PfefferSpay welches kaufen?/QuadsandHandschuhe?

Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 4.352 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Februar 2011 um 22:25) ist von Medjay.

  • @ Beowolf:

    Gehe doch einfach einmal davon aus, dass es so ist, wie von mir geschildert. Nehme das StGB und die dort aufgeführten Kommentare/ Ver=
    weise (auch wenn Du u.U. beruflich mit Gesetzen/ Verordnungen etc. zu tun haben solltest) dann wirst Du feststellen, dass jeder Gegenstand; welcher an, in, oder auf der Hand geführt wird ;also bevor überhaupt eine Notwehrsituation gegeben ist und somit eine vorbereitende/ planende Führung/ Vorsatz gegeben ist; das man somit schon mal auf der schlechteren Seite steht. Noch schlechter steht man da, wenn dieser Gegenstand mehr als 200 Gr. wiegt und eine feste Substanz darstellt, das ist seit 1974 so = Gleichstellung mit den Schlagringen in klassischer Form. Dazu gehören z.B. auch so alltägliche Dinge wie eine mit Tesaband verstärkte Münzrolle!

    Daten über den von mir genannten Prozess werde ich dir nicht zukommen lassen, da ich damit persönliche Daten preisgeben würde, was ich
    nicht möchte! Aber keine Angst, ich war nicht der Täter, dass Opfer aber auch nicht; musste halt nur mitwirken!

    Gruss; und immer die 10/ 12, sowie auch sonst Gut Schuss!

    Der Fehlerteufel


    Hallo,
    auch wenn du etwas anderes behauptest, aber Quarzsandhandschuhe sind keine Waffen, die unter das Waffengesetz fallen (siehe BKA Feststellungsbescheid). Quarzsandhandschuhe sind also erstmal nichts anderes, als normale Handschuhe, was aber nicht heißt, dass man diese z.B. auf Demonstrationen tragen darf (siehe §17a VersammlG ). Außerdem kann beim einsatz von solchen Handschuhen aus einer Körperverletzung eine Gefährliche Körperverletzung werden (§ 224 (1) 2. StGB), was aber bei einer eindeutigen Notwehrlage egal sein sollte, weil man ja eh nicht rechtswidrig handelt (§32 StGB).

    mfg. Daniel

    Einmal editiert, zuletzt von -Daniel- (3. Dezember 2010 um 01:39)

  • Langsam - vielleicht las sich die Urteilsbegründung ein bisschen anders. Wenn jemand einen Baseballschläger in einer Schlägerei benutzt, wird das auch völlig anders bewertet. Und selbstverständlich hat er dann ein Sportgerät zur Waffe gemacht und so benutzt.
    Möglicherweise spielt es auch in der Strafzumessung keine Rolle, ob besagter Handschuh von dem Richter nun als verbotener Gegenstand gehalten wurde oder nicht.

  • Hi, :)

    so wie es Daniel bereits erwähnt hat, genau so entspricht es der Gesetzeslage. Was Fehlerteufel anführt, und die Erklärung hierzu, entspricht (gerade in diesen Dingen sollten wir genau sein), einem falsch interpretierten, lückenhaften Halbwissen.

    Normalerweise ist es im Notwehrfall völlig egal, ob sich der Angegriffene mit behandschuhter Hand wehrt, oder eben nicht. Egal, ob normale Handschuhe getragen werden oder nicht, entspricht die Abwehrhandlung zunächst einer einfachen Körperverletzung. Vorsatz ist im Falle einer Notwehrhandlung ohnehin hinsichtlich der Verteidigungshandlung gegeben, und obwohl der Verteidiger tatbestandsmässig und schuldhaft handelt, ist die Verteidigungshandlung entsprechend dem Paragraphen der Notwehr gerechtfertigt. Handelt ein Täter nicht rechtswidrig, entfällt ein elementarer Bestandteil zur Voraussetzung einer Straftat, nämlich die Rechtswidrigkeit.

    Entgegen Fehlerteufels Annahme ist ein Quarzsandhandschuh keinesfalls einem verbotenen Gegenstand, wie einem Schlagring, gleichgestellt. So kann man das nicht sagen. Benutzt aber der Verteidiger einen Quarzsandhandschuh, so sind die Vorraussetzungen einer gefährlichen Körperverletzung erfüllt, (Hilfsmittel, gef. Gegenstand), wenn die Notwehrhandlung im Nachhinein vom Richter nicht als erforderliche und notwendige Verteidigungsmaßnahme beurteilt wird. Im Falle einer klaren Notwehrsituation wäre unter Umständen auch eine gefährliche KV gerechtfertigt (Verhältnismässigkeit), aber da kommt es auf den Einzelfall an. Natürlich ist es nicht möglich einem Träger eines Quarzsandhandschuhs grundsätzlich Vorsatz hinsichtlich einer KV zu unterstellen, aber der Richter wird in so einem Fall sicher fragen, warum er einen Quarzsandhandschuh trägt, obwohl dieser kaum eine wärmende Eigenschaft hat.

    LG Andreas :)

    Zur Vollständigkeit noch: Das was der Fehlerteufel meint, ist, das ein in der Hand geführtes Objekt, hinsichtlich der Beurteilung ob einfache oder gefährliche KV, zu einem gefährlichen Gegenstand, oder auch zur Waffe werden kann.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.


  • Gehe doch einfach einmal davon aus, dass es so ist, wie von mir geschildert.


    Nein, warum sollte ich?
    Da könnte ja jeder kommen :D

    Du hast behauptet, dass Quarzhandschuhe (und jetzt auch noch Münzrollen :new16: ) den Schlagringen gleichgestellt sind.
    Das würde also bedeuten, sie wären auch verbotene Waffen.
    Und das ist eindeutig nicht der Fall!


    Nehme das StGB und die dort aufgeführten Kommentare/ Ver=
    weise (auch wenn Du u.U. beruflich mit Gesetzen/ Verordnungen etc. zu tun haben solltest) dann wirst Du feststellen, dass jeder Gegenstand; welcher an, in, oder auf der Hand geführt wird ;[...] das man somit schon mal auf der schlechteren Seite steht. Noch schlechter steht man da, wenn dieser Gegenstand mehr als 200 Gr. wiegt und eine feste Substanz darstellt, das ist seit 1974 so = Gleichstellung mit den Schlagringen in klassischer Form.

    Was Du vielleicht versuchst zu vermitteln, ist, dass nach dem StGB einige Gegenstände als "gefährliches Werkzeug" (sh. StGB §224) eingestuft werden können.

    Wie bereits von Andreas erwähnt, halte ich Deine Aussage für lückenhaftes Halbwissen, welches Du nicht sinnvoll mit Gesetzestexten begründen kannst.

    Bis dahin ist das Thema für mich abgehakt :wegdamit:

    FG
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Hm, also jeder Gegenstand, der schwerer als 200g ist , aus fester Substanz besteht und in die Hand genommen werden kann, ist ein verbotener Gegenstand?

    Verdammte Kacke, dann muss ich als gesetzestreuer Bürger ja sofort all meine händisch benutzbaren Gegenstände unbrauchbar machen. :D

    Danke für diesen wichtigen Hinweis. Nicht auszudenken was passieren könnte wenn mir mal zufällig jemand 5 Mal hintereinander in die Faust läuft während ich einen 250g schweren Kerzenständer festhalte :thumbsup:

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • In einer Notwehrsituation sprechen wir IMMER über eine (wenigstens bedingt vorsätzliche) Körperverletzung, die durch § 32 (Notwehr) abgedeckt werden kann. Eine fahrlässige Körperverletzung kann ich mir im Zusammenhang mit einer Notwehrsituation nicht vorstellen ;)
    Und jede Nutzung von Pfefferspray wird als Gefährliche Körperverletzung (Werkzeug im Fall eines Pfeffersprays) zu betrachten sein - Waffen sind nämlich Waffen im technischen Sinn, und das ist Pfefferspray eben nicht.
    Aber es ist vollkommen egal, ob Waffe oder "gefährliches Werkzeug".

  • Alos, die jenigen, die in einer Notwehr Situation auf die Polizei warten, sind selber Schuld. Wenne s um mein Leben geht, dann verteidige ich mich mit allen Mitteln, die mir gerade zur Verfügung stehen. Dabei sind mir sämtliche Gesetze leider schei* egal. Wenn ich den Angreifer kampfunfähig gemacht habe, dann bin ich weg.
    Das soll nicht heißen, dass ich meinen Angreifer böswillig niederstrecken will, allerdings sprechen die meisten Gesetze meist für den, der Verletzt wurde (egal ob Angreifer oder Verteidiger) und da das nicht in Ordnung ist, mach ich mich gleich vom Acker.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Guad hat es gut beschrieben oder wollt ihr mir sagen das ihr in einer Sitation wo der "Bösewicht" und Ihr ein Messer dabei habt,ihr das Messer nicht benutzt weil es gegen die Regeln verstößst?Mir wär das egal ich würde ohne nachzudenken zustechen ,denn es geht um wie man so schön sagt " Fressen oder Gefressen werden ".

    Es sind deine Freunde die mit dir weinen, trag sie auf deinen Händen um Glücklich zu bleiben ;^)

  • Das ist aber ganz böse!
    In der Situation musst du dein Messer sofort wegwerfen, dein handy rausholen und versuchen bei Bewusstsein zu bleiben während der Angreifer auf dich einsticht.

    Das solltest du auch vorher öfter trainieren. Es ist schließlich nicht leicht eine exakte Ortsbeschreibung durchzugeben während man grad ein Messer im Bauch hat :P

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Die regeln halt..."lass dich einfach umbringen ohne dich zu währen" das erwarten sie von uns...

    Es sind deine Freunde die mit dir weinen, trag sie auf deinen Händen um Glücklich zu bleiben ;^)

  • Hm, kann man auch anders sehn.

    Sie verbieten uns das bewusst weil sie genau wissen daß der Mensch instinktiv genau anders reagiert und sich trotzdem wehrt.
    Und das tun sie um uns nachher ihre Gesetze um die Ohren haun zu können :D

    Notwehrrecht is ja schön und gut, aber ich würd da auch die Empfehlung geben, nach erfolgreicher Abwehr das Weite zu suchen und nicht zu warten bis der Partybus kommt.

    Da kann dir keinen nen Strick draus drehen.

    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Jedoch würde ich zb. an den Täter denken "was ist wen er stirbt" hab nähmlich auch ein gutes herz :D

    Mein Tipp: falls schwer abgewehrt^^ Notartz bescheid sagen dan das weite suchen ;)

    Es sind deine Freunde die mit dir weinen, trag sie auf deinen Händen um Glücklich zu bleiben ;^)

  • Das dürfte klar sein. Allerdings würde ich die Reihenfolge umkehren. Erst abhauen und aus sicherer Entfernung den Arzt verständigen :D

    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Quarzsandhandschuhe sind sche**e !
    1. nur Schläger tragen sie
    2. taugen nicht wirklich viel und ungeübt fängst du damit nicht viel an .
    CS-gas ist anscheinend nicht wirksam (alkohol soll wirkung vermindern)
    mein tipp : fang nen kampfsport an
    tut dir gut und im notfall kannst du schnell genug in den Unterleib treten und weglaufen
    Klingt feige ist aber des einzig richtige
    :D

    "Und 90% der BILD-Leser fragen sich immernoch: Wer ist eigentlich diese Vici Lieks und wann zeigt sie endlich die Titten?"
    "Mir kann Schäuble nichts...Ich hab ne Treppe..."


  • CS-gas ist anscheinend nicht wirksam (alkohol soll wirkung vermindern)

    BTW: Von CS-Gas war ja auch gar nicht die Rede, sondern es ging um Pfeffer(OC)-Spray

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7


  • 1. Kann man das nicht pauschalisieren. Wäre genauso wie wenn man sagt "Jeder der ne Schrecksxchusswaffe hat, ist ein ballerwütiger Irrer"

    2. Kann durchaus sein. Aber was ist wenn man nun Übung damit hat und trotzdem nur im Notfal damit zuschlagen würde?

    Und ein Punkt, den viele immer ausser Acht lassen ist, daß nicht jeder die körperlichen Voraussetzungen für Kampfsport etc. mitbringt. Oder auch vielleicht nicht wegen einer "eventuellen Gefährdung die irgendwann mal eintreten könnte", ein Leben lang zum Kampfsport-Training laufen will ;)

    Ich persönlich halte solche Handschuhe für eine eher schlechte Wahl zur Verteidigung. Aber pauschal jedem zu unterstellen daß er ein Schläger ist, finde ich auch falsch.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • ich betreibe seid ca 4 1/2 jahren schon Kickboxen jedoch war ich auch schonmal in einer situation wo der Angreifer etwas mehr als 2meter lang war...da sieht die sache dan auch anders aus....Also manchmal braucht man auch waffen die man benutzen kann.meine EIGENE erfahrung..

    Es sind deine Freunde die mit dir weinen, trag sie auf deinen Händen um Glücklich zu bleiben ;^)

  • Ich bin son Fall,bin koerperlich eingeschraenkt,fuehre zur zeit ne Record 15-9,unterladen,hab das ziehen und durchladen geuebt.Werde sie aber,wenn meine Hw 37 einwandfrei funktioniert,gegen diese austauschen.Und mir zusaetzlich noch n Pfefferspray "gegen Hunde"zulegen....Mit so Handschuhen waere mir mangels Schlagkraft auch nicht geholfen...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • mein tipp : fang nen kampfsport an

    Genau und wenn man dann geübt ist und den einen oder anderen Gurt sein eigen nennt, wird die Anwendung der Kunstkunst gerichtlich mit der Anwendung eines Mordwerkzeuges wie eine scharfe Schußwaffe gleichgesetzt - man hätte ja auch ohne Anwendung dieser Kenntnisse den Angreifer außer Gefecht setzen können, bla, bla.

    Letztendlich ist es relativ egal, ob man Kampfkunst, SSW, Messer, Spray, einen Knüppel oder die Einkaufstasche mit 5 kg Kartoffel eingesetzt hat - vor Gericht zählt nur die schwere Kindheit des Gewohnheitsverbrechers und das sich erfolgreich zur Wehr gesetzte Opfer ist plötzlich der böse Täter.

    Die Quintessenz aus all den bekannten Tatsachenverdrehungen vor Gericht kann nur lauten: Setzt euch so hart wie möglich zur Wehr, interessiert euch nicht weiter für den/die Angreifer und sucht schnellstmöglich das Weite, bevor jemand euch erkennt oder beschreiben kann. Ziehen - Schiessen/Sprühen - Laufen.

    Das ist zwar nicht die feine und kultivierte Art, aber der im Fall der Fälle einzige Schutz vor einer Verurteilung. Und was den Angreifer angeht: Wer sich in Gefahr begibt, riskiert, darin umzukommen!

    Genau deshalb ist Rumgefuchtel mit einer SSW, einem Messer oder gar mit einem Spray nutzloses Herumgepose - Ist der Angriff noch nicht begonnen, ist das Zeigen/Drohen mit der SSW, Messer, etc. juristisch Nötigung; hat der Angriff begonnen, ist das Drohen / Zeigen mit einer SSW, Messser, etc. bestenfalls noch ein "Guck mal, das möchte ich auch in den Hintern haben", wenn dafür überhaupt noch zwischen Ziehen und Schiessen die Zeit ist, weil der Angreifer auf 1 m oder weniger ran ist.

  • Im Musikbereich würde man jetzt sagen: Word.
    Vogelspinne hat es auf den Punkt gebracht.
    Insbesondere Migranten werden wegen ihrer Ach zu Toofen und Pösen Kindheit gerne mal weniger Bestraft.
    Die können ja nichts dafür.
    Naja, am besten ist echt weglaufen.
    Und nicht das Maul aufreißen. Geht nachhinten los.