Kleiner Waffenschein

Es gibt 137 Antworten in diesem Thema, welches 14.775 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. März 2003 um 09:06) ist von Chris.

  • Na ja, die Aufklärungspflicht gilt natürlich auch erst ab dem 1. April... :new16:

    Ansonsten werde ich hier vielleicht mal einen Button in das Eingabeforumular einbauen, den man nur zu drücken braucht, und folgender Text wird eingefügt:

    "Frage niemals nach dem Sinn oder der Logik von Regelungen im Waffengesetz..."

    Logik und Waffengesetz sind zwei verschiedene Sphären, die unabhängig voneinander existieren und sich niemals berühren können... Ähnlich wie Wissenschaft und Religion, oder männliche und weibliche Logik, oder Autokauf und Vernunft, oder Bier und Wein.

    Gruß
    Marcus

  • Zitat

    Original von ThePreacher
    Seid ihr GANZ sicher, dass das neue Gesetz ab April in Kraft tritt?

    Ich habe da nämlich was anderes gehört bei Visier.... *hüstel*..... frühestens September *hust*

    Klartext: Es sind noch keine Verwaltungsvorschriften raus, und bis April schaffen die das nichtmehr. Schließlich geht es um ein 900seitiges Gesetzespapier!

    Das habe ich auch gelesen, aber das bedeutet nicht, daß das alte Waffengesetz solange weiter gilt. Wahrscheinlich wird es eine Übergangsvorschrift geben, denn das neue Gesetz ist ja verabschiedet und gilt deshalb auch ab dem Tag, der drinsteht.

    Wie kommst Du denn auf ein 900seitiges Gesetzespapier? Das gesamte WaffRNeuRegG hat gerade mal 45 Seiten, und da ist noch das Beschußgesetz und anderes dabei.

    Gruß,
    Marcus

  • Hups, sorry, ich wollte 90 schreiben, als willkürliche Zahl.
    Ja das mit den Übergangsvorschriften wird wohl so sein, aber für den kleinen Waffenschein gibt es scheinbar immernoch kein Konzept. Mit anderen Worten, ich glaube nicht dass man im April soweit sein wird jedem Gaspistolenbesitzer einen Schein auszuhändigen. Ich kenn doch die Beamten in meiner Stadt... :new16:

    -Beamter soll bloß ein Papier stempeln-
    "Oh kommen sie bitte in 3 Stunden wieder, der Stempel ist noch auf Freitag eingestellt." ???

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • wenn ihr mich fragt ist es die größte verarsche weil den schein jeder kriegt. und was soll er dann bringen. es ist mir erlichgesagt schei* egal was die politiker dazu sagen. aber wenn der wirklich soviel kostet dann bin ich der letzte der ihn sich holt.

    :n1: :direx: "zwischen Leber und Milz passt immer ein Pils" :huldige: :n1:

  • verwaltungsvorschriften hin oder her, das gesetz tritt am 1. april in kraft.
    also benötigt man zum führen einer gaswaffe ab 1. april einen kleinen waffenschein, ob es den dann schon gibt ist ne andere sache.

    cz75

  • Das ganze erinnert mich stark an den Dosenpfand :evil:

    Harald Schmidt (während der WM 98):
    "Deutschland besiegt die Amerikaner auf französischem Boden...
    Viele ältere Zuschauer hatten Tränen in den Augen!"

  • genau mit dem dosenpfand kann mans vergleichen so eine affentanz.
    das geht mi immer noch nit ausser birne. aber es hat ja was gutes das besserschmeckende flaschenbier ist so billiger. aber so ein vorteil habe ich beim waffenschein bis jetzt noch nit gefunden!
    bitte meldet euich falls ihr einen grund seht wofür er gut ist!!!

    :n1: :direx: "zwischen Leber und Milz passt immer ein Pils" :huldige: :n1:

  • neues wffg. = schlecht gelungener aprilscherz aus Berlin

    Ich finde, dass Waffenbesitz nur etwas für staatliche Institutionen ist.
    So wie die Gestapo, die Stasi oder der KGB, denn denen können wir
    vertrauen........

  • leute ab april sind auch cs gas abwehrsprays von dem verbot zum führen betroffen
    und platzwaffen luftdruck bögen armbrüste
    und noch ein paar müsen zu hause im verschlossenen schrank aufbewahrt werden
    da kommt noch so ein paar spisige sachen auf uns zu
    zum glück sind alle die jetzt gaswaffen haben altbesitzer
    also giebst du mir gebe ich dir ohne das jemand was weis

    grus cal

    :new9: steyer lg 1 mit nikko stirling 8-32+44 :new9:

  • wie verschlossen habe muss man die auch noch davon habe ich ja noch nichts gehölrt kann ich mir aber auch nit vorstellen noch nicht mal in deutschland.

