Moin,
ist eucht eigentlich klar daß ihr gerade wegen einem besseren ZAHNSTOCHER Gesetzestexte rausgekramt habt?
===>
MfG
Bert
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Moin,
ist eucht eigentlich klar daß ihr gerade wegen einem besseren ZAHNSTOCHER Gesetzestexte rausgekramt habt?
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MfG
Bert
Moin,
ist eucht eigentlich klar daß ihr gerade wegen einem besseren ZAHNSTOCHER Gesetzestexte rausgekramt habt?
===>
MfG
Bert
Gruß!
So ein Mini-Butterfly hab ich hier auch noch,Klingenlaenge 29mm.Dann darf ich es doch tatsaechlich besitzen oder gar fuehren...Grins...macht ja n unheimlichen Eindruck,son Messer(naja,zum.Fingernagel saubermachen langts so grad eben).
Gibt es die im deutschen Handel?
Sorry,keine Ahnung.Hab das mal bei einer Haushaltsentruempelung gefunden,steht auch ausser "Stainless"nichts drauf,ist qualitativ minderwertig,so Marke "Made in Hongkong".Aber fürs Schlüsselbund taugts,auch wenn ich natürlich immer ein normales Taschenmesser führe.
Erstmal danke für eure Postings, habe ich jetzt schon gesehen das dass Messer unter das Führverbot fällt. .
Unter die Minispringmesser Sonderausführung fällt mein Messer definitiv nicht mehr.
Dann wird das Messer wie bisher in der Schublade bleiben, mal schauen vll. kann ich es ja Gewinn bringend verkaufen.
Das ist doch zum ko..... das wirklich alles verboten ist.
Ist es doch gar nicht.....
Wie bereits irgendwo oben erwähnt, gäbs die legal zu führende Alternative (wenns denn Springmesser sein sollen), in Form vom
Speedlock I Curting
http://www.boker.de/taschenmesser/…ser/110016.html
oder
Sppedlock II Curting (etwas kleiner)
http://www.boker.de/taschenmesser/…ser/110116.html
Der Gesetzgeber hat Butterfly Messer, Springmesser und so weiter nicht aus Spaß dem Führverbot unterworfen, sondern als Reaktion auf die kriminellen Idioten, welche diese Dinger missbraucht haben. Springmesser, einhändig zu öffende Messer sind nacheinander dem Führverbot unterworfen werden, weil sich unter anderem vor Diskotheken zu oft ergeben hatte, dass jemand als wütende Reaktion auf die Abweisung an der Tür ein solches Messer benutzt hat.
Natürlich kann man darüber streiten, ob diese Art von Reaktion des Gesetzgebers gut ist.
Ich selbst habe ein Walther Back Up Knife. Ist sowieso praktischer als jede Art von klappbarer Klinge
Also darf man Springmesser führen wenn die Klinge mit Federdruck offengehalten wird?
@ Ökto, Ja. Steht alles im Thread.
Ganz einfach - alles was EINHÄNDIG geöffnet UND verriegelt wird, ist Führverbot... Egal ob mit Knopfdruck oder Klingenheber. Sobald es NICHT verriegelt, greift das FV nicht mehr - und wenn es nicht einhändig geöffnet werden kann, kann die Klinge sogar so fest verriegeln, daß man sie genausogut festschweißen kann...
Weswegen man bei einigen Messern (z.B. Pohl Alpha oder Bravo-Survival) den Klingenheber demontieren kann.
Hallo, da habe ich mal ne frage zum Führverbot von Einhandmessern und zwar habe ich
mir vor längerem ein Walther Black Tac gekauft man sagte mir das dürfte man führen da es ein
Scheibenzertrümmerer am ende des Griffstücks hat und somit als Werkzeug gehändelt wird.
Ist das so richtig oder darf ich dieses auch nicht mitführen?
Nein, es istnach wie vor ein Einhandmesser und fällt somit unter §42a.
das dürfte man führen da es ein
Scheibenzertrümmerer am ende des Griffstücks hat und somit als Werkzeug gehändelt wird.
