ZitatEin nicht arretierendes Einhandmesser darf geführt werden, also müsste es doch gekennzeichnet werden.
Das Messer ist aber durch seine Konstruktion und Funktion frei und auch dadurch ohne Beschriftung als frei erkennbar.
Etwas, was sich bei einem SD nur in Grenzen erkennen lässt (z.B. Softair-SD aus Plaste, der ist ja auch beschriftungslos).
ZitatDen zufolge müsste doch die ZF Montage als frei beschriftet sein um so verkauft zu werden.
Nein.
Das liegt aber hauptsächlich daran, dass der verbotene Anwendungszweck die Ausnahme von der Regel und auch deutlich jünger ist als der legale Anwendungszweck.
Beim SD ist es genau umgekehrt, die EWB-pflichtige Bestimmung ist die ältere und daher gebräuchlichere (wenn auch nur in den Köpfen der WaffG-Macher), die freie Verwendung ist hier das Besondere.
Auf das Besondere oder Neue muss hingewiesen werden, auf das Alte und Gebräuchliche nicht.
ZitatUnd wenn ein Hersteller " Nur für Zielfernrohre " aufdruck dürfte ich die Montage trotzdem für ein Red Dot nutzen.
Ja.
Die Benutzung für ein RD ist zwar dann genaugenommen nicht bestimmungsgemäß, rechtlich allerdings völlig unkritisch.
Es gibt schließlich keine EWB-pflichtigen RDs, deren ihnen gleichgestellte Montagen ebenfalls EWB-pflichtig sind, was sich durch freie, aber missbräuchlich verwendete Montagen umgehen ließe.
ZitatEs hat noch keiner belegt warum ein freier SD den nun beschriftet werden muss. Es kommt immer nur " Damit er von einen nicht freien unterschieden werden kann ".
Wo steht das ? Welcher Paragraph verlangt ein solche Beschriftung ?
Keiner.
Die Rechtslage erfordert es, dass die freie Bestimmung erkennbar ist.
Der Hersteller/Importeur macht es also aus freien Stücken, weil sonst keine Käufer da sind.
ZitatIhr wiederholt nur dauernd die gleich Parolen, aber der nachweise für eine Beschriftungs Pflicht kommt nicht.
Wie auch?
Es gibt keinen.
Aber auch ohne eine Beschriftungspflicht besteht eine Beschriftungsnotwendigkeit, denn sonst sind für die Anbieter fast keine Kunden mehr verfügbar.
Einen weiteren Beweis für nicht vorhandene Beschriftungspflicht liefern die o.g. Softair-SDs.
Deren Konstruktion und meist auch Material lässt sofort erkennen, dass sie nicht für erlaubnispflichtige Waffen bestimmt sind.
Sie sind zwar selten extra dafür gebaut, den Schall zu dämpfen, aber sie werden dennoch als Schalldämpfer verkauft, was sie vor dem Gesetz zu Schalldämpfern machen dürfte.
Trotzdem ohne Beschriftung, weil siehe oben.
ZitatGenauso wenig wie ihr erklären könnt warum ein einfacher Aufdruck seitens des Hersteller rechtlich die Nutzung einschränken könnte.
Macht der Aufdruck auch nicht, denn die Nutzung ist im Gesetz tatsächlich nicht geregelt.
Allerdings wird es voraussichtlich mehrere Instanzen brauchen, damit man zu seinem Recht kommt, denn bei der momentanen Lage werden Richter erstmal gegen einen Waffenbesitzer entscheiden.
Ich und wahrscheinlich noch ganz viele andere werden sich daher bis zur geklärten Rechtssicherheit zurückhalten.
Stefan