Armbrust mitfuehren

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 8.225 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Mai 2010 um 17:07) ist von Hermann.Bergner.

  • Hi, ich leb im Ausland und fahr demnaechst nach Deutschland, versteh ich das WaffG richtig dass ich da eine Armbrust im Auto mitfuehren darf? ja??
    .. man weiss ja nie, ich werd mit meinem fremden Kennzeichen da jdfs ohne Scherz alle 20 Minuten von der Polizei gestoppt und durchkontrolliert, keine Ahnung was die bei mir vermuten sagen die nicht,
    also ich wollt mich gern vergewissern ob ich besagte Armbrust (Barnett Wildcat C5 compound) da mitnehmen darf .. nicht dass die mir die konfiszieren und mich verhaften :))
    Danke fuer Info

  • in welchem land lebst du?
    du darfst die selbstverständlich nicht mitführen! :evil:
    du darfst ja auch keine co2-knarre im auto haben.
    wenn du allerdings auf deinem grundstück(warum solltest du sie sonst mitnehmen?) schiessen willst, kannst du sie in einen verschlossenen koffer transportieren, geschlossen reicht nicht.
    lg

  • steyruserlp10
    Was erzählst Du da schon wieder für einen Quatsch.

    Zitat

    3. Erlaubnisfreies Führen

    3.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
    3.2 Armbrüste.


    Eventuell solltest Du dich Informieren bevor Du sowas vom Stapel läßt.

    @ arcobaleno:

    Wie Du am Gesetzeszitat oben sehen kannst darfst Du eine Armbrust völlig frei führen.
    Groß rumzeigen würde ich sie aber trotzdem nicht.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von steyruserlp10
    du darfst die selbstverständlich nicht mitführen! :evil:
    du darfst ja auch keine co2-knarre im auto haben.

    Quark hoch 10. Auch bezogen auf die Co2, welche du verschlossen natürlich transportiern darfst.

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

  • na das erzähl mal dem beamten bei der algemeinen v kontrolle, der lacht dich aus, wenn er das hört (jetzt euch beide), es wird ja vielleicht so enden, dass du recht bekommst, da habt ihr recht, aber das erst nach ner stundenlangen diskusion auf dem revier. Vielleicht kriegst du keine anzeige, aber der urlaub is futsch! Ich würds trotzdem nicht riskieren, aber ich habe ja eh keine armbrust. ich weiss nur, dass ich nichts mitführen würde, was "ab 18" is!
    dass man eine co2 verschlossen mitführen darf weiss ich. ich miente, dass man sie unverschlossen nicht mitführen darf, und ich das mit ner armbrust nichtmal versuchen würde.
    lg

    2 Mal editiert, zuletzt von steyruserlp10 (13. Mai 2010 um 17:51)

  • Ja, nee, klar.
    Wenn es nur deine Private Meinung war dann erzähl doch nicht das man eine Armbrust nicht führen darf.
    Manchmal Frage ich mich echt was das von dir soll.
    Gestern erzählst Du in eine Röhm Deserado passen keine 16 g Kapseln, heute die Nummer mit der Armbrust. Vor garnicht solanger Zeit hast Du noch erzählt das Du jeden Tag dein Einhandmesser dabei hättest.
    Überlege doch mal bevor Du schreibst, dann gibt es auch weniger Reibung und das kommt allen zu gute.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (13. Mai 2010 um 18:42)

  • hm scheint strittig zu sein :confused2: jemand Erfahrung oder Beamter hier? Ich wollte das Ding eigentlich an jeder Raststaette auspacken um damit die Busturisten aus der Schlange zu schiessen :crazy2: natuerlich nicht .. versuche herauszubekommen ob ich sie mitnehmen kann .. danke fuer eure Infos soweit

  • Nach den Buchstaben des Gesetzes darf die AB geführt werden, rein theoretisch dürftest Du dir die umhängen und in die Raststätte spazieren.

    Wie ein Beamter aber reagiert, wenn er die AB im Kofferraum findet, hängt von dem Kenntnisstand, der Laune, der Frustration, dem morgendlichen Stuhlgang des Beamten sowie der Mondphase und den Gezeiten ab.

