschaft gespendet... :whistling:

    (ja, ich kanns tatsächlich "vom Sehen spüren". Sieht mir sogar danach aus, dass die Montage nicht lösbar sondern direkt mit der Lampe verbunden ist, also gaaanz "böse" )

    Und weils so lustig ist, in Österreich bekommt man ein fast gleiches Produkt für 18 €...

    http://www.airsoftcompany.at/product_info.p…uper-Xenon.html


    Bezüglich der Aussage, wenn da eine Montage bei ist kann man ja den Zöllner fragen ob diese vernichtet werden kann:

    Guten Tag Herr Zollbeamter, habe da ein kleines Problem. Habe mir in Asien bei EhobbyAisa, einem Airsoftgroßhändler, dieses tolle Tactical Light mit einer Montagehalterung besorgt, dass jetzt da vor ihnen liegt. Da ja das Anbringen von Lampen usw. verboten ist, wäre es okay, wenn sie die Montage selbst behalten, und ich nur die Lampe mitnehme? Dass da ein Kabel zum Klickschalten dran ist, bitte einfach mal ignorieren. Ich werde mir daheim keine Mountringe etc. kaufen um dass dann trotzdem an meiner AEG anzubringen, voll versprochen Herr Zollbeamter.

    xD

  • Ich würde das Teil ungeöffnet zurückgehen lassen. Da du dein Geld ja schliesslich, zumindest zum Teil, zurück haben willst würde ich eine Mail an sales@ehobbyasia.com schicken und den Fall schildern. Diese Mail könnte dir dann auch helfen, falls diene Bestellung ein juristisches Nachspiel hätte. Ist aber m.E. unwahrscheinlich. Näheres siehe:

    What happens if you receive a faulty product?
    Our customer service team will be here to assist you. Please contact sales@ehobbyasia.com and send the details including order number, SKU number, photos of the faulty product and description of the faulty product.
    http://shop.ehobbyasia.com/ehobby_faq

    bzw.
    Customs Seizing

    As long as importing airsoft is legal in your country, we have money back guarantee to make sure you receive your order and customs do not seize it. For more information about this issue, please contact sales@ehobbyasia.com
    http://shop.ehobbyasia.com/ehobby_warranty

    Zudem habe die eine low-prize Garantie. Wenns das in AU also günstiger gibt, hätte man mit denen handeln können :) Aber egal, das Teil soll ja eh zurückgehen:
    Customer Satisfaction
    Your money is as important to us as it is to you, so we treat your package with respect.
    All products sold by eHobby Asia are carefully tested in order to ensure no DOA.
    We provide 100% Money Back Guarantee upon custom seizure and confiscation provided airsoft is legal to ship to your country. eHobby Asia is willing to perform the necessary work for free to ensure the shipment complies with all local customs regulations, such as Blaze Marking & Trademark Removal for US buyers.
    Low Price Guaranteed:- If you find the same product listed on other Website is cheaper than ours, we are happy to bit them. Final decision will be made by eHobby Asia.

    EDIT: http://shop.ehobbyasia.com/about-ehobbyasia
    Also, kurze Mail an sales@ehobbyasia.com, das das Teil hier vom "custom" (Zoll) "seized" (beschlagnahmt) wurde bzw. würde, da Produkt in D illegal und die Bitte um Rücküberweisung.

  • Vielen Dank für den Vorschlag!

    Hab eben ehobby ne Mail geschickt. Mal sehen...

  • hey penny,

    also ich hätte mir da erstmal garnicht so viele sorgen gemacht.allerdings wäre ein klärender anruf deinerseits beim zoll sicherlich hilfreich.wenn du erstmal angeschrieben wurdest,ist die erklärungsnot sicher größer,als wenn du vorher schon selber bescheid gibst und um klärung bittest.dann kannste auf jeden fall wieder beruhigt schlafen ;-).

    ist ja nun nicht so...dass du versucht hast,einen sack voll relevanter und verbotener realsteal teile inkl ziellaser mit schalter einzuführen.vorbestrafter intensivtäter mit verstoß gegen geltendes waffengesetz bist du sicher auch nicht.also....keep cool,du wirst schon nicht gleich verknackt ;)

    mfg

    marc

  • Trotzdem solltest du selbst aktiv werden und nicht auf den Zoll warten. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ist nicht der Umgang mit diesen Gegenständen strafbar und nicht nur der Besitz? Wenn der Umgang strafbar ist, dann stellt schon der bloße Erwerb eine Straftat dar. Kann mal jemand das WaffG zitieren? Geht am Mobiltelefon so schlecht alles.

