ZitatOriginal von 5-atü
Wie auch immer. Solange Du mit den Behörden bislang keine Probleme hattest (Jugendstrafen, Trunkenheitsfahrten, Verstöße gegen BTMG, etc.) und Dir auch sonst nichts vorzuwerfen hast (z.B. durch Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Gruppierung) dann solltest Du auch einen KWS erhalten können.
Wie sieht es aus, wenn man einmal Mitglied in einer Verfassungsfeindlichen Vereinigung war.
Diese wurde zwar aufgelöst aber man selbst ist nie aus dieser ausgetreten.
Die Rede ist von der FDJ.