Capgun Modelgun bei der PTB ? (Filmwaffe)

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.159 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. September 2009 um 16:07) ist von BadBean.

  • hallo!
    ich bin komplett neu hier und durch meine nachvorschungen bezüglich capguns auf das forum gestoßen...

    meine frage nun ist:
    wenn ich mit meiner (noch nicht vorhandenenen) capgun zur ptb gehe und eine besitzkarte haben möchte bzw auf die liste möchte...
    ist das dann möglich?

    die sache ist nämlich wie folgt:
    wir sind amateurfilmer und steigern uns regelmäßig was unsere standards angeht,
    nun sind wir so weit dass wir mal mit zwei richtigen filmwaffen drehen wollen, um nicht mit vfx arbeiten zu müssen, die immer etwas unechter aussehen.

    vergangene drehs die nicht in privaten räumen waren und eine der selteren aufnahmen waren in der wir eine waffe benötigten, hatten wir bei der polizei angemeldet, und irgendwann kam auch immer ein beamter vorbei hat kurz einen blick über das geschehen geworfen, sich die softair oder modellwaffe (ohne funktion und lauf zu) angesehen und hat sich wieder verabschiedet.

    ich bange allerdings nun, dass wenn wir mit einer capgun drehen, dass der beamte da dann sich nicht ganz sicher sein wird, was er davon hält...

    einen kleinen waffenschein werde ich so oder so machen, wegen den mir vererbten schreckschussrevolvers (sylvester, garten,... sicher ist sicher)

    mit kleinem waffenschein und einem ptb stempelchen bzw besitzkarte wäre das bestimmt nicht so tragisch, wie wenn der beamte auf einen vollmetall revolver stößt, der den anschein einer echten waffe hat und der fast echte hülsen mit cap im inneren zum beshcuss bringt...
    falls er es für eine schreckschusswaffe hält und ich kein ptb besitzkarte hab... wäre das auch nciht gut...


    also


    kann man beim ptb capguns registrieren lassen?
    wirkt sich der kleine waffenschein auf sie aus?

    ich habe wirklich nicht viel ahnung von solchen dingen...
    das einzige was ich weiß ist, dass wir filmdrehs mit anscheinwaffen registrieren lassen sollten^^
    aber mit einer capgun könnte das ins auge gehen...


    vielleicht haben die capgun besitzer unter euch eine ahnung
    danke ^^

  • Hallo,
    was meinst du mit Capguns? Meinst du Firecap Waffen? Die brauchen keine PTB da als Spielzeug klassifiziert. Dann gibts noch scharfe Waffen die auf Filmwaffen konvertiert werden. Diese zu bekommen ist so gut wie unmöglich.. als Amateurfilmer kannst du dir die leihen... wenn du welche kaufen willst wird das sehr teuer und ist mit sehr viel Bürokratie verbunden. Der kleine Waffenschein hat mit beidem nix am Hut.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • firecaps sehen unechter aus und verhalten sich auch im schuß anders als echte. mit schreckschuß und softair und guten vfx seid ihr besser dran!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • also mit schreckschuss filmen können wir nicht und außerdem wäre das ein zu lauter knall xD "erregung öffentliches ärgernisses"

    ja ich meine schon die firecapguns
    in vielen asiatischen filmproduktionen werden diese als waffenersatz benutzt, da man dort als privatmann/unternehmen keine feuerwaffen besitzen darf (wohl auch nicht schreck)

    die videos von den modellen die man bei http://www.modelguns-worldwide.com sehen kann, schauen sehr vielversprechend aus und unterscheiden sich cniht groß von so manchen filmen (bis auf dass es bei actionfilmen heutezutage diese unrealistischen riesigen mündungsfeuer gibt)
    und was an hülsen und rauch verursacht wird ist perfect für filmisches
    (schau die videos) oder meinst du nicht baumstamm :/

  • @ Sgt_Elias

    als spielzeug klassifiziert, hm ja, aber wie weise ich es als spielzeug auf, wenn der beamte einen vollmetall revolver in der hand hält, der sich bis auf die patrone nicht von der echten waffe unterscheidet? ^^

  • Die Firecap-Waffen sind alleine durch ihr Material und ihr Anfassgefühl als Spielzeug zu erkennen.
    Und die Sperre im Lauf spricht auch Bände.

    Vor dem Filmen würde sich evtl. auch eine Information an die Polizei anbieten, damikt die wissen, dass jetzt irgendwo jemand mit einem waffenähnlichen Gegenstand rummacht.
    Ach Moment, letzteres ist ja seit 2008 verboten, bedürfte also wohl einer Sondergenehmigung.
    Bleiben wohl tatsächlich nur SSW.
    Aber die dürfen ja wiederum nicht auf öffentlichem Grund geschossen werden, bzw. nur mit vorheriger Erlaubnis.

    Nette Zwickmühle: Die einen darf man nicht in der Öff. führen und die anderen nicht schießen.

    Was du daraus machst, sei dir überlassen.


    Stefan

  • Bei den Firecap-Teilen ist normalerweise der Lauf komplett zu, weil ansonsten gar nicht genug Druck zum Repetieren aufgebaut würde.
    Wo nichts rauskommt, ist auch keine Waffe.

    Insofern ist das normalerweise kein Problem.

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Nette Zwickmühle: Die einen darf man nicht in der Öff. führen und die anderen nicht schießen

    Allerdings sind im WaffG § 42a ausdrücklich " Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen " vom Führverbot ausgenommen. Da eine Firecap wohl eine " Anscheinswaffe " ist, dürfte das vom WaffG her ok sein. Ich würde das einfach beim anmelden mit reinschreiben.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    2 Mal editiert, zuletzt von pupsnase (27. August 2009 um 08:50)

  • @ HWJunkie
    ich hab doch bereits beschrieben das wir das immer anmelden^^


    genau das wäre das problem: die einen darf man nicht in der öffentlichkeit führen (wir melden ja an, daher frage ich mich ob es dann ok ist...)
    und ssw darf man nicht draufen feuern (ist gefährlicher und für uns momentan eh ausgeschlossen)

    daher dachte ich mir, wenn ich das bei der polizei anmelde und eine ssw inkl. kleinem waffenschein habe ist das ok...
    aber eine firecap knarre ist nicht ok??? wenn ich als anscheinswaffe eine ssw bei mir führe ist das vom look doch das selbe wie eine firecap @_@ ???

    als firecaps gibt es eben mehr und fürs filmen interessantere modelle als ssw
    außerdem sind sie ungefährliche rund eignen sich daher eher
    oder könnt ihr mir sagen wo ich einen metallernen s&w model 26 6inch lauf herbekomme XD oder eine ssw mauser? nur als beispiel...

  • Kontaktiere mal die einschlägigen Ausrüstungsverleiher für Film und Fernsehen. Die haben auch ohne Ende Waffen und können Dir nicht nur welche leihen, sondern auch Auskünfte geben, wie das bei Filmaufnahmen in der Öffentlichkeit so gehandhabt wird und welche Genehmigungen Du einholen musst.

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Zitat

    Original von BadBean
    wenn ich mit meiner (noch nicht vorhandenenen) capgun zur ptb gehe und eine besitzkarte haben möchte bzw auf die liste möchte...
    ist das dann möglich?


    Für von Privatpersonen eingereichte Waffen ist eine PTB-Prüfung nicht vorgesehen. Das hängt zum einen damit zusammen, dass ein Hersteller eine einmal geprüfte PTB Waffen frei verkaufen darf. Dazu reicht er zur Prüfung mehrere Muster ein. Mindestens eines davon wird im Laufe der Prüfung auf Manipulationssicherheit zerstört und ein weiteres bleibt als vollständiges Muster bei der PTB.
    Weiterhin wäre eine Waffe ohne PTB erlaubnispflichtig und nicht ohne Erlaubnis zu erwerben. Hat ein Besitzer eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz, würde eine nachträgliche PTB-Prüfung sich in der Regel erübrigen.
    Wenn es sich um eine sog. Firecapwaffe handelt, so ist sie Spielzeug und wird vom WaffG nicht erfasst. Aber dennoch gilt das Verbot des Führens für Anscheinwaffen nach § 42a WaffG.

    Du meinst sicher Waffenbesitzkarte - kurz WBK. Außerhalb den Standardwegen als Sportschütze, Erbe oder Jäger ist es sehr schwierig eine Schusswaffe anzumelden um dann eine WBK ausgestellt zu bekommen.

    Zitat

    Original von BadBean
    nun sind wir so weit dass wir mal mit zwei richtigen filmwaffen drehen wollen, um nicht mit vfx arbeiten zu müssen, die immer etwas unechter aussehen.


    Das ist kaum begründbar und sicher nicht für einen Sachbearbeiter nachvollziehbar, warum nicht mit freien Waffen eine filmische Darstellung möglich sein soll. PTB oder Softairwaffen sind bereits schon täuschend echt. Für den Rest muss der Regisseur oder Schnitttisch sorgen, dass Markings oder Laufmündung halt nicht so exakt im Detail zu sehen ist.

    Zitat

    Original von BadBean
    vergangene drehs die nicht in privaten räumen waren und eine der selteren aufnahmen waren in der wir eine waffe benötigten, hatten wir bei der polizei angemeldet, und irgendwann kam auch immer ein beamter vorbei hat kurz einen blick über das geschehen geworfen, sich die softair oder modellwaffe (ohne funktion und lauf zu) angesehen und hat sich wieder verabschiedet.


    Im Prinzip richtig. Die Ausnahme des Führverbots für Fim- und Theateraufnahmen sind aber für eine professionelle Location gedacht. Da ist sicher viel Ermessensspielraum dabei, denn es muss eine Abgrenzung für Hobbyaufnahmen geben, sonst würde ein vorhandener Fotoapparat das Gesetz aushebeln können. Überspitzt formuliert - so hängt man sich einen Fotoaparat um, erklärt ein Gelände zur Location und dürfte nach § 12.4, 42.4 und 42a.2 führen und schießen.

    Zitat

    Original von BadBean
    ich bange allerdings nun, dass wenn wir mit einer capgun drehen, dass der beamte da dann sich nicht ganz sicher sein wird, was er davon hält...


    Daher immer eine Genehmigung der zuständigen Waffenbehörde einholen und diese der örtlichen Polizei zukommen lassen.


    Nach meiner Rechtsauffassung gilt die Ausnahme zum Führen von Waffen Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen nur gewerbliche Tätigkeiten. Begründung oben.
    Für alles andere unbedingt Genehmigung der Waffenbehörde und dieses dann als Info zur Polizei.
    Denn wenn besorgte Bürger die P. anrufen, werden die kaum die Waffenbehörde anfragen, sondern sofort hinfahren.
    So eine Genehmigung ist gebührenpflichtig. Für eine Schießgenehmigung habe ich mal 50 € bezahlt.

  • keine ahung wie man zitate macht daher mach ichs so:

    original von Floppyk: "Nach meiner Rechtsauffassung gilt die Ausnahme zum Führen von Waffen Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen nur gewerbliche Tätigkeiten. Begründung oben. Für alles andere unbedingt Genehmigung der Waffenbehörde und dieses dann als Info zur Polizei. Denn wenn besorgte Bürger die P. anrufen, werden die kaum die Waffenbehörde anfragen, sondern sofort hinfahren. So eine Genehmigung ist gebührenpflichtig. Für eine Schießgenehmigung habe ich mal 50 € bezahlt. "


    das mit den besorgten bürgern ist uns klar, und angemeldet haben wir das bis jetzt auch immer, hatte komischerweise nur einmal was gekostet, aber eine schießgenemigung war nie nötig, weil wir ja eben nicht geschossen haben.

    original von Floppyk "Genehmigung der Waffenbehörde und dieses dann als Info zur Polizei"

    an die polizei haben wir uns bis jetzt immer gewendet, aber warum waffenbehörde, wenn wir doch spielzeuge benutzten? (bis jetzt softairs, später vllt firecaps)
    vielleicht damit die polizei dann auch bestätigt bekommt dass es atrappen sind?

  • Zitat

    Original von BadBean
    keine ahung wie man zitate macht daher mach ichs so:


    Du klickst auf Zitat bei dem Beitrag auf dem Du antworten möchtest.
    Jeder Zitatblock muss dann am Anfang mit [quot..] und am Ende mit [/quot..] gekennzeichnet sein.
    Du kannst diese Funktion gut im Unterforum Test testen.

    Zitat

    Original von BadBean
    das mit den besorgten bürgern ist uns klar, und angemeldet haben wir das bis jetzt auch immer, hatte komischerweise nur einmal was gekostet, aber eine schießgenemigung war nie nötig, weil wir ja eben nicht geschossen haben.


    Die Schießgenehmigung war nur ein Preisbeispiel, da diese ähnlich formlos wie andere Ausnahmegenehmigungen sind. Daher vermute ich gleichen Preis.

    Zitat

    Original von BadBean
    an die polizei haben wir uns bis jetzt immer gewendet, aber warum waffenbehörde, wenn wir doch spielzeuge benutzten? (bis jetzt softairs, später vllt firecaps)
    vielleicht damit die polizei dann auch bestätigt bekommt dass es atrappen sind?


    Na ja, wenn wirklich Spielzeug, ist auch eine Meldung an die Polizei unnötig. Denn sonst müssten alle Cowboykinder zu Karneval das Plastikteil erst anmelden.
    Da Du aber von PTB und "Capgun" geschrieben hast, was das nicht so eindeutig für mich. Und den Begriff Capgun kenne ich nicht, jedoch vermute ich wie andere hier, dass hier Firecap gemeint ist. Und nur letzteres ist Spielzeug, wenngleich das Führverbot weiterhin gilt. Um da Missverständnisse auszuschließen, habe ich diesen Weg vorgeschlagen - besonders in der heutigen Zeit, wo alles sensibel auf Schusswaffen reagiert.

  • @ Floppyk

    ja, gemeint sind firecap waffen ^^

    heißt kurzum: im falle von firecaps wie immer bei polizei anmelden, waffenbehörde aber unnötig, weil spielzeuge sind, oder doch lieber`?

  • Zitat

    Original von BadBean
    also mit schreckschuss filmen können wir nicht und außerdem wäre das ein zu lauter knall xD "erregung öffentliches ärgernisses"

    ja ich meine schon die firecapguns
    in vielen asiatischen filmproduktionen werden diese als waffenersatz benutzt, da man dort als privatmann/unternehmen keine feuerwaffen besitzen darf (wohl auch nicht schreck)

    die videos von den modellen die man bei http://www.modelguns-worldwide.com sehen kann, schauen sehr vielversprechend aus und unterscheiden sich cniht groß von so manchen filmen (bis auf dass es bei actionfilmen heutezutage diese unrealistischen riesigen mündungsfeuer gibt)
    und was an hülsen und rauch verursacht wird ist perfect für filmisches
    (schau die videos) oder meinst du nicht baumstamm :/

    da ich selbst oft als kameramann tätig bin kenne ich natürlich die problematik "öffentliches ärgernis", die setzt aber vorraus, das du absichtlich und wissentlich durch sexuelle handlungen die öffentlichkeit provozierst. insbesondere gilt das wenn die reaktionen der öffentlichkeit teil deines filmes sein soll, was natürlich zusammen mit waffen extrem intressante reaktionen auslösen kann! hier hast du aber dann auch das problem das die gefilmten passanten ohne ihr einverständnis die veröffentlichung untersagen können. hier wäre es dann besser die reaktionen nachzustellen.
    grundsätzlich ist aber auch von der staatsmacht zu beachten das die freiheit der kunst ein hohes gut in unserem land ist und im grundgesetz verankert ist!
    die fire caps sehen schon sehr realistisch aus, bis auf das fehlende mündungsfeuer(aber auf das stehen die zuschauer).
    bei einem filmwaffenverleih brauchst du nicht nachfragen, die verleihen nicht an privatpersonen und wann dann teurer als jede gekaufte firecap.

    floppyk auffassung."Nach meiner Rechtsauffassung gilt die Ausnahme zum Führen von Waffen Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen nur gewerbliche Tätigkeiten" kann ich nicht teilen, will mich aber da nicht festlegen, da er sich im bereich waffen sehr gut auskennt.
    im bereich film sind die grenzen sehr of fliesend, wann ist eine produktion gewerdlich? gerade im low budget und porn bereich, wer träumt nicht davon mit seinen filmen geld zu verdienen, diese gewinnabsicht könnte vieleicht schon für die gewerblichkeit ausreichen!
    dann mußt du neben polizei und waffenbehörde auch noch den steuerberater mit einbeziehen. ich persöhnlich bin da eher freigeist und vertraue der kunstfreiheit in unserem land !

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

    2 Mal editiert, zuletzt von baumstamm (28. August 2009 um 11:06)

  • Zitat

    Original von BadBean
    @ Floppyk

    ja, gemeint sind firecap waffen ^^

    heißt kurzum: im falle von firecaps wie immer bei polizei anmelden, waffenbehörde aber unnötig, weil spielzeuge sind, oder doch lieber`?


    Da die Firecapwaffen ohne Frage Anscheinwaffen sind, sind sie in diesem Punkt vom WaffG und dem Führverbot betroffen.
    Daher ist Ausnahmegenehmigung notwendig.
    Inwieweit die im WaffG genannten (und oben weiter bezeichneten) Ausnahmen bei Amateur- bzw. Hobbyfotografen zutreffen, kann ich nicht sagen.
    Eine schriftliche Ausnahmegenehmigung kann nur die Waffenbehörde erteilen. Zusätzlich würde ich dieses Schreiben der Polizei mit Ort und Zeitangabe der geplanten Aufnahmen zukommen lassen.
    Dei Polizei ist nur ausführende Behörde und kann keine Ausnahmegenehmigungen erteilen.

  • Zitat

    Original von baumstamm
    floppyk auffassung."Nach meiner Rechtsauffassung gilt die Ausnahme zum Führen von Waffen Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen nur gewerbliche Tätigkeiten" kann ich nicht teilen, will mich aber da nicht festlegen, da er sich im bereich waffen sehr gut auskennt.
    im bereich film sind die grenzen sehr of fliesend, wann ist eine produktion gewerdlich? gerade im low budget und porn bereich, wer träumt nicht davon mit seinen filmen geld zu verdienen, diese gewinnabsicht könnte vieleicht schon für die gewerblichkeit ausreichen!
    dann mußt du neben polizei und waffenbehörde auch noch den steuerberater mit einbeziehen. ich persöhnlich bin da eher freigeist und vertraue der kunstfreiheit in unserem land !


    Nene, der Begriff gewerblich ist schon klar geregelt. Es stellt sich für mich die Frage, ob reine Hobbyfotografen die im Waffenrecht definierte Ausnahme für sich beanspruchen können. Natürlich sind die Grenzen fließend, aber wie ich eingangs schon erwähnte - so könnte sich jemand eine Kamera um den Hals hängen und somit die Ausnahmen beanspruchen. Das ist natürlich nicht Sinn der Ausnahme.
    Und eben weil das in diesem Fall nicht eindeutig ist, würde ich den von mir beschriebenen Weg gehen.
    Im günstigsten Fall sagt die Waffenbehörde, er braucht keine Extragenehmigung. Dann weiß auch die Behörde Bescheid.

    Ich mahne ja nur zur Vorsicht, denn Schusswaffen insbesondere in der Öffentlichkleit ist ja ein heikles Thema. Daher kann man besser vorher fragen.
    So wie ich meinen SB kenne, würde er sagen - "...alles klar, ich weiß Bescheid, mach man."

    Nachtrag: Gewerblich bedeutet, man arbeit für eine Gewinnabsicht und genau das ist bei einem Hobby in der Regel nicht gegeben. Allerdings steht im WaffG auch nicht explizit das Wort gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen.

    Nachtrag II:
    Die WaffVwV lässt sich dazu nicht groß aus. Es findet sich:

    12.4.3 Zu den in § 12 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a genannten „gleich zu achtenden
    Vorführungen“ gehören z. B. Film- und Fernsehaufnahmen oder Öffentlichkeitsvorführungen
    in Film- und Fernsehstudios.

    Da lese ich das Hobby eher weniger raus.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (28. August 2009 um 11:24)

  • ich stimme dir vollkommen zu was das einholen von genemigungen wenn es um waffen geht betrifft!
    nur mit der gewerblichkeit, tue ich mir schwer!
    ich selbst arbeite als freier kameramann und produzent, heisst das jetzt das wenn ich eine kamera dabei habe, ich eine anscheinswaffe führen darf? wohl kaum, umgekehrt wenn eine gruppe hobbyfilmer am drehen ist, das gelände vieleicht mit flatterband usw als filmschauplatz ersichtlich gekenzeichnet haben, das nicht dürfen?
    anhand meiner letzten beiden threds erkenne ich das alles was mit waffen auch nur im entferntesten zu tun hat, der polizei willkür tür und tor öffnet!
    letztes wochenende hatten wir 30 dieser befehlempfänger auf einer party, weil angeblich jemand einen schuß gehört hat, die kamen gleich mit gefahr im verzug! die unversehrtheit der wohnung ist also nicht nur bei waffenbesitzern nicht mehr gegeben sondern auch bei allen die in einem bereich wohnen in dem ein schuß gehört werden könnte!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Original von baumstamm
    das alles was mit waffen auch nur im entferntesten zu tun hat, der polizei willkür tür und tor öffnet!


    Exakt deswegen rate ich zum beschriebenen Weg. Denn die Polizei kennt in seltenen Fällen das WaffG. Alles was dann dem Polizisten spanisch vorkommt, wird dann beschlagnahmt.

    Ich glaube kaum, dass dem Themenstarter gerichtlichen Ärger droht, sollte das wider erwarten zur Anzeige kommen. Jedoch könnte es Ärger und Aufsehen geben. Besteht die Möglichkeit nach Ärger mit den Behörden, habe ich gern vorher ein Stück Papier.

  • @ baumstamm

    also ich bin bei der filmerei nicht im gewerbe^^
    habe mir hier und da mal was dazuverdient, damit jemand auf seiner homepage oder myspace sich in einem werbevideochen darstellen kann

    nebenher habe ich immermal nichtkommerziell und auch nciht mit veröffentlichungsabsichten mit freunden gefilmt
    nun ist aber eben das ganze einen TICK professioneller geworden (reicht professionalität immernoch nciht heran) und wir wollen mal mit anderen methoden arbeiten, als feuer und rauch und co im pc zu basteln...
    was funken und rauch angeht sehen die firecaps vielversprechend, aus zumal es bei modelguns-worldwide.com demnächst sogenanntes "prop powder" für muzzle flash geben wird.
    ansonsten fügen wir eben ein 1frame langes mündungsfeuer im pc hinzu, ist besser als rauch hülse und co auchnoch im pc machen zu müssen

    und mit öffentlichem ärgernis meine ich nicht, das ich umgeben von leuten zu feuern beginne um ala versteckte kamera ihre reaktion zu filmen ^^ eher dass wir auf einem privaten oder angemeldeten gelände filmen, wo kein pasant hingeht und wenn dann DOCH mal einer irgendwo was mitbekommen sollte... wie gesagt ich wollte einfach auf nummer sicher gehen


    @ Floppyk

    hm komisch also bis jetzt hatte es gereicht das führen von einer anscheinwaffe bei der polizei anzumelden, eben mit erklärung dass wir filmen und auch ein schild aufstellen, dass niemand in panik gerät usw
    und das war völlig in ordnung, zewi beamte kamen, ich hab emich als leiter identifiziert, da ich meine personalien bei der zutreffenden polizeistation hinterlassen habe, und gut war


    @ baumstamm

    einen schuss gehört? einen sektkorken knallen? XD


    also konklusio:
    bei der polizei anmelden wenn anscheinwaffen im spiel sind und vom beamten grünes licht bekommen reicht nicht,
    sondern zusätzlich waffenbehörde
    und wie bekomme ich eine ausnahmegenemigung von der waffenbehörde? oder was genau muss ich mir dann dort holen?
    das kostet bestimmt und ist mit ärgerlicher bürokratie verbunden -.-
    ob ich mir als hobbyfilmer das leisten kann...
    ich dachte wenn ich zur polizei gehe ist das ok, weil wenn jemand aus der ferne unser schild "dreharbeiten" nicht sieht, ruft er doch die polizei und nichtdie waffenbehörde, und die sind dann schon vorbereitet und kommen mit ner streife und keinem swat team xD
    (nur wie identifizieren sie dann die firecap als spielzeug?) <- dazu brauche ich dann wohl die waffenbehörde ...

    gosh

    vielleicht ist bei polizei anmelden wie immer und einfach hoffen dass nix beshclagnahmt wird und oder sonst was passiert die einfachste lösung xD

    jegliche andere hobbyfilmer die ich kenne und anscheinwaffen draußen verwenden suchen sich ein plätzchen von dem sie glaube hier ist und kommt niemand (wie wir ja auch) OHNE das anzumelden... noch gefährlicher