RG 89 Nickel bei Egun gekauft - Zustand unbeschreiblich ...

Es gibt 155 Antworten in diesem Thema, welches 25.494 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. August 2010 um 08:15) ist von Christian.

  • Wieso unverschämt? Wenn du wegen wegen der Relation auf dein Recht verzichtest, gibt du den Kleinkriminellen Recht und die freuen sich schon auf dich, da du dich wegen der relativ geringen Beträge widerstandslos abziehen lässt.

    Und wegen eines eventuellen Einspruches wird die Angelegenheit sich nicht so lange hinziehen, da er nur Einspruch einlegen wird, wenn du im Unrecht bist. Falls doch und du hast recht und kannst es beweisen, ist die Angelegenheit innerhalb weniger Minuten vor Gericht geklärt und er darf alles inklusive der Gerichtskosten bezahlen, notfalls geht dann auch das Gericht mit den Gerichtsvollzieher gegen ihn vor, was dich dann kein Geld mehr kostet.
    Du kannst aber sicher sein, daß er keinen Einspruch einlegen wird, da er weiß, was er dir für dein Geld geschickt hat. Mit Einspruch wird es nämlich für ihn erst richtig teuer.

    Ich habe vor ein paar Jahren wegen geprellter 200 DM mittels Gerichtsvollzieher jemanden platt gemacht, der sich auch so schlau vorkam und meinte, wegen der geringen Summe würde ich keine Kosten für Mahnbescheid und Gerichtsvolzieher in Höhe von insgesamt mehr als 500 DM wegen mehrfacher Pfändungen und Pfändungsversuche ausgeben.
    Letztendlich hat derjenige alle Kosten bis zum letzten Pfennig gezahlt undich hatte mein Geld samt allen Auslagen wieder. Das dauerte insgesamt fast 6 Monate, aber der Typ zieht so schnell andere Leute nicht mehr ab.

  • Wieso unverschämt? Lies mal deinen jetzigen, ersten Absatz und überdenke dann, was ich bisher getan habe. Für mich ist das nun durch und eine Diskussion dazu überflüssig. Es ist ja nicht so, dass ich das einfach aus-gesessen habe.

    Dir noch nen schönen Tag. ;)

    PS:
    Eins noch - deine Auslegung zu Gerichten ist in meinen Augen etwas an der Realität vorbei Allein bis es mal zu einer Verhandlung kommen würde, würde sich ewig hinziehen und i.d.R. widersprechen die Meisten, egal ob im Recht oder Unrecht. Lass mich raten. Du hast da genau eine Erfahrung gemacht, die gut für dich ausging? ;) Seine Schuld zu beweisen ist auch nicht so einfach, wieso habe ich ja bereits geschrieben.

    Ach, jetzt hab ich doch was dazu gesagt. -_- Gerade deinen letzten Absatz gelesen und gesehen, dass meine Vermutung gold richtig war. :rolleyes:

    EDIT:

    Da ich jetzt eh schon was dazu geschrieben habe. :whistling:

    Ich kann deine Haltung dazu natürlich verstehen und nachvollziehen, aber für mich ist das Thema nun durch. In Zukunft ist ja die ReSchu ohne SB die Rückendeckung. Bei einem Mahnbescheid und Widerspruch seinerseits würde sich das ewig ziehen. Dazu kommt die Rechtsunsicherheit bezüglich Gerichtsverfahren, die Zeit, der Stress und das ausgelegte Geld. Und zu guter Letzt kann es noch sein, dass der Typ H4 bekommt und Schulden hat ohne Ende. Dann sehe ich keinen Pfeffing, habe aber viel Geld verloren.

    Das meinte ich auch mit Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe. Zumal es auch darauf ankommt, wem der Richter im Endeffekt glaubt. Klar, die Chancen für mich stehen gut, aber ein 100%iges 1:0 gibt es da nicht. Könnte auch schief gehen.

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

    4 Mal editiert, zuletzt von Airweizen (4. Juni 2010 um 01:23)

  • vogelspinne, ich verstehe dich voll und ganz wie du das meinst, dass es hierbei nicht unbedingt um den geldbetrag geht, aber ich hätte kein zeit mich mit sowas richtig zu beschaffen.ich wüsste garnicht wann ich das alles erledigen sollte und sogar nur einen tag urlaub dafür zu opfern wäre mir zu schade, da langen die 50 euro weitaus nicht.

    was ich noch weiss ist, dass solche leute eh weitermachen werden solange nicht strafrechtliches passiert, das einzige was ich machen würde, wenn es bei mir in der nähe wäre, dann würde ich den kerl einen besuch abstatten, das hilft meistens auch.

