Hallo,
ich wollte gerne mal wissen was ich mit einem LG ohne "F" machen darf?
-zuHause schießen?
-Schalldämpfer?
-Exportfeder?
Bitte sagt mir alles was ich wissen muss.
Danke jetzt schon mal.
mfg Parick
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Hallo,
ich wollte gerne mal wissen was ich mit einem LG ohne "F" machen darf?
-zuHause schießen?
-Schalldämpfer?
-Exportfeder?
Bitte sagt mir alles was ich wissen muss.
Danke jetzt schon mal.
mfg Parick
Das kommt ganz darauf an. Von wann ist das LG denn und welches LG ist es?
-zuHause Schiessen? NEIN Weil über 7,5J
-Schalldämpfer? NEIN Weil nur bis 7,5J erlaubt
-Exportfeder? KEINE AHNUNG Ich habe aber gehört,das nur die selbe Feder wieder eingebaut werden darf,keine die Stärker ist.
ZitatOriginal von Christian 1984
-zuHause Schiessen? NEIN
-Schalldämpfer? NEIN
-Exportfeder? KEINE AHNUNG
3 mal falsch!
Zuhause schiessen..wenn unter 7,5 Joule natürlich
Schalldämpfer... wenn unter 7,5 Joule natürlich
Exportfeder.. du darfst die Originalfeder wieder einbauen. Wenn also z.B. ein HW35 mit starker Feder dann darf die auch wieder rein. War an Werk die "normale" drin dann auch nur die.
Ein LG ohne muss nicht zwingend über 7,5 Joule haben.
Gibt es überhaupt Gewehre die kein haben und weniger als 7,5J ein Hw30 hat ja schon 9J glaub ich.Und Schalldämpfer sind nur auf Waffen Frei,wenn das Gewehr kein hat dürfte man eigendlich keinen Schalli montieren.Man müsste das Gewehr dann Testen lassen und Nachträglich ein drauf Stempeln.Denn wie soll ich denn Beweisen,das der Schalli legal drauf ist wenn auf dem Gewehr kein zu sehen ist,dann brauch ich ja ein Gutachten das die Energie nicht über 7,5J ist.Sonst könnte ja jeder herkommen und sagen mein Gewehr hat nur 7,5J.
Gewehre vor einem Bestimmten Baujahr (das folgt sicherlich gleich) benötigen kein F.
https://www.co2air.de/wbb2/lexi-1622-F-im-Fuuenfeck.html
PS: Es gibt einige legale LG ohne mit deutlich unter 7,5J.
z.B. die Haenel Repetierer.
ZitatOriginal von Sgt_Elias
Schalldämpfer... wenn unter 7,5 Joule natürlich
Da möchte ich mein Veto einlegen.
Im WaffG steht nur das der Schalldämpfer der Waffe gleichgestellt ist auf der er verwandt wird. Und da das Lg frei ist es der Schalldämpfer ebenfalls.
Die Beschriftung des Herstellers " Nur für Luftgewehre " ist in dem Zusammenhang ohne Relevanz. Man verliert zwar eventuell die Garantie und Gewährleistungsansprüche aber das WaffG wird nicht davon berührt.
Ich mein seit wann kann eine Firma durch einen einfachen Aufdruck die gesetzliche Lage ändern ?
Genaugenommen dürften die noch nicht mal das auf den Schalldämpfer drucken.
Joachim
Hallo Joachim,
vieleicht hast du mich falsch verstanden... natürlich darf ein Schalldämpfer auf einem LG ohne verwendet werden wenn es unter 7,5 Joule hat. Oder meinst du jetzt das dass LG auch stärker sein darf wenn es kein hat und der Schalli trotzdem benutzt werden darf? Hmm, warum sollten die kein aufbringen? Es ist imho kein amtliches Beschusszeichen, es ist nichtmal geregelt wie groß es sein muss, wie es aufgebracht ist etc. Da besteht eigentlich Nachbesserung.
Gruß, David
Was ich meine ?
Ganz klar : Auf jeder freien Waffe darf ein Schalldämpfer verwandt werden !
Einzig bei SSW gibt es noch weitere Einschränkungen.
Bei sehe ich es so :
Das ist ein amtliches Kennzeichen das eine Eigenschaft zusichert : unter 7,5 Joule.
Ein SD besitz diese Eigenschaft nicht.
Wenn der Hersteller ein Beschriftung aufbringen möchte um den verwendungszweck ( wofür es aber keine Pflicht gibt ) zu verdeutlichen müßtes er es anders machen.
z.B. " Nur für freie Druckluftwaffen verwenden ".
So wie jetzt gehandhabt wird sorgt es nur für Verwirrung.
Joachim
Gibt es. Zum Beispiel das Walther Lgv. Egal welches Baujahr, ob mit oder ohne `F`, es hatte nie mehr als 7,5 Joule.
Mich hat das Thema interessiert, darum einmal meine Auffassung dazu:
Ein Schalldämpfer ist ein wesentliches Teil einer Waffe (egal ob F-Waffe oder aber erlaubnispflichtig) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4WaffG)
Begriffsbestimmungen 1.3
(Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer)
Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.)
Der für Waffen verwendete Schalldämpfer ist, um ihn legal zu verwenden, ebenfalls mit einem zu Kennzeichnen. (§24 (1)WaffG)
Dieser Schalldämpfer darf nach meinem Verständnis NUR an Waffen verwendet werden, die mit einem gekennzeichnet sind.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein Schalldämpfer NICHT an einer Waffe ohne Kennzeichnung verwendet werden darf, auch wenn die Energie deutlich unter 7,5 Joule beträgt.
