Mir wurde unter Kumpels ein Springmesser zum Verkauf angeboten.
Bevor ich mir das Ding zuleg, wollte ich erst wissen wie es mit der Rechtslage aussieht.
Jetzt würde ich aber zunächst gerne wissen, ob a) der Besitz legal ist und b) ob ich es in Öffentlichkeit führen dürfte.
Hier die Daten:
Springmesser: seitlich herausschnelllende Klinge
Länge Insgesamt mit Griff: 13 cm
Klingelänge: 5 cm
Einseitig geschliffen