Alle Böller sind frei ab 18. Jedoch für das böller, was kein Schießen darstellt und auch nicht unter dem WaffG fällt, ist der Pulverschein nach § 27 SprengG nötig. Zudem muss jeder Böllerschuss behördlich angemeldet werden.
Jeder Böller muss staatlichen Beschuss tragen, der zwingend alle 5 Jahre zum Wiederholungsbeschuss muss.
Kurse zum Böllern für die Erlangung des Pulverscheines kosten um die 100 €, jedoch ist Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig, die nochmal 40 - 80 € kostet. Mindestalter zum Besuch des Lehrganges ist 21. Der Pulverschein selbst kostet 100€ und ist 5 Jahre gültig. Bedürfnis über einen Verein ist nötig.