Schießen im keller ?

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 5.455 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. April 2010 um 18:26) ist von Blue-Zenith.

  • Höre immer wieder das viele bei sich im keller mit ihrer SSW rumschießen.

    verstehe nur irgendwie nicht warum.

    da kommt doch bestimmt der ton garnich zur geltung, auch wegen gehörschutz

    ansich ist doch das schießen auf privatgrundstück erlaubt. also is es doch ziemlich egal was die nachbarn denken. oder liege ich da falsch ???

  • Mach das mal dem SEK klar, das Dir Dein Nachbar in den Garten schickt, weil da ein Verrückter rumballert... :confused2: Auch wenn Du rein rechtlich nichts falsch machst außer Lärmbelästigung - vom Knall her kann niemand eine (z.B.) Geco 225 von einer SigSauer 225 unterscheiden (die SigSauer erkennt man erst an den 9 mm dicken Löchern, die sie macht...). Da wird dann immer erstmal das Schlimmste vermutet in unserem Paranoiker-Staat.

    Edit: auch mit Kompensator-Schalldämpfer wäre ich vorsichtig, weils immer noch knallt, wenn auch leiser - und dann sieht die Plempe auch noch aus wie eine schallgedämpfte Pistole aus diversen Agentenfilmen und Actionthrillern... :n17:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (13. April 2010 um 23:47)

  • Jemand steht im Garten mit ner Knarre und schießt in der Gegend rum! Da ist die Polizei doch schneller da, als man den Nachbarn erzählt hat, dass es sich nur um eine SSW handelt...

    edit holla, zu langsam :))

    Und fliegen ist doch nicht schöner! :D

    Einmal editiert, zuletzt von Mamo (13. April 2010 um 23:39)

  • Zitat

    Original von Weihrauch HW77
    ansich ist doch das schießen auf privatgrundstück erlaubt. also is es doch ziemlich egal was die nachbarn denken. oder liege ich da falsch ???

    Wenn Du auf einem Aussiedlerhof wohnst....dann Feuer frei!

    Rücksicht nehmen nennt sich der Spassverderber...der Schuß einer SSW muß kein Nachbar so locker frei hinnehmen.

    Man schiesst nicht im Keller um Sound zu geniessen, sondern um SSW auf Funktion zu testen.

  • Ich habe mal am WE bei meinen Eltern in Sammelkeller – oder wie eine Flur mit vielen „Zellen“ heißen mag – SSW mit Knall test geschossen. Gegenüber dem Flureingag hat aber eine Pizzeria in EG einen Kühlraum (in EG-Pizzeria war klar nichts zu hören – moderne Bau, dicke wände und 5 gute Türen). Aber dem Besitzer hat das ganze gar nicht gefallen, obwohl ich ihm klar mehrmals gesagt habe, dass ich meine absperrbare Kellerzelle eindeutig fürs „befriedeten Besitztum“ halte. Der war aber der Meinung, dass ich da gar nichts machen darf, weil im Flur mehrere Zellen sind. Wenn ich da wohnen würde, würde ich ihm wegen einer Nötigung einzeigen – trotz der Vermutung, dass die Polizei wegen SSW kein großes Interesse haben wird.

    Na ja, diesmal mindestens ohne SEK.
    Im Garten würde ich es nicht machen. In der Wohnung mit dem Kompensator, alle Türen und Rollladen zu – dann klappt es, ohne Kompensator – störst du die Nachbarn.

  • Danke erstmal für die antworten

    also prinzipiell verboten ist es nicht, allerdings dürften sich die nachbarn wegen ruhestörung beschweren.
    oder halt polizei anrufen wegen verdachts auf scharfe waffe.

    ansich sind meine nachbarn hier recht tolerant, also so böller von silvester vllt mal etwas verfrüht hat nie einer was gesagt. aber man muss es ja nicht drauf anlegen.

    weiß irgendwer was genau wäre wenn einer die polizei anruft ?? theortisch könnten die doch nur feststellen, ok ist nur ne SSW, möglicherwiese anzeige wegen ruhestörung.
    aber sonst können die ja nichts machen, oder?

    entschuldigt meine doofen fragen, aber hab mir anfang der woche eine Walther P22 bestellt, und wollte da gerne bisschen informiert sein bevor die polizei vor der tür steht.

    Gruß aus dem schatten Bremens

  • Waffenrechtlich ist das erlaubt, jedoch kann jeder Nachbar das untersagen und auch Anzeige erstatten. Denn jede vermeidbare Lärmbelästigung hat zu jeder Zeit zu unterbleiben. Da spielen Ruhezeiten keine Rolle. Schau mal in § 117 OWIG.

  • Also bei mir im Keller habe ich einen komplett leeren Raum (da hängt nur mein Boxsack, ne Anlage steht drin und die Fahrräder von mir und meiner Freundin) und der Hall darin ist zum SSW schießen grandios. *g*

  • Zitat

    Original von Weihrauch HW77

    weiß irgendwer was genau wäre wenn einer die polizei anruft ?? theortisch könnten die doch nur feststellen, ok ist nur ne SSW, möglicherwiese anzeige wegen ruhestörung.
    aber sonst können die ja nichts machen, oder?

    Nun, in den meisten Fällen wird mindestens der Gegenstand der Ruhestörung beschlagnahmt, manchmal sogar alle vorhandenen SSW.

