Waffenschein ohne WBK

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 3.155 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. November 2009 um 19:27) ist von flens69.

  • Hallo Leute.

    Ich hab eine Frage, die ich mir leider nicht selber beantworten kann. *lol*
    Und zwar würde ich gerne Wissen, ob es möglich ist einen Waffenschein (kein KWS) zu beantragen, obwohl man keine WBK besitzt. Also zum führen von ge :F:ten Waffen.

    Wie siehts da aus?

    LG
    Rhinoz

  • Wie sieht das andersrum aus? Braucht ein Waffenschein-Inhaber eine WBK oder ähnliches?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Zitat

    Original von Rhinoz
    Hallo Leute.

    Ich hab eine Frage, die ich mir leider nicht selber beantworten kann. *lol*
    Und zwar würde ich gerne Wissen, ob es möglich ist einen Waffenschein (kein KWS) zu beantragen, obwohl man keine WBK besitzt.


    Selbstverständlich kann man alles beantragen :))

    Im Ernst, wer als gefährdete Person anerkannt wird und ein WS ausgestellt bekommt, hat automatisch ein Bedürfnis für eine Schusswaffe. Ausnahme sind Angestellte von Bewachungsfirmen, die auf eine Dienstwaffe der Firma Zugriff haben, bzw. Personen, die bereits geeignete Schusswaffen besitzen.

    Zitat

    Original von Rhinoz
    Also zum führen von ge :F:ten Waffen.

    Wie siehts da aus?
    Rhinoz


    Das will ich Dir gerne erklären:
    Einen WS ist ausschließlich dafür gedacht, eine über der Allgemeinheit heraus gefährdete Person zu erlauben, diese Gefahr mit einer Schusswaffe zu mindern. Die Person muss dazu in der Lage sein (daher wird ein spezieller Kurs im Verteidigungschießen zur Auflage gemacht) und die Waffe muss dazu geeignet sein.
    Spätestens am letzten Punkt wird klar, warum man einen WS nicht für Luftdruck oder andere Waffen bekommt.

    Kann man belegen, dass man z.B. aus Traditionsgründen (wie auch immer) eine Schusswaffe führen soll, bekommt man speziell für diesen Anlass eine einmalige Ausnahmegenehmigung ausgestellt, jedoch keinen WS.

    Ich spare mir ein Zitat, weil dieses Thema sehr umfangreich ist. Die speziellen Regeln zur Anerkennung auf eine gefährdete Person zur Bewilligung eines WS sind in der WaffVwV zu lesen.
    Wer sich das antun will, liest ab Seite 64.
    http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_833…e.pdf/81-06.pdf
    (Achtung 43 MB PDF-Datei)

  • Zitat

    Original von Markus2240
    Wie sieht das andersrum aus? Braucht ein Waffenschein-Inhaber eine WBK oder ähnliches?


    Ja, weil entweder hat er Schusswaffen, die natürlich auf seiner vorhanden WBK stehen, oder ihn wird eine zum Erwerb und Besitz ausgestellt.
    Ausnahme der Bewacher als Angestellter einer Bewachungsfirma.

  • ...wobei praktisch gesehen der Angestellte der Sicherheitsfirma keinen eigenen Waffenschein hat, sondern er vielmehr über den Waffenschein des Bewachungsunternehmens läuft.

    In der Regel ist das so, dass der Bewachungsunternehmer eine auf das Unternehmen lautende WBK und einen auf das Unternehmen lautenden Waffenschein hat, wobei über letzteren dann die Mitarbeiter gemeldet sind, welche berechtigt (und geeignet) sind, im Auftrag des Unternehmers eine Schusswaffe zu führen.

    Mir ist jedenfalls noch kein Angestellter mit einem eigenen Waffenschein untergekommen, der mit diesem dann eine meiner Waffen führen wollte (was nicht heißt, dass es das nicht gibt).

    Etwas anders schaut es bei rein denklogisch Subunternehmern aus (die also zum Unternehmer nicht im Angestelltenverhältnis stehen, sondern für sich selbst Gewerbetreibende sind), wobei mir auch das in der Praxis noch nicht untergekommen ist, dass dann dort keine eigene/n Waffe/n auf einer WBK vorrätig sind und sich einer mit seinem Waffenschein bei mir bedienen wollte, zumal auf dem Waffenschein ja dann auch eine meiner Waffen von meiner WBK aus meinen Vorräten eingetragen werden müsste.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

    Einmal editiert, zuletzt von Jermaine25Bln (24. November 2009 um 16:31)

  • Zitat

    Original von Jermaine25Bln
    ...wobei praktisch gesehen der Angestellte der Sicherheitsfirma keinen eigenen Waffenschein hat, sondern er vielmehr über den Waffenschein des Bewachungsunternehmens läuft.

