KWS bei Personenkontrolle nicht dabei

Es gibt 91 Antworten in diesem Thema, welches 8.050 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Oktober 2009 um 22:34) ist von HEW2307.

  • Zitat

    Wer eine Waffe führt, hat seine Papiere dabei zu haben.

    Das ist ja wohl hieraus ganz klar zu erkennen!
    Ich weis nicht warum sich immer jeder aufregt wenn wer wegen vergessener Papiere zahlen muß.
    Auch z.B. bei Führer oder Fahrzeugschein, es ist klar geregelt das man das dabei haben muß und Punkt.
    Da hilft auch ein, "habe ich heute das erste mal nicht bei gehabt" nichts.
    Ist nun mal so.
    Er wird das Bußgeld zahlen müssen und gut.

    Zitat

    Den fett markierten Bereich kann man ja nun auch wieder interpretieren wie man will. Da ich den KWS noch am gleichen Tag, 30min später oder so, vorlegte, fällt das doch unter "rechtzeitig" oder nicht?

    Rechtzeitig währe gewesen wenn der Polizist ihn sehen will.
    Oder wenn er in seinem Ermessensspielraum gesagt hätte das es wenn du in 30min auf der Wache bist keine Strafe gibt.
    Alles andere ist nicht drin.

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian (27. September 2009 um 08:30)

  • Zitat

    Original von pupsnaseWieso nicht ?
    Wir normalen Bürger müßen doch auch immer Wissen was in den Gesetzen steht, die Ausrede " Das ich müßte wusste nicht " nützt vor Gericht ja nun mal nicht viel.

    Die Grundlegenden Dinge sollte ein Polizist schon Wissen und wenn nicht : " Einfach mal die Fresse halten ".

    Sorry, aber das ist in meinen Augen totaler Blödsinn. Der Bürger muss ja nur die Gesetze kennen die ihn betreffen. Eigentlich noch nicht mal das, sondern nur die für ihn zutreffenden § daraus.

    Wenn Du z.B. eine SSW dein eigen nennst, brauchst Du nicht wissen wie die Rahmenbedingungen zum Erwerb einer roten WBK sind oder welches die anerkannten Schützenverbände sind.

    Es ist überhaupt nicht möglich für einen Polizist alle Gesetze zu kennen.

    Zitat

    In der Bundesrepublik Deutschland gab es im Jahr 2003 insgesamt 2.197 Bundesgesetze mit 45.511 Paragraphen (Stichtag: 19. Dezember 2008. Es gibt ferner 3.131 Bundesrechtsverordnungen.[1] Hinzu kommen die Gesetze und Rechtsverordnungen der 16 Bundesländer.

    Und da bist Du der Meinung die sollte ein Polizist alle kennen (inhaltlich)? Ich bitte dich.. Das das nicht mal ansatzweise realistisch ist, dürfte jedermann klar sein. Nichtmal ein promovierter Jurist kann das, und der "einfache" Streifencop solls können? :laugh:

  • Nicht einmal Juristen kennen annähernd jedes Gesetz. Deswegen gibt es ja Fachanwälte und auch enorme Unterschiede unter Juristen. Es gibt richtige "Cracks" auf bestimmten Gebieten, die sich dort so enorm auskennen, dass sie vom BGH herangezogen werden müssen. Denn auch die Richter des BGH sind keine allwissenden Juristen. Ein normaler Streifenpolizist sollte aber meiner Meinung nach die Grundregel des Betäubungsmittelsgesetzes und des WaffG kennen. Erspart immerhin viel Ärger!

    Die Volksregel: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! ist übrigens Blödsinn. Natürlich schützt UNVERSCHULDETE Unwissenheit vor Strafe. Aber wenn man eine SSW besitzt und führt, kann und wird von einem erwartet werden, sich mit der rechtlichen Lage auseinander zu setzen. Gleiches wird auch am Flughafen erwartet, wenn man verderbliche Produkte einführen will oder Geld. Für alles andere gibst im Strafgesetzbereich dann den § 16 oder § 17. Müsste § 17 gewesen sein StGB.

    2 Mal editiert, zuletzt von Rancon (27. September 2009 um 09:56)

  • Zitat

    Original von Christian

    Das ist ja wohl hieraus ganz klar zu erkennen!
    Ich weis nicht warum sich immer jeder aufregt wenn wer wegen vergessener Papiere zahlen muß.
    Auch z.B. bei Führer oder Fahrzeugschein, es ist klar geregelt das man das dabei haben muß und Punkt.
    Da hilft auch ein, "habe ich heute das erste mal nicht bei gehabt" nichts.
    Ist nun mal so.Er wird das Bußgeld zahlen müssen und gut.

    Du hast natürlich Recht - wer Mist baut, muss dafür auch gerade stehen - ohne Wenn und Aber. Trotzdem finde ich es schon - in der heutigen Zeit - eine Unverschämtheit, für das Nicht-dabei-haben von Dokumenten dicke Bußgelder zahlen zu müssen. Das scheint ein Relikt aus alter Zeit zu sein, wo man noch stundenlang Archive durchforsten, ggf. Kollegen und andere Behörden anfragen musste, um alles abzuklären. Aber im Zeitalter der PCs?
    Ein Blick in den Polizeicomputer zeigt nämlich: "Aha, Peter Mustermann, Geburtsdatum 01.01.1960 in Musterstadt, wohnhaft Musterweg 1; ist im Besitz einer Fahrerlaubnis 3 (B/C) und hat einen KWS."
    Diese Info hat der Polizist nicht im Wagen dabei, aber kann sie über die Zentrale abfragen. Genauso gesetzliche Regelungen, wenn man sich nicht so 100%ig sicher ist.

    Aber weil man den Stolz wahren und zeigen will, wer der Herrscher der Landstraße ist, wird beschlagnahmt, eingzogen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wo kämen wir denn dahin?! Das könnte ja sonst die öffentliche Ordnung, ja vielleicht sogar den Rechtsstaat gefährden!

    Fünf Euro Bußgeld fände ich - egal für welchen vergessenen Lappen - angemessen. Aber 300 EUR (wie es wohl in Berlin beim vergessenen KWS praktiziert wird), finde ich vollkommen überzogen.

    Fördermitglied des VDB.

  • 30 Minuten später - das ist verhältnismäßig schnell, das kommt nicht darauf an, was ein einzelner Polizist sagt.

    Wenns aber wirklich nur ne OWI ist, dann nützt leider auch das nix. Bei einem Verfahren hättest du dich dazu äußern können.

    Dass du mit 100-300 EUR rechnen musst ist wahrscheinlich, Verstöße gg. das WaffG. werden hart geahndet - was hier wohl jeder weiß!

    Frei nach dem Motto: "Ich brauchte das Geld"

    Einmal editiert, zuletzt von TomCat74 (27. September 2009 um 10:13)

  • Zitat

    Original von FloppykWer eine Waffe führt, hat seine Papiere dabei zu haben.


    So ist es!

    Man steckt alle Papiere in die Jacke
    .
    .
    .
    und zieht dann eine Andere an.
    .
    .
    .
    Und wie´s der Teufel will, gerade dann gerät man in eine Kontrolle.

    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Darum, bevor ich aus dem Haus gehe bekreuzige ich mich erst.
    Oben, nachdenken ob,
    Unten Hosenlatz zu?
    Links Fürerschein?
    Rechts Ausweis?

    Habe alles

    Dann kann ich weg.
    Und wenn die Tür hinter mir in´s Schloss gefallen ist,
    Wo ist der Haustürschlüssel?

    Obba Gerrit

  • :laugh: :laugh: :laugh:

    Jaja das mit dem Hausschlüssel kennen wir denke ich ja alle...

    Aber nochmal zum Thema: Ich war immer der Meinung das es in Deutschland zwar eine Ausweißpflicht gibt (also man muss einen besitzen), aber keine Führungspflicht. Zumindestens war/ist das bei Perso so. Irre ich mich?

    Gruß
    nedlog

  • nedlog: Richtig, muss man haben, braucht man aber nicht mitschleppen.

    An die Besserwisser hier "hat man gefälligst bei sich zu haben blabla", kommt ihr mal in so eine Situation. Normalerweise habe ich meine Papiere immer alle dabei, nur ausgerechnet dieses eine Mal nicht... Es kann immer mal passieren, dass man das Portemonnaie in der falschen Tasche/Jacke hat, oder sonst was. Und wie 5-atü bereits schrieb, die wissen sowieso alles, wenn sie deinen Namen und Geb.d. haben, geben die das einmal über Funk durch und die Antwort folgt 5sek später.

  • Hi Cabal,

    rein interessehalber (und zum Erhalt und Beweis für die Nachwelt), sage uns bitte (notfalls per PN, falls dieser Thread geschlossen werden sollte), wie es ausgegangen ist und vor allem: was Du zahlen musstest.

    Leider kam hier bisher keine Rückmeldung:
    Papiere vergessen - womit muss ich rechnen?


    Denn es ist nun mal so, dass auch andere User gerne (im Vorfeld oder als Abschreckung) wissen möchten, was im schlimmsten Falle auf einen zukommen könnte.
    Ich würde es dann auch im Lexikon: https://www.co2air.de/wbb2/lexi-2417…schein-KWS.html erwähnen/ ergänzen.

    Vielen Dank!

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Wer eine Waffe führt, hat seine Papiere dabei zu haben.

    Bisschen viel blinder Gehorsam, findest du nicht?

    Wenn ich nen KWS dabei habe zahle ich direkt ein paar hundert Euro Geldstrafe, vergesse ich meine Fahrzeugpapiere sind es 15 €.

    Wo ist da bitte die Relation?

    Jeder Mensch kann was vergessen. Das aber dann direkt als Grundlage zu nehmen jemanden finanziell zu rupfen wie ne Weihnachtsganz hat in meinen Augen nichts mit Verhältnismäßigkeit zu tun.

    Klar, jetzt kann man sagen es geht um eine "Waffe".

    Mag sein, aber ein Auto kann auch eine Waffe sein.

    ...warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

    Wenn ich meinen KWS vergesse bin ich doch nicht unzuverlässiger/leichtsinniger mit dem Umgang der Waffe, als wenn ich ihn dabei habe.

    In meinen Augen ist das mal wieder - auch wenn es höchst selten vorkommt - eine gute Einnahmequelle für den Staat.

    Es gibt nicht einen sinvollen Grund das man überhaupt nen KWS braucht (also das der Gesetzgeber diesen "Lappen" vorschreibt), aber das ist ein anderes Thema. Dann den Leuten noch das Geld aus der Tasche ziehen weil sie ein Dokument vergessen haben geht mal gar nicht!

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    2 Mal editiert, zuletzt von Knallebum (27. September 2009 um 11:56)

  • Zitat

    Original von Rancon
    Die Volksregel: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! ist übrigens Blödsinn. Natürlich schützt UNVERSCHULDETE Unwissenheit vor Strafe.

    Und warum bitte gilt das nicht für Polizisten? Wenn er ein Gesetz nicht ausreichend kennt hat er sich halt VOR irgendwelchen Maßmanhmen seiterseits schlau zu machen.

    Ich würde vorschlagen, wenn er z.B. etwas Sicherstellt und sich anschließend kein ausreichender Grund dafür findet wird er wegen Diebstahl und Amtsmißbrauch belangt. So ist es beim Bürger umgekehrt ja auch.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Knallebum

    Bisschen viel blinder Gehorsam, findest du nicht?

    Jetzt mal halblang,

    FloppyK hat nicht seine Privatmeinung geäussert ....... er hat lediglich die gesetzlichen Regelungen aufgezeigt, und das sich daraus ergebende Handlungsmuster "SSW dabei - KWS dabei" aufgezeigt.

    Man kann FloppyK für viel verantwortlich machen: Dass Einem vielleicht sein Kaffe zu stark ist, den er selbst gemacht hat - Aber für Gesetze die in der BRD von der Legislative beschlossen werden, kann man FloppyK sicher nicht verantwortlich machen :))

  • ALFHA1802, dass FloppyK nix für den KWS und die Gesetzte kann, ist mir durchaus klar. ;D

    Vielleicht habe ich zuviel in den einen Satz reininterpretiert, aber für mich scheint es, er stünde voll und ganz dahinter. Das heißt für mich, es ist seine Privatmeinung. Und da habe ich "angesetzt". Sollte ich das ganze falsch interpretiert haben, brech ich mir keinen Zacken aus der Krone wenn ich hiermit "Sorry" sage.

    Ich halte die ganze Sache mit dem KWS nunmal für völlig unnötig und übertrieben. Mehr wollte ich gar nicht zum Ausdruck bringen. ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (27. September 2009 um 12:57)

  • Zitat

    Original von Knallebum
    .... Sache mit dem KWS nunmal für völlig unnötig und übertrieben.....

    Absolute Zustimmung!

    Aber es wird vermutlich Jeder vernünftig denkende Mensch den KWS als kompletten Unsinn betrachten!

    Warum? Weil ihn eigentlich sowieso Jeder bekommt - Weil er nur für beide Seiten Aufwand und Kosten bedeutet - Weil er absolut Nichts zur Steigerung der Sicherheit beiträgt.
    Oder glaubt der Gesetzgeber ernsthaft, dass ein potentieller Bankräuber von seinem Vorhaben ablässt, weil er keinen KWS besitzt? :laugh:

    Gruss
    Alfred

  • Habt ihr schonmal dran gedacht, dass der KWS eine reine "Registrierungsaufgabe" hat?
    Ich könnte mir gut Vorstellen, dass wenn bei mir in der Nähe etwas mit einer Schusswaffe vorfällt und die Zeugen die Waffe beschreiben könnten, die Polizei mal vorbeischaut und meine Schreckschusswaffen sehen will.

    So oder so ähnlich stell ich mir das mit dem KWS vor.
    Und natürlich, dass weniger Waffen auf den Straßen sind, schließlich ist es für den ein oder anderen sicher eine Hemmschwelle, den KWS zu beantragen und somit bleibt die Waffe eben zuhause.

    Gruß CC

  • complete crazy, das halte ich persönlich dann doch für etwas übertrieben.

    Du bekommst weiterhin ohne KWS SSW, Sofairs, und CO2 Waffen im Laden. Quasi kann und darf (nahezu) jeder volljährige Bürger zuhause so etwas besitzen.

    Das die Grünen bei dir als KWS Inhaber auf der Matte stehen weil vielleicht mal seiner zwei straßen weiter jemand ne Pistole gezeigt hat kann ich mir nicht vorstellen. NOCH nicht...

    ALFH1802, dem ist nix mehr hinzuzufügen. Da stimme ich dir zu 100% zu.

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  • Ich Packe immer alles schön, in die Handtasche so ist dann immer alles dabei, kommt einer der Beamten habe ich immer alles bei mir.

    Weil jeder frei sein will!

    Einmal editiert, zuletzt von MissP (27. September 2009 um 16:05)

  • Wenn das Bußgeld wirklich so hoch ausfällt, würde ich an Cabals Stelle einen
    Anwalt einschalten und, je nach dem wo die Waffe im Auto verstaut war,
    es über eine transportierte und nicht geführte SSW versuchen.

    ..."..Die Welt Ist Groß Genug..Sie Hat Nur..Weniger Zu Bieten.."... - Captain Jack Sparrow

  • Zitat

    Original von MissP
    Ich Packe immer alles schön, in die Handtasche so ist dann immer alles dabei, kommt einer der Beamten habe ich immer alles bei mir.


    Jep, ich habe in letzter Zeit auch meine Maxpedition EDC-Tasche (gekauft, um u.a. den JPX immer mitnehmen zu können) zu schätzen gelernt. Immer alles beisammen, was man braucht und die Hosentaschen frei. Hat schon Vorteile, sowas! :nod:

    MfG, Mike.

    2 Mal editiert, zuletzt von crassmike (27. September 2009 um 17:28)