Aufbewahrung freier Waffen

Es gibt 90 Antworten in diesem Thema, welches 9.953 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. August 2016 um 21:44) ist von Ingo.M.

  • Also ist das Aufbewahren einer geladenen SSW in den eigenen vier Wänden illegal? Das ist es, worauf ich gern eine konkrete Antwort hätte. :)

  • Nein. Wenn Du daheim/ in der Nähe bist, kannst Du die Waffe ja auch geholstert tragen;
    bist Du allerdings außer Haus gehört das Ding in einen Waffenschrank der Sicherheitsstufe > Null.

    Fördermitglied des VDB.

  • 5-atü: das kommt meiner Frage schon näher... wenn ich nicht in der Wohnung bin, dann brauche ich da auch keine geladene SSW zur eventuellen SV. Logisch, oder? :D Also ist es in Ordnung, wenn ich in der Bude bin und da die SSW einsatzbereit rumliegen habe. Und das ist ja der Sinn der Sache. :)

  • Ich weiss gar nicht, was die ganze Diskussion soll. SSW's, sowie Luftgewehre, etc. sind Waffen nach dem Waffengesetz und gehören nunmal getrennt von der Munition in einem abschließbaren Behältnis (Schrank, Tresor usw.) aufzubewahren.

    Wenn jemand Nachts Angst vor Einbrechern hat, ist es wohl kein Problem die geladene Waffe neben sich auf, besser in, den Nachttisch zu legen und bei Verlassen des Hauses wieder einzuschließen, so dass kein Unbefugter daran kommt.
    Klar, kann ein Einbrecher auch den Waffenschrank aufbrechen. Aber wenn er dann Sch..ße damit baut, kann dann niemand einem einen Vorwurf daraus machen, da man sich ordnungsgemäß verhalten hat. (Denn ja, man wird hierzulande leider vom Opfer sehr schnell zum Täter.)

    Ich z.B. bewahre meine SSW's in einem Tresor auf. Muss man zwar nicht, aber ich bin mir sicher, dass dort so schnell niemand dran kommt, der dort nichts dran zu suchen hat.

    In diesem Sinne.

    Gruß
    Christian

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • Zitat

    @ Eastwood,...
    vielleicht sich erst mit der Materie vertraut machen, waffengesetz lesen,
    und dann Kommentare Posten.......

    Mfg Saalach

    Etwas weniger Überheblichkeit Deinerseits wäre nicht schlecht... ich habe ja explizit nachgefragt, wie es waffenrechtlich um die Aufbewahrung geladener SSW bestellt ist. Konstruktive Beiträge dazu lese ich sehr gern. Sowas plattes wie Deinen Beitrag aber weniger. Wenn Du Fakten liefern kannst, dann her damit. :)

  • Das hat nichts mit Überheblichkeit zutun!

    Vielmehr geht es darum das du der festen überzeugung warst das es rechtens sei was du tust,
    somit wurdest du eines besseren belehrt.
    Das ist alles.

    Mfg Saalach

  • Zitat

    Ich weiss gar nicht, was die ganze Diskussion soll. SSW's, sowie Luftgewehre, etc. sind Waffen nach dem Waffengesetz und gehören nunmal getrennt von der Munition in einem abschließbaren Behältnis (Schrank, Tresor usw.) aufzubewahren.

    Eben nicht. Man hat nur Sorge dafür zu tragen, dass Unberechtigte (also Minderjährige) nicht daran kommen können. Von Verschluss steht da nichts.

    Dennoch sollte man natürlich selber dafür sorgen, dass da nix passieren kann - insbesondere wenn man Kinder im Haus hat.
    Die mögen damit vielleicht noch ordentlich umgehen, aber wenn Dritte dabei sind (Klassenkameraden, Freunde, etc.), kann so etwas leicht eskalieren. "Los, zeig doch mal!"

    Auch ich habe seit Jahren meine freien Schusswaffen unter Verschluss. Ein paar einfache Baumarkt-Tresore beherbergen meine CO2- und Schreckschusswaffen; die Luftgewehre sind in den Koffern mit Vorhängeschloss (die Blankwaffen verwahre ich nicht gesondert/ unter Verschluss. Da habe ich gefährlichere Exemplare in der Küchenschublade und/oder an der Werkzeugwand).

