ZitatOriginal von groza
Sie dürfte aber nur ungeladen unter deinem Kopfkissen liegen wenn ich mich nicht irre.
Lasst mich mal überlegen ...... ,wir sind hier bei Gas- und Schreckschuß.,diese man innerhalb befriedeten Besitztum und höchswahrscheinlich auch in der eigenen Wohnung,ganz ungeniert ohne KWS führen darf..................und trotz eventueller Kinder im Haus ( was aufgrund der Neugierde dieser kleinen Racker nicht zu empfehlen wäre), auch auf den Stubentisch liegen lassen könnte !
Oh man Leute.Da kaufen sich volljährige Bundesbürger eine Schreckschußwaffe,und haben nulll Ahnung von der Gesetztgebung.Sind aber in einen Forum für freie Waffen mit einer riesigen Datenbank über das WaffG. zum Nachlesen.
Bin ich froh das es einen Führerschein fürs Auto gibt,was wäre sonnst auf den Strassen los..................
Sorry das ich so ausraste,aber mit ein bischen Menschenverstand wären solche Fragen überflüssig.Ich könnte mir alle meine SSWs und meine Airsoft's unterm Kopfkissen packen ( wäre nur reichlich unbequem),es interessiert den Gesetzgeber nicht die Bohne !
Erst wenn Ihr mit so einer Waffe eure Wohnung,bzw. Grundstück verlasst ohne das die Waffen sich in einen verschlossenen Behälter befinden,habt ihr ein Problem mit dem WaffG. Ausnahme SSW mit KWS !
Ich hoffe das war jetzt verständlich.