Ich hoffe nicht zu viel Verwirrung gestiftet zu haben
der Jörg
ZitatOriginal von Jogi67
Mich hat das Thema interessiert, darum einmal meine Auffassung dazu:Ein Schalldämpfer ist ein wesentliches Teil einer Waffe (egal ob F-Waffe oder aber erlaubnispflichtig) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4WaffG)
Begriffsbestimmungen 1.3
(Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer)
Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.)
Nein.
Er ist kein wesentliches Teil einer Waffe, aber er steht den Waffen gleich, für die er bestimmt ist.
Er selbst hat auch keine wesentlichen Teile.
Falls die Kennzeichnungspflicht von Waffen auch ihre wesentlichen Teile betreffen würde, so müsste jedes wesentliche Waffenteil die vollständige Hersteller- und Kaliberbezeichnung tragen.
Zitat
Der für Waffen verwendete Schalldämpfer ist, um ihn legal zu verwenden, ebenfalls mit einem zu Kennzeichnen. (§24 (1)WaffG)
Nein.
Ein gibt nicht mehr an, als dass der dieses tragende Gegenstand nicht mehr 7,5J Geschossenergie hat.
Ein SD beschleunigt kein Geschoss, er erzeugt daher keinerlei Mündungsenergie.
Lediglich die Bestimmung des SD muss klar sein, wie diese anzuzeigen ist, das ist nicht festgelegt.
Im übrigen ist das in "Nur für -Luftgewehre" nur ein Textbestandteil, kein eigenständiger Stempel.
Zitat
Dieser Schalldämpfer darf nach meinem Verständnis NUR an Waffen verwendet werden, die mit einem gekennzeichnet sind.Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein (mit gekennzeichneter) Schalldämpfer NICHT an einer Waffe ohne Kennzeichnung verwendet werden darf, auch wenn die Energie deutlich unter 7,5 Joule beträgt.
Full Ack!
Stefan
ps:
Roter Text zwecks besserem Sinnverständnis eingefügt.
Stefan, jetzt bin ich total verwirrt oder vielleicht auch nur begriffsstutzig.
Darf ich auf meiner Diana 25D (vor 1970 ohne ), die lt. Cobro unter 7,5 Joule liegt , also einen Schalldämpfer verbauen? Ich war jahrelang der Meinung, das wäre nicht erlaubt.
Danke, der Jörg
Wenn auf dem SD steht: "Nur für -Luftgewehre" dann darf er genaugenommen auch nur dafür verwendet werden.
Steht "Nur für erlaubnisfreie Luftdruckwaffen" drauf, dann darf er sogar an eine Girandoni.
Aber, und da muss ich mein "Full Ack" etwas relativieren, über die tatsächliche Verwendung von SDs sagt das WaffG nicht aus.
Rein vom Gesetzestext her dürfte ein freier SD an JEDE Waffe.
Die grundsätzliche Einstufung des SD im WaffG impliziert allerdings irgendwie eine auschließlich bestimmungsgemäße Verwendung.
Wenn sich im Falle des Falles ein Richter dieser Implizierung anschließt, dann hat der Fremdverwender evtl. ein Problem.
Stefan
ps:
Auch ich verwende den -SD nur an -gekennzeichneten Waffen.
Aber es juckt mich dennoch, ihn mal an eine Crosman150 (13J, Kal.22, 60er Jahre) zu montieren.
Da man die Waffe aber eh´ nur auf dem Stand schießen darf, brächte die Kombination keiner Nutzen.
Es heist ja immer der SD ist der Waffe gleichgestellt.
also Freie Waffe = Freier SD
EWB Waffe = der SD braucht auch einen WBK Eintrag
Wie sieht das den jetzt aus mit einer EWB Waffe?
Das Gesetz sagt nur etwas über die Besitzerlaubnis von SDs aus, nicht über die Verwendungserlaubnis.
Eine Verwendungseinschränkung könnte man allerdings dennoch annehmen.
Nimmt man sie nicht an, so könnte durchaus ein SD an eine 4mmM20.
Stefan
ps:
Auf dem Weihrauch-SD steht: "Nur für -Luftdruckwaffen.
Der Bestimmungszweck schließt damit Heißgaswaffen aus.
Genaugenommen sogar CO2...
Wenn man stur dem WaffG folgt müßten SD für EWB Waffen zwar ebenfalls eintragungspflichtig sein aber kein Bedürfniss erfordern.
Frage doch einfach mal bei deinem Sachbearbeiter nach.
Joachim
ZitatOriginal von LEP FAN
Es heist ja immer der SD ist der Waffe gleichgestellt.
also Freie Waffe = Freier SD
EWB Waffe = der SD braucht auch einen WBK EintragWie sieht das den jetzt aus mit einer EWB Waffe?
wenn du ein Bedürfnis für den SD nachweisen kannst, dann kannst darfst du dir einen kaufen ... nur das mit dem Bedürfnis ist halt die Krux ...
ZitatOriginal von pupsnase
Wenn man stur dem WaffG folgt müßten SD für EWB Waffen zwar ebenfalls eintragungspflichtig sein aber kein Bedürfniss erfordern.
Joachim
So´n Ding stellt nur keiner her!
Rechtlich ist deine Einschätzung allerdings völlig korrekt.
Stefan