WaffG-Änderung - Es wird ernst

Es gibt 156 Antworten in diesem Thema, welches 19.777 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Juni 2009 um 15:36) ist von Churchill.

  • Zitat

    Original von Gonzo76
    Vor allem der letzte Satz : Tote Schüler haben ein geringeres Gewicht als Millionen von Schützen.

    Das ist 1:1 die Arguemntation der Grünen, des ABW und von SpoMoWa.

    Preisfrage: Wer hat den besseren Zugang zu den meinungsbildenden Mainstreammedien? Millionen Schützen jedenfalls nicht.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Auch beim Stern, von nichts Ahnung haben aber schön gegen Waffenbesitzer "Stimmung machen".

    Zitat

    Nun sind verdachtsunabhängige Kontrollen möglich, allerdings können Waffenbesitzer den Zutritt der Kontrolleure zur Wohnung verweigern. Das kann unter Umständen zum Entzug des Waffenscheins führen.


    Die können die einfachsten Dinge wie Waffenbesitzkarte und Waffenschein nicht auseinander halten.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (20. Juni 2009 um 03:36)

  • Zitat

    Original von Gonzo76
    Stern.de / Waffenrecht

    :new11: Und das Bild von einem S&W 586 7,5J Luftpistole-Revolver genommen (würde man deutlicher sehen, wenn man zoomen könnte), darunter natürlich wieder mal "Großkaliber" geschrieben. Bravo!

    Zitat

    Die können die einfachsten Dinge wie Waffenbesitzkarte und Waffenschein nicht auseinander halten.


    War das jemals anders? :confused2:

    MfG, Mike.

    3 Mal editiert, zuletzt von crassmike (20. Juni 2009 um 07:04)

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Und auf MDR läuft jetzt "Tödliches Vergnügen? - Waffenrecht im Kreuzfeuer"

    Hab' mir den Murks erst jetzt angesehen.

    Der Bernd XXXXX, äh, Dietel von der "Firma" XXXXX ist ja wirklich der Knüller ...

    (zeigt auf eine Patrone .22 lfB): "Ne Kleinkaliberwaffe, 22 Millimeter, sehen Sie hier ..."

    Endlich traut sich mal jemand, das zu äußern: Biathleten verschießen bei ihrem "sauberen Sport" panzerbrechende Granaten! Zum Glück gibt es mutige Experten wie Herrn XXXXXl, äh, Dietel (von der "Firma" XXXXX), die solche unbequemen Wahrheiten öffentlich aussprechen!

    Oho, auch ein Gewehr im Kaliber (Zitat D.) "Dreißig-Sechzig" hat Herr XXXXX, äh, Dietel, mitgebracht - wo der leidenschaftliche Sammler von Schusswaffen-Kuriositäten ein Exemplar dieses exotischen Kalibers aufgetrieben hat, wird wohl für immer sein Geheimnis bleiben ...

    Für all diese, Zitat D., "ganz gefährlichen Waffen", die man nur auf, Zitat D., "Waffenschein" haben darf, hat die "Firma", des Herrn XXXXX, äh, XXXXX, äh, Dietel, nämlich XXXXX, ein, Zitat D., "ganz gutes Sicherheitssystem" entwickelt.

    "Ganz gut" heißt: ganz gut zu knacken, ganz gut teuer, ganz gut sinnlos.

    Mann, was für ne Sendung ...

    P.S. Wenn ich die Tante vom Aktionsbündnis Winnenden mit ihrer doppelmoralischen Entrüstung und den Glücksbärchi von der Polizei, der ungefähr so eloquent wie ein Esstisch ist , noch mal im TV sehen muss, muss ich :kotz:

    Jede Menge verunglimpfte Namen editiert. Wenn du uns im Forum damit "helfen" willst, dass wir eine Beleidigungsklage der Firma und des Inhabers bekommen, hast du falsch gedacht - kotz dich woanders aus, jede weitere "Umgestaltung" des Namens in der krassen Form wie bei dir führt zur direkten Sperre hier. Das gilt auch für alle anderen hier. Bisher haben sich die meisten User sprachlich einigermaßen benommen, da lasse ich das jetzt nicht einreißen.
    Ulrich, Admin

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

    Einmal editiert, zuletzt von Ulrich Eichstädt (23. Juni 2009 um 06:40)

  • Zitat


    Tote Schüler haben ein geringeres Gewicht als Millionen von Schützen.

    Dazu sag´ich: Millionen Schützen haben mit toten Schülern nichts zu tun!
    (Soll heißen: Sie sind nicht Schuld daran u. haben sich auch sonst nichts vorzuwerfen)
    Der Vergleich ist eine Frechheit, da das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.
    Und schwarze Schafe gibt´s überall - demnach könnte man auch Schlüsseldienste verbieten.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Und auch laut Roman Grafe sind wir alle (+ die Mitglieder des Bundestages und explizit des Innenausschusses) alle Verantwortlich für die schrecklichen Taten eines geistig Verwirrten..

    Ich würde gerne erleben, dass mal o.g. Herr ein Lichtlein aufgeht. Vielleicht tuts auch ne Schulung zum Thema Waffenrecht.. Und die Herrschaften von Grüne, SPD, CDU, Linke bitte gleich mit einsperren zur Schulung.
    Obwohl, die kommen nur noch auf schlimmere Ideen.. "Da und da ist das noch zu lasch!".
    Ich bin persönlich immernoch erstaunt, dass ein Herrn Wiefelspütz sich so zurückgehalten hat. Wenn man bedenkt, was er vorher so abgelassen hat (einfach mal Google benutzen oder sich abgeordnetenwatch.de ansehen).

    It told us we have to create the future - or others will do it for us.

  • Zitat

    Original von crassmike

    :new11: Und das Bild von einem S&W 586 7,5J Luftpistole-Revolver genommen (würde man deutlicher sehen, wenn man zoomen könnte), darunter natürlich wieder mal "Großkaliber" geschrieben. Bravo!
    [...]

    Das ist doch immer so. Es muss ja dramatishc klingen. Es fragt ja keiner nach, ob es stimmt. Die meisten lesen den Artikel und sagen "Oha, Großkaliber...bla bla...ganz böse...bla".
    Heutzutagewerden die Medien doch kaum in Frage gestellt. Obwohl es meiner Ansicht nach nur das Volk manipulieren und verdummen soll.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Original von ZEBO
    Hier ist es endlich, das Änderungsgesetz:

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/134/1613423.pdf

    Viel Spass beim lesen :new16: Da bekommt man ja Kopfschmerzen von... typisch bürokratisch deutsch, 118 Seiten! Anstelle es auf den Punkt zu bringen groß herum texten.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • omg, kann da vllt. jemand, der durch dieses gewirre durchblickt zusammenfassen was das nun eigentlich für uns bedeutet, bzw. was die wirklich relevanten teile sind?

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Bitte ein wenig Geduld, wir arbeiten dran. ;)

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Moin.
    Als gelernter Medienmensch kann ich nur davor warnen, informationen von medien jeglicher Art noch so wie vor 20 Jahren zu vertrauen.
    Medien sind erstens meinungsbildend (fragt sich nur, welche) und niemals unbeeinflußt oder neutral.
    Selbst das, was man sieht im Tv ist möglicherweise nicht das , was passiert ist.
    Besonders in einer demokratie haben Medien einen hohen Masnipulationwert, da sie die größte einflußnahmemöglichkeit auf "Freie" Menschen bedeutet.

    Das nur mal so am Rande.

    Gruß , der mediator

  • Durch Änderung der EU-Waffenrechtlinie 2008/51/EG vom 21. Mai 2008 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein computergestütztes Waffenregister einzuführen und darin mindestens für 20 Jahre alle Schusswaffen mit folgenden Daten zu erfassen: Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber, Seriennummer, Name und Anschrift des Verkäufers und des Waffenbesitzers.


    Ein derartiges nationales Waffenregister ist nicht nur zeitgemäß, sondern auch – nach dem tragischen Ereignis des Amoklaufs von Winnenden – zentrale Voraussetzung für die genaue Kenntnis der Anzahl legaler Waffenbesitzer und Schusswaffen in Deutschland. Gegenwärtig gibt es ca. 570 Waffenerlaubnisbehörden in den Ländern, ohne dass eine Vernetzung deren Waffenregister existiert. Gesetzlich geregelt wird dieses Register, das bis Ende des Jahres 2012 – und damit zwei Jahre vor Ablauf der in der EU-Waffenrichtlinie vorgegebenen Frist – aufzubauen ist, in dem neu geschaffenen § 43 a WaffG.


    gilt dies auch für SSW

  • Hab den Text gerade mal überflogen. Also für die Besitzer "freier Waffen" ändert sich erstmal gar nichts. Paintball (und IPSC) und dergleichen, sollen sich weiter "unter Beobachtung" befinden. Jedoch ist hier nichts konkretes genannt.
    Die restlichen Änderungen betreffen die Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen und diese Punkte sind ja schon erwähnt worden : "GK ab 18, möglicher Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis,striktes Kontingent an Waffen, mögliche verdachtsUNabhängige Kontrollbesuche seitens der Behörde (Und dabei bei fahrlässigen Aufbewahrungsverstößen lediglich OWI, bei Vorsatz natürlich härtere Strafen), Einführung des Waffenregisters (für erlaubnispflichtige Geräte),
    Meldung bei Umzug/ Zuzug, Vernichtung von konfiziertem Material,Amnestieregelung bzgl illegaler Waffen (sofern zb keine laufenden Verfahren offen sind,..), Fortlaufende Bedürfnisüberprüfung, Ggf. zukünftige Einführung zusätzlicher "moderner" Sicherungssysteme...

    Also alles was schon soweit bekannt war....

  • Zitat

    Original von kurlekurl

    gilt dies auch für SSW [?]

    Grundsätzlich: nein.

    Dass aber die KWS-Daten mit in das System eingepflegt werden, halte ich für sehr wahrscheinlich.

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Zitat

    Original von kurlekurl
    Durch Änderung der EU-Waffenrechtlinie 2008/51/EG vom 21. Mai 2008 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein computergestütztes Waffenregister einzuführen und darin mindestens für 20 Jahre alle Schusswaffen mit folgenden Daten zu erfassen: Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber, Seriennummer, Name und Anschrift des Verkäufers und des Waffenbesitzers.


    ....... – und damit zwei Jahre vor Ablauf der in der EU-Waffenrichtlinie vorgegebenen Frist – aufzubauen ist, in dem neu geschaffenen § 43 a WaffG.


    gilt dies auch für SSW

    Ob dies für SSW ebenfalls gilt, hängt von der Formulierung des Gesetzestextes ab!
    Wird von Schußwaffen gesprochen, sind SSW außen vor, wird aber von Feuerwaffen gesprochen, sind SSW zwingend mit drin, und werden mit Seriennummer erfasst. In dem Fall wird es wohl eine Übergangsfrist ( max. 24 Monate wegen EU-Umsetzungsstichtag ), bis wann alle SSW mit PTB mit ihrer Seriennummer eingetragen sind - und vor allem: alle SSW eine Seriennummer besitzen, was für etwas 70 - 80 % aller deutschen SSW eine kostenpflichtige Nachstempelungbei Amt mit Erfassung oder beim Hersteller ( vielleicht kulanterweise umsonst ) erfordert!!

    Rein aus Vorsicht kann ich jedem Käufer von SSW heute schon nur raten, achtet darauf, das eure SSW alle eine Seriennummer haben, sonst wird es für Sammler insbesondere ruinös oder führt zur Vernichtung großer Teile von Sammlungen mittels Vorschlaghammer oder zur Illigalisierung dieser SSW-Bestände!

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (23. Juni 2009 um 15:00)

  • Zitat

    Originally posted by Vogelspinne
    .......alle SSW eine Seriennummer besitzen, was für etwas 70 - 80 % aller deutschen SSW eine kostenpflichtige Nachstempelungbei Amt mit Erfassung oder beim Hersteller .....

    Wobei das ein sehr spannender Punkt ist, Carsten. Schließlich würde das Thema auch extrem wertvolle Einzelstücke und Prototypen bei den scharfen Waffen tangieren und ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas ohne millionenschwere Klagen gegen den Staat von diversen Sammlern und Museen abläuft. Ich denke eher, dass es in Anbetracht dessen eine Regelung ähnlich der heutigen gibt.

    Meine Erma-Prototypen ohne Seriennummer sind auch alle ohne eine solche in die WBK eingetragen worden.

    In einigen Fällen würde das auch nicht funktionieren oder wie sollte man WBK-pflichtige Waffensteile wie beispielsweise einen sehr dünnen 4mmM20-Lauf überhaupt stempeln?

    Der Staat wird genug damit zu tun haben, die jetzigen Datenbestände zu konsolidieren und dann zu bereinigen, weil vielfach falsche Modell- und Seriennummernangaben über die Jahrzehnte in WBK's eingetragen wurden.

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Mhm, habe das Pamphlet mal kurz gelesen, werde aber echt nicht schlau, was mit dem andauernden Nachweis der Bedürfnispflicht genau gemeint ist (vielleicht muss ich es ja mehrfach lesen und mit dem "alten Gesetz" vergleichen, ... ???) - ich bin mir nämlich adhoc nicht sicher, ob es erst ab der 3-ten Kurzwaffe und dem 4-ten Selbstlader (= alles über Regelbedürfnis, 2KW, 3SelbstladerLW) gilt oder gleich ab der ersten GK-Waffe, ... :confused2:

    Naja, vielleicht komme ich ja mal zum genauer betrachten, es sei denn, jemand kann das kurz zusammenfassen???

  • Vorab: Die meisten Änderungen im WaffG betreffen die WBK-Inhaber. Vor allem die Sportschützen wird es - wieder einmal - am härtesten treffen.

    Die Besitzer WBK-freier Waffen werden vor allem von zwei Änderungen tangiert, die allerdings nicht so offenkundig sind wie die im vergangenen Jahr (Stichworte: Einhandmesser, LEP-Waffen).


    1. Sichere Aufbewahrung

    § 36 Abs. 3 WaffG wird wie folgt neu gefaßt:

    Zitat

    Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.
    Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 und Absatz 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.
    Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

    Wie jetzt bereits in § 36 Abs. 2 wird damit klargestellt, daß diese speziellen Aufbewahrungsregeln nur für WBK-pflichtige Waffen gelten. Keine Änderung der Rechtslage also, wohl aber eine Klarstellung, die auch uns hier im Forum in Zukunft Diskussionen darüber ersparen wird, ob man für seine LGs nun einen A-Schrank oder einen B-Schrank brauche. ;)


    2. Waffenregister

    Hier könnte uns allerdings Ungemach drohen. Zwar geht es in der jetzigen Fassung erst einmal nur um die Errichtung des nationalen Waffenregisters bis 2012; die Details werden zu einem späteren Zeitpunkt gesetzlich geregelt. Aber im neuen § 43a heißt es:

    Zitat

    Bis zum 31. Dezember 2012 ist ein Nationales Waffenregister zu errichten, in dem bundesweit insbesondere Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, sowie Daten von Erwerbern, Besitzern und Überlassern dieser Schusswaffen elektronisch auswertbar zu erfassen und auf aktuellem Stand zu halten sind.

    Problematisch ist hier das kleine Wort "insbesondere". D.h. es könnten in diesem Waffenregister auch nicht-WBK-pflichtige Schußwaffen erfaßt werden.

    Daher gilt es also auch für diejenigen, die keine WBK-Inhaber sind, politisch aktiv zu werden, wenn uns die nächste WaffG-Änderung ins Haus steht (und das wird sicher keine zwei oder drei Jahre dauern!). Das Register ist eine der vielen kleinen, gemeinen Stellschrauben, über die man staatlicherseits versuchen wird, allen privaten Waffenbesitzern das Leben schwer zu machen.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

    5 Mal editiert, zuletzt von ZEBO (23. Juni 2009 um 18:41)