  • *lol* dann haetten die endlich mal was zu sehen was sie kontrollieren koennten was zumindest den Frust eindaemmt .. ich verstehe den Gesetzestext auch so und ohne Einschraenkung *rumspazier* :lol:

  • Ich würde zu deiner persönlichen Sicherheit eine Kopie des Gesetzesparagraphen mitführen, sodass du eventuell bei Unwissenheit deines Gegenübers dies auch gesetzlich belegen kannst.Würde ich zumindestens machen.

    Gruß

  • Dieses hätt ich dir auch geraten. So kannst du falls nötig den Beamten gleich darauf hinweisen. Verkürzt eventuelle Diskussionen möglicherweise ein bisschen.

    OT: Persönlich muss ich sagen, daß ich nicht ganz nachvollziehen kann, daß Armbrüste geführt werden dürfen, da damit definitiv ein "one-shot-kill" möglich ist. Nunja, manchmal muss man unsere Gesetze nicht verstehen.

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

  • Zitat

    Original von Jogi79
    ...
    OT: Persönlich muss ich sagen, daß ich nicht ganz nachvollziehen kann, daß Armbrüste geführt werden dürfen, da damit definitiv ein "one-shot-kill" möglich ist. Nunja, manchmal muss man unsere Gesetze nicht verstehen.

    Das kann ich nun wieder nicht ganz nachvollziehen. Befürchtest Du, die mitgeführten Armbruste würden für Affekttaten genutzt, also so mal schnell den anderen abschießen, weil der die Vorfahrt genommen hat? So was passiert recht selten. Und Menschen, die einen "one-shot-kill" planen, würden sich durch ein Führverbot wohl nicht vom beabsichtigten Mord abbringen lassen.

    zum Thema an TE: falls Du Dir das Gesetz nicht kopieren kannst, hier wenigstens die ganze Regelung:

    § 2 Abs. 4 Satz 1 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Nr. 3.2 zum WaffG ermöglichen das erlaubnisfreie Führen von Armbrüsten. Der Wortlaut der Anlage steht ja schon weiter oben in einem Post.

    PS: Übrigens ist eine Armbrust eigentlich auch keine erlaubnispflichtige Waffe, der Erwerb ist jedenfalls erlaubnisfrei.

    3 Mal editiert, zuletzt von Tiju (14. Mai 2010 um 08:56)

  • ok danke ja werd mir das ausdrucken und markern .. zur Zeitersparnis :crazy2: Gesetze sind nicht vollkommen da waeren ja alle Anwaelte arbeitslos *lol* wundert mich allerdings auch dass Armbrueste tatsaechlich erlaubt sind [....]

    (Dein Ausflug in die Phantasiewelt von Horrofilmen wurde gelöscht, Armbruste sind ein Sportgerät und ungefährlich. Die User in diesem Forum gehen äusserst Verantwortungsbewusst und sorgfältig/umsichtig mit Ihren Armbrusten/Bögen um. ALFHA1802)

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (15. Mai 2010 um 21:20)

  • Warts ab. Das kommt schon noch.
    Dann musst du deine Armbrust in einem Klasse 0 -Schrank und die Pfeile einzeln in einem verschließbaren Stahlzylinder aufbewahren. Ich sag mal so 10 Jahre könnts noch dauern ;)

    Hebt diesen Post ja auf, ich will in 10 Jahren meine Wahrsagequalitäten damit belegen. :laugh:


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (14. Mai 2010 um 12:45)

  • Zitat

    Original von arcobaleno
    ok danke ja werd mir das ausdrucken und markern .. zur Zeitersparnis :crazy2: Gesetze sind nicht vollkommen da waeren ja alle Anwaelte arbeitslos *lol* wundert mich allerdings auch dass Armbrueste tatsaechlich erlaubt sind nen Pfeil von dem Teil hier kann einem die Rippen brechen, Herz und Lunge durchschlagen, an der anderen Seite wieder rauskommen und dahinter sogar noch in nem Baum steckenbleiben :n17: die armen Busturisten hehe war nicht so gemeint ;)

    das mit dem gesetzestext habe ich auch öffter gemacht...gab trotzdem teilweise schwierigkeiten - nun hab ich ein WaffGBuch mit einem postit auf der jeweiligen seite im handschuhfach. kurz rausgeholt, postit aufgeschlagen - da kriegt der dummdödel augen(sorry - oft sind die einfach nicht tief genug in der materie und in meinen augen nicht fähig ihren beruf gescheit auszuüben). ihr werdet lachen - mir wurden sogar schon :F: - waffen baschlagnahmt und erst nach nem halben jahr wiedergegeben.