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    somit wurdest du eines besseren belehrt.

    allerdings nicht von Dir sondern von Anderen


    ein müdes

    Zitat

    vielleicht sich erst mit der Materie vertraut machen, waffengesetz lesen,
    und dann Kommentare Posten.......

    hilft nun wirklich niemandem weiter - vermutlich meine Eastwood das ;)

  • Okay, der Schlagabtausch war etwas ruppig, aber nun ist ja wohl alles geklärt.
    Darum reicht euch bitte die Hände und habt euch wieder dolle lieb.
    :n24:

    Schönen Abend noch!

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich finde, die Diskussion hat gerade etwas von vorauseilendem Gehorsam und Gutmenschlichkeit (sorry, mir fiel kein besserer Ausdruck dazu ein)!
    Klar sollte man als Legalwaffenbesitzer mit gutem Beispiel voran gehen.
    Ich habe mich aber gerade entschieden, freie Waffen zu sammeln, damit ich sie auch ohne Röntgenbrille durch den Panzerschrank betrachten kann: OHNE AUFLAGEN in einer Glasvitrine und in Glasregalen dekorativ aufgebaut!
    Daß diese ungeladen und entspannt (bzw. ohne Akku oder Gas) gelagert werden, sollte selbstverständlich sein. Ebenso der sichere Umgang; das "Spielzeug", auch wenn es kein hohes Schadenspotential hat, sollte immer wie eine Waffe behandelt werden. Mit den üblichen Sorgfaltsregeln.
    Ich für meinen Teil kann ausschließen, daß sich Jugendliche/Kinder befugt oder unbefugt in meiner Wohnung oder gar im Waffenzimmer aufhalten. Ein Zugang zur Wohnung, ein Zweiter könnte nur durch eine 12m lange Leiter geschaffen werden. Ein Schlösschen an der Glasvitrine ist Kirmes, hindert einen unbefugten Eindringling vielleicht einen Sekundenbruchteil am Zugriff. Bestenfalls ein Placebo fürs gute Gewissen.
    Sicher eine Einzelmeinung aufgrund der "besonderen" Umstände...die Behörden aber auf dumme Ideen zu bringen und alle über eine Kamm zu scheren, der Regulierung durch Eigenregulierung zuvorzukommen, halte ich für den falschen Weg!
    Das manifestiert lediglich "Tatsachen", welche in Zukunft leicht doch noch Gesetz werden können. Gelegentlich sollte man die paar Freiheiten, die unser rigides (manche mögen es gut nennen) Waffengesetz noch läßt, auch verteidigen. Und sich nicht schon prophylaktisch ducken, obwohl noch gar kein Stein geworfen wurde.
    Da ist schlicht Eigenverantwortung und -iniative gefragt: Habe ich Kinder, lasse ich auch das Küchenbeil nicht "frei verfügbar" im Schuppen rumliegen und am Einschalter der Bandsäge ist auch ein Vorhängeschloss. Diese Eigenverantwortung sollte meines Erachtens nach viel mehr gefordert werden, in allen Bereichen des Lebens. Nicht in die geistige und moralische Hängematte und dem Papa Staat für jeden Furz die Regulierung und Verantwortung zu übertragen: Gesetze müssen her, damit mein Leben einfacher wird und ich mir weniger Gedanken um meine Probleme machen muß. Wer Andere für sich denken läßt, braucht sich über das Ergebnis nicht zu beschweren.

    Ich bin mit scharfen Schußwaffen groß geworden; man hat mich frühzeitig den notwendigen Respekt und den sicheren Umgang damit gelehrt...in meinen Augen eine vielfach bessere (Ver-)Sicherung als Verbote und Dramatisierung! Gerade Ersteres (seien wir ehrlich), macht die Sache doch verlockend. Ist der Reiz weg und man darf jedes Wochenende mit "seinem" Diana, später Feinwerkbau und noch später Anschütz KK auf den Schießstand, ist die Waffe nachher so interessant wie der Rasenmäher oder die elektrische Heckenschere...ein Werkzeug, daß bei sachgemäßem und sicherem Umgang praktisch null (unbeabsichtigtes) Schadenspotential aufweist. Jedenfalls weniger als die letztgenannten Beispiele.
    Die schrecklichen Vorkommnisse der letzten Jahre, welche alle verantwortungsvollen Legalwaffenbesitzer vieler ihrer Rechte beraubt haben, waren nicht das Produkt von Legalwaffenbesitz als Solchem. Sondern Ergebnis der Veränderung unserer Gesellschaft. Denke, darin sind wir uns alle einig.

