Softair mit F aber nicht über 0.5 Joule

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 2.492 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. August 2010 um 13:05) ist von Flitzebogen.

  • Hallo.

    Wie verhält es sich mit Softair Pistolen, die noch aus der "unter 0.08 Joule ist Spielzeug" Zeit stammen?

    Die Softair hat 0.48 Joule und das F-Zeichen.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass ich sie dennoch weiter wie eine F-Waffe behandeln muss, obwohl das Zeichen nicht mehr nötig ist?

    Gruß
    Recon83

    Einmal editiert, zuletzt von Recon83 (12. August 2010 um 13:48)

  • ja, wenn da n f drauf is würde ich sagen, sicher ist sicher....

    aber wie könnte man sie denn anders behandeln ???

    lg

    edit: wie es sich mit den 0,08ern verhält, weiß ich nicht, aber die 0,5er fallen schon unters waffengesetz...

  • aber wie könnte man sie denn anders behandeln ???

    Es wäre ein Unterschied, ob ich mit einem Spielzeug oder mit einer F-Waffe auf dem eigenen Grundstück schieße. Bei einem Spielzeug greift §12 Abs.4 1a ("...sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können") nicht, da dieser über Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 ausgenommen ist. Nur der 42a WaffG greift ("Anscheinswaffe"), welcher aber auf dem eigenen Grundtück irreleveant ist, da ich die Waffe dort ja nicht in der Öffentlichkeit führe.

    Ebenso dürfte ich ein Spielzeug auch einem 10-jährigen überlassen, was ich bei einer F-Waffe nicht dürfte.

  • überlassen solltest du kindern nichts was mit waffen zu tun hat, aber man kann sie unter aufsicht damit schießen lassen. und dann wieder einkassieren. da isses egal, ob 0,08 oder 0,5, auge raus gleich blind, oder?

    natürlich weiß ich, dass es vom gesetzgeber erlaubt ist kindern ab 14 diese 0,5er waffen zu "überlassen". aber ich finde es sollte immer jemand dabei sein...

    lg

  • Ich darf keine Kinder und Jugendlichen mit F Waffen schießen lassen. Nichtmal in meinem Keller.
    Dieses ist nur auf Schießstätten erlaubt (§27 Abs. 3 WaffG).
    Daher möchte ich auch wissen, ob das F auf einer 0.48 Joule Pistole zu beachten ist.

    Spielzeugpistolen bis 0.5 Joule unterliegen keiner Altersbeschränkung (habe im Gesetz zumindest nichts entsprechendes gefunden, also dürfte die sich auch ein 8-Jähriger nach dem WaffG kaufen. Ob ein Händler allerdings mit dem 8-Jährigen einen Kaufvertrag eingehen möchte steht auf einem anderen Blatt).
    Das man auch mit Spielzeug vorsichtig umgehen sollte ("Erbsenpistolen" oder Legosteine, die verschluckt werden können) ist auch richtig.

    Zurück zur unter 0.5 Joule Waffe mit F.

    Gibt es irgendwo (Spielzeugverordnung oder so) etwas, wo der Gesetzgeber schreibt, dass ein F-Zeichen auf Spielzeugpistolen mit dem neuen WaffG seine Gültigkeit verliert und gegenstandslos ist?

    Einmal editiert, zuletzt von Recon83 (12. August 2010 um 15:53)

  • Das F zeichen bedeutet ja nur das die Waffe nicht mehr als 7,5J hat. Von einer Mindesenergie ist dort nirgens die Rede.

    Also darf eine F Waffe auch nur 0,2J haben. Solange das F auf der Waffe ist, ist es eine Waffe. Ich weis nicht wer es davon entfernen darf, aber wenn es weg ist ist es ja keine Waffe mehr und nur noch ein Spielzeug. Wer kann sich dann noch beschweren? :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Gibt es irgendwo (Spielzeugverordnung oder so) etwas, wo der Gesetzgeber schreibt, dass ein F-Zeichen auf Spielzeugpistolen mit dem neuen WaffG seine Gültigkeit verliert und gegenstandslos ist?

