Allgemeine Fragen

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 1.753 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. August 2010 um 18:25) ist von Floppyk.

  • Moin,

    also: Ich beschäftige mich schon seit einigen Wochen mit dem Thema Co² Waffen und habe nun einpaar Fragen, auf welche ich mir keine Antwort draufreimen kann...

    Da ich erst 16 bin darf ich ja offiziell keine Co² Waffe kaufen, nun habe ich mich mit meinem Vater und meiner Mutter mal einen Abend über das Thema unterhalten und wir sind zu dem entschluss gekommen, (da meine ganze Familie im Schützenverein ist, außer Mama und Papa...) das ich mir eine Waffe kaufen darf jedoch nur schießen darf wenn einer von den beiden dabei ist...

    So das erstmal zur Grundgeschichte.

    Da wir einen sehr großen Garten haben, der uns auch gehört haben wir nun die ersten Fragen:

    -Da wir ein Eckhaus haben und direkt neben uns die Straße ist (Nur eine Hecke dazwischen) darf ich draußen auf so bis 20 meter schießen?!?

    -Da wir eine kleine Hütte haben (naja klein ist relativ genommen (6 mal 17 meter)) darf ic hin der Hütte schießen?!? Da auch nur mal zur Info die hütte ist aus 55 mm Dicken Massivholz, kommt da eine Kugel bzw ein Diabolo durch?!? ich glaube zwar nicht aber ic hbin mir da nciht so sicher... darf ich in der Hütte schießen ohne Zusatzgenemigung ?!?

    So das erstmal zu Wo :D

    Nun kommen wir zum Wie!

    Also da ich schon im Geschäft um der Ecke mit meinem Vater war und ich mir einige Modelle angeguckt und angefast habe habe ich nun eine kleine Liste ... Nur weiß ich nicht welche davon für Anfänger geeignet ist.

    In dem Laden würde ich nichts kaufen da die Preise einfach überteuert sind und immer über der UVP liegen. Kennt ihr Läden in Nrw so ca 50 Km von Oberhausen entfernt ?!? (Oberhausen liegt direkt neben Duisburg fals sich keiner unter Oberhausen etwas vorstellen kann.)

    Da ich auch Polyamid Waffen zb. Cp99 in der hand hatte habe ich nun entschlossen stat der von mir anfänglichen grenze von 150 auf ca 200 Euro aufzustocken, da mir Plastik nicht so liegt und ich irgendwie das gefühl habe das ich was kaputt mache...

    Also das ist mir sehr wichtig und dafür gebe ich auch gewrne ein bisschen mehr aus!!

    Achja das wichtigste fehlt ja noch undzwar will ich mit der Waffe nur auf Tonröhren oder Sterne schießen, auf dosen aus Holland(ohne Pfand ;) ) und auf Scheiben so bis 15 Metern noch einigermaßen gut treffen kann .

    Es soll eine „Spaß“ Pistole sein und nicht eine mit der ich auf 50 metern oder so noch nen verschuss von 3 mm oder so habe :D

    Wenn ich auf 15 Metern einigermaßen präzise auf die Scheibe treffe würde mir das reichen , wie gesagt der Spaß steht an oberster stelle!!!

    Der Verkäufer hatte so viele waffen das er mir nur die bestseller gezeigt hat , diese hatte ich aber eh vor mal in die Hand zu nehmen und mal zu testen ob sie mir zusagen.

    Also für mich in die Endrunde gekommen sind die Beretta 92 Fs, Die Cp88 von Walther da diese Modelle aus Metall oder Stahl waren und auch gut in der Hand lagen.

    Gibt es noch weitere Modelle die empfelenswert sind und aus vollmetall sind ?!?

    Vorteile, nachteile der genannten Waffen?!?

