PTB Beschuss

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 1.321 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Februar 2010 um 09:25) ist von Nr.9.

  • Hallo zusammen,

    wird bei dem amtlichen Beschuss einer Waffe eigentlich nur ein ausgewähltes Muster, eine Serie, Stichproben oder die gesamte Produktion beschossen?

    Danke im Voraus.

  • Nene, da verwechselt Ihr beiden was. Das sind zweierlei Sachen.

    Einmal gibt es eine Zulassungsprüfung nach PTB und einmal eine Beschussprüfung nach dem Beschussgesetz. Daher ist einmal ein Zulassungszeichen PTB im Kreis drau und zusätzlich ein Bundesadler mit N drunter.

    Eine Zulassung nach PTB ist eine Bauartprüfung, wo der Hersteller ein paar Musterwaffen zur Prüfung vorlegen muss. Mindestens eine wird zerstörerisch auf Manipulation geprüft. Eine andere wird unangetastet als Vergleichsmuster auf Lager zum späteren Verglich mit Waffen aus der laufenden Serie gelegt. Daher werden Waffen aus der laufenden Produktion nicht weiter geprüft. Erst wenn der Hersteller etwas ändert, muss er das der PTB melden, die dann ggf. neu prüft.

    Eine Beschussprüfung ist immer eine Einzelprüfung mit spezieller Beschussmunition. Erfolgreicher Beschuss wird mit Bundesadler und N (bei Normalbeschuss) auf der Waffe gestempelt. Ausnahme sind Waffen bis 6 mm Kartusche.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (21. Februar 2010 um 14:50)

  • So ist es!

    Beim Beschuß wird eine Pistole mit 3 Schuß und ein Revolver mit einem Schuß je Kammer der Trommel beschossen.

    Bei einer PTB Prüfung werden glaube ich 5 Waffen der neuen Bauart eingeschickt wobei nur eine diese Sache überlebt. Diese wird wohl als Vergleichsmuster eingelagert.
    So zumindest wurde es mir mal gesagt.

    Gruß Christian

    EDIT: HW war schneller...

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian (21. Februar 2010 um 15:30)

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Ja, es wird tatsächlich jede einzelne Waffe beschossen.

    Pistolen mit drei Schuss, Revolver mit je einem Schuss pro Trommelkammer.

    Bei Waffen, deren Kartuschen weniger als 15mg Treibladungsgewicht haben, sieht ds BeschG keine Prüfung vor, daher werden 6mm-Waffen nicht beschossen, die haben nur ihre Zündmasse, welche weniger als diese 15mg ausmacht.


    Stefan

    Das muß doch der Job sein.

    Den ganzen Tag nichts anderes tun als Waffen einschießen.

  • Zitat

    Original von mallermaus
    kann es da auch vorkommen, daß Waffen nach dem Beschuß ausgesondert werden (wegen Mängel?)

    Ja natürlich. Man kann auch eine Kanone selbst bauen und die Beschießen lassen, dann kann man da legal mit rumschießen (Salut).

    Ich glaube die werden sogar geröngt, um Risse, Hohlräume usw. zu finden.

    ...nicht das einem die Kanone um die Ohren fliegt, früher bei Piraten etc oft passiert.

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Ja, es wird tatsächlich jede einzelne Waffe beschossen.

    Pistolen mit drei Schuss, Revolver mit je einem Schuss pro Trommelkammer.

    Und dann werden die schmutzig in den Karton gepackt und verkauft? Oder werden die vorher vom Hersteller noch mal gereinigt?

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Zitat

    Original von Tailgunner667


    Und dann werden die schmutzig in den Karton gepackt und verkauft? Oder werden die vorher vom Hersteller noch mal gereinigt?

    Ich bekam den HW37 nach der Repeartur schmutzig wieder.

  • Normal werden die Waffen dann noch mal gereinigt.
    Bei Röhm z.B. kam es aber auch schon mal vor das die Waffe noch den Schmauch vom Beschuß dran hatte. Das konnte man manchmal an Revolvern sehen.
    Ich denke mal die Hersteller tun schon alles um nicht ein neuteil zu verkaufen das schon benutzt aussieht.


    Nr. 9 bei der rep. wird denke ich auch nicht nur 3 mal oder bei deinem Rev. 5 mal geschossen sondern zum testen sicher auch mal mehr.
    Bei 3 bis 6 Schuß beim Beschuß wird die Waffe aber nicht dehr schmutzig.

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian (21. Februar 2010 um 19:33)

  • Die Beschußmunition hinterläßt kaum Rückstände. Von daher glaube ich kaum, dass alle Hersteller bei so einem billigen Produkt noch groß reinigen. Erma hatte seinerzeit wohl so'ne Art Waschbad dafür. Alfred kann mit Sicherheit mehr drüber sagen. aber bei den Billigplempen gehen die wohl ohne Wäsche raus. Sieht eh' keiner.

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
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    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Habe schon einige Modelle "neu" beim Händler erworben die auf den 2. Blick eindeutig Schmauchspuren im Lauf hatten - also komplett Rückstandsfrei is nich - ist ja auch nicht einfach eine SSW an der Laufsperre vorbei einwandfrei sauber zu bekommen. glaube kaum dass die Hersteller nach dem Beschuss, geschweige denn das zuständige Beschussamt den Waffen ein Ultraschallbad in Laugen und Spirituslösung gönnen... danach heisslufttrocknen und mit Öl vor Oxidation konservieren - Öl klebt immer literweise dran - dass es nicht raustropft ist alles, aber das wars dann auch schon.