    Nein, weil nach juristischen Grundsätzen klar sein dürfte, daß die tatsächliche Rechtslage und nicht die überholte Kennzeichnung maßgeblich ist.

    Was hast Du denn zu befürchten, wenn Du oder ein Minderjähriger damit nicht auffällig wird? --- Nichts, und einige Scherereien kannst Du auch bekommen, wenn Du mit einer < 0,5 Joule gekennzeichneten Softair auffällig wirst. Der Punkt ist nur, daß beispielsweise die Polizei bei Deinem Teil nicht ohne weiteres feststellen kann, daß es ein Geschoßspielzeug ist und siche weitere Ermittlungen oder Maßnahmen nicht lohnen.


    viele Grüße

    Andreas

  • Wenn du dir mit dem Leistungswert sicher bist: F unkenntlich machen. Aufbringen darf ein Prüfzeichen nur ein Sachkundiger. Meine Tüv-Plakette abpiddeln darf ich selbst, Käse gelutscht!

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

  • Sobald Du die TÜV-Plakette abpiddelst kannst du mit deinem Auto auf öffentlichen Straßen nicht mehr fahren! Ähnlich verhält es sich hier.

    Das F-Zeichen darf nur vom Hersteller oder Büchsenmacher "entwertet" werden. Diese Änderung muß auch dokumentiert werden.

    Eine Waffe nit F-Zeichen unterliegt unabhängig ihrer tatsächlichen Joule dem WaffG und ist entsprechend zu handhaben! Daran ändert auch die aktuelle Rechtslage nichts.

  • Sorry, das ist Quark! Es ist keine erneute Prüfung notwendig! Somit brauche ich auch keinen Sachverständigen dafür! Manchmal seltsam, was sich Leute hier anmaßen!
    Der Vorgang der "Plakettenentwertung" meinerseits ist völlig straffrei und ohne Konsequenzen für meine Wenigkeit!
    Über daraus folgende Konsequenzen in der Handhabung (sollte das Teil tatsächlich trotz meiner sorgfältigen Überprüfung über dem zulässigen Wert für Spielzeug liegen) und evtl. Haftung (wenn ich mich mit dem genannten Auto trotzdem im öffentlichen Straßenverkehr bewege), ließe sich sicher eine andere Lage ableiten.

    Das mit dem Dokumentieren würde mich sehr interessieren! Wer dokumentiert? Was wird dokumentiert (Seriennummer?)? Ein BüMa darf kein F mehr vergeben...etwa die Beschußämter?

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

    Einmal editiert, zuletzt von Flitzebogen (13. August 2010 um 08:15)

  • Ich stelle jetzt mal eine ganz dumme Frage :
    Wo bitte steht im WaffG das ein Spielzeug unter 0,5 Joule, mit :F: nicht in Kinderhände darf ?

    Im WaffG steht doch eindeutig das alles unter 0,5 Joule ausgenommen ist. Da steht aber nicht das kein :F: drauf sein darf.
    Ergo würde ich mal sagen das mal diese Erbsenpistolen jedem Kind geben darf.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Die Krux dabei ist: Die Kennzeichnung mit dem F macht es zur freien Waffe! Umgang damit erst ab 18!
    Kind-Waffe-Polizei...erst mal Ärger!

    Noch eine Frage zu der Waffe: Ist es eine Spring, eine elektrische Spring oder eine gasbetriebene Waffe? Erwische ich das falsche Gas, werden aus den 0,48J ganz fix mal 0,6 oder mehr! Damit wäre die komplette Diskussion hinfällig!