    :n1: :direx: "zwischen Leber und Milz passt immer ein Pils" :huldige: :n1:

  • cal50bmg, aber wurde das "führen" von CS-Spray nicht sogar auf 14 jahre runter gedrückt, damit sich nun auch jüngere verteidigen können? Wahrscheinlich nur damit sie mehr kleine WBKs verkaufen können :)) würde ja weinen wenns nicht so lustig wäre (oder war das umgekehrt? :crazy2: )

    +Discipline and profession, power is nothing without control+

  • hehe du meinst du würdest lachen wenns nit so traurig wär. geht mir auch so manchmal denke ich das das nur euine schlechter witz sein kann und lache und im nöächsten moment wird mir klar nein marta die meinens ernst und dann muss ich auch immer heulen.

    :n1: :direx: "zwischen Leber und Milz passt immer ein Pils" :huldige: :n1:

  • @TM: Na ja, "geschützt vor dem Zugriff Unberechtigter" (sprich Minderjähriger) oder so ähnlich muß man Waffen halt aufbewahren. Das galt aber, soweit ich weiß, bisher auch schon.

    cal50bmg, wo hast Du das mit dem CS-Gas-Spray her? Das stimmt so nicht.

    Beim Pfefferspray scheiden sich die Gesiter noch, aber CS-Gas ist kein Problem.

    Marcus

  • na wurde bei der sachkundeprüfung angesprochen
    von leuten die sich auskennen
    aber im momment masche ich mir da keine sorgen so wie ihr wenns so weit ist ok dann ärgere ich mich drüber aber ändern läst es sich eh nicht mehr egal ob waffen foren da sind ob es elf giebt oder sonst was
    wie die verordnungen duchgeführt werden hängt ja eh von den ländern ab
    da ich in der pfalz wohne und leute aus hessen kenne wird da ja drüber geredet und es giebt sehr viele unterschiede

    grus cal

    :new9: steyer lg 1 mit nikko stirling 8-32+44 :new9:

  • @tante
    daß das Flaschenbier billiger geworden ist, is mir bisher noch nit aufgefallen. Nur, daß die Dosen jetzt teurer sind bzw wenns ums besser schmecken geht, auf dem guten alten Sixer is ja auch Pfand, also doch nur Nachteile.

    Hm ich glaub ich hol mir noch ne PAK damit ich die Aufklärungssch**ße net unterschreiben muß und net erfasst werde. Und wenn der Waffenschein dann doch net so teuer wird hol ich mir einen und wenn net dann eben net. Und wie gesagt wenn ich am Wochenende wenn ich weggeh im Zweifelsfall doch die Pak dabei hab, werden die mich ja net gleich rausziehen.

    Schickt George W. Bush nach Den Haag! :direx:
    God curse Warmerica!

  • wenn man da was unterschreiben muss o.ä., wie läuft das dann eigentlich mit den online-händlern, gibts dann wieder so viel fax-verkehr?

    +Discipline and profession, power is nothing without control+

  • also das mit dem erfassen lassen, schaut ja schon fast so aus wie bei uns die meldepflicht die für ca. C waffen gilt (langwaffen mit gezogenem lauf (ausser halb automaten), langwaffen mit glatten lauf (ausser repetierer)
    da wird man auch registriert oder so ähnlich, und bekommt die waffe auch erst nach 3 tagen.. und dann kommen öfter mal die polis vorbei schaun ob eh alles mit dem rechten zu geht :fluch:
    ich hoffe ja mal, das sich eure politiker das von uns "abschaun" und bei euch für die gaswaffen gültig machen
    ciao klepto

  • Also im Gesetz steht nichts davon, daß die Waffenhändler diese Protokolle routinemäßig an die Behörden weitergeben dürfen. Und wenn mich meine bescheidenen Rechtskentnisse nicht täuschen, bedeutet das in der Konsequenz, daß sie es auch nicht dürfen, weil es gegen den Datenschutz verstoßen würde.

    Mit anderen Worten, wenn die Behörde die Schreckschußwaffenkäufe zentral erfassen wollte, müßte sie dazu meines Erachtens per Gesetz ermächtigt werden. Das ist aber nicht der Fall.

    Allerdings denke ich schon, daß die Polizei im Rahmen der Strafverfolgung Einsicht in diese Protokolle nehmen darf.

    Klar ist jedenfalls, daß die Protokollierungspflicht nur für Händler gilt, die eine Waffenhandelserlabnis haben. Für private Verkäufe gilt das nicht.

    Gruß,
    Marcus

  • Zitat

    Original von cal50bmg
    leute ab april sind auch cs gas abwehrsprays von dem verbot zum führen betroffen

    So, ich habe nochmal im neuen Gesetz nachgeschlagen.

    Das Führen von Reizstoffsprays (CS, CN mit Prüfzeichen) ist danach nach dem neuen WaffG NICHT erlaubnispflichtig.

    Man muß da schon sehr genau lesen: mißverständlich ist der Begriff "Reizstoffwaffen". Darunter werden im neuen WaffG nur Reizstoff-SCHUSSwaffen verstanden, Reizstoffsprays fallen nicht unter den Begriff Reizstoffwaffen (definiert in Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Punkt 2.8). Sprays sind keine Schußwaffen, und deshalb auch nicht erlaubnispflichtig (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1) - auch nicht das Führen.

    Gruß,
    Marcus