Luftpistole entsorgen

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 4.936 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Mai 2010 um 14:32) ist von Flammpanzer.

  • Hallo,
    ich habe mir vor etwa einem Jahr eine von diesen windigen Perfecta-luftpistolen gekauft. Jetzt kann ich das Ding nicht mehr gebrauchen, weil ich ein besseres LG habe, die Pistole völlig ausgeleiert ist und ich mir irgendwann mal einen LEP-Revolver zulegen will und die Pistole dann zuviel wäre für mein Empfinden.
    Wie werde ich das Ding jetzt los? Verkaufen lohnt sich bei einem Neupreis von 30€ nicht wirklich, zumal der Abzugsmechanismus kaum noch in der Lage ist, die gespannte Feder zu halten. Es würde mit dem zukünftigen Besitzer wohl nur Ärger geben.
    Als ich die Pistole beim Waffenladen gekauft habe, musste ich ein Formular ausfüllen mit meinen Daten und der Seriennummer der Pistole und unterschreiben. kann jetzt "jemand" (siehe "wir werden...") nachvollziehen, dass sich diese Pistole in meinem Besitz befinden sollte und muss ich diesbezüglich bei der entsorgung etwas beachten?
    zerlegen und die Einzeltreilde einfach zum Schrott bringen ist auch Unsinn.
    mfg Leo

  • Hallo Kadettillac,

    warte doch noch ein Weilchen ... Die nächste grossangelegte "Waffeneinsammlungsaktion" gewisser Kreise kommt bestimmt - dann haben die doch endlich etwas gutes getan und fühlen sich ganz GROSS und Du bist Deinen alten Schrott los ... :laugh:

    :W::new15: "Wieviel ist schon gewonnen, wenn nur einer aufsteht und Nein sagt". :rot: Berthold Brecht

  • Verkauf sie bei eGun. Je billiger die Ware ist, um so näher am Neupreis endet das Gebot, nicht selten auch darüber. Die Pistole dürfte noch in ein Päckchen passen, aber auch ein Paket, welches vom Postboten abgeholt wird gibt es schon für unter zehn Euro. Der eine oder andere Bastler ist wirklich froh über so ein Versuchsobjekt.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Einen schönen Feiertag wünsche ich zunächst mal

    außer den Waffen die ich, sei es im Internet oder per Katalog, bestellt habe, hat sich kein Händler dafür interessiert wie ich heiße oder wer ich bin oder wohne.Das ich schon 18 bin sieht man mir gut an. Von daher frage ich mich was für ein Geschäft das war, es würde mich aber nicht wundern, wenn es nur darum ging, Kundendaten zu sammeln um dich dich bei entsprechender Gelegenheit mit Werbung zu bombardieren.

    Mein Rat wäre, wenn es dir so ein Kopfzerbrechen bereitet die Lupi zu entsorgen, entsorge sie einfach nicht. Sie wird dir schon nicht die halbe Wohnung zustellen und sollte, was mehr als unwahrscheinlich ist, eine Behörde die Waffe sehen wollen, kannst du sie immer noch vorzeigen.

    Schöne Grüße
    Celtic

    Gott schütze meine Freunde, denn um meine Feinde kümmere ich mich selbst. ;D

  • aber achte drauf, dass der käufer den versand übernimmt.... ;) sonst wirds teurer als die waffe :laugh:
    edit: man sollte einem handler nie seine daten geben, wenn es sich um eine freie waffe handelt, denn das ist nicht nötig, und wenn überhaubt, ist der handler der einzige, dem das nützt.
    gruss

    Einmal editiert, zuletzt von steyruserlp10 (13. Mai 2010 um 11:10)

  • Zitat

    ...
    hat sich kein Händler dafür interessiert wie ich heiße oder wer ich bin oder wohne.Das ich schon 18 bin sieht man mir gut an. ...

    Na ja - die 41 sieht man mir mittlerweile auch an. :( :n17:
    Dennoch ist es durchaus üblich das sich der Händler auch im Ladengeschäft und auch bei :F: Waffen wenigstens den Namen des Kunden notiert und sich unterschreiben lässt das man über gewisse gesetzliche Vorschriften (oder Risiken) belehrt wurde.
    Ein Händler der was auf sich hält macht das so - das ist in meinen Augen auch durchaus legitim.
    Bei Stammkundschaft mag das anders aussehen - ist aber auch korrekt. Der Händler muß sich schließlich auch absichern.


    @ kadettilliac
    Wenn Du Sie wirklich nicht mehr haben möchtest würde ich auch zuerst den Händler aufsuchen und mit dem sprechen. GGf nachbessern lassen - ggf. entsorgen lassen.
    Das sollte Er für Dich als Kunden auch kostenfrei machen - oder er taugt halt nichts.

    Es gibt aber auch immer Leute die was zum basteln und ausprobieren suchen - für ne schmale mark wirst Du die Waffe sicher los.

    Las bei Dir irgend wann einmal Leute auftauchen und fragen wo denn die :F: Waffe geblieben ist - das ist eher unwahrscheinlich. Du kannst aber auch die Verkaufsunterlagen aufheben und schlicht sagen "Ich habe die Waffe nicht mehr"

  • Oh weh...soweit ists im Staate mittlerweile...Erwachsene machen sich Sorgen darum, wie sie defekte :F: oder :ptb: entsorgen können...

    Aber darum sind "freie" Waffen ja auch "freie" Waffen...sie sind frei von Bedarfsnachweisen...frei von Genehmigungen.

    Was nicht in Ordnung war, oder nicht zu veräussern...habe ich IMMER unbrauchbar gemacht...und im Hausmüll oder beim Altmetall entsorgt.
    Ansonsten fragt man im Chat nach...obs jemand gegen Übernahme des Versands geschenkt haben mag...

    Gruß, Tyr

    2 Mal editiert, zuletzt von Tyrnaud (13. Mai 2010 um 11:57)

  • moin


    ich hab dieses perfecta ding auch noch liegen, aber das gleiche problem mit dem abzug wie du.

    auf deutsch gesagt is das ding ziemlicher müll, also kann gut verstehen das du die los werden willst. selbst du dem preis is das nicht mehr normal was die da verkaufen :direx:

    würde auch versuchen die bei egun zu versteigern, da hab ich die schon angepriesen gesehen als "weitschussluftpistole" und "präzisionswaffe" :laugh: :laugh: :laugh:

  • Zitat

    Original von kadettillac
    Jetzt kann ich das Ding nicht mehr gebrauchen, weil ich ein besseres LG habe, die Pistole völlig ausgeleiert ist


    EGun mit ehrlicher Fehlerbeschreinung rein. Irgendein Freak findet sich fast immer. Aber wahrscheinlich hast Du Recht und die eGun Gebühren und der Aufwand steht nicht zu dem erwarteten Erlös.
    Ansonsten, zerflexen und in den Müll.

    Zitat

    Original von kadettillac
    und ich mir irgendwann mal einen LEP-Revolver zulegen will


    Nun wird's schwierig. Durch das geänderte Waffenrecht sind die umgebauten aus vormals scharfen Waffen entstandenen LEP-Waffen nicht mehr frei. Sie sind allesamt WBK-pflichtig geworden. Das hat den Markt ausgetrocknet, weil für den Erwerb dieser Waffen das vollständige Bedürfnis für eine scharfe Waffe beschafft werden muss. Wer so ein Bedürfnis bekommt, wird dieses sicher für eine scharfe Waffe verwenden.
    Allenfalls einige wenige Modelle - ich kenne da nur die Fa. ME - sind noch als legale Waffen ohne WBK zu erhalten. Aber Frankonia hat sie im neuen Katalog auch schon nicht mehr drin.
    Aber zu dem Thema LEP können Dir hier andere mehr erzählen.

  • @ Helmut, ein Bär,

    ist das wirklich so? Und glaub jetzt nicht, daß ich was du sagst in Zweifel ziehe, ich bin eher geneigt dir zu glauben als einem Händler, denn der will in erster Linie Umsatz machen. Bei mir war es jedenfalls so, daß ich bei meinem örtlichen Waffendealer eine Hw 40 bestellt und gekauft habe und der wollte nix wissen und mein Match LG habe ich in einem Nachbarort gekauft der wollte auch nix wissen, gut das Match LG habe ich mit EC karte bezahlt, ich habe keine Ahnung wieviel Infos der Händler durch das Bezahlen mit EC karte erhalten hat. Aber im Endeffekt ist es egal, wer nichts zu verbergen hat kann sich ja ruhigen Gewissens identifizieren.

    Noch einen schönenFeiertag
    Celtic

    Gott schütze meine Freunde, denn um meine Feinde kümmere ich mich selbst. ;D

  • Ich will es einmal so ausdrücken - mir hat noch kein Waffenhändler eine Waschmaschine angeboten. ;)
    Viele Händler haben auch primär mit EWB pflichtigen Waffen zu tun - von daher ist eine Überprüfung der Berechtigung etc. eh Pflicht.
    Ich würde mir da nicht zu viele Gedanken machen wenn der Händler meine Personalien überprüfen will.
    Natürlich will Er in erster Linie Umsatz machen - den macht Er aber nicht mit unzufriedenen oder gar verärgerten Kunden.

  • Heikle Sache: Datenhygiene vs. Pflichten. Bei egun und den Onlinehändlern legst Du den Perso vor.

    Bei SSW:

    Zitat

    WaffG § 35

    (2) Dürfen Schusswaffen nur mit Erlaubnis geführt oder darf mit ihnen nur mit Erlaubnis geschossen werden, so hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 bei ihrem Überlassen im Einzelhandel den Erwerber auf das Erfordernis des Waffenscheins oder der Schießerlaubnis hinzuweisen. Beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 4 hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 überdies auf die Strafbarkeit des Führens ohne Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) hinzuweisen und die Erfüllung dieser sowie der Hinweispflicht nach Satz 1 zu protokollieren.


    Würde im Ladengeschäft ein Eigenbeleg ohne persönliche Daten des Käufers ausreichen ?

    Seriennummer, ein Kreuzchen bei "Altersnachweis wurde vorgelegt" und "Merkblatt wurde ausgehändigt" , Datum und Unterschrift des gewerblichen Verkäufers.

    Andreas

  • Setze das Teil bei eGun rein und fettich ... :))

    Gute Fotos und eine ehrliche Beschreibung sollten dazu führen, dass du am Ende gar überrascht bist. Ich habe gerade vor Tagen zwei ältere, eher "billige" Softair-Stgw. verkauft für einen Preis, den ich im Traum nicht erwartet hätte.

    Oder siehe einen Post weiter oben. :n25:

    Grundsätzlich finde ich es schade, wenn Waffen einfach in den Müll wandern und sei es auch nur eine Perfecta-Luftplempe. :ngrins:

    Jens