Kamera an einer Waffe anbringen erlaubt?

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 4.429 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. August 2010 um 23:12) ist von Hermann.Bergner.

  • Ich wurde mal wieder vom Bastelwahn überfallen und ich hab einen kleinen Kasten aus Plexiglas gebaut, welcher sich mit einer Kamera bestücken lässt. An den Kasten hab ich eine Weaver-Befestigung (eigentlich für Taschenlampen) angebracht, so dass ich das ganze Teil an meine Paintballgun klemmen und damit schöne Filme drehen kann.

    Nu frag ich mich aber, ob das überhaupt legal ist.

    Wenn ich den Gesetzestext richtig im Kopf hab, steht da sinngemäß: "An einer Waffe darf kein Gerät montiert werden, welches in der Lage ist, Licht von sich zu geben"....so oder so ähnlich.

    Nu kann das die Kamera natürlich, aber der Hauptzweck ist wohl unzweifelhaft nicht die aus- oder beleuchtung von sonstwas.

    Hat schonma jemand Erfahrungen mit sowas gemacht oder kann Auskunft geben?

  • Wie Du richtig gesagt hast, darf das Ziel nicht von einer an der Waffe montierten Künstlichen Lichtquelle beleuchtet werden, da die Kamera dies aber tut ist die Vorrichtung nicht erlaubt.

    Es gibt allerdings genug Kameras, die das Ziel nicht beleuchten würden, was wiederum legal wäre, sowas gibt es auch direkt fertig zu kaufen.

  • Also, ich denke mal, das wäre in DEM Fall schlimmstenfalls eine Grauzone.
    Es ist zwar verboten, das Ziel anzustrahlen (auch nicht sichtbar, z.B. mit Infrarot). Und auch sind Kameras/Monitore etc. zum Zielen verboten.
    ABER hier geht´s ja nur um eine Videoaufnahme aus Schützenperspektive.
    Die Kamera dient hierbei ja nur zur Aufzeichnung und nicht zum Zielen.

    Das ist nat. nur meine Ansicht, ohne jemanden zu "Straftaten" verleiten zu wollen.
    Meine Meinung: Am besten gar nicht erst drüber diskutieren, sondern lieber einfach die fertigen Videos posten! :D

    Wie gesagt geht es hier ja nur ums Filmen u. nicht um illegale Zieloptiken.
    (Wenn es möglich wäre, mit der Kamera zu zielen, würde ich davon abraten!)

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Das Problem wird weniger das anstrahlen des Ziels sein.
    Die meisten Kamera sind in der Lage, mit Hilfe von Infrarot, zum Nachtsichtgerät zu mutieren.
    Da diese aber ebenfalls nicht an Waffen montiert werden dürfen ist es das Aus für die Idee.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Keine handelsübliche Kamera hat auch nur annähernd Ähnlichkeit mit einem Nachtsichtgerät.....manche können das Bild leicht aufhellen, aber Sicht in Dunkelheit ist da bestimmt nicht möglich.

  • 1.2
    Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die
    1.2.4
    für Schusswaffen bestimmte
    1.2.4.1
    Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
    1.2.4.2
    Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

    Einfach mal aus der Anlage des WaffG zusammengefügt. Ich habe arge Zweifel, dass eine gewöhnliche Kamera darunter fallen kann, selbst wenn man alles hin und herbiegt.
    Die Nachtsichteigenschaft ist absolut zu vernachlässigen und fällt garantiert nicht unter 1.2.4.2, während Beleuchtungs- und Markierungseigenschaft wohl auch kaum darunter fällt. Geschickter wäre es trotzdem sicherlich, eine Helmkamera zu nutzen (oder Schulterkamera). Damit wäre man aus der Grauzone raus und die Videos wären trotzdem gut, oder nicht?

  • Helmcam fällt aus weil ich keinen Helm trage und keine Lust hab son Kasten als Zielpunkt aufm Kopf rumzutragen^^

    Schluter wäre möglich, aber da wir bereits morgen spielen gehen und ich heut noch zur Spätschicht muss, fehlt die Zeit da noch was umzubauen.

