Annahme: Es gebe ein Pouch welches mit einem Schlitz funktioniert oder man hält die Kugeln mit der Hand zusammen. Besteht dann die nicht Gefahr sich damit selber auf die Hand zu schießen ?
Beiträge von kraftfahrer
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Theoretisch könnte man ein breiteres Malerkrepp nehmen und das Schrott drauf "bäppen". Die Kugeln lösen sich bestimmt.
Woher komme ich eigentlich denn zu billigen kleinen Kugeln in großer Stückzahl ?
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Zitat von »Mister-L«
Bei uns am Rhein stehen jeden Tag Fischer und benutzen solche Dinger mit Armstütze,würde wetten die wisse nicht mal das die verboten sind
Letzteres ist wohl anzunehmen.
Aber wozu nutzen die Fischer solche Schleudern? Zum Fische erlegen doch eher nicht, oder?
Ich bin Selbstangler. Wir benutzen Zwillen um sog. Boilis (das sind runde Futterköder für Karpfen) rauszuschießen. Damit können wir weiter draußen anfüttern. Ich persönlich benutze für solche Sachen im Sommer lieber ein Wurfrohr damit kann man besser zielen. -
Hallo zusammen,
da ich gerade auf der Auktionsplattform war um für mich nach einer neunen legalen Zwille zu schauen habe ich das Angebot bemerkt. Ich war mir nicht mehr ganz sicher wie das mit den Armstützen war darum habe ich hier den Thred gestartet. Habe bei der dortigen Plattform dem Anbieter eine PN hinterlassen das sein angebotener Artikel illegal ist.
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Ist das Angebot legitim ? Ich dachte Zwillen mit Armstützen seinen verboten. Richtig ?
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Was bitte ein Pouch ?
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Hätte mal eine Frage mir ist aufgefallen das es die angebotenen Kubotane nur in Stiftform gibt.
Ist das rechtlicher Natur das es KEINE T Kubotane zu erwerben gibt ?
In etwa so:
X
X
XYYYYYYYYYYY
X
X -
7757
+ CS Agent
+ Pfeffer Agent
+ Messer
+ Zwille= 7801
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Erstmal danke für eure Postings, habe ich jetzt schon gesehen das dass Messer unter das Führverbot fällt. .
Unter die Minispringmesser Sonderausführung fällt mein Messer definitiv nicht mehr.
Dann wird das Messer wie bisher in der Schublade bleiben, mal schauen vll. kann ich es ja Gewinn bringend verkaufen.
Das ist doch zum ko..... das wirklich alles verboten ist.
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Jetzt bin ich etwas verwirrt lt.diesem Artikel vom Bundesministerium wäre das Führen ja erlaubt da mein Messer unter 12 cm Klingenlänge ?
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQ….html?nn=270350
Welche Ausnahmen werden für das Führen von Messern gelten?
Die Koalition hat im Gesetzgebungsverfahren eine Initiative eingebracht, nach der Hieb- und Stoßwaffen, nicht verbotene Springmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm künftig nicht mehr zugriffsbereit in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen.
Das unsachgemäße Führen von Einhandmessern und Messern mit einer feststehenden Klinge von über 12 cm Länge soll als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Gewalttaten mit Messern zurückgeht, wenn sie nicht mehr in der bisherigen Form zugriffsbereit mitgeführt werden dürfen. Die Vorschrift verschafft der Polizei damit die Möglichkeit, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen mitgeführte Messer schon vor Begehung einer Straftat abzunehmen. Das Führen wird bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck erlaubt. Die Neuregelung schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht verhindert werden soll. -
Im Freien schießen ?
Schon das bloße Führeneiner Druckluftwaffe in der Öffentlichkeit stellt eine Straftat dar.
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zu b) jein
das Messer fällt wahrscheinlich unter § 42a WaffG(1) Es ist verboten
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cmzu führen
(2) Absatz 1 gilt nicht
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.Darüber wurde hier aber schon reichlich diskutiert
Die Klingenlänge meines Messers ist aber definitiv unter 12 cm. Die Klingenlänge beträgt ein bisschen mehr als 5 cm.
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Also besitzen darfst Du es schon mal.
Wird die Klinge den Arretiert oder nur durch Federkraft offen gehalten ?Joachim
Wenn das Messer aufspringt, kann es nur wieder schließen wenn ich den Auslöseknopf niederdrücke. Mit anderen Worten es wird arretiert.
Nach dem Gesetzeszitat ist mir der "Umgang" mit dem Messer erlaubt.Speziell würde mich aber das Führen interessieren. Oder habe ich mir das ein Messer für die Schublade gekauft ?
Von Führen steht ja in deinem Auszug erstmal nix. -
Mir wurde unter Kumpels ein Springmesser zum Verkauf angeboten.
Bevor ich mir das Ding zuleg, wollte ich erst wissen wie es mit der Rechtslage aussieht.
Jetzt würde ich aber zunächst gerne wissen, ob a) der Besitz legal ist und b) ob ich es in Öffentlichkeit führen dürfte.Hier die Daten:
Springmesser: seitlich herausschnelllende Klinge
Länge Insgesamt mit Griff: 13 cm
Klingelänge: 5 cm
Einseitig geschliffen -
Schönen Sonnabend zusammen,
ich habe meine Zwille modifiziert. Das heißt ich habe an die kommerzielle Gabel an einfaches Theraband Silber montiert. Leider ging diese Modifizierung nach hinten los. Die Zwille schießt zwar nach wie vor aber ich habe einen extremen Leistungsverlust. Eigentlich wollte ich Leistungserhöhung. Kann ich das Theraband einfach doppelt nehmen, um die Leistung zu erhöhen ?