    Achja ich würde mir als Zubehör ein Leuchtpunkt Zielfernrohr kaufen, ein Kugelfang mit passenden Scheiben, Dias 4,5 mm BB Stahlkugeln und natürlich genug Co² Kapseln. Der Hartschalenkoffe ist so wie ich es gelesen habe ja bei beiden Modellen dabei, sollten andere Modelle ins Gespräch kommen die nur in einer Papierschachtel geliefert werden so würde ich mir dann einen extra kaufen. Welches Leuchtp.zg. ist empfelenswert ?!?

    Auch zu den C0² Katuschen habe ich eine frage:

    Muss es unbedingt 12g sein?!?

    Mir ist schon klar das ich keine 88 g Kapsel einbauen kann aber da mein Vater Chef eines großen Gasunternehmens könnte er soviele 16g Kapseln mitbringen wie er will und das hat natürlich große Vorteile :D .

    Passen diese überhaupt in die 12g Plätze rein ?!? Und ist dies ohne Gefahr möglich ?!?

    Wie lange dürfen die Katuschen maximal in der Waffe bleiben ?!?, da ich mir ausmalen kann was passiert wenn man die über Wochen drin läst…(die armen ventile) .

    Achja wie sieht es mit Waffenpflege aus was muss bzw will ich machen damit die Waffe gut erhalten bleibt?!? Reichen die Reinugungkugeln von Walther und Co oder muss man noch etwas anderes mahcen und wenn ja was ?!?

    Ich glaube das waren erstmal alle Fragen die uns beschäftigen.

    Danke im Voraus für die beantwortung der Fragen!!!

    MfG aus Oberhausen Pascal (pa1511)

  • hallo,wilkommen hier erstmal...

    also im garten nur mit hecke geht wohl nicht, aber in der hütte is kein problem. Für deine ansprüch wäre die cp88 gut, vielleicht soga n tick besser, die cp88competition, die is eine der besten.

    also wenn du die cp88c optisch "gut" findest, wobei die komplett aus metall is, kannste die auch bedenkensos

    im inet bestellen(billiger). denn sie lässt im bereich co2 pistolen bei verarbeitung optik und präzision keine wünsche offen.

    wem die beretta fs92 besser gefällt, die ist nicht viel schlechter, und man kann mittels einem adapter auf beiden waffen einen schalli montieren. aber du kannst nur 12g kapseln verschießen. du kannst auf beiden eine montageschiene und folglich auch ein zf oder reddot anbringen. bbs (rundkugeln) würde ich in waffen mit gezogenen läufen niemals verschießen, da dies die züge und felder zerstört, und die präzision hinüber ist. des weiteren würde ich nur blei dias empfehlen, da machste nix verkehrt. du kannst in beiden waffen diabolos bis 7mm länge verschießen, d.h. auch die meißten spitzkopfdias z.b. zum dosenlochen.


    was den büma betrifft, nen recht guten service findeste in xanten beischmithüs**, bestellen würde ich da nix(preis), oder nur, wenn du mal was bestellst, um es mal unverbindlich in die hand zu nehmen... der vorrat, den die haben is nicht so groß, aber du kannst waffen dort auch probeschießen, ich weiß nicht, ob ich die adresse hier nennen darf, wenn gewollt, pn.
    lg

    3 Mal editiert, zuletzt von steyruserlp10 (15. August 2010 um 16:27)

  • Also

    Als ich am Anfang meiner Co2 "Laufbahn" stand hatte ich mich genau auf die modelle beschränkt die du aufgelistet hast.
    Meine Entscheidung viel auf die Beretta M92Fs (würde sie mir immer wieder kaufen). Online sind freie Waffen am günstigsten. Die Beretta wird immer in einem Plastik Koffer verkauft

    Diablos gehen nicht durch die Holz Hütte. Du darfst im graten schießen aber du musst vorgehrungen treffen damit keine Diablos dein grundstück verlassen oder durch die Hecke in den straßenverkehr.


    Zu dem Zubehör das du kaufen willst:

    Du kannst keine BB Stahlkigeln verschießen nur Diablos!