    Außerdem ist Ruhestörung nur einer der Aspekte, weshalb die Polizei ziemlich sauer auftaucht. Denn einmal wird der Polizei meist mitgeteilt, daß da ein Verrückter mit einer scharfen Waffe im Garten / Keller schiesst, was meist das SEK mit antraben lässt ( und wo der Einsatz häufig bezahlt werden muß ) und zweitens erschrecken die Nachbarn sehr häufig bei lauten Schüssen heftig, was zu Kreislaufproblemen, Angstzuständen, Schock oder Herzinfarkt im schlimmsten Fall führen kann - dann ist der Tatbestand der Körperverletzung bis hin zur schweren Körperverletzung mit Todesfolge gegeben.

    Wenn du keine Möglichkeit hast, ohne störung von Mitmenschen in deiner Umgebung legal die Waffe zu testen, musst du wohl oder übel zum nächsten schützenverein und da anfragen, ob du deine SSW ausprobieren darfst - oder du machst das, was die meisten erfahrenen P 22-Eigner machen: Ab in die Vitrine und angucken, dann fällt sie wenigstens nicht auseinander!
    Die P 22 hat die unangenehme Eigenart, irgendwann zwischen dem 1. und dem 1000. Schuß unvermittelt beim Schuß den Schlitten abzuschmeissen - so eine Art konstruktiv bedingte Selbstzerstörung. ;)

  • die gesetzeslage ist wie immer in deutschland für jedermann gut verständlich dargestellt :D :D

    also ich darf auf meinem grundstück schießen.

    allerdings darf ich es nicht aufgrund von ruhestörung, SEK etc etc

    warum wird das nich gleich verboten wenn es indirekt eh nicht erlaubt ist.

    weiß nicht wie ich reagieren würde, also ich wäre ziemlich sauer wenn da plötzlich polizei steht und alles beschlagnahmt, nur wegen ner ruhestörung, also da kann man ja wohl beim ersten mal ne verwarnung bekommen.

    lächerlich sowas, aber das kennt man ja von unserm tollen deutschen staat.


    wenn das bei der P22 erst beim 1000. wäre wärs mir noche gal :D davor würde es mich stören :D

    Einmal editiert, zuletzt von Weihrauch HW77 (14. April 2010 um 14:34)

  • Zitat

    Original von Weihrauch HW77
    wenn das bei der P22 erst beim 1000. wäre wärs mir noche gal :D davor würde es mich stören :D

    Dividiere die Wunschzahl durch 10 und hoffe, dass Du soweit überhaupt kommst.
    :crazy2:


    (nein, nicht wegen der Nachbarn und dem SEK ;) )

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.

  • Zitat

    Original von Weihrauch HW77
    warum wird das nich gleich verboten wenn es indirekt eh nicht erlaubt ist.


    Man hat diese Ausnahme geschaffen, damit nicht der Weinbergbauer zum Vogelverscheuchen und ähnliches jedesmal eine Schießgenehmigung eingeholt werden muss. Ähnlich dürfte die Sache gelagert sein, wenn der Schlachter mit seinem Viehbetäubungsgerät, das Bolzenschussgerät, Wühlmausfallen und was weiß sonst noch alles, sofern diese als Schusswaffen einzuordnen sind.
    Das von dieser Ausnahme auch SSW-Besitzer "profitieren" ist zufällig. Wenn nun aber das Überhand nimmt, kommt sicher jemand drauf, diese "Gesetzeslücke" auch noch zu schließen.

    Hierbei bleibt mal die gewollte Duldung des Luftgewehrschießens außen vor.

  • Zitat

    Original von Weihrauch HW77
    also ich darf auf meinem grundstück schießen.
    allerdings darf ich es nicht aufgrund von ruhestörung, SEK etc etc
    warum wird das nich gleich verboten wenn es indirekt eh nicht erlaubt ist.


    Das Rumgeballer mit der Schreckschusswaffe ist nicht explizit erlaubt oder verboten. Aber manches Mal sollte man einfach nachdenken und sich an Sitte und Anstand zurück erinnern (wenn man davon schon gehört) hat und sich selber fragen, wie man es denn fände, wenn der Nachbar eine halbe Stunde lang seine Plattensammlung auf voller Pulle abspielt, dass Du denkst, die Volkstümliche Hitparade würde jetzt wie die Loveparade mit 180dB durch die Straße wackeln.

    :crazy3:


    Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Und im Interesse eines guten Miteinanders, ist weniger mehr und vorarb Bescheid sagen hilfreich.
    ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    ... wie man es denn fände, wenn der Nachbar eine halbe Stunde lang seine Plattensammlung auf voller Pulle abspielt, dass Du denkst, die Volkstümliche Hitparade würde jetzt wie die Loveparade mit 180dB durch die Straße wackeln.

    bei sowas wird aber selten der Gegenstand der Ruhestörung beschlagnahmt....

    nicht mal bei *nächtlicher* Ruhestörung geht da die Polizei mit was anderes als Ermahnungen vor...

  • Zitat

    Original von NickK

    bei sowas wird aber selten der Gegenstand der Ruhestörung beschlagnahmt....

    nicht mal bei *nächtlicher* Ruhestörung geht da die Polizei mit was anderes als Ermahnungen vor...

    Ne die nehmen den BJ (blöd Jocky) einfach zum Konzert mit aufs revier.

  • wenn ich eine ssw testen will fahre ich abends zu einem abgelegenen parkplatz in der nähe. da kann ich mir wenigstens sicher sein das keiner was mitkriegt.

  • Das beste iss wenn man im Keller anne Wand Dämmmaterial befästigt dan muss man sich auch nicht um erboßte Nachbarn sorgen weil dan gut gedämpft (oder nur wenn erlabt Schalldämpfer selber bauen)