  • Sieht ja schrecklich aus, das "TEIL", welches du bekommen hast, Airweizen.

    Schade finde ich bei solchen Aktionen der Verkäufer immer, dass "seriöse bzw ehrliche" Verkäufern kein Vertrauen mehr entgegengebracht wird.

    Als ich bei eGun meinen ersten Artikel einstellte, wollten alle direkt super hochauflösende Bilder, aber ja kein "bitte" oder ähnliches in den Mails. Zum Schluss bot ich dem Käufer an (ein Neuling), er könnte sich auch gerne wieder bei mir melden, wenn er irgendwelche Probleme mit der Knifte hat (P99 RAM).
    Im Nachhinein hätte ich das nicht schreiben sollen. Er interpretierte es so, als wenn die Waffe doch defekt sei und war dementsprechend ungehalten.

    Zum Schluss klärte sich alles, aber ich werde in zukünftigen Auktionen soetwas nicht mehr anbieten; ich war wohl zu naiv und habe mich gefreut, dass jemand anders an der P99 Spaß findet.

    Grüße

  • @ Airweizen bitte sende mir mal als PN den Egun-Namen des Verkäufers, damit man ihn in die Blacklist aufnehmen kann. Bin etwas spät drüber gestolpert, Das Problem ist solange der im Niedrig Euro bereich sich bewegt werden die meisten geprellten Kunden es auf sich beruhen lassen. Wenn genügend Anzeigen zusammen kommen wird irgend ein Staatsanwalt mal darauf aufmerksam, und wird dann Tätig.

  • "Ich habe vor ein paar Jahren wegen geprellter 200 DM mittels Gerichtsvollzieher jemanden platt gemacht, der sich auch so schlau vorkam und meinte, wegen der geringen Summe würde ich keine Kosten für Mahnbescheid und Gerichtsvolzieher in Höhe von insgesamt mehr als 500 DM wegen mehrfacher Pfändungen und Pfändungsversuche ausgeben.

    Letztendlich hat derjenige alle Kosten bis zum letzten Pfennig gezahlt undich hatte mein Geld samt allen Auslagen wieder. Das dauerte insgesamt fast 6 Monate, aber der Typ zieht so schnell andere Leute nicht mehr ab."

    Hallo Vogelspinne,

    da kann ich Dir nur gratulieren !

    Ich habe wegen knapp 3.000 EUR fast 4 Jahre prozessiert (mit RSV) und habe die ganze Palette durchgezogen:

    - Vollstreckung, da war nichts.

    - Kontopfändung, da war nichts !

    - Taschenpfändung, da war auch nichts, seine Freundin bezahlte in den Bars seine Rechnungen

    - Beugehaft (4x), die Rechnungen für "Kost und Logis" habe ich bezahlen müssen !

    Ergebnis: Ich habe einen Titel über EUR 4.894,43, der noch 27 Jahre gilt.

    Das Geld werde ich nicht wiedersehen, mein Schuldner arbeitet nicht, hat kein Vermögen und wird von seiner Freundin unterhalten.

    Natürlich kann ich ihn weiter ärgern, aber nur auf meine Kosten, denn das Ärgern durch Taschenpfändung im Nobelrestaurant oder Beugehaft zahlt meine RSV nicht !

    Die Russen - Inkasso, an die ich auch schon gedacht habe, bringt dann mir ein Strafverfahren.

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Hallo Rolf,

    es tut mir Leid so etwas zu lesen und ich wünsche dir alles gute für die Zukunft. Vor genau einem solchen Ausgang habe ich Angst.

