hallo!
ich bin komplett neu hier und durch meine nachvorschungen bezüglich capguns auf das forum gestoßen...
meine frage nun ist:
wenn ich mit meiner (noch nicht vorhandenenen) capgun zur ptb gehe und eine besitzkarte haben möchte bzw auf die liste möchte...
ist das dann möglich?
die sache ist nämlich wie folgt:
wir sind amateurfilmer und steigern uns regelmäßig was unsere standards angeht,
nun sind wir so weit dass wir mal mit zwei richtigen filmwaffen drehen wollen, um nicht mit vfx arbeiten zu müssen, die immer etwas unechter aussehen.
vergangene drehs die nicht in privaten räumen waren und eine der selteren aufnahmen waren in der wir eine waffe benötigten, hatten wir bei der polizei angemeldet, und irgendwann kam auch immer ein beamter vorbei hat kurz einen blick über das geschehen geworfen, sich die softair oder modellwaffe (ohne funktion und lauf zu) angesehen und hat sich wieder verabschiedet.
ich bange allerdings nun, dass wenn wir mit einer capgun drehen, dass der beamte da dann sich nicht ganz sicher sein wird, was er davon hält...
einen kleinen waffenschein werde ich so oder so machen, wegen den mir vererbten schreckschussrevolvers (sylvester, garten,... sicher ist sicher)
mit kleinem waffenschein und einem ptb stempelchen bzw besitzkarte wäre das bestimmt nicht so tragisch, wie wenn der beamte auf einen vollmetall revolver stößt, der den anschein einer echten waffe hat und der fast echte hülsen mit cap im inneren zum beshcuss bringt...
falls er es für eine schreckschusswaffe hält und ich kein ptb besitzkarte hab... wäre das auch nciht gut...
also
kann man beim ptb capguns registrieren lassen?
wirkt sich der kleine waffenschein auf sie aus?
ich habe wirklich nicht viel ahnung von solchen dingen...
das einzige was ich weiß ist, dass wir filmdrehs mit anscheinwaffen registrieren lassen sollten^^
aber mit einer capgun könnte das ins auge gehen...
vielleicht haben die capgun besitzer unter euch eine ahnung
danke