Strafanzeige wegen SV

Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 7.523 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Januar 2010 um 13:33) ist von Rancon.

  • Vieleicht können sich ja manche erinnern, dass ich erzählt hatte in einer

    Notwehrlage gekommen bin und dazu gezwungen war gebrauch von meiner

    Waffe zu machen. Wie so manches im Leben hat mich die Vergangenheit

    eingehollt.

    Vor ein paar Tagen habe ich einen Anruf von einer netten Dame vom

    Polizeirevier bekommen, die mich informiert hat, dass gegen mich ein

    Strafverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung durch eine Schusswaffe

    eingeleitet wird und ich zudem noch eine Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz

    bekomme. (Den KWS besitze ich jedoch :new16:)

    Ich nehme aber an das die Anzeige fallen gelassen wird.

    Was mir mehr Sorgen bereitet ist ist das eigentliche Strafverfahren. Jetzt

    geht es darum meine Notwehrlage zu beweisen. Bzw. ob die Notwehr

    verhältnismäßig gerechtfertigt war. (Ein Angriff auf meine Person stand kurz

    davor, ich habe im aller letzten Moment geschoßen) Was mir noch Sorgen

    macht ist ob ich eventuel Schmerzensgeld an das vermeintliche Opfer zahlen

    muss, denn schwere Körperverletzung ist wenn das Opfer langfristge Schäden

    davon trägt. Verlust vom sehvermögen in diesem Fall. (Nehme ich an) Ich habe

    gehörrt der Angreifer musste 1 Woche mit Augenklappen rum laufen. Wie

    schätzt ihr die Kraft von einer Waddie Supra Patrone ein? Zum Zeitpunkt des

    Schusses war der Angreiffer unter 1m entfernt. Ein Zeuge oder ein Freund von

    mir der dabei war schätzt die Entfernung sogar bis zu nur 10cm ein! Das hörrt

    sich nicht gut an :confused2:

    Morgen habe ich eine Erstberatung mit einem Anwalt. Am Telefon wurde mir

    von der Polizei gesagt die Vorladung wäre am 12. 1. die Vorladung selber habe

    ich jedoch noch nicht bekommen.

    Ich wäre sehr dankbar wenn Leute die in einer ähnlichen Situation waren mir

    ihre Erfahrungen schildern.


    Jeder Rat ist willkommen.


    Sry wegen der Rechtschreibung und so, aber ich habe gerade andere

    Probleme.

    "Reichtum für alle, wenn sich Arbeit wieder lohnt." *lol*

    Einmal editiert, zuletzt von killthebay (7. Januar 2010 um 01:09)

  • Hallo,

    wie sah die Notwehrlage genau aus, will sagen, mit was hat er dich angegriffen?
    Konntest Du evtl. dem Angriff ausweichen?

  • also solange es eine echte sv situation war und dafür zeugen vorhanden sind, sollte es für dich keine probleme geben. da ist es egal wie nah die waffe war. wenn dich einer angreift wirst du wohl kaum eine grosse entfernung einhalten können. ich würde erstmal da hin gehen und die aussage machen. frag aber natürlich erst den anwalt. gibt es zeugen, welche zu deinem gunsten aussagen werden?

    ein freund von mir wurde mal in einer discothek während einer "massenschlägerei" von jemanden angegriffen. mein freund stand nur da und schaute zu land zu gewinnen. der angreifer meinte aber, der gehöre zu den leuten dazu und sprang mit anlauf auf ihn zu. der freund ist zum glück kampfsportler und verpasste ihn einen tritt, dass der angreifer mit dem rücken auf eine kleine treppe, 2-3 stufen, landete. das ergebniss war eine verletzung an der wirbelsäule und damit verbunden eine querschnittslähmung. mein freund bekam auch eine anzeige und alles was dazugehört, jedoch waren zeugen da, die bestätigten, dass er sich nur gewehrt hat und wurde dann auch nicht bestraft. also hat das garnichts damit zu tun, ob der andere einen schaden abbekommen hat oder nicht, solange deine sv gerechtfertigt war.

    darum hoffe ich für dich, dss du genug zeugen hast, welche deine sv bestätigen können. ansonsten, viel glück.

  • Zitat

    Original von killthebay
    Ein Zeuge oder ein Freund von

    mir der dabei war schätzt die Entfernung sogar bis zu nur 10cm ein! Das hörrt

    sich nicht gut an :confused2:

    Das hört sich insofern gut an als dass du einen Zeugen hast, das ist doch schonmal was. Wenn es eine Notwehrsituation war kann er das bestimmt bezeugen.

