Laserpointer und drohendes Verbot

Es gibt 118 Antworten in diesem Thema, welches 8.779 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. März 2011 um 15:40) ist von Lt. Columbo.

  • Umso schärfer das Verbot ausfällt, umso interesierter sind doch die pupertären Kids daran.

    Erst der Reiz am Verbotenen macht die Sache doch erst so richtig interessant.

    So ein total verbot wäre in meinen Augen ein Schildbürgerstreich.

    Je schärfer das Verbot umso stärker das interesse daran.

    Und mit Ihren Mega Laser vorführungen im TV, schüren die Medien noch das HABEN WOLLEN Gefühl bei den halbstarken.

    Und dank des www und der Grenzenlosen EU, sind die Bezugsquellen nahezu unerschöpflich.

  • Das trifft es wohl auf den Punkt.

  • Mit einem Brotmesser kann man Brot schneiden, oder Übles anrichten. Hauptsächlich wird aber Brot geschnitten!

    Mit einem dieser Laser, und ich besitze selbst einen 30mW und einen 100mW (grünen) Laser, kann man nur in Ausnahmefällen etwas wirklich Sinnvolles anstellen, Sternenkunde zum Beispiel. Diese Dinger machen aber sehr viel Spaß, wenn man damit verantwortungsbewusst umgeht. Verantwortungsbewusst!

    Diese Laser sind sehr gefährlich, viel gefährlicher als ein 16J Luftgewehr. Ein 100mW Laserstrahl aus ca. 10m Entfernung kann massivste, irreversible Augenschäden verursachen... Blindheit!

    Hier könnte ich trotz aller liberaler Denkweise ausnahmsweise ein Verbot verstehen.

    Gruß

    Musashi

  • Hallo, :)

    ich sehe es genau so wie Musashi. Solange, wie es Menschen gibt, die weder mit ihrer Eigenverantwortlichkeit umgehen können und wohl durch Dummheit nicht einmal die Gefährlichkeit ihres Handelns einschätzen können, muss man wohl die Allgemeinheit irgendwie vor diesen Menschen schützen. Verstehen könnte ich ein Verbot auch, aber leider wird es, wie in den meisten anderen Fällen, nichts daran ändern, dass es auch in Zukunft weiter zu solchen Taten kommt. Wie immer bei solchen Verboten werden es wieder alle ausbaden müssen, nur nicht die Täter.

    Jetzt schwebt wieder einmal ein Verbot im Raum, das in der Praxis überhaupt nichts bringen wird, denn Körperverletzung, versuchter Mord und gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr sind ja ohnehin schon strafbar.

    Aber um nur mal die Wertigkeit dieser Blendattacken richtig einzuschätzen, muss man sagen, das diese Angriffe keineswegs dummen Streiche sind, sondern es sich beim gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr weder um eine Ordnungswidrigkeit oder einen einfachen Vergehenstatbestand handelt, sondern unter Umständen um ein Verbrechenstatbestand. Je nach Form des Vorsatzes. Die Strafandrohung liegt dann bei nicht weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe. Je nach Sachlage wäre es den Polizisten vor Ort sogar erlaubt auf einen flüchtigen Täter zu schiessen, um ihn an der Flucht zu hindern. Bei Steine-Werfern von einer Brücke ist es allerdings einfacher den Nachweis zu führen, dass diese einen Unglücksfall herbeiführen wollen, als beim gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr.

    Schade, dass immer mehr Dinge verboten werden müssen, die ein normal vernunftbegabter Mensch gar nicht in Erwägung ziehen würde.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Nein, das geht nur mit den starken Modellen die man z.B. aus Asien importieren kann.


    Nein das geht auch mit diesen nicht ;)

    Wenn man sich nur mal kurz und oberflächlich mit der Physik und den Eigenschaften eines eng gebündelten Laserstrahls auseinandersetzt, dann wird sehr schnell klar daß es nicht möglich ist mit einem Laser in der Leistungsklasse 10-100mW und den üblichen Strahldurchmessern von 1,5-3mm an der Apertur auf Distanzen von mehreren Kilometern - und von solchen reden wir im Flugverkehr - eine gefährliche Blendung hervorzurufen. Es geht einfach nicht. Und wenn man darüber verreckt - es geht NICHT!

