Schlecht gelaunter Polizist - bekomme ich darum keinen KWS?

Es gibt 69 Antworten in diesem Thema, welches 8.090 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Januar 2010 um 10:04) ist von Yoda.

  • Zitat

    Original von 5-atü

    Wie auch immer. Solange Du mit den Behörden bislang keine Probleme hattest (Jugendstrafen, Trunkenheitsfahrten, Verstöße gegen BTMG, etc.) und Dir auch sonst nichts vorzuwerfen hast (z.B. durch Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Gruppierung) dann solltest Du auch einen KWS erhalten können.

    Wie sieht es aus, wenn man einmal Mitglied in einer Verfassungsfeindlichen Vereinigung war.
    Diese wurde zwar aufgelöst aber man selbst ist nie aus dieser ausgetreten. :))

    Die Rede ist von der FDJ. :crazy2:

  • Ich weiß ja nicht was hier für ein Theater gemacht wird....

    Den Schein beantragt man schriftlich, wenn das abgelehnt wird, dann muss da eine Begründung drin stehen. Und wenn das kein Grund ist der vom Gesetz her gedeckt ist, also man eine weiße Weste hat etc, dann Widerspruch einlegen, ebenfalls schriftlich!

    Mündlich macht man mit Behörden solche Sachen nicht, denn dann hat man nichts in der Hand.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    ...Den Schein beantragt man schriftlich, ...dann Widerspruch einlegen, ebenfalls schriftlich!

    Mündlich macht man mit Behörden solche Sachen nicht, denn dann hat man nichts in der Hand.

    :new11:

    Wollte ähnliches schreiben.

    Wichtigster Leitsatz für das Leben in der BRD:
    "Mit Behörden und Ämtern kommuniziert man möglichst immer NUR schriftlich, und wenn's wirklich wichtig ist nur per Einschreiben mit Rückschein"

    Beste Grüße!
    PS

    'Patriotischer Souverän' postet bei sondereinheiten.de und gun-forum.de...
    "No free man shall ever be debarred the use of arms. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government. " (Jefferson)

  • Zitat

    Original von Broadhead
    Auch Fragen nach dem Gesundheitszustand, Mitgliedschaft in verbotenen Vereinigungen können meines Erachtens nach unbeantwortet gelassen werden. Wieso sollte man als Antragssteller da etwas mitteilen; diese Umstände sind nur relevant, wenn die Behörde _von sich aus_ über Informationen verfügt, dass man z.B. geistig behindert ist oder was auch immer und deshalb keine Waffe bekommen darf.


    Die Behörde ist verpflichtet, das zu prüfen. Natürlich kann man als "ziviler Ungehorsams"-Sportler damit Spielchen treiben. Das führt aber nur zur Anforderung ärztlicher Bescheinigungen, Ablehnung wegen unvollständiger Angaben usw. Wer´s Klagen braucht: Nur zu.

    Zitat

    Es können einem keine Nachteile durch Verschweigen von irgendetwas passieren.


    Super Tip. Reicht für eine sofortige Ablehnung oder späteren Widerruf des Bescheides.

    Weniger Feindseligkeit in einem "Laden", der uns Bürgern gehört und mit natürlichem Selbstbewußtsein sinnvoll kooperieren erleichtert den Verwaltungsakt.

    Andreas

  • Gilt in anderen Ländern auch! Und in manchen hilft noch nicht mal das....

    gilmore:

    Das der Laden "uns" gehört und wir im Endeffekt Kunden und Besitzer zugleich sind, davon merkt man bei manchen Behörden aber nix von. Da kommt man sich eher wie ein Bittsteller vor, und das bei den einfachsten Dingen. Oder man wird ewig schmoren lassen, wie bei mir damals beim Arbeitsamt...bestellt für 8 Uhr, war um 7.40 Uhr da...dran kam ich um 12 Uhr.... :evil:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von gilmore
    Super Tip. Reicht für eine sofortige Ablehnung oder späteren Widerruf des Bescheides.


    Was genau reicht wofür, wo steht das und wo ist nun der Nachteil? Und hast du überhaupt den Passierschein A38?

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

    Einmal editiert, zuletzt von Broadhead (15. Januar 2010 um 22:57)

  • Zitat

    Original von Flammpanzer
    Also ich kann mich gut daran erinnern, dass ich damals auf der Polizeistation auch ziemlich blöd angemacht wurde, als ich mich über den KWS erkundigt hab, so nach dem Motto "Wofür wollen sie diesen Schei..ß überhaupt haben?!"

    :confused2:

    Jens

    dito.

