Springmesser führen und besitzen

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 12.373 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Februar 2011 um 10:04) ist von Xizor.

  • So ein Mini-Butterfly hab ich hier auch noch,Klingenlaenge 29mm.Dann darf ich es doch tatsaechlich besitzen oder gar fuehren...Grins...macht ja n unheimlichen Eindruck,son Messer(naja,zum.Fingernagel saubermachen langts so grad eben).

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Sorry,keine Ahnung.Hab das mal bei einer Haushaltsentruempelung gefunden,steht auch ausser "Stainless"nichts drauf,ist qualitativ minderwertig,so Marke "Made in Hongkong".Aber fürs Schlüsselbund taugts,auch wenn ich natürlich immer ein normales Taschenmesser führe.

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

    Einmal editiert, zuletzt von Medjay (4. Dezember 2010 um 20:06)

  • Erstmal danke für eure Postings, habe ich jetzt schon gesehen das dass Messer unter das Führverbot fällt. :thumbdown: .

    Unter die Minispringmesser Sonderausführung fällt mein Messer definitiv nicht mehr.

    Dann wird das Messer wie bisher in der Schublade bleiben, mal schauen vll. kann ich es ja Gewinn bringend verkaufen.

    Das ist doch zum ko..... das wirklich alles verboten ist.

    Ist es doch gar nicht.....


    Wie bereits irgendwo oben erwähnt, gäbs die legal zu führende Alternative (wenns denn Springmesser sein sollen), in Form vom

    Speedlock I Curting
    http://www.boker.de/taschenmesser/…ser/110016.html

    oder

    Sppedlock II Curting (etwas kleiner)
    http://www.boker.de/taschenmesser/…ser/110116.html

  • Der Gesetzgeber hat Butterfly Messer, Springmesser und so weiter nicht aus Spaß dem Führverbot unterworfen, sondern als Reaktion auf die kriminellen Idioten, welche diese Dinger missbraucht haben. Springmesser, einhändig zu öffende Messer sind nacheinander dem Führverbot unterworfen werden, weil sich unter anderem vor Diskotheken zu oft ergeben hatte, dass jemand als wütende Reaktion auf die Abweisung an der Tür ein solches Messer benutzt hat.
    Natürlich kann man darüber streiten, ob diese Art von Reaktion des Gesetzgebers gut ist.

    Ich selbst habe ein Walther Back Up Knife. Ist sowieso praktischer als jede Art von klappbarer Klinge ;)

  • Ganz einfach - alles was EINHÄNDIG geöffnet UND verriegelt wird, ist Führverbot... Egal ob mit Knopfdruck oder Klingenheber. Sobald es NICHT verriegelt, greift das FV nicht mehr - und wenn es nicht einhändig geöffnet werden kann, kann die Klinge sogar so fest verriegeln, daß man sie genausogut festschweißen kann... :P

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Weswegen man bei einigen Messern (z.B. Pohl Alpha oder Bravo-Survival) den Klingenheber demontieren kann.

  • Hallo, da habe ich mal ne frage zum Führverbot von Einhandmessern und zwar habe ich
    mir vor längerem ein Walther Black Tac gekauft man sagte mir das dürfte man führen da es ein
    Scheibenzertrümmerer am ende des Griffstücks hat und somit als Werkzeug gehändelt wird.
    Ist das so richtig oder darf ich dieses auch nicht mitführen? ?(

    Rechtschreibfehler dürfen behalten werden 8)

    :ptb: Meine SSW: Röhm RG96, RG88, RG76, RG600, RG 8 und eine Browning GPDA8 :johnwoo:

    Einmal editiert, zuletzt von Clowny (22. Januar 2011 um 15:33)

  • das dürfte man führen da es ein
    Scheibenzertrümmerer am ende des Griffstücks hat und somit als Werkzeug gehändelt wird.


    Der Gesetzgeber hat im Bezug zu 42a nicht zwischen Waffe und Werkzeug unterschieden, sondern bewusst Messer genannt. Es spielt aber eine Rolle, wer es zu welchen Zweck führt. Daher liegt die Ausnahme zum Führverbot nicht in der Messereigenschaft, sondern in dem Zweck des Führens.
    Somit bleibt auch ein Rettungsmesser und alle anderes Messer in der Hand eines Spaziergängers vom allgemeinen Führverbot betroffen (so es denn Einhand, bzw > 12 cm...) verboten. Jedoch der Rettungssanitäter darf selbstverständlich (im Dienst) dieses Messer führen, wie jedes andere Messer auch.