    Huch, bissl abgeschweift...mußte mal zwischendurch raus :whistling:

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

    2 Mal editiert, zuletzt von Flitzebogen (20. September 2010 um 11:04)

  • @ Helmut,

    das habe ich ja auch nie behauptet oder?
    Oder habe ich mich irgendwann damit gerühmt Eastwood aufgeklärt zu haben?
    Ich denke nicht.
    Ich habe ihm nur gesagt wenn er keine Ahnung hat sollte man nachlesen.
    Wo siehst du da das Problem?
    Aber so wie ich das sehe schlägt diese ganze Diskussion über die stränge mancher gemüter.
    Nix für ungut.
    Einen schönen guten Morgen,
    und beste grüße aus Brh.

    Saalach

  • So ein langer Thread für so eine einfache Frage...

    Zitat

    WaffG
    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.
    (2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.

    Also:
    Vor Zugriff durch Unberechtigte (Minderjährige) gesichert, aber ohne Vorschrift wie. Meine LuPi und mein Vorderlader sind in ihren jeweiligen Alukoffern eingeschlossen. Der Schlüssel liegt natürlich nicht obendrauf.... das ist absolut ausreichend.


    Sei auch Du ein Verdammter!

  • Ich habe zwar bisher nur eine SSW(bald kommt die zweite), aber auch die bewahre ich so auf, das diese für andere nicht zugänglich ist.
    Auch die Munition lager ich extra.
    Man weiß nie, wer mal zu Besuch kommt und auch wenn es nur eine SSW ist, es bleibt eine Waffe.

    Es sind oft die stillen, welche die Welt verändern.... Wir lauten sind meist nur daran intersiert den Ruhm zu ernten.

    Von Zeit zu Zeit muß der Baum der Freiheit mit dem Blut von Patrioten getränkt werden --- Thomas Jefferson

  • alles in einem abschließbarem zimmer... eigentlich sind nur volljährige bei uns, aber falls doch mal wer unvorhergesehen mit kindern zu besuch kommt, ist es nicht schwer die tür zu verschließen und den schlüssel in die tasche zu stecken. da in dem zimmer auch sonst nichts ist, wo man dann eventuell mal ran müsste für meine softair etc. völlig ausreichend.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Danke an alle, die nützliche Informationen beigetragen haben. :) Also lag ich nicht falsch... solange sicher vor Zugriff durch Unbefugte (Minderjährige), ist eine geladene SSW in den eigenen vier Wänden nicht illegal.
    Möchte noch ergänzen, dass sich meine Waffensammlung (und auch besagte geladene SSW) in meiner Zweitwohnung befindet, welche ich allein bewohne - (legalen) Zutritt haben dort außer mir nur ausgewählte (volljährige) Personen.
    Flitzebogen: das mit dem "vorauseilendem Gehorsam und Gutmenschlichkeit"kam mir bei manchen Kommentaren auch in den Sinn. ;) Ich meine... natürlich müssen Besitzer legaler Waffen besonders darauf bedacht sein, sich immer im gesetzlichen Rahmen zu bewegen - es gibt ja leider genug Mitbürger, denen Waffen ein Dorn im Auge sind und die nur sabbernd darauf warten, dass ein Waffenbesitzer auch nur die kleinste Verfehlung begeht. Aber man sollte die Kirche im Dorf lassen... die SSW in der eigenen Wohnung im Holster führen?? :rolleyes: Am besten nur mit KWS (wieso kam das nicht als Vorschlag :whistling: )?? *kopfschüttel*

  • Im wörtlichen Sinne des Gesetzes kann eine Waffe nur im öffentlichen Raum geführt werden. Zuhause in der Wohnung oder auf dem befriedeten Gundstück ist es im eigentlichen Sinne kein Führen, daher ist da bei der SSW auch der KWS, ein SSW-Führerschein, unnötig.

    Wenn man logisch an die Sache der geladenen zugriffsbereiten SSW zuhause herangeht, dann sollte einem im Zusammenhang mit dem mit KWS erlaubten Führen im öffentlichen Raum klar sein, daß man auch zuhause seine SSW jederzeit geladen und zugriffsbereit haben darf. Der Knackpunkt ist wie beim Führen nur die Vorsorge, daß Unberechtige keinen Zugriff auf die Waffe haben.
    Wie das jeder einzelne SSW-Nutzer macht, ist nicht festgelegt. Daher ist im Einzelfall der gesunde Menschenverstand und die örtlichen Gegebenheiten ausschlaggebend für die vom SSW-Nutzer getroffenen Maßnahmen.