    Der Punkt sieht bei 100mW auf wenige Meter zwar sehr spektakulär und hell aus, und mag bei ungebildeten Anwendern regelrechte Allmachtsphantasien auslösen, aber hat irgend jemand von euch schon mal so einen Punkt in zb 400m Entfernung gesehen? Der ist so groß daß man da ein kleines Auto drin parken kann. Es ist ein helles Licht in der Ferne, aber von einer Gefährdung so meilenweit entfernt! Eine Divergenz von zb 1,5mrad bis 2mrad ist durchaus realistisch, das bedeutet der Strahl weitet sich um 1,5mm bis 2mm je Meter den er unterwegs ist, die enorme Streuung an Luftteilchen ist da noch nicht mal berücksichtigt.

    Leute, glaubt bitte nicht alles was ihr so lest, hinterfragt es. Es wird uns ein so unglaublicher Mist aufgetischt. Dagegen ist die Softairkugel welche Autoscheiben wie Butter durchschlägt ( Insider wissen Bescheid ) ja noch regelrecht plausibel 8o


    EDIT: Im übrigen bin ich mit Threads über Laser, speziell wenn ein Zusammenhang zu Waffen hergestellt wird ( Der Thread steht immerhin in Waffen - Allgemein ) nicht so glücklich wie ich sein könnte.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

    Einmal editiert, zuletzt von Lt. Columbo (26. Oktober 2010 um 01:20)

  • da stimme ich columbo voll und ganz zu! die billigen 100 oder 200mw pointer aus asien haben eine hohe divergenz wegen der billigen kolminatoren, der ganze pointer mit "200mw" kostet keine 40E und 200mw werden letztendlich noch nicht mal 50 echte mw sein!
    sicherheithalber werde ich mir mal einen kleinen vorrat anlegen!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

    2 Mal editiert, zuletzt von germi (26. Oktober 2010 um 18:55)

  • Immer das gleiche...die Verbote werden zwar ausgesprochen, aber dann werden nie die Höchststrafen ausgesprochen. In Australien zählen diese Laser als Waffe und sind nicht frei verkäuflich. Man sollte diese Leute wirklich mit Bußgeldern AB 10000 Euro und Anzeige bestrafen.
    MfG Lukas

    FSK 12: Der Gute bekommt das Mädchen.
    FSK 16: Der Böse bekommt das Mädchen.
    FSK 18: Beide bekommen das Mädchen.

  • Ich bin mal gespannt,wie man dann auf den Baustellen in dieser Republik, auf ein Verbot von Lasern reagieren wird.

    Ob im Straßen,Tief ,Hoch oder Innenausbau,überall wird heute mittels Lasertechnik ausgemessen ,oder ausgerichtet.Ich selbst arbeite mit einem Rotationslaser mit dem sich Decken ,Wände und auch Winkel

    genaustens ausrichten lassen.

    Die risigen Fertiger die oft auf Autobahnbaustellen zu sehen sind,richten sich auch nach einem Laserstrahl aus.

    Werden jetzt Bauwerkzeuge waffenscheinpflichtig? 8)

  • da stimme ich columbo voll und ganz zu! die billigen 100 oder 200mw pointer aus asien haben eine hohe divergenz wegen der billigen kolminatoren, der ganze pointer mit "200mw" kostet keine 40E und 200mw werden letztendlich noch nicht mal 50 echte mw sein!
    sicherheithalber werde ich mir mal einen kleinen vorrat anlegen!

    Denkste: Ich hab auch einen der mit 200mW verkauft wurde - habs auf Arbeit mit unserem Leistungsmesser für die Laser gemessen - 183mW und ne Toleranz von 10% ist doch bei Elektronischen Bauteilen durchaus normal....

    Problem bei der Sache ist: Es gibt kaum Reglementierungen für Laser - da das Gesetz so geschrieben ist, als hätten eh nur Firmen sowas. Man müsste einfach Prüfungen vorschreiben (wie bei den Freien Waffen auch) und die Teile ab 18 machen - schon ists für die Kids etwas schwerer ohne alles gleich ganz zu verbieten.

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • Problem bei der Sache ist: Es gibt kaum Reglementierungen für Laser - da das Gesetz so geschrieben ist, als hätten eh nur Firmen sowas. Man müsste einfach Prüfungen vorschreiben (wie bei den Freien Waffen auch) und die Teile ab 18 machen - schon ists für die Kids etwas schwerer ohne alles gleich ganz zu verbieten.

    Am besten wäre meiner Meinung nach immer noch, die missbräuchliche Verwendung solcher Teile zu bestrafen, und zwar - je nach Fall - entsprechend hart. Ein Verbot würde vielleicht nicht viel bringen... illegale Substanzen zum Einwerfen (von Anabolika bis Viagra) gibt es in .de auch nicht frei, trotzdem wird das Zeug schwarz importiert; da habe ich erst kürzliche eine Reportage drüber gelesen.
    Ab 18 bringt eher auch nichts, weil es genug Leute ab 18 mit Rotz im Kopf gibt. Ich kann mich noch an einen Fall erinnern, wo am Flughafen Stuttgart (Leinfelden) mit so einem "Laserpointer" auf ein Flugzeug gezielt wurde. Man hat die beiden Täter erwischt: Vater und Sohn. :rolleyes:

  • Ist das nicht als gefährlicher Eingriff in den Straßen- bzw Luftverkehr (je nachdem wen man alles blendet) schon strafbar?

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • Ja,
    es ist schon strafbar wenn man nen starken Laserpointer in den Himmel richtet! Aber das mit Flugzeuge blenden ist Blödsinn, völlig überzogen. Niemand kann ein bewegendes "Ziel" so genau mit nem Laser treffen.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Natürlich kann man beim Landeanflug oder Start (und nur darum geht es, sicher nicht in 10000 m Höhe) die Kanzel treffen, und auch nur das ist entscheidend. Es geht doch nicht darum, das Auge eines Piloten zu treffen, es geht darum, dass die bei Start und Landung das Cockpit abdunkeln, um die Instrumente komplett zu sehen. Und wenn dann ein Laserstrahl auf die Fenster trifft, zerteilt er sich dort wie bei einem Prisma und erhellt das gesamte Cockpit. Und dann ist zumindest eine Zeitlang die Sehfähigkeit beeinträchtigt (im Dunkeln sind die Pupillen weit geöffnet), ebenso wie bei einem Blitz. Zumindest ein Fall ist zudem bekannt, dass ein Zivilpilot wegen Augenschaden seine Flugtauglichkeit verloren hat.

    Mit Verboten kommt man der Sache natürlich nicht näher, die meisten dieser Hirnis machen sich auch keine Gedanken darüber, wie der Strahl da oben ankommt.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • murray, wenn du 183mw gemessen hast, hast du einen starken erwischt und hast den ir anteil mitgemessen?, die billig pointer scheinen ungeheure schwankungen zu haben.
    ich selbst habe nicht nachgemessen, doch wenn ich den 200mw pointer mit meinem 100mw lasos laser vergleiche der das 5fache kostet erscheint mir mein 100mw stärker, aber wie gesagt, gemessen habe ich nicht! auf jeden fall werde ich gleich mal welche vorsorglich bestellen.
    seit wann ist es verboten starke laser gegen den himmel zu richten, mir ist kein verbot für privatleute bekannt. lediglich gelten laser stärker als 2mw nicht mehr als pointer sondern sind experimentallaser.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • ......seit wann ist es verboten starke laser gegen den himmel zu richten, mir ist kein verbot für privatleute bekannt. ......


    Hallo,

    da greift der hier schon mehrfach erwähnte § 315 des Strafgesetzbuches. ;)

  • StGB § 315: Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr?
    es ist doch kein eingriff in den luftverkehr wenn ich einen starken laser in den himmel richte!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Hallo,


    der Vollständigkeit halber hier der komplette Paragraf , der in der Praxis angewendet wird.;-)


    Strafgesetzbuch

    StGB § 315: Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr


    (1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er



    • Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,

    • Hindernisse bereitet,

    • falsche Zeichen oder Signale gibt oder

    • einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,


    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter



    • in der Absicht handelt,

    • einen Unglücksfall herbeizuführen oder

    • eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder

    [*]
    durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.


    (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.


    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    2 Mal editiert, zuletzt von uxor (26. Oktober 2010 um 11:13) aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler

  • Zitat

    Das ist halt das Problem hier. Statt den Missbrauch härter zu bestrafen, verbietet man lieber gleich das Gerät und denkt der Bösewicht hält sich ans Verbot.

    Letztendlich trifft das nur wieder die Leute, die damit nichts Böses im Sinn haben und vielleicht nur mal nen Luftballon mit dem Laser platzen lassen wollen.


    Ist doch die standard Prozedur hier paar Leute machen Mist und es wird Verboten, hier in (D)eppenland.

  • richtig Herr Eichstädt...um einen bleibenden Hornhautschaden auf diese Entfernung zu verursachen sind selbst Modelle mit 1000mw viel zu schwach...aber natürlich kann man damit die Piloten kurzzeitig blenden...deshalb ist z.B. ein Polizeihubschrauber in England

    fast abgestürzt weil die Besatzung von einem 800mw Grünlaser von den Kids geblendet wurde. Die wurden dann mit Wärmebildgeräten
    aufgespührt und dingfest gemacht.

    Wer sich etwas mit der Materie auskennt,weiss wie rapide die Leistung und Energiedichte mit der Entfernung abnimmt.