    Ich denke halt das Vogelspinne diese Situation einmal durchlaufen hat und durch glückliche Zufälle eine Punktladung erreichen durfte. Das es auch ganz anders ausgehen kann, zeigt ja leider deine Erfahrung. Dir noch alles gute für die Zukunft und trotz allem viel Erfolg. Man soll ja die Hoffnung nie aufgeben. ;)

    Jhary:

    Der Typ hat 2 Negative und verkauft seit dem (bisher?) nicht mehr bei egun. Bitte schreib mir ne PM, wenn du den Namen dennoch möchtest. Mach ich dann morgen. :)

    PS: Der andere Geschädigte wurde um 200€ geprellt. So niedrig finde ich das nicht mehr.


    @Vogelspinne:

    Zu meinen Statements. Nehm mir meine ggf. etwas ... hm ... rustikale (xD) Art bitte nicht übel. Der Tag heute war wirklich nicht meiner. Es hat mich einfach verärgert, dass du so tatest, als würden "wir" nichts tun, dabei habe ich mir den Monate langen Stress der Anzeige aufgelastet und mein Möglichstes versucht.

    Aussage der Beamten auf der Wache zu meiner Aussage "So etwas haben wir noch nicht gesehen ... nein, wirklich nicht!" und das mehrfach, aufgrund der Ausarbeitung. Es gab 0 Rückfragen und lief dann einfach. Fotos, weitere Geschädigte, Adressdaten, bürokratisch ausformulierte Anzeige mit §, andere Auktionen, Bewertungen, Schriftverkehr nach Datum sortiert, Tabellarische Übersicht der Ereignisse ... usw. usf. Meine Anzeige machte dort die Runde, im positiven Sinne. ^^

    Das fraß nen Haufen Zeit, was auch der Grund war, wieso ich auf die Äußerungen (zu Recht) etwas allergisch reagierte. Es ist nun wirklich nicht so, dass ich da auf meinem Hintern gegessen hätte und zuschaute wie der Sack davon schwimmt. Ich hab ihm nachgeschossen, aber leider nicht getroffen. :whistling:

    Eine Verfolgung mit kostspieligem Equipment sprengt aber meinen Geldbeutel und vor allem mein Nervenkostüm, das ich für andere Einsätze an der aktuellen Front des Lebens benötige. ;) Es kam hier viel zusammen (zig tausend € Wasserschaden, Sanierung, 3 weitere Schäden an einem anderen Ort (Sturm, Wasser und Heizung gleichzeitig! Läuft immer noch ...)). :wacko:

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

    6 Mal editiert, zuletzt von Airweizen (4. Juni 2010 um 15:53)

  • @ Airweizen ich habe es vorsichtig Formuliert mit Niedrig Euro bereich. Es liegt ja nicht an der Polizei sondern an der Staatsanwaltschaft. Da muß erst was zusammen kommen damit es auffällt, wir wissen ja das die Justiz Mühlen langsam arbeiten. (Personal mangel?)

  • Und wegen eines eventuellen Einspruches wird die Angelegenheit sich nicht so lange hinziehen, da er nur Einspruch einlegen wird, wenn du im Unrecht bist. Falls doch und du hast recht und kannst es beweisen, ist die Angelegenheit innerhalb weniger Minuten vor Gericht geklärt und er darf alles inklusive der Gerichtskosten bezahlen, notfalls geht dann auch das Gericht mit den Gerichtsvollzieher gegen ihn vor, was dich dann kein Geld mehr kostet.
    Du kannst aber sicher sein, daß er keinen Einspruch einlegen wird, da er weiß, was er dir für dein Geld geschickt hat. Mit Einspruch wird es nämlich für ihn erst richtig teuer.
    .

    Vogelspinne, so einfach ist das nicht. Es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass Widerspruch eingelegt wird. Recht hin, recht her. Erstmal Rechtsmittel einlegen, dann abwarten. So sieht die gängige Praxis aus, und nicht anders.

    Wenn dein Gegenüber in Widerspruch geht, dauert es erstmal 3 - 9 Monate bis ein Termin zur Hauptverhandlung ansteht. Die deutschen Gerichte sind nunmal überlastet. Wenn dann noch kurz vorher Verlegung beantragt wird - weil der beklagte "krank" ist, dann rechne nochmal 3 Monate hinzu bis es zur Hauptverhandlung kommt. Ne schnelle Möglichkeit an den Titel zu kommen kannst du vergessen, wenn dein Gegenüber nicht will.


    Rolf, ich sehe es wie du.