Der Gesetzgeber hat im Bezug zu 42a nicht zwischen Waffe und Werkzeug unterschieden, sondern bewusst Messer genannt. Es spielt aber eine Rolle, wer es zu welchen Zweck führt. Daher liegt die Ausnahme zum Führverbot nicht in der Messereigenschaft, sondern in dem Zweck des Führens.
Somit bleibt auch ein Rettungsmesser und alle anderes Messer in der Hand eines Spaziergängers vom allgemeinen Führverbot betroffen (so es denn Einhand, bzw > 12 cm...) verboten. Jedoch der Rettungssanitäter darf selbstverständlich (im Dienst) dieses Messer führen, wie jedes andere Messer auch.
Wie tragisch für den armen Menschen, der im Gurt hängt während ihn die Flammen langsam rösten.
Aber gut daß wenigstens der Rettungssanitäter sein Messer dabei haben darf. Dann kann er die Leiche befreien nachdem die brennende Kleidung gelöscht wurde
Gruß K.
Wie tragisch für den armen Menschen, der im Gurt hängt während ihn die Flammen langsam rösten.
Nicht das ich diese unsinnige Regelung befürworte, aber es gibt für diesen Zweck am Sicherheitsgurt aufstecbare Gurtschneiber, die man im Bedarfsfall dann sogar besser in Reichweite hat, als ein Rettunsgmesser irgendwo in der Kleidung oder Handschuhfach.
Wie ich hier irgendwo schon mal erwähnte, war ich schon mal in der nicht so schönen Situation einen Verunfallten von Gurt und Kleidung (Dicken Jeansstoff) befreien zu müssen um ihn aus dem Auto zu kriegen.
Mit einem Gurtschneider allein hätt ich das nicht geschafft.
Dazu brauchte ich schon eine richtige Messerklinge.
Ich bin kein Sanitäter sondern ein normaler Bürger. Ich habe trotz des Führverbotes immer noch ein Einhandrettungsmesser im Auto. Und wenn mich da mal ein übereifriger Beamter anpissen sollte deswegen, werde ich vor Gericht bis zuletzt darum streiten.
Diese vom BKA als Rettungswerkzeug deklarierten Fallmesser mit stumpfer und abgerundeter Klinge sind für mich keine Alternative. Hätte mein Messer damals nicht eine Spitze gehabt, mit der ich in den Stoff hätte einstechen können, wäre der Mann jetzt vielleicht nicht mehr am Leben. Es ging da um Sekunden.
Edit.
Das ist mein "böses" Einhandrettungsmesser:
http://www.yatego.com/ocma-armyshop/…tungsmesser-rot
Gruß K.
Ach ja, damals hatte ich nur ein einfaches Taschenmesser dabei. Also kein Einhandmesser. Ich hätte mir aber gewünscht daß es eine Öffnungshilfe gehabt hätte.
In so einer Situation sind die einfachsten Handgriffe kompliziert.
Ich verzichte jedenfalls nicht auf so ein praktisches Hilfswerkzeug, nur weil sich ein paar Idioten nicht vorstellen können daß man mit einem Messer auch Leben retten kann und nicht nur Leute in Berlin Kreuzberg erstechen!
Gruß K.
Ich bin kein Sanitäter sondern ein normaler Bürger. Ich habe trotz des Führverbotes immer noch ein Einhandrettungsmesser im Auto. Und wenn mich da mal ein übereifriger Beamter anpissen sollte deswegen, werde ich vor Gericht bis zuletzt darum streiten
So denke ich auch !!!!
Der Gesetzgeber hat im Bezug zu 42a nicht zwischen Waffe und Werkzeug unterschieden, sondern bewusst Messer genannt. Es spielt aber eine Rolle, wer es zu welchen Zweck führt. Daher liegt die Ausnahme zum Führverbot nicht in der Messereigenschaft, sondern in dem Zweck des Führens.
Somit bleibt auch ein Rettungsmesser und alle anderes Messer in der Hand eines Spaziergängers vom allgemeinen Führverbot betroffen (so es denn Einhand, bzw > 12 cm...) verboten. Jedoch der Rettungssanitäter darf selbstverständlich (im Dienst) dieses Messer führen, wie jedes andere Messer auch.
Vielen dank für die ausführliche antwort.