    Zusammenfassend sei nochmal gesagt, dass aktives Handeln besser ist als Abwarten!


    Edit: im WaffG steht, dass der Umgang mit den Waffen in Anlage 2 Abschnitt 1 verboten ist. Wenn ich mich richtig erinnere, dann umfasst Umgang so ziemlich alles von Kauf, Verkauf, Eigentum und Besitz ;)
    Also lieber handeln

    Einmal editiert, zuletzt von Rancon (10. Juni 2011 um 17:58)

  • Hey Penny,

    ich war selber auch vor 3 Wochen auf dem Zollamt wegen 2 Taschenlampen und einer Helmcam. Das Päckchen wurde auch erst in meinem Beisein geöffnet, da der Typ auch irgendwas von nicht vorhandener Rechnung usw gebabbelt hat, die aber auf dem Päckchen angebracht war! Naja egal, ab 22 Euro Warenwert wurde mir erklärt, kommt noch Einfuhrumsatzsteuer dazu und dann schauen sie genauer.... Ich weiß das hilft Dir jetzt nicht wirklich weiter, aber mir wurde damals noch gesagt, ab der 3 Woche wo das Päckchen dann im Zollamt liegt, werden Verwahrungsgebühren erhoben pro Tag.....


    Hier noch der Flyer der mir mitgegeben wurde....falls es jemanden interessiert, steht aber nichts von Waffenteilen oder so drauf!

  • Hab eben ehobby ne Mail geschickt. Mal sehen...


    Die Mail zu senden bevor du (offiziell) von Zollamt Bescheid bekommst war schonmal "taktisch" sinnvoll, hast du damit ja schon demonstriert, dass du die ursprüngliche Kaufentscheidung bereits bereut und widerrufen hast und nicht erst am Ende wegen eventuell drohendem Ärger den Rückzieher machst.

    Falls du mit dem Zoll sprechen musst, auf diese Stornierung und den Grund (Verunsicherung über die Rechtslage im Nachhinein) hinweisen sowie auch ausdrücklich darauf, dass das Teil nur für SPIELZEUG (Softair) Pistölchen und nicht etwa für "echte" Waffen vorgesehen und geeignet ist. Damit sollte glaubhaft sein, dass du keine wie immer "krummen" Absichten verfolgt hast.

    Ich denke auch nicht, dass du irgendwelche größeren Konsequenzen zu befürchten hast. Deine Unkosten und Unannehmlichkeiten sind ja auch ärgerlich genug. Versuch dich also mal so gut es geht zu entspannen, bis die Sache (vorraussichtlich in Kürze) über die Bühne ist; DAUMENDRÜCK :thumbup:

    ich schoss nem hipster ins bein, jetzt hopst er :cowboy:

  • Geschäftsidee: diese Lampe kaufen, Batterien entfernen, Innenleben mit Zement etc. ausfüllen und somit unbrauchbar machen und als "Attrappe" an Leute in Deutschland verkaufen

    (soll keine Geschäftsidee sein, aber wäre dies machbar, bzw.legal. weil im Prinzip ist das große Problem ja nur, wenn es eine Lampe ist, mit Montage, DIE FUNKTIONIERT, wenn ich sie soweit "zerstöre" dass sie unbrauchbar wird in ihrer Funktion, so sollte man sie doch anbringen dürfen oder? bzw. sogar eben logisch auch besitzen... hab so eine sogar mal bei egun gesehen.

    Kurzfassung: ist eine,in der Funktion einer Lampe, dauerhaft unbrauchbar gemachte, in Deutschland legal?

  • Ja, haben viele Airsofter.

