SSW im Auto mit sich führen?

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 8.796 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Februar 2011 um 14:10) ist von Floppyk.

  • Die Begründung des Beamten finde ich ja am besten. Packt er denn seine Dienstwaffe auch ins Hauschuhfach, damit er sich bei der Streifenfahrt besser auf den Straßenverkehr konzentrieren kann?

    Wenn Du Bock hast, dann geh mal auf http://www.copzone.de und stell die Frage da nochmal. Das ist ein Forum von/für Polizeibeamte und die beantworten gerne solche Fragen. Die Diskussionen sind da sogar ganz witzig.

    Gaius

  • Gut.
    Definieren wir an dieser Stelle mal das Wort geladen.

    Teilgeladen und Fertiggeladen sind dabei dasselbe?

    Kann mir einer den § sagen wo das mit der aufbewahrung steht?
    Danke


    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition


    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

    Teilgeladen oder fertiggeladen spielt dabei keine Rolle, es reicht schon, wenn die Munition daneben liegt.

  • Das mit den "Daneben" würd mich eh mal intressieren.
    Welcher Abstand zwischen Munition und Waffe ist ausreichend um dem gesetzlichen "getrennt voneinander" zu genügen?
    (nicht ganz ernst gemeinte Frage ^^ )


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:


  • § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition


    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

    Teilgeladen oder fertiggeladen spielt dabei keine Rolle, es reicht schon, wenn die Munition daneben liegt.

    Das gilt jedoch meines Wissens nicht für SSWs, weil eine SSW keine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes ist. Eine Schusswaffe ist definiert als: "Gerät, bei dem ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird".

    Auch in meinem Merkblatt zu meinem KWS steht nichts davon. Da steht nur, dass die SSW vor unbefugtem Zugriff gesichert werden muss, wie z.B. durch ein abschließbares Behältnis. Ein Paragraph dazu wird nicht genannt.

  • Das mit den "Daneben" würd mich eh mal intressieren.
    Welcher Abstand zwischen Munition und Waffe ist ausreichend um dem gesetzlichen "getrennt voneinander" zu genügen?
    (nicht ganz ernst gemeinte Frage ^^ )


    Gruß K.

    Da geht es mehr um eine bauartbedingte Abtrennung wie der Beamte sagen würde. ;) Bei Waffenschränken sieht das so aus, dass Du in dem großen Schrank noch zweiten hast, wo die Muni reinkommt. Beim Transport ist es so ähnlich - zwei getrennte Behälter.

  • Den Beamten möchte ich sehen, der eine geladene SSW in einer abgeschlossenen Vitrine,Schublade oder Kiste beanstandet.

  • Naja, mal wieder unser tolles WaffG:

    Zitat

    1.1 Schusswaffen
    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Demnach ist eine SSW keine Schusswaffe, nur wenn der Pyrobecher montiert ist trifft es zu

    Zitat

    2. Arten von Schusswaffen
    [...].
    2.6 Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.
    2.7 Reizstoffwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen bestimmt sind.
    2.8 Signalwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager oder tragbare Gegenstände nach Nummer 1.2.1, die zum Verschießen pyrotechnischer Munition bestimmt sind.

    Danach sind SSW Schusswaffen

    Das ganze wird noch lustiger wenn man überlegt das 6 mm Platzpatronen nach dem WaffG keine Munition ist

    Zitat

    Munition und Geschosse
    1. Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte
    [...]
    1.2 Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht enthalten),

    Den 6 mm Platzpatronen enthalten nun mal keine Ladung.
    Somit könnte man zumindest 6 mm SSW fertig geladen aufbewahren.

    Aber die Diskussion könnten wir jetzt endlos fortsetzen.


    Joachim

    Edit : § 36 ist sowieso extrem Lustig

    Zitat

    (2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren;

    und

    Zitat

    (3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.

    Ja nee, ist klar. Jetzt weis ich wenigstens wie ich meine verbotenen Waffen aufbewahren müsste, wenn ich welche hätte :wogaga:

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Post 21,Gaius.Ja,Copzone ist stellenweise erheiternd,manchmal aber auch nur erschreckend,was da die Beamten vor lauter Unwissenheit von sich geben,und damit ihre schlechte Ausbildung belegen.

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Post 21,Gaius.Ja,Copzone ist stellenweise erheiternd,manchmal aber auch nur erschreckend,was da die Beamten vor lauter Unwissenheit von sich geben,und damit ihre schlechte Ausbildung belegen.

    Jep. Am allerschlimmsten finde ich aber die bei denen offenbar weit verbeitete Haltung: Ich mache was ich will, wenn's dem Bürger nicht passt, kann er dagegen ja vorm Verwaltungsgericht klagen...."