  • Zitat

    Original von killthebay
    Vieleicht können sich ja manche erinnern, dass ich erzählt hatte in einer Notwehrlage gekommen bin und dazu gezwungen war gebrauch von meiner Waffe zu machen.

    Ich assistiere mal:

    Zitat

    Original von killthebay
    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxlg


    Kompakter Revolver für Hausverteidigung

    Nachtrag: Zitat auf Wunsch des Zitierten gelöscht.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

    Einmal editiert, zuletzt von Lanam (7. Januar 2010 um 19:39)

  • Zitat

    Original von killthebay
    Jeder Rat ist willkommen.


    Einen Rechtsrat kann und darf man hier nicht geben.

    Ich wünsche Dir aber Glück zum glimpflichen Ausgang und hoffe inständig, dass Dir der Rechtfertigungsgrund zur Körperverletzung anerkannt wird. Wenn sich vor Gericht aber herausstellt, dass eine Notwehr nicht gegeben war und der Geschädigte dann auch noch einen Dauerschaden am Auge davon trägt - gute Nacht. Dann darfst Du ihm lebenslang eine Rente zahlen. Aber das weißt Du sicher schon.
    Das ist genau das, wovor ich immer warne.

    Zitat

    Original von killthebay
    aber ich habe gerade andere Probleme.


    DAS kann ich mir mir gut vorstellen. Vielleicht informierst Du uns/mich über den Fortgang - gern per PN.

    PS: Eine vorzeitige Verfahreneinstellung bei schwerer KV wird es wohl nicht geben. Denn selbst der Geschädigte hat das nicht mehr in der Hand und es liegt bereits auf dem Tisch des Staatsanwalts.

  • Hallo ktb,

    da es sich jetzt um ein laufendes Verfahren handelt, wäre ich hier im Forum vorsichtig mit jeder Art der Tatbeschreibung.

    Den Thread, in dem Du diesen Vorfall kurz erwähntest, würde ich editieren. Soviel mal vorab.

    Das Du einen RA eingeschaltet hast, ist hier sicher der richtige Weg.

    Also, sei vorsichtig mit Vorabschilderungen, das kann in die Hose gehen. Wenn Du willst kannst Du ja später darüber berichten.

    Viel Glück :)

    Andreas

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • wenn es wirklich eine notwehrsituation war sehe ich keine probleme, erst recht wenn du zeugen hast. ich musste mich bisher drei mal in der brd gegen angreifer mit meiner ssw zur wehr setzen, in zwei fällen hatte das rechtliches nachspiel, in beiden hatte ich KEINE zeugen und in beiden war der angriff noch nicht erfolgt sondern stand bevor. dennoch wurde vom strafrechtlichen her anerkannt dass eine notwehrlage da war und ich mich mit verhältnismäßigen mitteln verteidigt hab, entsprechende zivilrechtliche forderungen sind entsprechend auch liegengeblieben. allerdings waren in meinen fällen die angreifer schon polizeibekannt und in einem fall sogar vorbestraft, das hat stark für mich gespielt. keine ahnung wie das im falle des threadstarters aussieht.

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Zitat

    Original von killthebay
    Jeder Rat ist willkommen.

    Du hast Zeugen und Du hast einen Anwalt - das ist schon mal das Wichtigste!

    Der naechste gute Ratschlag ist, dem Anwalt zuzuhoeren und mit Ihm eine wasserdichte Strategie auszuarbeiten die als Ziel einen Freispruch hat. Wenn nicht, nimm Dir einen neuen Anwalt.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von kurlekurl
    Begriffsbestimmung Notwehr:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

    Ich glaube der Link hilft dem Threadstarter jetzt wirklich weiter! :nuts:

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Naja das mit der Notwehr ist nun mal so eine Sache und der Text auf Wiki erläutert das ganze eig. ziemlich gut.

    Ich war Silvester 2008 auch in einer brenzlichen Lage...

    Ich war mit einem Kumpel auf dem Weg zu einer silvesterfeier. Auf dem Weg kam uns eine Horde Jugendlicher (4 ) entgegen. Ich hatte eine SSW dabei gab sie aber meinem Kumpel da er einen Rucksack hatte... Jedenfalls haben uns die Typen in ihrem stark angetrunkenen Zustand angepöbelt und mit Böllern beworfen. Wir haben nen Bogen um die gemacht und sind weitergelaufen. Die Typen auch. Als ich aber nach ca. 5 Minuten lautes geschrei hörte und mich umdreht sah ich die Pisser wieder. Sie rannten auf uns zu. Und mein Kumpel nahm die Sww aus dem Rucksack bzw. dann Köfferchen. Das Ding war (leider) ungeladen und steckte sie erstmal in die Gesäßtasche. Als die bei uns waren. Schrie einer von denen meinen Kumpel an und faselte irgentwas "...ich kenne dich doch... was bist du? nazi, links..." als mein kumpel sagte " weder noch" hatte er schon nen rechten haken sitzen. Die anderen standen rum und haben den Typen angefeuert. Glücklicherweise wurde ich so gut wie links liegen gelassen. als mein Kumpel sich wehrte setzte es ein paar Tiefschläge von dem Typen. dann ging alles sehr schnell. Mein Kumpel zog meine Sww und hielt sie ihm unter die Nase. Der hat die Waffe sofort weggeschlagen meinen Kumpel zu Bodengerissen und ca. 2 mal auf ihn eingetreten. Als ich mein Handy zog, sagte einer einer " Das Handy weg!!" ich bin natürlich Abgehauen um die Polizei zu rufen. Als ich den Anruf in einem sicheren Hauseinang tätigte, rannte ich zurück. Mein Kumpel stand allein dort. Die anderen sind abgehauen. Meine Waffe lag da auch. Zum glück keinen Kratzer! Lange Rede kurzer Sinn: Kumpel: Nasenscheitelwandbruch, Zerstörte Brille. Er hat eine anzeige wegen Körperverletzung gemacht. Ich kenne den Schläger vom sehen her und weiß auch wie er heißt. 1. Woche später das böse erwachen für mich: Ich hatte eine Gegenanzeige wegen "Bedrohung mit Waffe" erhalten. ( Welche sich inzwischen in Wohlgefallen aufgelöst hat, aber ich dennoch sehr geschockt war, weil ich keine WBK habe...) Das Verfahren gegen den Schläger wurde übrigens auch eingestellt...

    Sorry, die Geschichte ist etwas lang geworden, obwohl das noch die kurze Fassung ist...

    Einmal editiert, zuletzt von GunsForHire (7. Januar 2010 um 06:24)

  • Zitat

    Original von GunsForHire
    1. Woche später das böse erwachen für mich: Ich hatte eine Gegenanzeige wegen "Bedrohung mit Waffe" erhalten.

    Gegenanzeigen gibts immer, da man so seine Unschuld beweisen will - hatte ich auch schon ein paar. Der Fehler bei Deiner Geschichte ist aber, das a) die Waffe nicht geladen war und b) nicht sofort nach dem Ziehen geschossen wurde.

    Lern draus und naechstes Mal richtig machen.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Recht haben - Recht bekommen

    Er hat einen Zeuge, sein gegenüber 5. Mit Pech haben die alle was ganz anderes gesehen. Hier kann ihm niemand helfen, nicht einmal ansatzweise. Höre auf deinen Anwalt, der dir wahrscheinlich eh dazu raten wir, die Vorladung nicht wahr zu nehmen. Er wird dann wahrscheinlich schriftlich was einreichen.

    Kleine Tips:

    - Keine offene Konversation, weder im Forum, noch mit Beamten! Es dürfte wohl keinen Fall geben, wo das wirklich zur Entlastung führte.

    Selbst wenn man 100% unschuldig ist, sollte man die Aussage verweigern, denn dann macht man zu 100% nichts verkehrt. Alles weitere klärt sich mit dem Anwalt.

    Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden.

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

  • Zitat

    Original von Airweizen

    Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden.

    Aber erst, nach dem der Fall abgeschlossen ist!

  • Zitat

    Original von Sparky
    da es sich jetzt um ein laufendes Verfahren handelt, wäre ich hier im Forum vorsichtig mit jeder Art der Tatbeschreibung.

    Also, sei vorsichtig mit Vorabschilderungen, das kann in die Hose gehen. Wenn Du willst kannst Du ja später darüber berichten.

    Andreas

    Das habe ich mir auch gedacht, desswegen habe ich mich sehr wage gehalten.

    Mehr erzähl ich später wenn alles vorbei ist.

    Schonmal vielen Dank an alle!

    "Reichtum für alle, wenn sich Arbeit wieder lohnt." *lol*

  • Zitat

    Original von Vogelspinne

    Aber erst, nach dem der Fall abgeschlossen ist!


    Genaueres natürlich erst danach, aber Statusberichte gehen durchaus auch zwischendurch.

    Also "War beim Anwalt" "War bei der Vorladung und habe freiwillig ausgesagt" ö.Ä.

