Tennisballkanone Waffenscheinpflichtig?

Es gibt 84 Antworten in diesem Thema, welches 12.998 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. April 2010 um 17:45) ist von sandro.

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Ohne Hülle kein Geschoss, also ist Flüssigkeit kein Geschoss.

    aha, wie ist es mir deren aggregatzuständen?

    vita brevis, ars longa

  • Viele Gesetzte könnten zum leichteren Verständnis umgangssprachlicher ausgedrückt sein. Aber da hast Du schon Recht. Dennoch ist Fakt, dass eine Flüssigkeit alleine kein Geschoss darstellt. Sonst wäre der Gartenschlauch schon beinahe Schusswaffe.

    Dieser Passus zielt klar auf Paintball und möglicherweise denkbare Betäubungsgeschosse.
    Am Rande - ein Flammenwerfer kann so auch nicht zur Schusswaffe werden. Aber der ist per se verboten.

  • Zitat

    Original von C_O_2
    aha, wie ist es mir deren aggregatzuständen?


    Du meinst, wenn man Wasser zu Eis friert und dann als Geschoss verwendet?
    Dann sind es feste Körper, wenn auch nur temporär.
    So gesehen kann ja fast jedes Geschossmaterial alle drei Aggregatzustände annehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (9. April 2010 um 10:47)

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Eine Flüssigkeit kann irgendwie kein Geschoss sein.
    Und ohne Geschoss keine Schusswaffe.


    Stefan

    Nach deiner Definition ist also eine Gaspistole auch keine Schusswaffe.
    Wozu braucht man dan zum führen den KWS?

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Doch, denn wenn man weiter liest:

    1.2
    Gleichgestellte Gegenstände
    Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
    1.2.1
    die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,

    Dann kommen wir über die Munition zum gleichgestellten Gegenstand der Schusswaffen gleichgestellt ist.

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Du meinst, wenn man Wasser zu Eis friert und dann als Geschoss verwendet?
    Dann sind es feste Körper, wenn auch nur temporär.
    So gesehen kann ja fast jedes Geschossmaterial alle drei Aggregatzustände annehmen.

    Das Eis wird aber den Duchtrieb durch den Lauf nicht überstehen....wurde sogar schon probiert ob sowas funktioniert....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Mit Feuerwaffen nicht, aber wie siehts mit Luftdruck/Kaltgasen aus?

    Schon mal wer Diaboloformen gemacht und Wasser eingefüllt?
    Is sicher toll für den Lauf

    LG

    ad asTra per aspera

  • Das wird trotzdem nicht gehen. Durch den sehr plötzlichen, schon explosionsartigen Druckanstieg dürfte das Eisgeschoss bereits im Lauf zerbröseln. Zudem ist die Eismasse nicht groß genug um lange genug die Kälte halten zu können. Ob man den Lauf einfrieren kann ohne dass das Geschoss dann im Lauf verklebt, kann ich nicht sagen.

  • Eis ist ein Festkörper.

    Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen "Festkörper, der den Abschuß übersteht" und "Festkörper, der den Abschuß nicht übersteht".


    Sei auch Du ein Verdammter!

  • Zudem denke ich dass, selbst wenn das Eis zerbröselt, bei einer Pressluftwaffe mit glattem Lauf da doch noch recht gefährliche Eissplitter aus dem Lauf geflogen kommen würden.

    Muss ich bei gelegenheit mal bei meiner Daisy Probieren. 4.5mm dicke Eiszylinder sollten doch machbar sein!

    Gruss
    Flo

    The Bird of Hermes Is My Name,
    Eating My Wings To Make Me Tame

  • @ Futzer: wie war die Kanone den aufgebaut?,
    die ich habe sieht so aus:
    Rohrdurchmesser 63mm, Gesammtlänge 850mm, Länge auf dem der Tennisball die Beschleunigung aufnimmt (bis Rohrmündung) 220mm, Luftdruckbis zum auslösen des Abschuss 7,8 Bar, mit einem Schlauch an einem Kompressor verbunden.