    16g Co2 Kapseln passen nicht in die Waffe rein da diese auf die größe von 12g Kapseln angepasst sind

    :laola:

  • Also erstmal danke für die Beantwortung der ersten Fragen!

    Also ich war gerade auf der Seite jedoch hat der Laden leider nur Waffen auf Karte und keine Co² waffen... desweiteren führt er auch keine Pistolen. Aber trotzdem danke für den Tipp!

    Wie sieht es mit Sets aus ich habe nur die Cp88 also normale schwarze version im Set mit 10 Katuschen und 1000 dias und fang mit scheiben gesehen für ich glaube an die 160 Euro.

    Gibt es noch andere Sets wo die Cp88"C" vorhanden ist und möglist unter 200 Euro bleibt?!?

    Welche Reinigungsutensilien sollte ich dazukaufen ?!?

    Ich denke ich kaufe die in einem Laden fals ich einen finde wegen Garantie und weil ich es persönlich besser finde, desweiteren glaube ich wenn man denen das Angebot aus dem Internet und Co zeigt

    das die dann auch mitgehen...

    MfG Pa1511

  • Ihr habt aber was Vergessen!
    Mit 16 ist das Schiessen Zuhause verboten auch wenn die Eltern dabei sind.
    Nur im Verein ist es erlaubt!

  • Mit 16 ist das Schiessen Zuhause verboten auch wenn die Eltern dabei sind.
    Nur im Verein ist es erlaubt!

    Nicht nur das Schiessen, sondern der Umgang ist verboten! Unter 18 darf man diese Waffen noch nicht einmal anfassen und wer bei dem Minderjährigen den Umgang zulässt ( in dem Fall wohl die Eltern ), macht sich strafbar. Heißt in diesem Fall: Der 16-jährige Threadstarter und seine Erziehungsberechtigen ( Eltern ) stehen mehr oder weniger mit einem Bein im Jugendarrest, bzw. im Gefängnis.

    Einzig in einem Schützenverein unter Aufsicht des zuständigen geprüften Jugendschießwartes darf mit Erlaubnis der Eltern ab 12 Jahre Luftgewehr / -pistole nach den Regeln des zum Verein gehörenden Verbandes, z.B. DSB, geschossen werden.

    Alles andere ist erst erlaubt ab 18. Wer allerdings vorher gegen das Gesetz, im angedachten Fall das Waffengesetz, verstößt und erwischt wird, darf bezüglich waffenrechtlicher Erlaubnisse ( und in naher Zukunft auch verkehrsrechtlicher Erlaubnisse wie Führerschein ) noch ein paar Jahre länger warten. Bei wiederholten Straftaten ist sogar ein lebenslanges Umgangsverbot mit Waffen aller Art verboten -> kann heißen, daß man selbst als Volljähriger keine Luftpistole, Schreckschußwaffe oder sonst eine Waffe frei ab 18 erwerben, besitzen oder Umgang damit haben darf.

    An Stelle des Threadstarters würde ich mich mal im Schützenverein umsehen, was da angeboten wird und mir bis zur Volljährigkeit eine Disziplin auswählen, die Spaß macht. Mit 18 stehen einem dann alle Türen offen und man kauft und schiesst die Waffen, an denen man Spaß hat, auch Co2-Waffen zu Hause oder eventuell, wenn im Verein angeboten, eine KK-Waffe.

    Deshalb kann ich nur jedem anraten, bis zur Volljährigkeit keine solchen "Kavalierdelikte", die keine sind und hart bestraft werden können, zu unternehmen. Noch gibt es über die Schützenvereine legale Möglichkeiten, die man wahrnehmen sollte.

  • kann heißen, daß man selbst als Volljähriger keine Luftpistole, Schreckschußwaffe oder sonst eine Waffe frei ab 18 erwerben, besitzen oder Umgang damit haben darf.

    Interesant,wurde dazu mal jemand verurteilt,und wie will man sowas durchsetzen.