    Mir ging es ähnlich. Ich hab auch aus einem alten Geschäft von ricardo.de nen vollstreckbaren Titel zu meinen Gunsten offen. Da ging es mal um 205 DM.

    Vogelspinne mag zwar theoretisch voll und ganz Recht haben und beschreibt - auch in seinen vorherigen Posts - wie es ablaufen SOLLTE, leider lässt sich das ganze in der Praxis überhaupt nicht umsetzen.

    Das es "bilderbuchmäßig" funktioniert (Titel, Klausel, Zustellung + erfollgreiche Zwangsvollstreckung) ist in solchen Fällen wie hier zu vermuten die Ausnahme, keinesfalls die Regel.

    Wo nichts ist kann nichts gepfändet werden. Und einfachmal "Stütze" pfänden ist auch nicht. Es gibt Pfändungsfreibeträge, und Stütze ist nicht direkt pfändbar. Auch bei ner Kontenpfändung darf nicht direkt alles leergeräumt werden. Leute die sowas wie hier beschreiben abziehen, stehen meisten bei vielen Leuten in der Kreide. Bevor du zu ner Kontenpfändung kommst, wird wahrscheinlich erstmal die Hausbank nen Eigenanspruch geltend machen (sei es aufgrund überzogenem Kontos oder nicht eingehaltenem Kleinkredit).

    Ich muss leider aus eigener Erfahrung sagen: Um einen Titel bin ich nach meinem Klageverfahren damals reicher, hätte ich kein RSV gehabt um um einige DM (€) ärmer. Es ist natürlich unbefriedigend, keine Frage, aber leider kommen die Leute die einen vera*schen wollen doch noch sehr gut damit durch.

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  • Vielleicht habe ich in meinem beschriebenen Fall Glück gehabt, aber ich lasse grundsätzlich solche Angelegenheiten nur wegen schlechter Erfolgsaussichten nicht auf sich beruhen. Ich hatte in meinem Leben bisher erst 2 Fälle, wo ich da tätig geworden bin - der andere Fall war nach dem gerichtlichen Zahlungsbefehl schnell erledigt. So gesehen war meine Erfolgsquote 100 %.

    Übrigens gibt es in den meisten Bundesländern inzwischen Kommissariate für Internetkriminalität. Da dürfte der Betrug bei einem Internetgeschäft wie im vorliegenden Fall mit großer Wahrscheinlichkeit reinfallen, zumal anfgrund anderer negativer Bewertungen der Betrug kein Einzelfall war. Bei diesen Kommissariaten wird so etwas anders verfolgt als bei der örtlichen Polizei.
    Vielleicht ist es einen Versuch wert, sich an das zuständige Kommissariat zu wenden und zu versuchen, der Angelegenheit nochmals Schwung zu verleihen.

  • Jeder kann ein gerichtliches Mahnverfahren beim Amtsgericht beantragen. Das geht ohne Anwalt. Das Gericht prüft den Antrag nur formell und nicht ob die Ansprüche auch richtig sind. Dem Schuldner wird ein Widerspruchsschreiben mitgeschickt das er nur unterschrieben innerhalb 14 Tage an das Amtsgericht zurücksenden muss, um einen Einspruch einzulegen. Dann obliegt es dem Antragsteller weitere zivilrechtliche Schritt zu unternemen.

    Wird kein Einspruch eingelegt, hat der Antragsteller einen Titel, den er dann auf Antrag vom Gerichtsvollzieher vollstecken lassen kann. Dieser pfändet die Wertgegenstände des Schuldners. Ist die Pfandung fruchtlos, so kann - ebenfalls auf Antrag - vom Schulnder eine eidesstattliche Erklärung verlangt werden. Das kann der Gerichtsvollzieher unter Androhung eines Haftbefehles durchsetzten.

    Jedoch bleibt der Gläubiger dann auf sein Geld, Gerichtskosten für den Mahnbescheid und die Gebühren für den Gerichtsvollzieher sitzen. Aber der Schuldner bekommt künftig nicht mal mehr einen Handyvertrag. Eidesstattliche Erklärungen (früher Offenbahrungseid) werden in der Schufa eingetragen.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt

  • Achja nur um mal was dazu zu unken das sind Zwei verfahren einmal Staatsawalt wegenm Betrug und dann der geprellte Kunde zivil wegen Schadesn ersatz. Ok Man kann als Nebenkläger beim Strafprozeß mitmischen aber damit man sein Geld bekommt muß ein Zivilverfahren durch gemacht werden. Und ob jeder die energie und Nerven hat alles doppelt mitzumachen, wage ich mal zu bezweifeln. Zu mindest sollte jeder anzeige erstatten und wenns nur geringe beträge sind. Überlegt euch mal 50 euro mal 10 sind schon 500 € mehr als so mancher hier zum leben zugestanden bekommt.