  • Wie tragisch für den armen Menschen, der im Gurt hängt während ihn die Flammen langsam rösten.

    Aber gut daß wenigstens der Rettungssanitäter sein Messer dabei haben darf. Dann kann er die Leiche befreien nachdem die brennende Kleidung gelöscht wurde :wogaga:


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Wie tragisch für den armen Menschen, der im Gurt hängt während ihn die Flammen langsam rösten.


    Nicht das ich diese unsinnige Regelung befürworte, aber es gibt für diesen Zweck am Sicherheitsgurt aufstecbare Gurtschneiber, die man im Bedarfsfall dann sogar besser in Reichweite hat, als ein Rettunsgmesser irgendwo in der Kleidung oder Handschuhfach.

  • Wie ich hier irgendwo schon mal erwähnte, war ich schon mal in der nicht so schönen Situation einen Verunfallten von Gurt und Kleidung (Dicken Jeansstoff) befreien zu müssen um ihn aus dem Auto zu kriegen.
    Mit einem Gurtschneider allein hätt ich das nicht geschafft.
    Dazu brauchte ich schon eine richtige Messerklinge.

    Ich bin kein Sanitäter sondern ein normaler Bürger. Ich habe trotz des Führverbotes immer noch ein Einhandrettungsmesser im Auto. Und wenn mich da mal ein übereifriger Beamter anpissen sollte deswegen, werde ich vor Gericht bis zuletzt darum streiten.

    Diese vom BKA als Rettungswerkzeug deklarierten Fallmesser mit stumpfer und abgerundeter Klinge sind für mich keine Alternative. Hätte mein Messer damals nicht eine Spitze gehabt, mit der ich in den Stoff hätte einstechen können, wäre der Mann jetzt vielleicht nicht mehr am Leben. Es ging da um Sekunden.

    Edit.
    Das ist mein "böses" Einhandrettungsmesser:
    http://www.yatego.com/ocma-armyshop/…tungsmesser-rot

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (23. Januar 2011 um 11:17)

  • Ach ja, damals hatte ich nur ein einfaches Taschenmesser dabei. Also kein Einhandmesser. Ich hätte mir aber gewünscht daß es eine Öffnungshilfe gehabt hätte.
    In so einer Situation sind die einfachsten Handgriffe kompliziert.

    Ich verzichte jedenfalls nicht auf so ein praktisches Hilfswerkzeug, nur weil sich ein paar Idioten nicht vorstellen können daß man mit einem Messer auch Leben retten kann und nicht nur Leute in Berlin Kreuzberg erstechen!


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich bin kein Sanitäter sondern ein normaler Bürger. Ich habe trotz des Führverbotes immer noch ein Einhandrettungsmesser im Auto. Und wenn mich da mal ein übereifriger Beamter anpissen sollte deswegen, werde ich vor Gericht bis zuletzt darum streiten


    :thumbsup::thumbsup::thumbsup:

    So denke ich auch !!!!

    DKMS.de - ich bin dabei, du auch ?


  • Der Gesetzgeber hat im Bezug zu 42a nicht zwischen Waffe und Werkzeug unterschieden, sondern bewusst Messer genannt. Es spielt aber eine Rolle, wer es zu welchen Zweck führt. Daher liegt die Ausnahme zum Führverbot nicht in der Messereigenschaft, sondern in dem Zweck des Führens.
    Somit bleibt auch ein Rettungsmesser und alle anderes Messer in der Hand eines Spaziergängers vom allgemeinen Führverbot betroffen (so es denn Einhand, bzw > 12 cm...) verboten. Jedoch der Rettungssanitäter darf selbstverständlich (im Dienst) dieses Messer führen, wie jedes andere Messer auch.


    Vielen dank für die ausführliche antwort. :thumbup:

    Rechtschreibfehler dürfen behalten werden 8)

    :ptb: Meine SSW: Röhm RG96, RG88, RG76, RG600, RG 8 und eine Browning GPDA8 :johnwoo: