@ Beowolf:
Gehe doch einfach einmal davon aus, dass es so ist, wie von mir geschildert. Nehme das StGB und die dort aufgeführten Kommentare/ Ver=
weise (auch wenn Du u.U. beruflich mit Gesetzen/ Verordnungen etc. zu tun haben solltest) dann wirst Du feststellen, dass jeder Gegenstand; welcher an, in, oder auf der Hand geführt wird ;also bevor überhaupt eine Notwehrsituation gegeben ist und somit eine vorbereitende/ planende Führung/ Vorsatz gegeben ist; das man somit schon mal auf der schlechteren Seite steht. Noch schlechter steht man da, wenn dieser Gegenstand mehr als 200 Gr. wiegt und eine feste Substanz darstellt, das ist seit 1974 so = Gleichstellung mit den Schlagringen in klassischer Form. Dazu gehören z.B. auch so alltägliche Dinge wie eine mit Tesaband verstärkte Münzrolle!Daten über den von mir genannten Prozess werde ich dir nicht zukommen lassen, da ich damit persönliche Daten preisgeben würde, was ich
nicht möchte! Aber keine Angst, ich war nicht der Täter, dass Opfer aber auch nicht; musste halt nur mitwirken!Gruss; und immer die 10/ 12, sowie auch sonst Gut Schuss!
Der Fehlerteufel
Hallo,
auch wenn du etwas anderes behauptest, aber Quarzsandhandschuhe sind keine Waffen, die unter das Waffengesetz fallen (siehe BKA Feststellungsbescheid). Quarzsandhandschuhe sind also erstmal nichts anderes, als normale Handschuhe, was aber nicht heißt, dass man diese z.B. auf Demonstrationen tragen darf (siehe §17a VersammlG ). Außerdem kann beim einsatz von solchen Handschuhen aus einer Körperverletzung eine Gefährliche Körperverletzung werden (§ 224 (1) 2. StGB), was aber bei einer eindeutigen Notwehrlage egal sein sollte, weil man ja eh nicht rechtswidrig handelt (§32 StGB).
mfg. Daniel