    3 Mal editiert, zuletzt von Fell-n (11. April 2010 um 11:21)

  • gibts vieleicht einen bka-bescheid zu tennisballwerfern, die sie vom waffengesetz ausnehmen? nur so ein dummer gedanke...

    andersherum würde es mich nicht überaschen, wenn die machthaber mal wieder ihr eigenes verworrenes waffengesetz nicht gecheckt hätten und tenisballkanonen versehentlich zu waffen gemacht hätten, was nur keiner weiss und keinen kümmert :D

    o
    L_
    OL
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  • ja wir versuchen ja rauszufinden WARUM sie keine ist :D

    o
    L_
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  • Die Antwort hab ich weiter vorne im Thread geschrieben ;)


    Edit:
    Gerade in einem anderen Forum gesehn.

    http://angel-ulshoefer.de/Feedmaster.htm

    Jetzt bin ich verwirrt. Der gleiche Aufbau wie mit der selbstgemachten Tenniskanone welche -wie ausführlich genug geklärt- eindeutig unter das Wffg fällt.
    Warum aber scheinbar nicht die aus dem Link., welche sogar TÜV hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Dosenrafioli (11. April 2010 um 22:17)

  • Zitat

    Original von Dosenrafioli
    Die Antwort hab ich weiter vorne im Thread geschrieben ;)

    du beziehst dich auf das fehlen eines energiespeichers. beim drübergucken hab ich allerdings nichts dazu im wg gefunden. aaaber gut möglich dass ichs nur übersehen hab...

    *gerade den perfiden plan fasst. eine softair zu konstruieren die auch auf 2 sich drehenden rollen basiert wie die ballkanone. wenn die keine waffe ist, dann meine softair auch nicht. und auch vollauto wäre möglich, ist ja keine waffe :D *

    o
    L_
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  • Zitat

    Original von katha
    ja wir versuchen ja rauszufinden WARUM sie keine ist :D


    Ist doch u.a. von mir genannt worden.

    Mögliche Gründe:
    - Kein Lauf im Sinne des WaffG
    - Kein Geschoss (feste Körper)
    - Nicht gedacht zum (gezieltem) schießen (vermtl. Einstufung als Werkzeug, analog Röhm Rapid Launcher Hundetrainer)
    - Tragbarer Gegenstand der den Schusswaffen gleichgestellt sein könnte, kann es auch nicht sein.

    Es kann keine Schusswaffe im Sinne des WaffG sein, denn sonst wäre das Ding als Vollautomat verboten.

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Eine Flüssigkeit kann irgendwie kein Geschoss sein.
    Und ohne Geschoss keine Schusswaffe.

    Reines Wasser ohne Umhüllung also nicht. Eine Wasserballonkanone wäre demnach eine Waffe im Sinne des Gesetzes. Eine Spritzpistole nicht.[/quote]


    dazu fällt mir grade ein alter Film ein den ich mal gesehen habe;
    in diesem Film greift der Profikiller nicht zu normaler Blei-Munition, sondern zaubert aus seiner Waffen-Kühltasche ein Magazin das statt mit Bleigeschossen mit EISGeschossen geladen ist... also nur gefrorenes Wasser was durch den Lauf getrieben wird...

    THEORETISCH, wenn technisch machbar; wäre dies ja kein Geschoss was durch den Lauf getrieben wird... und wäre somit legal??

    ...was haltet ihr von der Idee? :crazy2:


    EDIT: ..sry, hätte den Fred bis ZUENDE lesen sollen ;))

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    War is not about who´s right, it´s about who´s left...
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    Röhm RG96 (9 mm P.A.K.), Walther P22 (9 mm P.A.K.), Colt 1911 (4,5 mm Umarex), CP99 (4,5 mm Umarex), Wildlife (4,5 mm Umarex)

    Einmal editiert, zuletzt von -Chris- (12. April 2010 um 13:45)