    Habe schon davon gelesen, dass Leute das vom Versender machen lassen. Den Service (hier: Lampe unbrauchbar machen) bietet der gewählte Versender wegen sowas auch explizt an. Muss man denen aber vorher wohl mitteilen, dass man das wünscht:
    "eHobby Asia is willing to perform the necessary work for free to ensure the shipment complies with all local customs regulations, such as Blaze Marking & Trademark Removal for US buyers."
    http://shop.ehobbyasia.com/about-ehobbyasia
    Aber Vorsicht: Irgendwo hatte ein Forant berichtet, dass eine Laser/Licht-Deaktivierung doch nicht, wie verabredet, durchgeführt wurde. Das Teil wurde ihm fieser weise zugestellt und am nächsten Tage gabs eine Polizeikontrolle bei ihm deswegen. Leider hatte der Betreffende das Teil noch nicht selbst unbrauchbar gemacht/zurückgesendet. Erscheint uns allen sicherlich als kleinlich/unverhältnismässig, aber so sind die Regeln - das ist der Peis! Ich persönlich bin aber schon extrem froh, dass man in D nahezu originalgetreue AS-Militärwaffennachbauten (bzw. auch demilitatisierte "Deko-Waffen") legal besitzen/kaufen kann. War ja nicht immer so und muss auch nicht immer so bleiben! Also, ggf. sich vorab informieren, u.U. direkt beim lokalen Zoll.

  • Moin.

    Du kannst nichts absichtslos bestellen.

    Das Bestellen allein stellt die Absicht dar, es besitzen zu wollen.

    Wäre dies nicht so, müßte man an der Geschäftsfähigkeit und dem Gesundheitszustand zweifeln.

    Gruß rabe

  • Es lag wohl nicht in der absicht, illegales zu bestellen.
    Andersherum kannst Du ihm natürlich unterstellen, absichtlich illegal gehandelt zu haben.

    Zitat

    Das Bestellen allein stellt die Absicht dar, es besitzen zu wollen.

    Richtig, aber das bestellen alleine stellt nicht unbedingt die Absicht dar, etwas illegal besitzen zu wollen.


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Kurzfassung: ist eine,in der Funktion einer Lampe, dauerhaft unbrauchbar gemachte, in Deutschland legal?

    Ja, aber nur wenn sie bereits in diesem Zustand nach Deutschland eingeführt wurde - schon der Besitz der Lampe ist eine Straftat, daher muss der Umbau im Ausland erfolgen und irreparabel sein. Ausgießen des Lampenkörpers mit Kunstharz, Zement etc. nachdem alle Elektronik entfernt wurde
    Mittlerweile bieten einige asiatische Shops die gesetzeskonforme Unbrauchbarmachung der Lampen/Laser gegen Aufpreis an, afaik wird auch eine Art "Zertifikat" bzw. Bericht über die Bearbeitung beigelegt

  • Ja selbstredend, würde keine Schwierigkeit darstellen, dies zu tun. Der Shop ist in Wien, ich wohne ebenso hier. Weil bisschen absurd ist es ja schon, was man für das Teil dort verlangt. Einzig die Versandkosten nerven wieder weil die nicht ganz billig sind, aber da müsste man denn schauen. Sollte also jemand interesse haben, einfach mal melden.

    :) Wäre doch ein Witz, wenn das nicht ginge.


    Ist ja verständlich, dass dies schon vorher getan werden muss, da ich ja sonst genauso sagen könnte, ich will meine AEG ja nicht in D spielen, sondern nur durchfahren um ins andere Land zu gelangen. Leider. :(

  • ....alles Wurscht... in seinem Fall ist es wichtig,
    dass er das Paket nicht anfasst. Weder beim Zoll
    noch beim Postboten zu Hause.
    Pakete dessen iIllegaler Inhalt bekannt ist, werden auch
    gern weitergeschickt und das Weitere von den entsprechenden
    Ermittlungsbehörden beobachtet.....

    Nebenbei sollte einem schon auffallen, dass Soetwas nicht
    von deutschen Händlern angeboten wird. Wird schwer sein,
    später glaubhaft zu erklären, dass man nichts von dem Verbot
    gewusst hat.

    Gruß Klaus