    In der Regel ist das so,


    Da hast Du vollkommen Recht, jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen.

    10.15.1.2 Der Waffenschein wird in den Fällen des § 28 auf den Beauftragten des
    Unternehmens d. h. den Unternehmer selbst oder eine von der Geschäftsführung
    beauftragte Person, ausgestellt. Der Waffenschein ist inhaltlich
    entsprechend § 28 Abs. 2 Satz 1 zu beschränken. In dem Zusatz nach
    § 28 Abs. 4 sind die Wachpersonen dem Namen oder ihrer Funktion
    nach zu benennen...

    und

    § 28 ist gegenüber § 19 die speziellere und damit vorrangige Regelung.
    Insofern besteht kein freies Wahlrecht zwischen der Erteilung eigenständiger
    waffenrechtlicher Erlaubnisse (Waffenbesitzkarten, Waffenscheine)
    für einzelne Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen nach Maßgabe des
    § 19 und der vom Bewachungsunternehmer abgeleiteten Berechtigungen
    der Wachpersonen zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen auf
    Grund von § 28 i. V. m. § 12. Für die Anwendung des § 19 ist nur insoweit
    Raum, als anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles ein Bedürfnis
    nachgewiesen werden kann, das den Regelungsgehalt und die Reichweite
    des § 28 V. m. § 12 überschreitet.

    Aber das sind Ausnahmen und haben mit der eigentlichen Fragestellung nichts zu tun. Das wurde von mir oben auch nur Beispielhaft erwähnt.

    Aber um es nochmal klar auszudrücken - einen WS für eine Luftdruckwaffe gibt es allein schon deswegen nicht, weil diese sich nicht zur Selbstverteidigung eignet.

  • Was mich mal interessieren würde, ist welche Erlaubnisse städtische Kammerjäger haben, wenn sie bswp. mit dem KK-Gewehr auf Taubenjagd gehen?

    Der Abschuss von Stadttauben ist zwar eher selten, wird aber doch praktiziert. Ein normaler Jagdschein wird das ja wohl nicht abdecken können und der klassische ich-bin-bedroht!-Waffenschein wohl auch nicht.

    Irgendwelche Ideen?

    Fördermitglied des VDB.

  • 5-atü: Das wusste ich noch gar nicht, Helge. Falls Du da einen der das darf kennst, dann schicke ihn mal vorbei. Waffen und Munition habe ich hier und Tauben, die mir alles kaputt machen auch :))

    Ansonsten dachte ihc bisher, dass in einen Waffenschein maximal 3 Waffen eingetragen werden können und man deshalb keine WBK braucht. Wozu sollte sonst so ein Eintrag da sein, wenn man für die jeweilige Waffe auch noch eine WBK mitschleppen muss?

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Zitat

    Original von 5-atü
    t welche Erlaubnisse städtische Kammerjäger haben, wenn sie bswp. mit dem KK-Gewehr auf Taubenjagd gehen?
    Ein normaler Jagdschein wird das ja wohl nicht abdecken können

    Irgendwelche Ideen?


    Hallo,
    zusätzlich zum Jagdschein braucht man eine Sondergenehmigung zur Ausübung der Jagd in befriedeten Bezirken z.B. auf Friedhöfen.
    Dazu wird meist auch noch ein Voreintrag zum Erwerb eines Dämpfers bzw. einer gedämpften KK Langwaffe erteilt.
    Gruß Rolf

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Was mich mal interessieren würde, ist welche Erlaubnisse städtische Kammerjäger haben, wenn sie bswp. mit dem KK-Gewehr auf Taubenjagd gehen?

    Der Abschuss von Stadttauben ist zwar eher selten, wird aber doch praktiziert. Ein normaler Jagdschein wird das ja wohl nicht abdecken können und der klassische ich-bin-bedroht!-Waffenschein wohl auch nicht.

    Irgendwelche Ideen?


    Richtig. Das ist schnell erklärt. Wildtauben zählen zu dem bejagbarem Wild, für das es Jagd- und Schonzeiten gibt - auch wenn einige Länder unter bestimmten Bedingungen den ganzjährigen Abschuss erlauben.
    Bewohnte Bereiche, insbesondere dann, wenn diese umfriedet sind, zählen zu den befriedeten Bezirken. Darin "ruht" die Jagd. Eine Jagd dort Bedarf einer Schießgenehmigung, die man aber bekommt sofern man diese begründen kann.
    Und natürlich ist das dem Jäger vorbehalten. Sein Jagdschein ist im Revier eines Waffenscheines gleichgestellt, außerhalb zumindest eingeschränkt.