    Der KWS war gerade draußen oder die Umsetzung stand kurz bevor. In Mainz lief gerade die Rheinland-Pfalz-Ausstellung (eine Haushaltsmesse, ähnlich HaFa): real-existierender Teleshop für Hausbesitzer - Sachen die man nicht wirklich braucht, die aber toll wären (z.B. goldene Dachziegel).
    Jedenfalls war da auch ein Infostand von der Polizei. Dachte ich: prima! die fragste mal, wo man den KWS in Mainz beantragen kann.
    Eijeijei! da hatte ich dann auch gleich in ein Wespennest gestochen. Wieso ich sowas haben wollte, das würde alles nur verschlimmern, das Gegenüber zieht dann ne echte und dann?... naja, die üblichen Unterstellungen.
    Missmutig hat mir dann einer der beiden die Stelle/ den Ansprechpartner genannt.

    Dass ich erst anderthalb Jahre später den Antrag gestellt hatte, lag nicht an dem Erlebnis, sondern, dass ich April 2003 dafür keine Verwendung sah (war zwischendurch auch jahrelang ohne SSW ausgekommen. Dennoch fand ich das Verhalten der Cops recht sonderbar. Wohlgemerkt: an einem Infostand der Polizei!

    Aber durch einige Berichte hier, aber auch das Reinschnuppern bei Copzone.de weiß ich leider, dass seitens der Polizei oftmals ein Unwohlsein vorhanden ist, wenn Bürger sich bewaffnen wollen. Mag sein, dass sie dabei automatisch an ihre "Kunden" denken, die ihnen auch ohne oder den bisherigen Waffen genügend Ärger potentielle Gefahren bereiten und beim anständigen Bürger nicht umdenken können; vielfach wird aber auch das "Gewaltmonopol des Staates" als Gebot gesehen, dass nur Polizei und Armee Waffen haben dürfen. Der Grundsatz "alle Gewalt geht vom Volke aus" wird offenbar nur mit gewaltbereiten Demonstranten assoziiert, aber nicht verstanden.

    Fördermitglied des VDB.

  • Wer etwas angstvoll oder sich unterlegen fühlend bei Polizei, Bürgerbüro, etc. pp. mit eine Bitte um Auskunft vorstellig wird, hat in vielen Fällen schon verloren und wird abgewimmelt!
    Mein Rat:
    Kopf hoch, Brust raus und selbstbewußt auftreten und daß einem zustehende Recht nutzen - so selbstverständlich, wie man auch eine öffentliche Toilette nutzt, dann bekommt man in den allermeisten Fällen einen kompetenten öffentlichen Dienstleister, mit dem man sich auf gleicher Augenhöhe austauscht.

    Falls man dann doch an ein unwilliges Steuergeldgrab gerät, gleich Name, Zimmernummer des Vorgesetzten geben lassen ( und aufschreiben - bei Weigerung umgehend schriftlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben und an den Amtsleiter per Einschreiben schicken ) und stehenden Fußes gleich bei dem mit einer Dienstaufsichtbeschwerde aufschlagen. - Meist erfolgt da ein kurzer Anruf und man wird gebeten, es doch nochmal bei den Beamten von vorhin zu versuchen - dieser ist dann meist muffelig, erteilt aber den angeforderten Dienst!

    Damit fahre ich seit Jahren sehr gut!

  • Zitat

    Original von Unheilig
    Sie müssen ihn dir ausstellen wenn du keine Straftaten in deinem Führungszeugnis hast. Das ist dein Recht als volljähriger deutscher Bürger

    die müssen garnichts *lol* mein opa wollte sich den als der 55 war beantragen...

    lupenreine weste hat er, nochnichtmal schwarzgefahren, geschweigedenn geblitzt worden oder sonst was.
    und er hat ne eigene firma, die sehr gut läuft... die haben den antrag eiskalt abgelehnt..

    Vector CP1, Röhm RG96, Röhm RG69n, Röhm RG99, Reck Miami, Erma EGP88, Walther CP88, H&K P30, ME P08, Colt Python

    Einmal editiert, zuletzt von sascha89 (16. Januar 2010 um 10:44)

  • ohne begründung... also ich hatte ja ein schreiben bekommen "sehr geehrter herr goldau... bla bla... sie können ihren kleinen waffenschein innerhalb von 4wochen bei uns in der behörde gegen vorlage ihres personalausweises und 50€ abholen." oder so...
    mein opa bekam ein schreiben
    "sehr geehreter herr loppe, leider können wir ihnen den kleinen waffenschein nicht genehmigen" ende...
    mehr stand da nicht drin. ist jetzt auch schon 5jahre her.

    Vector CP1, Röhm RG96, Röhm RG69n, Röhm RG99, Reck Miami, Erma EGP88, Walther CP88, H&K P30, ME P08, Colt Python

  • Zu mir hat mal ein Deutscher gesagt "Die Polizei in Österreich sei sehr unfreundlich". Diese meinung konnte ich seinerzeit schon nicht teilen. Also sowas ist mir hier in A noch nicht passiert!

  • Naja Polizisten sind auch nur Menschen - und da gibts immer solche und solche...

    Aber die Nichterteilung bei lupenreiner Weste? Was soll das? Kann ich beim besten Willen nicht verstehen! Unter den Forenmitlhliedern versteckt sich doch bestimmt irgendwo ein Polizist ;) vielleicht kann der da Licht ins Dunkle bringen...geht ja auch als gast.

    Einmal editiert, zuletzt von TomCat74 (16. Januar 2010 um 12:11)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Wer etwas angstvoll oder sich unterlegen fühlend bei Polizei, Bürgerbüro, etc. pp. mit eine Bitte um Auskunft vorstellig wird, hat in vielen Fällen schon verloren und wird abgewimmelt!
    Mein Rat:
    Kopf hoch, Brust raus und selbstbewußt auftreten und daß einem zustehende Recht nutzen

    Damit fahre ich seit Jahren sehr gut!

    Das ist auch meine Erfahrung. Höflich, aber bestimmt.

    Als ich meinen KWS beantragt habe, wurde ich lediglich vom SB gefragt, wozu ich eine SSW führen will.
    Die Antwort, dass ich im Aussendienst auch mal zur Unzeit unterwegs bin, hat vollkommen überzeugt.
    4 Wochen später hatte ich den Schein per Einschreiben.

  • Zitat

    Original von sascha89
    ohne begründung... also ich hatte ja ein schreiben bekommen "sehr geehrter herr goldau... bla bla... sie können ihren kleinen waffenschein innerhalb von 4wochen bei uns in der behörde gegen vorlage ihres personalausweises und 50€ abholen." oder so...
    mein opa bekam ein schreiben
    "sehr geehreter herr loppe, leider können wir ihnen den kleinen waffenschein nicht genehmigen" ende...
    mehr stand da nicht drin. ist jetzt auch schon 5jahre her.

    war er vielleicht zu alt für den kws?

  • [BLOCK]Die Ablehnung eines Antrages auf einen "kleinen Waffenschein" gänzlich ohne Begründung kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen. Sollte es tatsächlich am Ende so sein, wäre es zumindest einen Widerspruch gegen den Bescheid wert, selbstverständlich vorausgesetzt, daß man die gesetzlichen Vorgaben einer Erteilung auch erfüllt. Jeder Antrag ist eine Einzelfallentscheidung der zust. Waffenerlaubnisbehörde, die im übrigen nicht immer die Polizei (meist nur in Großstädten) sein muß. Auf ländlichen Gebieten ist das oft das Landratsamt, die Kreispolizeibehörde oder auch die Stadtverwaltung/das Ordnungsamt. Ansonsten kann ich germi nur beipflichten: Antrag downloaden, ausfüllen und mit den nötigen Unterlagen per Einschreiben zur zuständigen Behörde schicken. Wenn man die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sollte auch einer Erteilung nichts entgegenstehen[/BLOCK].

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (16. Januar 2010 um 18:59)

  • Die Genehmigung oder Verweigerung des KWS ist rechtlich gesehen ein Verwaltungsakt.

    Auf dem Ablehnungsbescheid steht eine Wiederspruchsbelehrung von 4 Wochen .

    Falls dem Wiederspruch von der Behörde nicht stattgegeben wird hat man dann wiederum 4 Wochen Zeit eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen.

    Eine Ablehnung ohne Begründung und Wiederspruchsbelehrung ist eigentlich nicht denkbar.

    Hier sollte nochmals genau das Schreiben angeschaut werden.

  • Zitat

    Original von pmarinellis
    war er vielleicht zu alt für den kws?

    Ich würde eher gesundheitliche Probleme vermuten: Allergien, Diabetes, Herz, Kreislauf, Füße, usw.
    Wäre für mich zwar nicht nachvollziehbar und kein ausreichender Grund (Parkinson, Alsheimer, etc. schon eher), aber gut möglich, dass die ausstellende Behörde zu übervorsichtig war ("Wie Heuschnupfen? Nee, dann bekommen sie doch keinen KWS!").

    Fördermitglied des VDB.

  • Manche Leute geben aber auch sehr schnell klein bei. Gegen einen VA kann man immer Widerspruch einlegen, wenn er deine Rechte einschränkt. Der Widerspruch hätte wahrscheinlich Erfolg gehabt, wenn keine Gründe vorlagen. Ansonsten hätte eine Klage vor dem VerwG garantiert Erfolg gehabt, weil das Handeln der Behörde rechtswidrig wäre. Der Ermessensspielraum ist extrem gering.

    Inzwischen hat die Entscheidung natürlich Bestandskraft. Ein nicht widersprochener VA erlangt diese trotz (eventueller) Rechtswidrigkeit.

    Ob man einen KWS erneut (wie zB eine Baugenehmigung) beantragen kann, weiß ich nicht.