  • So, ich möchte das Thema mal wieder aufgreifen, aber um nach Vorne zu schauen.

    Wäre vielleicht jemand so nett über meine Ersatzteilliste zu schauen, damit ich den Revolver wieder fit machen kann?


    1 Stück Nr. 150 Best-Nr. 639196
    1 Stück Nr. 560 Best-Nr. 324461
    1 Stück Nr. 120 Best-Nr. 395340
    1 Stück Nr. 200 Best-Nr. 005591
    1 Stück Nr. 480 Best-Nr. 057092
    3 Stück Nr. 60 Best-Nr. 306648
    1 Stück Nr. 360 Best-Nr. 385111
    1 Stück Nr. 450 Best-Nr. 395347


    Fehlt noch etwas? Habe ich etwas übersehen oder vergessen? ?(

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  • Würde noch die Nr.250 bestellen (wenn es schon eine Restaurierung werden soll).
    Nach den Bildern von deinem Eröffnungsposting sieht die Trommel mehr als Gruselig aus.
    Funktioniert bei dem Trümmer Revolver der Trommeltransport überhaupt noch zuverlässig?
    Nach dem Bild sieht der Trommeltransport völlig verhunzt aus.

  • Die 250 ist doch die Trommel - wirklich ne neue?
    Hm, ich glaube die Spare ich mir. Das Teil wird zur Schwarzpulverhure werden. :whistling: Zumal ich wegen Beschuss nicht denke das man die einzeln bekommt von Umarex.

    Trommeltransport kann ich nicht testen, da die Teile dafür fehlen. Aber da habe ich wenig Bedenken. Ich habe nur Angst auf meiner Liste etwas von den fehlenden Teilen vergessen zu haben, daher auch die Bitte mal drüber zu schauen. :)

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  • Der Rahmen hat auch ne Nr, trotzdem wird man das als Endkunde nicht einzeln bekommen - außer man hat Glück. ;)

    Normal hieß es bei Trommel oder Rahmen doch immer, dass man die Waffe einsenden muss.

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  • Airweizen - sorry, aber keinen Cent würde ich in das Teil noch stecken! Du wirst immer wieder an den Ärger mit dem Teil erinnert - neben der Investition.

    Mach ein paar vernünftige Bilder von dem Teil, vernünftige Zustandsbeschreibung und ab damit in die "gun-Bucht". Es gibt immer jemanden, der etwas braucht - auch wenn es sooo aussieht.

    Mir ist vor Jahren einmal ähnliches beim Kauf eines gebrauchten Modellhelikopters passiert - ging auch aus, wie das "Hornberger Schießen". Habe das Trümmerteil dann in der Bucht - als Ersatzteilspender - wieder veräussert und jemanden (genau genommen drei - ursprünglichen Verkäufer, mich und den neuen Käufer) glücklich gemacht. Thema durch!

    Gruß HP
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    "Wer auf nichts zielt, wird auch nichts treffen"

  • Kleines Ersatzteil-Kit und er hat einen funktionierenden RG89.

    Die Macken auf/an der Trommel machen der Trommel aber nix, steckt der 89er locker weg.
    Ist nur Optik wo drunter leidet.

    Wenn neue Trommel, dann gehts im Gesamtpreis locker über 60 Euro.

    Aber so hat er im Enddeffekt für 60 Euro einen vernickelten 89er,

    Mache mal im Anschluß schöne Fotos....aber lass den vergilbten-50er Jahre-Retro-Kamerafilter wie im Startpost weg... :D
    Wette der 89er strahlt trotz Macken recht geil.

  • Ich denke die PTB ist erloschen, da bei der Waffe das Gewinde aus dem Lauf gebohrt wurde.

    Daher ist der Besitz ohne EWB nicht erlaubt und die Waffe sollte schleunigst entsorgt werden.