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Das sind Altersgrenzen die m.E. nach sinnvoll wären.
Lupi / LG = ab 10 (unter elterlicher Aufsicht)
= ab 14 (alleine)CS, Pfeffer, Elektroschocker = ab 14 (führen)
= ab 13 führen insofern erwachsene ständig Begleitperson anwensendMesser = ab 12 (unter elterlicher Aufsicht)
= ab 16 (führen)
Keine Vorstrafen bzgl. Körperverletzung oder ähnliche DelikteKK = ab 12 (unter elterlicher Aufsicht)
ab 16 (unter Fremdaufsicht)
Keine Vorstrafen bezgl. Körperverletzung, Sachbeschädigung, räuberischer Diebstahl oder ähnliche DelikteGK = ab 16 (unter elterlichen Aufsicht)
ab 17 (unter Fremdaufsicht)
Keine Vorstrafen bezgl. Körperverletzung, Sachbeschädigung, räuberischer Diebstahl oder ähnliche DelikteZwille = ab 10 (unter Aufsicht)
ab 12 (alleine)Jegliches Simulationsschießen ohne jegliche Altersbeschränkung.
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Hallo Tatjana,
persönlich führe ich auch ein Abwehrspray. Wenn ich nicht ein 100%tig überzeugt wäre das es im Verteidigungsfall funktioniert, würde ich es nicht mitführen. Du schriebst in deinem Posting das du das Spray "vor einigen Jahren" gekauft hast. Hier liegt wahrscheinlich der Hase im Pfeffer. Sollte bei einem Spray die Haltbarkeit überschritten sein, empfehle ich dir es zu Trainingszwecken zu versprühen. Wird die Haltbarkeit eingehalten kann man mit an wahrscheinlichgrenzender Sicherheit sagen, dass die Spray im Ernstfall funktionieren.
Eine SSW (= Gaspistole) ist sicherlich funktionssicherer. Ich rate dir allerdings besorge dir wenn dann einen Revolver. Pistolen können Ladehemmungen (=Waffe klemmt) haben. Das du kleinen Waffeschein benötigst weist du ? Kostet ca. 50 € und bekommst ohne Vorstrafen.
Des Weiteren empfehle ich dir sofern du beim Spray bleibst nur "ordentliche" Sprays zu kaufen (nicht beim BF Kiosk ).
Generell und das gilt für Gaswaffen gleichermaßen muss eine Waffe griffbereit sein. Der Zeitraum für etwaige Verteidigungshandlungen ist ohne sehr knapp. Ich weiß das ist bei Frauen immer etwas problematisch aber eine Waffe gehört m.E. in die Hosentasche. Die Handtasche hat den Nachteil lässt man Sie nur kurz liegen ist man schutzlos und die Zugriffszeit ist viel zu lang.PS Wilkommen im Board !
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Guten Abend zusammen,
ich habe gelesen das Elektroschocker in DE illegal sind, sofern keine Ausnahmegenehmigung durch das BKA erteilt ist. Die letzte Genehmigung läuft am 31.12.10 ab. Wird die Genehmigung dann verlängert oder werden "tausende" Elektroschockerbesitzer dann zu "Straftätern" ? Ich erwäge mir einen E.Shocker zur SV zu besorgen, wenn das verboten wird kann ich es aber gleich sein lassen. Werden E.Shocker verboten ????
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Hallo,
von meiner kommerziellen Zwille habe ich den Gummischlauch entfernt und ein Theraband "Silber" drauf gesetzt. Habe ich schon riesig gefreut. Ich verziehe das Band nicht mehr. Was kann ich tun ??????????????????
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Zur SV außschließlich Abwehrspray
Proim Vergleich zu anderen Waffen gut verstaubar
einfache Funktionsweise, im Verteidigungsfall sehr wichtig
innerhalb der Haltbarkeit hohe Wahrscheinlichkeit der Betriebsbereitschaft
Billig
Hohe Wirkstoffkonzentration
je nach Modell gegen versentliches Auslösen gesichertContra
Keine Reizstoffkombination möglich (SSW kann man OC, Pava, CS und CN durchgeladen werden. Man kann davon ausgehen das ein Tier in dem Fall durch die Reizstoffkombination zu Boden geht.)
Kurze Haltbarkeit
Gefahr des Selbstbesprühens
Dritte können auf Anhieb sicher auschließen das es sich um eine "Scharfe" Waffe handelt. (Bei der SSW läuft man Gefahr, das es im Rahmen der Putativnotwehr, zu Folgen schweren Verwechslungen kommen kann)Nur bei CS
-Keine gesicherte Wirkung.
-Hohe Versagerqoute mit 20 % resisten Personen.
-Bei Drogenabhängigen oder Personen im Delirum i.d.R. keine ausreichende Mannstopwirkung zu erwarten
+ Zur Personenabwehr zugelassenNur bei OC
+ Hohe Wirkzuverlässigkeit nur 5 % Nonresponder
+ verzögerter Wirkeintritt
+ Besonders bei Drogenabhängigen gesicherte Wirkung (Nur zur Tierabwehr für Privatpersonen, für Polizei extremer Vorteil zu CS)
- Nur zur Abwehr tierischer Angreifer einsetzbar*Meiner Meinung nach überwiegt das Pro und bleibe beim Spray. Wobei ich mir auch vorstellen könnte einen KWS zu beantragen und nach Erteilung des Scheins eine SSW zu führen.