    Zur Erinnerung: Innerhalb eines Revieres darf ein Jäger seine Waffe schussgereit führen. Außerhalb und auf dem Weg darf er ungeladen führen.
    Und - ein Revier muss nicht zwingend ausschließlich aus Wald und Wiesen bestehen. So gut wie jedes Revier ist mit Straßen und befriedeten Bezirken - das können auch einfache private Häuser mit kleinem Grundstück sein - durchsetzt.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (24. November 2009 um 18:01)

  • Es gibt auch noch das kleine Jagdrecht, das jedem Grundstückseigentümer unter gewissen Voraussetzungen erlaubt Tiere zu Jagen, ich weiß nicht mehr genau wie und was, doch z.B. Schalenwild ist vom kleinen Jagdrecht ausgenommen, doch z.B. Ratten dürfen geschossen werden, auch wenn man kein Jäger ist.

    Doch sind meine Angaben ohne Gewär und nicht als Anleitung zu sehen im eigenen Garten auf alles zu schießen was sich bewegt. Falls man das kleine Jagdrecht ausüben muss oder möchte, sollte man sich über die aktuelle Gesetze informieren.

    Gruß Hubert

  • Könnte es sein, dass Du da was verwechselst?
    Ich kenne das kleine Jägerrecht in einem ganz anderen Zusammenhang:
    Jagd der Jäger mit einer Einladung und muss das Wild abgeben, sagt das kleine Jägerrecht, dass ihm die Innereien wie Herz, Leber usw dem Schützen gehören. Oft bekommt ein Teil davon der Hund.

    Nachtrag:
    http://www.swr.de/blog/unser-wald/?p=131

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (24. November 2009 um 18:18)

  • Nein das ist das Jägerrecht, ist was anderes.

    In meinem Jägerkurs vor ca. 18 jahren haten wir mal so was gelernt, aber ich weiß nicht ob das noch aktuell ist, ich bin nie Jäger geworden.

    Gruß Hubert

  • Hallo,

    wie sieht es mit den z.B. UPS-Fahrern aus.
    Ich glaubte einmal eine Schußwaffe unter seiner Jacke erkannt zu haben, oder täusche ich mich da?
    Soweit ich weis transportieren die ja auch Wertgegenstände und haben sicher auch einiges an Bargeld dabei.
    Vielleicht kannst Du mir FloppyK diese Frage beantworten.
    Würde mich sehr interessieren, und Danke im voraus.

    Gruß...cesca ;)

  • Zitat

    Original von cesca
    wie sieht es mit den z.B. UPS-Fahrern aus.
    Ich glaubte einmal eine Schußwaffe unter seiner Jacke erkannt zu haben, oder täusche ich mich da?

    Also ich glaube kaum, das der UPS-Fahrer einen Waffenschein hatte. Wahrscheinlich wird das eine SSW gewesen sein

    You can have my gun when you can pry it loose from my cold, dead hand.
    Charlton Heston

  • Schaut mal nach im unter " Kleines Jagdrecht" ist interessant was alles (unter bestimmten Vorassetzungen) möglich ist. Nicht in jedem Bundesland ist das gleich.
    Da steht auch z.B. die Jagd auf Friedhöfen usw.

    Gruß Hubert

  • Zitat

    Original von cesca
    Hallo,

    wie sieht es mit den z.B. UPS-Fahrern aus.
    Ich glaubte einmal eine Schußwaffe unter seiner Jacke erkannt zu haben, oder täusche ich mich da?

    :laugh: :laugh:

    Die Jungs sind so in Zeitdruck, die hätten gar keine Zeit, eine Waffe zu ziehen! :ngrins:

    Was die Jungs ab und zu in der Jackentasche haben, ist ein tragbarer Scanner / Quittierer.

  • Zitat

    Original von Hubilyn
    Es gibt auch noch das kleine Jagdrecht, das jedem Grundstückseigentümer unter gewissen Voraussetzungen erlaubt Tiere zu Jagen, ich weiß nicht mehr genau wie und was, doch z.B. Schalenwild ist vom kleinen Jagdrecht ausgenommen, doch z.B. Ratten dürfen geschossen werden, auch wenn man kein Jäger ist.

    Doch sind meine Angaben ohne Gewär und nicht als Anleitung zu sehen im eigenen Garten auf alles zu schießen was sich bewegt. Falls man das kleine Jagdrecht ausüben muss oder möchte, sollte man sich über die aktuelle Gesetze informieren.

    Gruß Hubert


    du meinst das besondere jagdausübungsrecht des hausherren?
    http://www.wildundhund.de/forum/viewtopi…1028526#1028526

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg