Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 5.569 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. März 2010 um 20:08) ist von broohlyn.

  • Hallo,
    ich wollte gerne mal wissen was ich mit einem LG ohne "F" machen darf?
    -zuHause schießen?
    -Schalldämpfer?
    -Exportfeder?

    Bitte sagt mir alles was ich wissen muss.
    Danke jetzt schon mal.
    mfg Parick

  • -zuHause Schiessen? NEIN Weil über 7,5J
    -Schalldämpfer? NEIN Weil nur bis 7,5J erlaubt
    -Exportfeder? KEINE AHNUNG Ich habe aber gehört,das nur die selbe Feder wieder eingebaut werden darf,keine die Stärker ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Christian 1984 (15. Januar 2010 um 00:37)

  • Zitat

    Original von Christian 1984
    -zuHause Schiessen? NEIN
    -Schalldämpfer? NEIN
    -Exportfeder? KEINE AHNUNG

    3 mal falsch!

    Zuhause schiessen..wenn unter 7,5 Joule natürlich

    Schalldämpfer... wenn unter 7,5 Joule natürlich

    Exportfeder.. du darfst die Originalfeder wieder einbauen. Wenn also z.B. ein HW35 mit starker Feder dann darf die auch wieder rein. War an Werk die "normale" drin dann auch nur die.

    Ein LG ohne :F: muss nicht zwingend über 7,5 Joule haben.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Gibt es überhaupt Gewehre die kein :F: haben und weniger als 7,5J ein Hw30 hat ja schon 9J glaub ich.Und Schalldämpfer sind nur auf :F: Waffen Frei,wenn das Gewehr kein :F: hat dürfte man eigendlich keinen Schalli montieren.Man müsste das Gewehr dann Testen lassen und Nachträglich ein :F: drauf Stempeln.Denn wie soll ich denn Beweisen,das der Schalli legal drauf ist wenn auf dem Gewehr kein :F: zu sehen ist,dann brauch ich ja ein Gutachten das die Energie nicht über 7,5J ist.Sonst könnte ja jeder herkommen und sagen mein Gewehr hat nur 7,5J.

    Einmal editiert, zuletzt von Christian 1984 (15. Januar 2010 um 00:54)

  • Gewehre vor einem Bestimmten Baujahr (das folgt sicherlich gleich) benötigen kein F.


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    Schalldämpfer... wenn unter 7,5 Joule natürlich

    Da möchte ich mein Veto einlegen.
    Im WaffG steht nur das der Schalldämpfer der Waffe gleichgestellt ist auf der er verwandt wird. Und da das Lg frei ist es der Schalldämpfer ebenfalls.
    Die Beschriftung des Herstellers " Nur für :F: Luftgewehre " ist in dem Zusammenhang ohne Relevanz. Man verliert zwar eventuell die Garantie und Gewährleistungsansprüche aber das WaffG wird nicht davon berührt.
    Ich mein seit wann kann eine Firma durch einen einfachen Aufdruck die gesetzliche Lage ändern ?
    Genaugenommen dürften die noch nicht mal das :F: auf den Schalldämpfer drucken.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hallo Joachim,
    vieleicht hast du mich falsch verstanden... natürlich darf ein Schalldämpfer auf einem LG ohne :F: verwendet werden wenn es unter 7,5 Joule hat. Oder meinst du jetzt das dass LG auch stärker sein darf wenn es kein :F: hat und der Schalli trotzdem benutzt werden darf? Hmm, warum sollten die kein :F: aufbringen? Es ist imho kein amtliches Beschusszeichen, es ist nichtmal geregelt wie groß es sein muss, wie es aufgebracht ist etc. Da besteht eigentlich Nachbesserung.

    Gruß, David

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  • Was ich meine ?
    Ganz klar : Auf jeder freien Waffe darf ein Schalldämpfer verwandt werden !
    Einzig bei SSW gibt es noch weitere Einschränkungen.

    Bei :F: sehe ich es so :
    Das :F: ist ein amtliches Kennzeichen das eine Eigenschaft zusichert : unter 7,5 Joule.
    Ein SD besitz diese Eigenschaft nicht.
    Wenn der Hersteller ein Beschriftung aufbringen möchte um den verwendungszweck ( wofür es aber keine Pflicht gibt ) zu verdeutlichen müßtes er es anders machen.
    z.B. " Nur für freie Druckluftwaffen verwenden ".
    So wie jetzt gehandhabt wird sorgt es nur für Verwirrung.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Gibt es. Zum Beispiel das Walther Lgv. Egal welches Baujahr, ob mit oder ohne `F`, es hatte nie mehr als 7,5 Joule.

    Treffen ist eine Frage der Überlegenheit in allen Punkten !!

  • Mich hat das Thema interessiert, darum einmal meine Auffassung dazu:

    Ein Schalldämpfer ist ein wesentliches Teil einer Waffe (egal ob F-Waffe oder aber erlaubnispflichtig) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4WaffG)

    Begriffsbestimmungen 1.3
    (Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer)
    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.)

    Der für :F: Waffen verwendete Schalldämpfer ist, um ihn legal zu verwenden, ebenfalls mit einem :F: zu Kennzeichnen. (§24 (1)WaffG)

    Dieser Schalldämpfer darf nach meinem Verständnis NUR an Waffen verwendet werden, die mit einem :F: gekennzeichnet sind.

    Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein Schalldämpfer NICHT an einer Waffe ohne :F: Kennzeichnung verwendet werden darf, auch wenn die Energie deutlich unter 7,5 Joule beträgt.

    Ich hoffe nicht zu viel Verwirrung gestiftet zu haben

    der Jörg

  • Zitat

    Original von Jogi67
    Mich hat das Thema interessiert, darum einmal meine Auffassung dazu:

    Ein Schalldämpfer ist ein wesentliches Teil einer Waffe (egal ob F-Waffe oder aber erlaubnispflichtig) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4WaffG)

    Begriffsbestimmungen 1.3
    (Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer)
    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.)

    Nein.
    Er ist kein wesentliches Teil einer Waffe, aber er steht den Waffen gleich, für die er bestimmt ist.
    Er selbst hat auch keine wesentlichen Teile.

    Falls die Kennzeichnungspflicht von Waffen auch ihre wesentlichen Teile betreffen würde, so müsste jedes wesentliche Waffenteil die vollständige Hersteller- und Kaliberbezeichnung tragen.


    Zitat


    Der für :F: Waffen verwendete Schalldämpfer ist, um ihn legal zu verwenden, ebenfalls mit einem :F: zu Kennzeichnen. (§24 (1)WaffG)


    Nein.
    Ein :F: gibt nicht mehr an, als dass der dieses :F: tragende Gegenstand nicht mehr 7,5J Geschossenergie hat.
    Ein SD beschleunigt kein Geschoss, er erzeugt daher keinerlei Mündungsenergie.
    Lediglich die Bestimmung des SD muss klar sein, wie diese anzuzeigen ist, das ist nicht festgelegt.
    Im übrigen ist das :F: in "Nur für :F:-Luftgewehre" nur ein Textbestandteil, kein eigenständiger Stempel.

    Zitat


    Dieser Schalldämpfer darf nach meinem Verständnis NUR an Waffen verwendet werden, die mit einem :F: gekennzeichnet sind.

    Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein (mit :F: gekennzeichneter) Schalldämpfer NICHT an einer Waffe ohne :F: Kennzeichnung verwendet werden darf, auch wenn die Energie deutlich unter 7,5 Joule beträgt.

    Full Ack!


    Stefan

    ps:
    Roter Text zwecks besserem Sinnverständnis eingefügt.

  • Stefan, jetzt bin ich total verwirrt oder vielleicht auch nur begriffsstutzig. :crazy3:

    Darf ich auf meiner Diana 25D (vor 1970 ohne :F:), die lt. Cobro unter 7,5 Joule liegt , also einen Schalldämpfer verbauen? Ich war jahrelang der Meinung, das wäre nicht erlaubt.

    Danke, der Jörg

  • Wenn auf dem SD steht: "Nur für :F:-Luftgewehre" dann darf er genaugenommen auch nur dafür verwendet werden.

    Steht "Nur für erlaubnisfreie Luftdruckwaffen" drauf, dann darf er sogar an eine Girandoni.

    Aber, und da muss ich mein "Full Ack" etwas relativieren, über die tatsächliche Verwendung von SDs sagt das WaffG nicht aus.
    Rein vom Gesetzestext her dürfte ein freier SD an JEDE Waffe.

    Die grundsätzliche Einstufung des SD im WaffG impliziert allerdings irgendwie eine auschließlich bestimmungsgemäße Verwendung.
    Wenn sich im Falle des Falles ein Richter dieser Implizierung anschließt, dann hat der Fremdverwender evtl. ein Problem.


    Stefan

    ps:
    Auch ich verwende den :F:-SD nur an :F:-gekennzeichneten Waffen.
    Aber es juckt mich dennoch, ihn mal an eine Crosman150 (13J, Kal.22, 60er Jahre) zu montieren.
    Da man die Waffe aber eh´ nur auf dem Stand schießen darf, brächte die Kombination keiner Nutzen.

  • Es heist ja immer der SD ist der Waffe gleichgestellt.
    also Freie Waffe = Freier SD
    EWB Waffe = der SD braucht auch einen WBK Eintrag

    Wie sieht das den jetzt aus mit einer EWB :F: Waffe?

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

    Einmal editiert, zuletzt von LEP FAN (15. Januar 2010 um 12:22)

  • Das Gesetz sagt nur etwas über die Besitzerlaubnis von SDs aus, nicht über die Verwendungserlaubnis.

    Eine Verwendungseinschränkung könnte man allerdings dennoch annehmen.

    Nimmt man sie nicht an, so könnte durchaus ein SD an eine 4mmM20.


    Stefan

    ps:
    Auf dem Weihrauch-SD steht: "Nur für :F:-Luftdruckwaffen.
    Der Bestimmungszweck schließt damit Heißgaswaffen aus.
    Genaugenommen sogar CO2...

  • Wenn man stur dem WaffG folgt müßten SD für EWB :F: Waffen zwar ebenfalls eintragungspflichtig sein aber kein Bedürfniss erfordern.
    Frage doch einfach mal bei deinem Sachbearbeiter nach.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (15. Januar 2010 um 12:26)

  • Zitat

    Original von LEP FAN
    Es heist ja immer der SD ist der Waffe gleichgestellt.
    also Freie Waffe = Freier SD
    EWB Waffe = der SD braucht auch einen WBK Eintrag

    Wie sieht das den jetzt aus mit einer EWB :F: Waffe?

    wenn du ein Bedürfnis für den SD nachweisen kannst, dann kannst darfst du dir einen kaufen ... nur das mit dem Bedürfnis ist halt die Krux ...