  • Das Besonders Tolle ist das es Offenbar öfter vorkommt das der Bürger unter falschen Verdacht Gerät weil irgendein Polizist nicht in der Lage war sich Vernünftig Sachkundig zu machen.

    Wozu gibt es Telefone und Funk? Null Problemo in der Zentrale anzufragen wenn man sich nicht sicher ist.(ich dachte das zumindest das Thema KWS und SSW klar sein sollte). Es gibt Rechtlich nicht viele Möglichkeiten einen Bürger mit Schusswaffe im Holster anzutreffen.

    Im beschriebenen Fall mit der SSW währe das nach Ansicht des Beamten ein Verstoss gegen dass Waffengesetz!!

    Ähm ...wissen die eigendlich was die da ins Rollen bringen, nur weil sie u.u. zu Stolz sind mal nachzufragen.

    Es kann dem Beamten ja auch relativ sein,er hat ja die Rennerei und den Ärger mit den Behörden
    nachher nicht.

    Aus eigener Erfahrung Rate ich davon ab irgendwelche Verstösse bei einer Kontrolle zuzugeben
    oder Bussgelder direkt vor Ort zu zahlen!Natürlich kommt da immer eine Bearbeitungsgebühr dazu wenns per Post kommt (so wird es gerne "unnötig Teurer"),jedoch besteht ja auch die Möglichkeit des Irrtums der Beamten.

    Das Recht zur Prüfung der Richtigkeit der Vorwürfe behalte ich mir vor!

    ............Offensichtlich ist das auch dringend erforderlich! :)

    Das Gefährliche Ende einer Schusswaffe ist HINTEN! 8)

  • Hallo,

    die Geschosse, die bei einer Schußwaffe durch einen Lauf getrieben werden, können fest, flüssig oder gasförmig sein (wurde uns im Rahmen der Waffensachkunde so vermittelt), so daß eine SSW auch ohne Abschußbecher eine Schußwaffe im Sinne des Gesetzes darstellt.

    Gruß

    Forum Waffenrecht Lifetime Member Nr. 500

    "Gun control" means using both hands!

  • Zitat

    3. Geschosse im Sinne dieses Gesetzes sind als Waffen oder für Schusswaffen
    3.1 feste Körper,
    3.2 gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen.

    Trifft also nicht zu.
    Es bleibt also dabei das eine SSW mal eine Schußwaffe ist und an andere Stelle nicht.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • @ pupsnase:

    Zitat (2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren;

    liest sich tatsächlich recht lustig, ich denk dass es sich aber auf Waffensachverständige bezieht , die meines Wissens nach unter bestimmten Umständen verbotene Waffen besitzen dürfen, z.B. hat die Polizei (oder welche Behörde auch immer) ganze Waffenarsenale mit allem was es so am Markt gibt (z.B. auch Vollautomaten) um im Falle einer Straftat schnell eine Vergleichswaffe zur Hand zu haben.

    MfG
    andi

  • Außerdem gibt's ja noch den Fall, dass jemand mit einer Ausnahmegenehmigung eine "Verbotene Waffe" besitzen darf. Das ändert nichts daran, dass diese Waffe unter die Kategorie "Verbotene Waffe" einzuordnen ist. ;)


  • liest sich tatsächlich recht lustig, ich denk dass es sich aber auf Waffensachverständige bezieht , die meines Wissens nach unter bestimmten Umständen verbotene Waffen besitzen dürfen, z.B. hat die Polizei (oder welche Behörde auch immer) ganze Waffenarsenale mit allem was es so am Markt gibt (z.B. auch Vollautomaten) um im Falle einer Straftat schnell eine Vergleichswaffe zur Hand zu haben.


    Nein, auch die Privatperson darf ganz offiziell verbotene Gegenstände besitzen, für die es teilweise noch nichtmal die übliche Ausnahmegenemigung des BKA bedarf:
    Jäger und Kürschner dürfen Faustmesser besitzen
    Alte Elektroschockgeräte ohne Prüfzeichen (also faktisch alle bislang verkauften)
    Schwerbehinderte, die das Fallmesser vom Bundesversorgungsamt früher mal erhalten haben

    Und mit Ausnahme des BKA:
    Sammler für verbotene Munition und Waffen (das geht aber nicht einfach)
    Altbesitzer von im nachhinein erklärten verbotenen Gegenständen. Diesen Besitzern wird für ihre Butterflysammlung, Kurzwaffe Zentralf.-Kal. < 6,5 mm.. und ähnliches eine Ausnahmegenehmigung auf Antrag erteilt.