    Danke für die Gesetzesauszüge, ich denke auch ein kleinkarierter Beamter dürfte da nicht vie Übereinstimmung finden und überhaupt müsste einen ja erst mal einer wegen einer Kamera belangen wollen, was denkbar unwarscheinlich ist.

  • Zitat

    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen

    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

    1.2 Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die

    1.2.4 für Schusswaffen bestimmte
    1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
    1.2.4.2 Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

    Eine Digitalkamera hat nunmal einen Bildwandler und wenn die Kamera dann auch noch das Ziel beleuchtet...

    LG
    Teri

  • Es gibt von Bushnell extra ein, legal in Deutschland zu erwerbendes, Zf mit eingebauter Kammera.

    Man hat hinten aber keinen Bildschirm sondern zielt wie gewohnt durch eine Linse, das Bild wird halt zusätzlich auf eine SD Karte aufgezeichnet. Da ist nichts als Nachtsichtgerät zu nutzen, das ganze wird erst dann illegal wenn man ein aufbereitetes Bild als Schütze zur verfügung gestelt bekommen würde.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Eine Digitalkamera hat nunmal einen Bildwandler und wenn die Kamera dann auch noch das Ziel beleuchtet...

    Das mit dem Bildwandler gilt doch nur für die vorher genannten Gegenstände: "Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre)". Da eine normale Kamera wohl kaum darunter fällt, ist sie auch nicht verboten.

    Nur das Ziel beleuchten darf sie halt nicht.

    Marcus

  • Keine handelsübliche Kamera hat auch nur annähernd Ähnlichkeit mit einem Nachtsichtgerät.....manche können das Bild leicht aufhellen, aber Sicht in Dunkelheit ist da bestimmt nicht möglich.


    Das ist so nicht ganz richtig.
    Jede handelsübliche Digitalkamera hat einen IR sensiblen sensor.
    Digicam an der waffe und nen IR strahler in der hand und die Nacht wird zum Tage.
    Könnt ihr gerne mal zuhause ausprobieren.

    Ihr nehmt einfach euer Fotohandy und schaut vorne auf die IR LED eurer Fernbedienung vom Fernseher, CD Player etc...
    und siehe da, sie leuchtet.

  • Das ist so nicht ganz richtig.

    Genau, das ist so nicht ganz richtig ;)

    zumindest jeder CCD-Bildwandler hat sein Empfindlichkeitsmaximum im IR-Bereich. Deshalb ist auch jede normale CCD-Kamera mit einen IR-Sperrfilter versehen, damit bei üblichen Aufnahmen das Bild nicht von Wärmequellen überstrahlt wird (blooming). Die IR-Sperrfilter greifen bei unterschiedlichen Wellenlängen ein. Ein IR-Scheinwerfer (mit seinem typischen Wellenlängenbereich) könnte also bei bestimmten Kameras und bestimmten IR-Sperrfiltern durch Überlappung der Wellenlängenbereiche eine CCD-Kamera zur "kleinen" IR-Kamera" machen.

    Ja und?!

    Wir sollten uns nicht selbst verrückt machen. Ist schon verrückt genug um uns herum.

    Ist die Kamera nicht auf IR modifiziert, schraub sie drauf und mach dir keinen Kopp. Wie schon gesagt, hier in Deutschland gibt es spezielle Kameras für Gewehre frei zu kaufen.

    Zum Glück gilt in Deutschland noch das Verbots- und nicht das Gebotsprinzip. Du kannst dir auch eine Kuchenkabel oder einen Schuhanzieher auf dein Gewehr schrauben. Es ist nicht ausdrücklich erlaubt aber es ist deshalb auch nicht verboten.

    Deine Nachfrage ehrt dich, trotzdem mach ich mir manchmal Sorgen, dass uns antrainiert wird, uns so zu verhalten, wie das eigentlich nur für einen totalitären Überwachungsstaat typisch wäre.

    Verboten ist das fest montierte Nachsichtgerät auf der Waffe, verboten ist die "Exportfeder" im F-Gewehr. Die Kamera auf dem Gewehr ist nicht verboten.

    Gruß

    Musashi