    Hab ich noch nie gehört.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Zitat

    Interesant,wurde dazu mal jemand verurteilt,und wie will man sowas durchsetzen.

    Was heißt durchsetzten. Das der Besitz und das Überlassen von nicht erlaubnispfliochtigen Waffen ist eine Ordnungswidrigkeit. Wenn dem Nachbar diese Plinkerei im Garten niche grheuer ist und die Polizei oder das Bürgerbüro anruft, ist Essig. Denn dann wird das hinterfragt werden. Dann ist der Elternteil oder ein anderer Überlasser erstmal dran. Er geht nicht in den Knast, aber das kann teuer werden. Besonders blöde ist das, wenn der Überlasser eine WBK oder JS hat. Diese könnte der mit dieser Verfehlung verlieren und dann wird es richtig teuer. Denn er muss ja seine Waffen schnell innerhalb einer kurzen Frist abgeben, was sicher ein großer Verlust bedeutet.

    Tatsache ist nunmal, dass unter Minderjährigen unter 18 der Umgang mit Waffen (aller Art, auch Opas Bajonett) verboten ist. Siehe § 2 WaffG. Ausnahmen sind im wesentlichen nur im Schützenverein oder in der Ausbildung zum Jäger möglich, wo der Minderjährige unter Aufsicht bleibt.

    Zur CO2 Waffe:
    Sicher eine tolle Waffe, aber in den meisten Schützenvereinen wird mit etwas anderem geschossen. Reddots sind im DSB nicht zugelassen.

    Das Schießen im Garten ist in den allermeisten Fällen nicht zugelassen, denn für die Bedingung im § 12 WaffG, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlasen darf, ist entweder ein sehr großes Grundstück über den Gefahrenbereich hinaus oder bauliche Maßnahmen wie Schützenunterstand mitsamt Wällen oder anderen baulichen Maßnahmen notwendig. Ein einfach groß dimensionierter Kugelfang mit Bretterverschlag o.ä. ist nicht ausreichend, weil auch versehentliche, ungezielte Schüsse aufgefangen werden müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (15. August 2010 um 19:15)

  • Interesant,wurde dazu mal jemand verurteilt,und wie will man sowas durchsetzen.

    Hab ich noch nie gehört.


    Den Passus gibts im Gesetz, aber ich persönlich kenne keinen Fall wo sowas ausgesprochen wurde. Das gibts nicht nur hier in Deutschland, auch in anderen Länder wie z.B. Österreich...

    Das Überlassen einer Waffe die außer dem Alter keine Einschränkungen beim Erwerb hat ist eine Owi die mit einer Geldbuße von bis zu 10000€ bestraft wird.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Interesant,wurde dazu mal jemand verurteilt,und wie will man sowas durchsetzen.

    Hab ich noch nie gehört.


    Vor einiger Zeit wurde in den Medien über einen Mann im nordeutschen Raum berichtet, der zweimal ( ? ) wegen illegalen Waffenbesitz verurteilt wurde und bei dem wieder bei einer Razzia Waffen gefunden wurden - dabei handelte es sich um Deko- und Freie Waffen, die alle beschlagnahmt wurden und er wieder wegen Verstoß gegen das WaffG. angeklagt wurde, da ihm bei letzten Mal vorm Gericht jeglicher Umgang mit Waffen aller Art untersagt wurde. Der Fall ist noch garnicht so lange her, vielleicht 2 Jahre.

    Und ich kenne jemanden, der früher in Hamburg gelebt hatte und eine umfangreiche Sammlung an WBK-pflichtigen Waffen aus der Zeit des amerikanischen Bürgerkrieges hatte und dann wegen der Untreue seiner Frau durchgedreht ist ( inklusive eines längeren Feuergefechtes mit der Polizei ). Der gute Mann darf lebenslang keinerlei Umgang mit Waffen aller Art haben.