    zur zeit ist es einfach nur so: ein strefenbeamter erkennt zwar sofort, dass ein gewaltdelikt eine straftat ist, die unter seinen bereich fällt - wenn es jedoch ein wenig exotischer wird wissen beamte oft nicht, ob das jetzt zivil oder strafrecht ist, ob man es vielleicht dich darf oder nicht...ich hatte mich schon mit sachbearbeitern unterhalten, die mir erzählen wollten, dass eine schalldämpferattrappe(oft => laufverlängerung) an einer co2-waffe illigal ist. da hab ich dem erklären müssen, dass sogar ein echter schalldämpfer ein einer erlaubnisfreien waffe völlig legal ist :new16:
    soviel dazu. am sonsten - viel glück

    grüße, hermann

  • Hallo Herrmann,

    also, die "dummdödel", die ich kenne, sind wenigstens in der Lage elfeinhalb Zeilen eines Textes mit weniger als sechzig (60) Fehlern in einem akzeptablen Deutsch zu verfassen. Und das ist nur grob gezählt, aber wir könnten ja mal ein Suchspiel nach der genauen Anzahl starten.

    Ach, ist das schön. Seine eigenen Unzulänglichkeiten ausblenden und völlig ohne Ahnung der Materie dummes Zeug von sich zu geben.

    Sorry, aber das konnte ich mir gerade nicht verkneifen.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Zitat

    Original von Tiju

    Das kann ich nun wieder nicht ganz nachvollziehen. Befürchtest Du, die mitgeführten Armbruste würden für Affekttaten genutzt, also so mal schnell den anderen abschießen, weil der die Vorfahrt genommen hat? So was passiert recht selten. Und Menschen, die einen "one-shot-kill" planen, würden sich durch ein Führverbot wohl nicht vom beabsichtigten Mord abbringen lassen.


    Nein, das mit dem "Vorfahrt nehmen" ist auch wirklich ein bisschen aus der Luft gegriffen von dir. Fest steht, daß im Falle eines Unfalls die Armbrust definitv mehr "Schaden" anrichtet, als die anderen freien Waffen (zumindest Co2 ect.). Dadurch, daß man Armbrüste frei führen darf könnte ein Anfänger draussen vor der Tür versehendlich ein Unglück verursachen. So viel allein zu dem Schaden, der angerichtet werden kann. Und ob ich optisch auf der Straße nun mehr Angst vor dem Anblick einer Armbrust oder einer Co2-Waffe hätte könnte ich auch nicht sagen.

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

    2 Mal editiert, zuletzt von Jogi79 (16. Mai 2010 um 11:22)

  • "dadurch daß man eine Armbrust frei führen darf KÖNNTE......"

    Ja ja, und dadurch daß man z.B. noch frei entscheiden kann ob man ein Auto mit 300 oder mit 60 PS fährt KÖNNTE auch......

    Das ist doch kein Argument, schon wieder vom schlimmsten Fall auszugehen. Es KÖNNTE alles. ;)

    Nur weil man eine Armbrust frei führen darf, werden jetzt nicht mehr Unfälle passieren als wenn man es nicht dürfte.
    Genau diese Argumentation beschert uns ein immer strengeres Waffengesetz mit teilweise hahnebüchenen Auswüchsen. (siehe Messerführverbot).

    Wenn man ein Messer dabei hat, KÖNNTE ja auch.......
    Verstehst du?

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Nicht falschverstehen. Ich habe nix gegen das Führen von Armbrüsten. Ich finds nur komisch und nicht nachvollziehbar wie unser Gesetz da Unterschiede macht zu anderen Waffen.

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

    Einmal editiert, zuletzt von Jogi79 (16. Mai 2010 um 14:36)