    Ist aber natürlich seine Entscheidung. Details sollte er hier natürlich keine nennen.

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

  • killthebay:

    Ohne Anwalt solltest Du nichts unternehmen. Vor allem keine Aussage bei der Polizei, dies nur nach Abstimmung mit dem RA. Teile der Polizei freundlich mit, dass Du ohne anwaltliche Beratung keine Aussagen zur Sache machen wirst. Um den Tatvorwurf zu kennen, wird der RA wird zuerst Akteneinsicht beantragen. Dann erst kann eine Verteidigungsstrategie entwickelt und die weitere Vorgehensweise geplant werden.

    Bei der anwaltlichen Erstberatung solltest Du den Eindruck gewinnen, dass der RA spezielle Erfahrungen und Erfolge auf dem Gebiet Waffen-und Straf-/Notwehrrecht, hat. Ein "Wald- und Wiesen-RA" -ohne das abwertend zu meinen- duerfte nicht die optimale Loesung sein.

    Du kannst auf http://forum.waffen-online.de/index.php?&&CODE=00
    fuendig werden. Dort wurde eine Liste mit RA mit Schwerpunkt Waffenrecht
    usw. veroeffentlicht.
    Ueber die Rechtsanwaltskammern und den Anwaltssuchdienst kannst Du
    auch gehen.

    Da Du den KWS hast, duerfte der Punkt unerlaubter Waffenbesitz relativ einfach zu klaeren sein.

    Schmerzensgeld usw. ist in der Regel nicht Gegenstand des Strafverfahrens. Das gibt ein zivilrechtliches Verfahren. In diesem werden u. U. die Tatsachenermittlungen des Strafverfahrens herangezogen. Also schafft man im Strafverfahren eventuell schon die Grundlagen fuer den Zivilprozess.

    Viel Erfolg
    Gruss
    pak9

  • Also wenn ich da richtig informiert bin ist eine Ermittlung wegen Körperverletzung auch in recht klaren Fällen von Notwehr vorgeschrieben. Wenn ein Polizist im Dienst seine Waffe benutzt wird auch gegen Ihn wegen Körperverletzung ermittelt. Das ist ein ganz normaler Vorgang, also für sich genommen gar nicht so schlimm.

    Aber ich würde nochmal bei der Polizei anrufen und mir den Tatvorwurf des Illegalen Waffenbesitzes erklären lassen. Wenn dein Gaser ein PTB-Zeichen hat, du 18 Jahre alt bist und einen KWS hast würde ich dann einfach nur in Lachen ausbrechen! Da würde ich mir dann gar keine Sorgen machen, außer es war keine PTB drauf.

    Gruß Steve

  • Natürlich muss erstmal ermittelt werden (gegen dich), wenn durch eine deiner Handlungen jemand zu schaden kommt.
    Ob die Notwehrlage vorhanden war und alle Voraussetzungen der Notwehr erfüllt sind, klärt sich ja nur so. Das ist keine Entscheidung der Polizei, sondern eben eines Gerichts. Also wegen der Ermittlung erstmal nicht zuviele Sorgen machen, das ist völlig normal. Gegen Polizisten wird, wie schon erwähnt, bei Schusswaffeneinsatz auch ermittelt. Bei Scharfschützen sogar wegen vorsätzlichem Todschlag ermittelt, wenn ich mich nicht irre.

    Ansonsten: Vertrau in der Sache einem Anwalt. Es kommt auch garnicht unbedingt darauf an, ob und wieviele Zeugen du hast. Zeugen wird - Salesch und allen Krimiserien sei dank - viel zu viel Wert zugesprochen. Es kommt nicht darauf an, was wer sagt. Es kommt auf die Glaubwürdigkeit als Zeuge an.

    Kleines Off-Topic, was jeder Jura Student im 1. Semester erzählen kann: Im Studium würde man prüfen, ob 1. der Tatbestand der KV erfüllt ist. Es wird ja nicht wegen Notwehr ermittelt, sondern wegen KV. Wenn der Tatbestand erfüllt ist, hast du eine Körperverletzung begangen. Der nächste Schritt ist dann, nach Rechtfertigungsgründen zu schauen, welche die Rechtswidrigkeit aufheben. Und da kommt eben die Notwehr ins Spiel. Dank unseres Rechtsstaats, der nicht immer einwandfrei, aber besser als die meisten funktioniert, würde ich in der Sache der Kompetenz deines Anwalts und dem Gericht vertrauen. Solange du dich nicht benimmst wie die Zeugen bei Barbara Salesch, wird das schon werden!