    Es gibt also diese Bestrafung, wenn gleich auch nur selten ausgesprochen und nur in besonderen Fällen wie notorischen Straftäter bezüglich WaffG. oder anderen besonderen Fällen.

  • Ahja,dann muss man den Verurteilten also noch mal erwischen um ihn zu bestrafen.

    Mein Gedankengang ging in die andere Richtung "wie will man einen hindern F Waffen zu kaufen" das währe ja nicht durchführbar. :sleeping:

    Danke

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Sekunde mal bitte :D

    Also heute kam mein nachbar vom Urlaub wieder und kam gerade rüber um zu Grilllen.

    So der ist irgendsoein hohes Tier bei der Polizei bei uns.

    Ich hab ihn gefragt und er hat mir gesagt , da er mit sowas täglich zu tun hat das man eine Genemigung sich holen kann und dann die erlaubnis zum schießen hat!

    Die Erlaubnis so sagte er kann für unser Blockhaus erstellt werden, da Dias nicht durch das Holz kommen so sagte er.

    Und dann sei es ein offizieller Schussstand und was hier leider falsch steht ich darf mit einer Waffe auch schießen das hat aber nichts mit dem Verein sondern mit dem Wo zutun und wenn wir diese genemigung haben so könnte ich bei uns zwar nur i nder hütte aber ich dürft schießen!!!

    Er fängt Donnerstag wieder an zu arbeiten dann will er sich darum kümmern. Wenn ich bzw. mein Vater die Genemigung in der Hand habe so kann ich euch gerne die entsprechenden Stellen des WaffGe eintippen :D

    Achja noch eine Frage ich denke ich kann die beantworten aber ich würde es doch gerne von euch wissen: Kann ich mit der Cp88 Pfeile verschießen (Solche spezi Pfeile für Blasrohr Pistolen Gewehre und Co ?!? ich denke mal NEIN aber ich lasse mich liebend gerne auf die andere Seite ziehen :D


    Mfg Pa1511

  • Achja ich sollte sagen das mein Vater weder eine WBK waffe noch irgendeine andere Waffe besitzt.

    Ich bzw mein Vater hätte damit die erste Waffe im Haus

  • Achja noch eine Frage ich denke ich kann die beantworten aber ich würde es doch gerne von euch wissen: Kann ich mit der Cp88 Pfeile verschießen (Solche spezi Pfeile für Blasrohr Pistolen Gewehre und Co ?!? ich denke mal NEIN aber ich lasse mich liebend gerne auf die andere Seite ziehen


    Ja,du kannst die verschiessen aber ruinierst dir damit den Lauf.

    Den kann man aber nachkaufen,wird nicht billig aber es ist möglich. :D

    Mein Tip: Kauf dir für die Bolzen ein billiges Luftgewehr/Pistole das wird günstiger sein.

    Gruss


    Sorry,hab überlesen das du ne CP88 willst,damit gehts nicht da wie schon gesagt die Trommel zu schmal ist.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

    Einmal editiert, zuletzt von Mister-L (15. August 2010 um 22:18)

  • "Pfeile" kannst Du damit nicht verschiessen. Abgesehen davon, dass ich persönlich gar Nichts von diesen Dingern halte (Laufbeschädigung), werden die Dia`s bei der CP88 in eine Drehtrommel geladen. Die dortigen Dia-Aufnahmen sind zu kurz im diese Pfeile aufzunehmen.

    Und schön, wenn man so einen Fachkundigen :D Polizisten als Nachbarn hat. Der wird Euch also, wenn ich das richtig verstehe, die Abnahme Eures Blockhütte als zugelassenen Schiessstand ermöglichen, und Dir wird dann der Umgang mit Waffen dadurch erlaubt?

    Aber Du hälst Uns bitte auf dem Laufenden! Vieleicht kannst Du ja bald die entsprechenden Belege einscannen, Ich würde das gerne, aus reinem Interesse, mal schwarz auf weiss sehen!