    :W:enn der Klügere immer nachgibt, passiert immer nur das was die Medien wollen.

  • Zitat

    Original von wildlife

    Ja natürlich. Man kann auch eine Kanone selbst bauen und die Beschießen lassen, dann kann man da legal mit rumschießen (Salut).

    Ich glaube die werden sogar geröngt, um Risse, Hohlräume usw. zu finden.

    ...nicht das einem die Kanone um die Ohren fliegt, früher bei Piraten etc oft passiert.

    Man kann nicht einfach eine Kanone oder eine sonstige Schußwaffe selber bauen! Dafür bedarf es einer gewissen Qualifikation und Zulassung.

    Und eine Kanone fliegt einem nicht einfach so um die Ohren, weil man Pirat ist.

    Je nach Art des Beschusses gilt der Beschuß zeitlich befristet ( und muß dann wiederholt werden ) oder unbefristet.

    Bei gegossenen Rohren in Stahl- oder Bronzeguß ist ein Schießbuch vom Geschützführer zu führen, in dem jeder Schuß mit Ladung eingetragen wird. Die maximal zulässige Schußanzahl hat früher der Meister, wo das Rohr gegossen wurde, und heute,, nach Gußprüfung und Beschuß, ein Sachverständiger des zuständigen Beschußamtes festgelegt.

    Gegossene Geschützrohre platzen nur beim Schuß, wenn man deutlich über die zulässige Schußbelastung hinausschiesst. Deshalb sind gegossene Rohre ohne Schießbuch eigentlich schußunfähig zu machen, damit sich niemand mit einem ausgedienten Geschützrohr damit in die Luft sprengt. Die Praxis sieht leider etwas anders aus.

  • Zitat

    Original von wildlife

    Ja natürlich. Man kann auch eine Kanone selbst bauen und die Beschießen lassen, dann kann man da legal mit rumschießen (Salut).

    Ich glaube die werden sogar geröngt, um Risse, Hohlräume usw. zu finden.


    Vorderlader (außer welche mit Perkussionszündung), einschließlich Kanonen und Böller darf man ohne Waffenherstellungslizenz selbst fertigen. Aber wenn diese nicht nur als Deko vollstauben sollen, müssen sie staatlich beschossen werden. Dazu kann auch die Privatperson das Gerät zur Prüfung zum Beschussamt senden. Bei Böller ist der Beschuss alle 5 Jahre zu wiederholen.

    Von einem Röntgen habe ich noch nichts gehört. Kann ich mir auch nicht vostellen, da eine Standardbeschussprüfung nicht teuer ist.

    Zitat

    Original von wildlife
    ...nicht das einem die Kanone um die Ohren fliegt, früher bei Piraten etc oft passiert.


    Das ist der Sinn der Prüfung. Jedoch geht es nicht alleine um eine Gasdruckprüfung. Handhabungssicherheit, Maßhaltigkeit und richtige Kennzeichnung wird auch geprüft.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (21. Februar 2010 um 23:47)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Man kann nicht einfach eine Kanone oder eine sonstige Schußwaffe selber bauen! Dafür bedarf es einer gewissen Qualifikation und Zulassung.


    Doch - siehe Anlage 2 WaffG.

    Zitat

    Original von Vogelspinne
    Je nach Art des Beschusses gilt der Beschuß zeitlich befristet ( und muß dann wiederholt werden ) oder unbefristet.


    Befristete Gültigkeit eines Beschusses kenne ich nur für Böller. Ansonsten gilt jeder Beschuss unbegristet und muss nicht wiederholt werden, bis bestimmte Teile einer Waffe bearbeitet wurden oder man freiwillig beschießen lässt, weil man dem Teil nicht mehr traut.
    Wenn ich da Wissenslücken haben sollte, so kläre mich auf.

    Zitat

    Original von Vogelspinne
    Bei gegossenen Rohren in Stahl- oder Bronzeguß ist ein Schießbuch vom Geschützführer zu führen, in dem jeder Schuß mit Ladung eingetragen wird. Die maximal zulässige Schußanzahl hat früher der Meister, wo das Rohr gegossen wurde, und heute,, nach Gußprüfung und Beschuß, ein Sachverständiger des zuständigen Beschußamtes festgelegt.

    Gegossene Geschützrohre platzen nur beim Schuß, wenn man deutlich über die zulässige Schußbelastung hinausschiesst. Deshalb sind gegossene Rohre ohne Schießbuch eigentlich schußunfähig zu machen, damit sich niemand mit einem ausgedienten Geschützrohr damit in die Luft sprengt. Die Praxis sieht leider etwas anders aus.


    Interessant. Davon habe ich noch nie gehört. Könnte es sein, dass das nur für Geschütze der BW gilt und uns bzw. das Beschussrecht nicht weiter tangiert?

  • Zitat

    Original von Christian
    Nr. 9 bei der rep. wird denke ich auch nicht nur 3 mal oder bei deinem Rev. 5 mal geschossen sondern zum testen sicher auch mal mehr.
    Bei 3 bis 6 Schuß beim Beschuß wird die Waffe aber nicht dehr schmutzig.

    Das kann gut sein, der kam nämlich richtig dreckig wieder. Sah fast so aus als ob die den mit SP beschossen haben. *lol*

    Die letzten Waffen die ich im neu gekauft hab waren alle sauber.
    Hab aber auch schon mal Waffen gekauft, die auch schön dreckig waren, obwohl neu.

    Vielleicht machen die auch nur jede 2. wieder sauber ???