Tennisballkanone Waffenscheinpflichtig?

Es gibt 84 Antworten in diesem Thema, welches 13.074 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. April 2010 um 17:45) ist von sandro.

  • Wenn man so liest was ihr für eine Schei...... schreibt bin ich nicht gross überrascht
    das in DE das Waffengesetz verschärft wurde oder wird.
    Wen ein Auto aus einem Tunnel fährt! Hans! Ist das auch ein Geschoss?
    :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

    Einmal editiert, zuletzt von sandro (12. April 2010 um 17:47)

  • Zitat

    Original von sandro
    Wenn man so liest was ihr für eine Schei...... schreibt bin ich nicht gross überhascht
    das in DE das Waffengesetz verschärft wurde oder wird.

    Das Schweizer Waffengesetz hat gerade mal 36 Seiten. Die Definition einer Schußwaffe lautet darin folgendermaßen:

    Zitat

    Als Waffen gelten:
    a. Geräte, mit denen durch Treibladung Geschosse abgegeben werden können und die eine einzige Person tragen und bedienen kann, oder Gegenstände, die zu solchen Geräten umgebaut werden können (Feuerwaffen);

    *träum*


    Sei auch Du ein Verdammter!