  • Hallo pa1511, :)

    schön, das Du hierher gefunden hast. Leider muss ich sagen, dass Du auf die Auskünfte Deines Nachbarn nicht vertrauen kannst. Das, was die anderen bisher geschrieben haben, trifft leider vollumfänglich zu.

    Und um aus einem Holzschuppen einen amtlich anerkannten Schießstand zu machen, dazu gehört leider etwas mehr, als nur ein Formular auszufüllen. Da hilft auch Vitamin B nicht.

    Sicherlich hat sich Dein Nachbar bemüht, Dir die bestmöglichen Auskünfte zu geben, aber leider bewahrheitet sich hier wieder einmal die Erkenntnis, je höher der Beamte in der Gehaltsklasse ist, desto mehr verliert er den Kontakt zur Basis und die erworbenen Rechtskenntnisse verschwimmen immer mehr, je mehr administrative Aufgaben auf ihn zukommen.

    Diese Aussage will ich auch kurz erklären. Ab bestimmten Dienstgraden werden immer mehr verwaltungstechnische Aufgaben erledigt, spätestens im Höheren Dienst, also ab Polizeirat aufwärts, ist der Polizist schon mehr Politiker, als Polizeibeamter. Das mag sich erst mal abwertend anhören, ist aber nicht so gemeint. Er hat dann einfach andere, auch wichtige Aufgaben, z.B. als Disziplinarvorgesetzter.

    Von der eigentlichen Polizeiarbeit entfernen sich die Beamten dann immer mehr. Was ich, gerade in der letzten Zeit, von Polizeichefs und Pressesprechern an rechtlichen Statements hören musste, ließ mich verschämt auf ein anderes Programm zappen.

    Tut mir leid, das sagen zu müssen, aber hör lieber auf das, was Dir die alten Hasen hier sagen.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Eben, zum einen ist für eine Schießstandgenehmigunh, die eine Schießgenehmigung enthält ein Gutachten eines vereidigten Sachverstänigen nötig. Das wird mit einem Antrag an die Waffenbehörde gesendet. Die Waffenbehörde genehmigt dann mit evtl. Auflagen den Schießbetrieb für 5 (Feuerwaffenstand) bzw. 6 Jahre (Druckluftwaffenstand).

    Dieser Zirkus ist für das private, nicht gewerbliche Schießen auf privaten Grund auch gar nicht nötig. Dazu hätte der Herr Nachbar nur mal § 12, Abs. 4, Satz 1 lesen müssen.
    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__12.html

    Die Regelung für eine (gerwerbliche) Schießstätte sind in § 27 WaffG zu finden:
    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__27.html

    Dort sind auch die Regelungen für das Schießen mit Kindern und Jugendlichen definiert.
    Im eigenen Garten bleibt der gesamte Umgang mit Waffen aller Art von Minderjährigen verboten (wie bereits gesagt § 2 WaffG), auch wenn die ganze Verwandschaft daneben steht.

  • ----- Voll-Zitat gelöscht, das Ganze steht schon über Deinem Beitrag :) ------ (ALFHA1802)

    Wobei Wir dann um Ärger zu vermeiden wieder beim Thema Schützenverein wären ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (22. August 2010 um 19:04)

  • - Kaufen ab 18
    - Schießen ab 16 erlaubt
    - Das Grundstück muss eingefriedet sein
    - Es muss sicher gestellt sein das keien Diablos das Gelände verlassen
    - durch ne 55 mm Holzdiele kommt Diablo durch

  • kraftfahrer: Das ist so nicht ganz richtig. Schiessen ab 16 geht schon, jedoch sollte erwähnt werden, das eine geeignete Aufsichtsperson z.Bsp. Schiesswart anwesend sein muss und dann nur auf einem öffentlichen Schiessstand. 2. möchte ich die Co2 Pistole sehen, die durch 55mm dicke Dielen schiesst!

    Mfg Sascha