    Es muß daher auch nicht jeder seine geladene SSW auf die gleiche Art und Weise zuhause lagern/zugriffsbereit haben. Die hier geschilderten Maßnahmen begründen sich daher nur auf die im jeweiligen Einzelfall vorliegenden Notwendigkeiten und können nicht verallgemeinert werden.

  • ich lasse sie selbstverständlich für niemanden zugänglich da öliegen, da ich in meiner wohnung der einzige bin, und ich weiß nicht mal mehr, wann das letzte mal einer unter 18 hier drin war, und außerdem ist sie doch abgeschlossen, die wohnung, und somit ist doch alles was darin ist nicht zugänglich aufbewahrt, oder?

    also da achte ich schon drauf, dass ich nix rumliegen hab, wenn ich jemand einlade, und ich schließe sie ja des öfteren ein, nur halt nicht, damit sich keiner weh tut, der mene waffen klauen will, sondern aus anderen gründen.

    nur wenn ich zu haus bin, oder auch mal n tag nicht, sehe ich kein problem darin, ne freie waffe geladen auf der couch liegen zu haben, das ist zwar nicht der standardfall, aber es kommt halt vor. und wenn keiner in meine wohnung einbricht, tut sich auch keiner (selbst) daran weh, und selbst wenn, so doof muss man erstmal sein, als ob sich einer der irgendow einsteigt nicht damit auskennt(mit waffen) und sich damit weh tut....das braucht schon viel pech, mit anderen worten, ich finde es keinesfalls verantwortungslos, FREIE waffen geladen in der wohnung offen rumliagen zu lassen, vorausgesetzt, man bewohnt die wohnung alein, sie ist abgeschlossen, und es haben keine u18 zutritt, und sonst nat. auch keiner, es seie denn, es ist "aufgeräumt".

    lg

  • Zählen zu den "wegschließbedürftigen" Waffen auch Softairwaffen die ab 18 zugelassen sind??

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    Noch mal kurz was anders, ich wollte dafür kein eigenes Thema aufmachen, aber ich denke das passt hier rein.

    Hat jemand von euch gerade eben ( 21 September ca. 00:06) den Beitrag der Vox Nachrichten zum neusten Amoklauf gesehen?

    Also folgendes, ich schalte durch die Kanäle und sehe aufeinmal LP`s, da dachte ich mir könnte interessant sein, schnell merke ich es geht um den Amoklauf. Im Laufe des Berichtes dachte ich mir immer mehr " Ich glaube es hackt", VOX ist zwar, genau wie RTL usw., nicht für die besten Nachrichten bekannt, aber das die sowas loslassen fand ich schon heftig. Generell ging es darum, dass man noch schärfere Waffengesetze braucht und ein Waffenregister benötigen würde, um eben besser kontrollieren zu können, ob die Waffen richtig aufbewart sind. Der einleitende Satz war immer " Eine Sportwaffe, die unteranderem bei dem und dem Amoklauf gebraucht wurde, eine Sportwaffe, die 40 Menschen getötet hat usw." und ohne Luft zu holen wechselt der Moderator auf illegale Waffen und hat damit natürlich sofort die Sportwaffen mit illegalen Waffen gleichgesetzt. Besonders heftig kam mir dann der letzte Satz vor indem, es wie folgt lautete : " Man muss also die Menschen die sich Sportwaffen besorgen wollen und sich für Waffen interessieren stärker kontrollieren, da diese Tatsachen die ersten Anzeichen der Katastrophe darstellen" ( freies Zitat, genauer Wortaut schon wieder entfallen, aber Sinn ist der gleiche). Ich dachte mir fallen die Ohren ab, das man in Zeitungsartikel sowas ließt, die provozieren wollen, ist ja klar, aber das das jetzt auch noch in den Nachrichten so eine Hetze entwickelt, war mir neu. Ich denke, da kommt wieder einiges auf Sportschützen und freie Waffenbesitzer zu.

    Wie seht ihr das?

    hoffe das lenkt jetzt nicht zu sehr von Thema ab

    mfg empty

    Colt Special Combat, Reck Miami 92F, RG 300, Walther Lever Action,
    Omega Glock 17 (orginal Markings), RG 96, KWA Desert Eagle, Mecury Mod 33, Gamo 1200

    Einmal editiert, zuletzt von emptY (21. September 2010 um 00:34)