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

    Einmal editiert, zuletzt von Flitzebogen (13. August 2010 um 09:50)

  • Ok, lösen wir das mal Schritt für Schritt auf.
    Wir haben eine faktische Spielzeugpistole mit einem F drauf. Durch das F wird es eine freie Waffe, wenn wir davon ausgehen, dass das F die Eigenschaft als freie Waffe begründet. Wird das F entfernt, so ist das sicherlich keine in sich rechtlich bedenkliche Handlung, wohl aber der Besitz der "freien Waffe" danach - allerdings wird direkt nach dem Entfernen eine "Waffe" mit dieser Energie zum Spielzeug. Und damit ist die Sache dann gegessen.

    So würde ich es jedenfalls interpretieren.

  • Hast du die selbst gechront oder handelt es sich um Herstellerangabe?
    Spring kriegt auf keinen Fall noch mal mehr Leistung ;)
    Such dir aus, was dir besser gefällt! Einen Schaden hast du dadurch ja nicht. Und F ist leichter runter als wieder drauf....

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

    Einmal editiert, zuletzt von Flitzebogen (13. August 2010 um 14:24)

  • Herstellerangabe.

    Praktisch hat es für mich zur Zeit keine Relevanz, da ich nicht vorhabe im Garten zu schießen und ich sie auch keinem Minderjährigen geben möchte.
    Es ist mir halt nur aufgefallen. Habe sie schon mehrere Jahre nicht mehr benutzt. Bald hat sie dann ihr 10-jähriges :D

  • Eine Waffe nit F-Zeichen unterliegt unabhängig ihrer tatsächlichen Joule dem WaffG und ist entsprechend zu handhaben! Daran ändert auch die aktuelle Rechtslage nichts.

    Das steht in Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 WaffG anders:

    "Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
    Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt."

    Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, aber solange ich das nicht an entgegenstehenden Rechtsnormen widerlegt sehe, würde ich niemandem überhelfen, mit einer Spielzeugpistole zum Büchsenmacher, Beschußamt oder sonstigen Stellen zu rennen. Für den privaten Gebrauch tut das nicht Not, und, das ist der Unterschied zur TÜV-Plakette, in der Öffentlichkeit darf sowieso niemand mit einer Airsoft auffällig werden, das das Verbot zum Führen für alle sog. Anscheinwaffen gilt.

    Strafrechtlich sehe ich da keine Relevanz. Der Unterschied ist nur, daß die Spielzeugpistole mit altem F erstmal eingezogen wird um die Angaben des Besitzers zu überprüfen, während bei einer mit 0,5 Joule gekennzeichneten Softair schon per Augenschein feststellbar ist, daß sie mit Ausnahme von § 42 nicht unter das WaffG fällt.


    viele Grüße

    Andreas

  • tut mir leid, aber unsere politiker haben echt nen knall weg...jetzt müssen wir uns schon gedanken machen, ob ne softair mit 0.48j und nem [F] ne waffe ist, oder nicht...was für ne Vo haben denn biite 0.48j? 20m/s? manomann - was für eine einöde...

  • tut mir leid, aber unsere politiker haben echt nen knall weg...jetzt müssen wir uns schon gedanken machen, ob ne softair mit 0.48j und nem [F] ne waffe ist, oder nicht...was für ne Vo haben denn biite 0.48j? 20m/s? manomann - was für eine einöde...

    Ich glaube, wenn es nicht so traurig wäre, wären solche Diskussionen was für's Kuriositätenkabinett! Aber die Fragen stellen sich aus gutem Grund. Einem Schützenkollegen haben sie genau aus beschriebenem Fall (die Kinder liefen "unter Aufsicht" mit einem ungeladenen Luftgewehr auf dem Grundstück herum: exerziert und Soldat gespielt, nicht gezielt, Blockwart hats über die Hecke gesehen und sogar Bilder gemacht) die Zuverlässigkeit entzogen. Deshalb hat das für mich eine nicht unerhebliche Priorität, daß auch sowas in Waffenforen aufgezeigt und solche sensiblen Themen sauber diskutiert werden. Am Besten ohre Hörensagen, sondern mit Belegen und passenden Gesetzeszitaten. Die zu finden und auf den Fall anzuwenden sind schon schwer genug, im Rechtsbereich ist einfach kein Platz für Profilneurosen.

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule