rechtliches was passiert nach dem beschusstest

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 1.941 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Mai 2011 um 08:19) ist von T-gnom.

  • Hallo

    spiele nun schon seit Jahren Airsoft und als ich letztens mitbekommen habe das jemannd in meiner Stadt erwischt wurde als er auf öffentlichem Gelände gespielt hat ist mir klar geworden das ich zum Rechtlichen noch eine Lücke habe !

    Ich habe berreits google und ein paar Foren durchgesehen aber leider nix gefunden

    Stellt man sich die situation vor von dem menschen der erwischt wurde. Also er wird mit der Waffe aufgegriffen und die wird logischerweise eingesackt und kommt zum Beschussamt.

    Was passiert danach wenn die Waffe nehmen wir mal an 0,5J hat und demnach als Spielzeug anzusehen ist. Wenn ich mich dann nicht irre bekommt er nur ärger weil er eine Anscheinswaffe in der öffentlichkeit getragen hat ?!
    Aber was Passiert mit dem Spielzeug dann ? Bekommt er die wieder oder muss den Test zahlen oder wie sieht das aus ? Bis jetzt hab ich immer nur gelesen das die Softair abgenommen wurde für den beschusstest ...

    Kann mir da jemannd helfen ?

    MfG

  • Was hat das mit nem Mord jetzt zu tun? :wacko:

    Aber so wie es wohl aussieht, ist die Waffe weg! Sogar nen Moped des beschlagtnahmt wurde haben wir damals nicht mehr wieder bekommen nach dem es beim Tüvprüfer war.....da ich aber nicht vom Fach bin, kann ich auch nur ne Vermutung aufstellen.

    This ain't no ponyride

  • Was hat das mit nem Mord jetzt zu tun? :wacko:

    Aber so wie es wohl aussieht, ist die Waffe weg! Sogar nen Moped des beschlagtnahmt wurde haben wir damals nicht mehr wieder bekommen nach dem es beim Tüvprüfer war.....da ich aber nicht vom Fach bin, kann ich auch nur ne Vermutung aufstellen.

    es hat natürlich nichts mit mord zu tun. war ja nur ein weiteres beispiel ;)

  • Ich denke diesen Vergleich zu ziehen ist ganz klar am Thema vorbei.

    Weder ist jemannd getötet worden noch bedroht oder ähnliches.

    Noch jemannd der sich schonmal Gedanken darüber gemacht hat ?

  • [...]

    Kann mir da jemannd helfen ?

    MfG

    Ihr freundlicher Anwalt für Waffenrecht!
    Ohne die näheren Umstände zu kennen, kann da niemand was zu sagen.

    Nebenbei: Deine Rechtschreibung ist grausam...wirklich schwer verständlich!
    Und irgendwie klingt das für mich wie: Wir wollen im Wald spielen gehen, welche Konsequenzen könnten uns erwarten,wenn wir erwischt werden.

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

  • mhh also wirklich situationsbezogen ... na dann können die grünen ja wiedermal frei interpretieren!

    AAAAAAAHHHHH Er kommt direkt auf mich zu !


    Vielen dank schonmal für die Antworten

  • AAAAAAAHHHHH Er kommt direkt auf mich zu !


    Ganz richtig - ich als Beamter würde dich mit einem waffenähnlichen Gegenstand als Bedrohung ansehen. Leider fehlt vielen in Deutschland der Überblick über die Konsequenzen ihrer Handlungen und leider auch der Respekt vor der Polizei. Versuch das mal in den USA. ;) Jeder der dort ohne was Böses im Schilde zu führen von der Polizei mit einer Waffe angetroffen wird weiß wie er sich zu verhalten hat um nicht Opfer eines Missverständnisses zu werden. So kann der Beamte einfacher und sicherer zw. Freund oder Feind unterscheiden (da ja beide in dem Fall zusammen arbeiten) und guten Gewissens den erschießen der vor ihm mit einer Waffe rumfuchtel, ohne nachher seinen Job zu verlieren. Dies wiederum lässt in einigen Staaten sehr locker Waffengesetze zu. Würde Deutschland nicht aus so vielen *Kopf in den Sand Steckern* bestehen ließe sich so eine Vorgehensweise einmal einführen und ihr könntet mit euren Softairs im Wald spielen bis euch der Zeigefinger weh tut oder der Pilzsucher die Polizei ruft.

    "Mein Bär der hat acht Ecken, er ist ein Oktobär!" [Q]

  • Also was du dort geschrieben hast kann ich auf jeden fall nur unterstreichen !

    Wäre die Gesetzeslage einfacher und nicht in so viele kleine Stücke zerfetzt würde das sowohl den Grünen als auch den Spielern sehr viel mehr Sicherheit in ihrem tun geben.
    Alleine das zwischen Spielzeug und Anscheinswaffe keine exakte regelung besteht ist absoluter schwachsinn und ich kann absolut verstehen das man als Beamter bei solchen Geschichten lieber verdammt vorsichtig ist.

    Aber wie so oft gehen andere länder mit gutem Beispiel vorran aber wir deutschen sind zu blind es zu zu bemerken.

    Auch das war allerdings wieder am thema vorbei ich wollte lediglich wissen was nach dem beschusstest mit dem eigentum des kontrollierten geschiet ?

  • Hi, :)

    wenn die Waffe hinsichtlich ihrer Klassifizierbarkeit überprüft wurde, dann hat das erst mal gar nichts mit der Frage zu tun, ob man sie danach wieder bekommt.

    Denkbar sind ja mehrere Möglichkeiten. Es wird festgestellt: Waffe zählt zum Spielzeug, dann erfolgt eine Anzeige wegen 42a WaffG.

    Es wird festgestellt: Es ist eine Waffe mit mehr als 0,5 Joule, dann erfolgt eine Anzeige wegen des verbotenen Führens einer Schusswaffe.

    Ist aber in beiden Fällen gleich. Die Airsoft wandert erst mal in die Asservatenkammer und mit Sicherheit wird aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung das Verfahren gegen eine geringe Geldbuße eingestellt. Oft mit der Bedingung, dass das Verfahren nur eingestellt wird, wenn Du mit der Vernichtung einverstanden bist.

    Während des Verfahrens ist die Waffe als Beweismittel sichergestellt, oder beschlagnahmt. Sichergestellt dann, wenn Du die Waffe freiwillig rausgerückt hast.

    Nach Abschluß des Verfahrens wird dann die Waffe entweder auf Grundlagen des Ordnungswidrigkeitengesetzes in Verbindung mit dem Waffengesetz oder von der Staatsanwaltschaft aufgrund der Straftat, allein aus präventivpolizeilichen Erwägungen nicht mehr herausgegeben. Denn der Betroffene oder der Beschuldigte hat ja durch sein bisheriges Verhalten bewiesen, dass man ihm diese Waffe nicht guten Gewissens wieder überlassen kann.

    Allerdings gibt es auch Fälle da bekommen die Verurteilten auch ihre Waffe wieder. Da kommt es ganz auf den Einzelfall an. Da kommt es auf viele Dinge an, deshalb sind solche Sachen ja auch so schwer zu beurteilen, wenn man nicht alle Einzelheiten kennt.

    Als Beispiel: Bei Racores Fall vor einigen Tagen, das war genau ein solcher Fall, in dem der Beschuldigte ohne viel Aufwand nur mit der richtigen Vorgehensweise durchaus wieder bekommen kann.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (22. Mai 2011 um 00:26)

  • Bitte nicht zu ernst nehmen: Fahr nach Mellrichstadt, klingel an der Tür vom Beschussamt und sag du würdest gern einen Termin vereinbaren. Wenn du Seriös rüber kommst gelangst du vielleicht in den Vorraum um da auf einen Sachbearbeiter zu warten. Vielleicht liegt sie dann da, in einer der Vitrienen, direkt in deisem Vorraum. Dort ist von von geborstenen Büchsen über Materialschliffe bis hin zu Kanonenimitaten auf Beton so ziehmlich alles zu sehen, womit die Herren schon so in Brerührung gekommen sind.

    Ernst wieder an: Zu dem "Fall" gibt es mit Sicherheit auch einen Sachbearbeiter, der sich zu diesem Umstand befragen lässt. Meiner Meinung nach rechtfertigt die Beschlagnahmung zum Beschuss noch nicht die Enteignung und Beseitigung SOLANGE DIE ANSCHULDIGUNGEN UNHALTBAR BLEIBEN. Falls doch - dort arbeiten fast ausschließlich Bümas (hab nur einen einzigen Maschinenbauer kennengelernt, und auch für den...) für welche es ein leichtes sein sollte die Kunststoffbaugruppe so unbrauchbar zu machen dass sie getrost in den Hausmüll dürfte. :D

    "Mein Bär der hat acht Ecken, er ist ein Oktobär!" [Q]

  • Moin

    Ja das ist doch mal ne Aussage mit der ich was anfangen kann.

    Also halte ich nochmal Fest :

    Was bei einem solchen Fall mit der Waffe / Spielzeug / Anscheinswaffe geschiet ist von der Situation abhängig wie er aufgegriffen wird und sich Verhält.
    Das wiederbekommen nach dem Beschusstest ist im einzelfall möglich aber selten .

    Ist es so korrekt ?

    Dann bin ich mal froh das ich auf privatem Grund spiele und mir über sowas nur Gedanken machen muss wenn irgendjemannd mal wieder mit schlechtem Beispiel vorran geht.

  • War aber nicht der Sahin oder?

    http://www.youtube.com/watch?v=YI8zhqkPiZs


    Zum Thema: kenne die deutsche Gesetzeslage nur soweit, da ich hier in Österreich davon nicht betroffen bin.

    bis zum 18. Lebensjahr darf sie nur max. 0.5Joule haben und Vollautomatik sein.
    ab dem 18. Lebensjahr darf man auch über 0.5Joule haben und es muss dann SemiAutomatik sein.

    In der Öffentlichkeit darf man sie nicht offen führen sondern muss sie im geschlossenen Gepäck transportieren zum privaten Grund /Spielfeld. Ob dies für beide gilt oder nur wenn sie über 0.5Joule hat, weiß ich jetzt persönlich nicht. Das wäre der erste "Fragepunkt" bei mir persönlich.

    Zweiter Fragepunkt wäre, wie alt ist die Person gewesen, wahrscheinlich unter 18 richtig? Wenn ja, und die AEG hat max. 0.5J. so wirds evtl. auf die Finger geben, abhängig davon wie alt die Person is, ob Strafmündig oder nicht.

    Wer aber so dämlich ist, und unter 18 eine über 0.5J in der Öffentlichkeit führt und damit spielt (WTF!!!!?) der gehört bestraft, ausgepeitscht, an die Wand gestellt und dessen AEG zerschrottet. So einfach. Es gibt Gesetze an die man eben halten muss. Und wer auf Risiko spielt, hat eben mit den Konsequenzen zu leben.


    Das wäre wie: meine KWA mit einem F drauf und FullAuto. Solange keiner den Akku dran steckt wenn ich durch Deutschland damit fahre, ist für mich alles okay, alternativ hätt ich nen Problem und da dies eben so ist, darf ich sie nicht in D führen genauso nicht wie alle anderen AEGs in meiner Sammlung. Weil nirgendwo ein F drauf ist sonst.

  • Wie ist das eigentlich wenn Kids unter 18 sich in eine Gruppe Volljähriger einklinkt, die auch die entsprechende Bewaffnung hat? Darf man die Mitspielen lassen?

    3 Mal editiert, zuletzt von DaDude1987 (24. Mai 2011 um 19:10)

  • Zitat

    Wurde schon ein ml von den Grünen (in blau) aufgegriffen und 2 mal vom Besitzer des Geländes.

    hmmm......

    Zitat

    Meine Waffe blieb immer meine.

    Ich habe das Gefühl, das könnte sich ändern....

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Wie ist das eigentlich wenn Kids unter 18 sich in eine Gruppe Volljähriger einklinkt, die auch die entsprechende Bewaffnung hat? Darf man die Mitspielen lassen?


    sofern die kleinen nur 0,5er haben, egal was die großen haben, und der restliche kram wegen befriedetem gelände etc. eingehalten wird spricht waffengesetzmäßig nichts dagegen.
    und ich hab schon öfters einen minderjährigen mit seiner 50€-mp5 besser umgehen sehen als einen "erwachsenen" mit seinem hochgezüchtetem M4...

    naja, das einzige, was da problematisch werden könnte sind dinge wie aufsichtspflicht, mütter die blaue flecken an ihren kindern unschön finden, und natürlich das übliche verletzungsrisiko beim spielen in der natur. paar schrammen vom gebüsch und alle paar jahre auch mal ein verknackster fuß bleiben da nicht aus.

    deswegen nehmenwir zB. keine minderjährigen auf... keine lust stress durch eventuelle verletzungen, eltern etc.
    aber wir leiten sie an ein partnerteam weiter, das (fast) nur aus minderjährigen besteht, und die mit uns trainieren^^

    Das schöne ist halt, dass sich die allermeisten gesetze nur auf einzelpersonen beziehen. und das eigene holster, bzw. die eigenen hände sind aus meiner perspektive durchaus als "zugriffssicher" vor minderjährigen zu werten. wenn der aspekt beim führen nicht eh wegfällt.
    man muss halt nur aufpassen, ud sich merken wer über und wer unter 18 ist, nicht dass man das kurz vergisst.. "hab nen gearjam" "nimm meine backup" und tadaaa, im doofen fall ein 17 jähriger mit ner GBB.
    und die über 0,5J bewaffnung, die grade nicht eführt wird etc. sollte sicherheitshalber wieder in was abgeschlossenem landen, auch wenn es nur die ersatzwaffe ist. sonst könnte da evt. was gedreht werden von wegen nicht zugriffsgesichert.
    ansnsten bleibt es bei "im zweifelsfalle für den angeklagten".
    und das heißt nunmal: keine beweise, dass minderjährige die zu starken hatten (da sie die ja auch nicht hatten) -> kein problem.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett