Sind Laser mit Kabelschalter legal?
Ich hab natürlich nichts Illegales vor! Es geht mir ausschließlich darum ob ich solche Laser besitzen darf.
Ein kurzes ja bzw. nein reicht.
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Sind Laser mit Kabelschalter legal?
Ich hab natürlich nichts Illegales vor! Es geht mir ausschließlich darum ob ich solche Laser besitzen darf.
Ein kurzes ja bzw. nein reicht.
Was ist denn ein Kabelschalter? Und über was für eine Art von Laser reden wir überhaupt?
Legal solange keine Montagemöglichkeit für eine Waffe existiert oder Du es per Bastellösung anbaust.
Andreas
Ganznormale Laser mit einem Kabelschalter anstelle eines Knopfes.
der Kabelschalter ist ähnlich wie dieser.
Edit/:
ZitatOriginal von gilmore
Legal solange keine Montagemöglichkeit für eine Waffe existiert oder Du es per Bastellösung anbaust.Andreas
Es existiert für so ziemlich jeden Laser eine Montagemöglichkeit allerdings besetzte ich so was nicht.
Egal was für einen Schalter du verwendest, LAser und Lampen an Waffen sind und bleiben in DE illegal.
Damit wäre das Thema wohl hinreichend erläutert.
Gruss Leo
ZitatOriginal von Leopard2A4
Egal was für einen Schalter du verwendest, LAser und Lampen an Waffen sind und bleiben in DE illegal.Damit wäre das Thema wohl hinreichend erläutert.
Gruss Leo
Lese doch bitte alles!
Ich will den doch nicht an einer Waffe anbringen! Es geht nur darum ob so was erlaubt ist.
ist erlaubt, schliesslich kann man auch normal laiserpointer kaufen und verwenden...
nur halt nicht an schusswaffen...
allerdings gibt es kein gesetz, dass verbietet laserpointer an schwertern anzubringen; praktisch: du weisst immer in welche richtung die spitze guckt
ZitatOriginal von gilmore
Legal solange keine Montagemöglichkeit für eine Waffe existiert oder Du es per Bastellösung anbaust.
Nanana, solange die Laser nicht fuer eine Waffe bestimmt sind, sind sie legal. Ob theoretisch die Moeglichkeit besteht, sie mit Moosgummi anzukleben oder vielleicht die Montage passen wuerde ist nicht von Belang.
Theoretisch koennte ich eine Wasserwaage mit Weaver-Schiene vertreiben und dieser einen Laser zum Anbau an diese Schiene beilegen. Fuer den Komfort des Handwerkers kommt noch ein Kabelschalter dazu. Nicht fuer Waffen sondern fuer Wasserwaagen bestimmt - also legal.
Entschuldige bitte wenn da Hintergedanken bei dieser Frage aufkommen.
Ich wollte dir nicht persönlich nahe treten, sondern nur eine klare Aussage treffen..
Wenn andere Leute hier nach Exportfedern für LGs fragen erzählen sie auch sie wollen ihr Auto damit tieferlegen
Nimms nicht persönlich.
Danke Leo
ZitatOriginal von F600
Theoretisch koennte ich eine Wasserwaage mit Weaver-Schiene vertreiben und dieser einen Laser zum Anbau an diese Schiene beilegen. Fuer den Komfort des Handwerkers kommt noch ein Kabelschalter dazu. Nicht fuer Waffen sondern fuer Wasserwaagen bestimmt - also legal.
nein, nicht legal! durch das vorhandensein einer für schusswaffen passenden befestigungsmöglichkeit wird aus einem laser ein verbotener gegenstand, egal ob du eine schusswaffe besitzt oder nicht!
ZitatOriginal von C_O_2
nein, nicht legal! durch das vorhandensein einer für schusswaffen passenden befestigungsmöglichkeit wird aus einem laser ein verbotener gegenstand, egal ob du eine schusswaffe besitzt oder nicht!
Das stimmt leider nicht so. Im Gesetz steht ausschliesslich die Bestimmung drinn. Wenn Geraete ausser Schusswaffen die selbe Montagemoeglichkeit besitzen, so ist dies vollkommen egal.
ZitatAlles anzeigenAnlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
( Fundstelle: BGBl. I 2002, 3999 - 4002;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote )
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
.
.
.
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
Auch wenn das BMI gerne die Bestimmung an der Befestigung festmachen will, so ist das immer noch nicht zulaessig!
ZitatOriginal von C_O_2
nein, nicht legal! durch das vorhandensein einer für schusswaffen passenden befestigungsmöglichkeit wird aus einem laser ein verbotener gegenstand, egal ob du eine schusswaffe besitzt oder nicht!
Dann wären auch einige Lampen (es gibt einige Lampen die für Fahrräder sind und eine drehbare befestigung für den Lenker haben und ich hatte schon Lampen bei dennen die Aufschub Montage auf eine 11 mm Schiene gepasst hätten ) Illegal. Und schießlich gibt es auch Weaverschienen für Bögen und dort wären Lampen und Laser Legal.
Joachim
F600 hat Recht.
Solange die Lampe/Laser nicht für Schusswaffen bestimmt ist, fällt das Verbotsmerkmal weg.
Eine Lampe mit Kabelschalter allein kann ohne Halterung nicht für Schusswaffen gedacht sein, weil die Montageeinrichtung für Schusswaffen fehlt.
Hat die Lampe aber eine Montagemöglichkeit für Schusswaffen, ist es ein verbotener Gegenstand, völlig unbeachtet dessen, ob da ein Kabelschalter dran ist oder nicht. Ist da ein Kabelschalter (zusätzlich) dran, verstärkt es höchstens die Annahme zum Gebrauch an einer Waffe.
Ich BETE für den Tag, an dem ein großer Fahrradhersteller Picatinnyschienen am Fahrradlenker anbringt... Laser und Lampen mit Montagen im freien Verkauf! Und keine verkniffene Spaßbremse kann mehr etwas sagen...
ZitatOriginal von Floppyk
... Hat die Lampe aber eine Montagemöglichkeit für Schusswaffen, ist es ein verbotener Gegenstand ...
eben !
Montagemöglichkeit kann man aber für fast JEDE taktische Lampe kaufen..... wenn sie denn einen Durchmesser von einem Zoll oder 30 mm hat.... Und das haben so einige Laser auch. Also die Geschichte mit "Für Waffen bestimmt" ist sowas von grauzonig - ich weiss ja nich - abgesehen von den fertig angepassten Lasersights für Glock, P99 usw ist es wohl kaum nachvollziehbar. Es gibt auch grüne Laserpointer in schwarzen 1 Zoll Gehäusen, die man auf Teleskopen zur Richtungsbestimmung im Himmel anbringen kann. Ich denke nicht, dass die Teile sich auch nur geringfügig von denen die für Waffen "vorgesehen" sind unterscheiden. Der Zoll jedenfalls meckert nicht - Ich weiss es - hab einen Bekannten der gern durch Rohre in den Nachthimmel glotzt, und auch aus China bestellt, und so bööööse wie ich bin hab ich das Teil mal testweise mit einer ZF Montage an meine Mp7 geschraubt - passt einwandfrei.... und funktioniert - hat sogar X- Y- Achsenkorrektur..... Habs natürlich gleich wieder abgebaut - ABER es scheint nix anderes zu sein !
PS: Und er hats Direkt beim Zoll abgeholt - geöffnet. DIe Beschreibung sagt "Zubehör für Spiegelteleskop" und gut is - Meiner Ansicht nach ist das schwarze Ding aus Vollmetall astrein ein Laservisier.
ZitatOriginal von Asassin
... und so bööööse wie ich bin hab ich das Teil mal testweise mit einer ZF Montage an meine Mp7 geschraubt ...
das hast du ja nur geträumt, aber seit wann haben gesetze etwas mit logik zu tun?
ZitatOriginal von C_O_2
eben !
Eben nicht sondern nur, wenn die Montagemoeglichkeit ausschliesslich fuer Schusswaffen ist. Sollte es irgend ein anderes Geraet geben, auf das die Lampe auch montiert werden kann ist es schlicht und einfach nicht zulaessig, sie zu verbieten sondern waere ein Handelshindernis innerhalb der EU und im Zweifelsfall der Vertrieb in D einklagbar. Deshalb fuehre ich ja auch immer die Wasserwaage mit der Weaver-Schiene an!
ok, jetzt verstehe ich was du meinst. wie wäre es da mit einer softair <0,08 joule mit passender schiene als erwerbsgrund? da spielzeug ist doch auch hier eine befestigung eines lasers legal ...
ZitatOriginal von C_O_2
wie wäre es da mit einer softair <0,08 joule mit passender schiene als erwerbsgrund?
Genau in diesem Fall ist es ja NICHT legal. Spielzeugwaffen sind nur vom Waffengesetz ausgenommen, trotzdem sind es juristisch Waffen.
Außerdem ist der Laser dann noch immer für die Montage an einer Waffe gedacht. Und genau das ist verboten. Nicht die "Möglichkeit", der "hauptsächliche Verwendungszweck" zählt. Da reicht schon der Aufdruck auf der Verpackung: "für Spiegelteleskope": erlaubt, "für Waffen": verboten.