schon wieder Hausdurchsuchung

Es gibt 128 Antworten in diesem Thema, welches 16.487 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Mai 2009 um 19:52) ist von C_O_2.

  • Greetz Freunde, ich hatte (mal wieder) eine Hausdurchsuchung. Grund: ich habe mir vor gut einem halben Jahr einen Remington New Army (alte PTB) gekauft. Der ist nun illegal da er aus einer Originalwaffe hergestellt wurde...habe ich (ausser bei LEP) noch nie was von gehört? Remington ist jedenfalls beschlagnahmt worden...ich habe so die Schnauze voll.

  • Ähm, sind Waffen mit PTB nicht ausgenommen??

    Dann müssten die Enfields, diverse Westernrevolver und all die anderen auch WBK-Pflichtig sein.

    Das ist aber nicht der Fall.

    Darf man fragen wo du den Revolver gekauft hast und wie die überhaupt auf dich gekommen sind?


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (29. Mai 2009 um 16:48)

  • Ich muss sagen, dass ich das aus rechtlicher Sicht höchst spannend finde.

    Wenn die Waffe über ein PTB-Zeichen verfügt, dürfte die Gesetzesänderung, dass aus scharfen Waffen umgebaute Waffen (sei es nun zu SSW oder LEP) den scharfen Waffen im Hinblick auf die Erlaubnispflicht gleichzustellen sind, doch zumindest auf Altbesitz keinerlei Einfluss haben.

    Eine einmal erteilte PTB dürfte doch, sofern die Waffe innerhalb des Zeitraumes auf den Markt kam, in dem die PTB "gültig" gewesen ist (vgl. hierzu die Schmeisser-Problematik), quasi ein Waffenleben lang dazu führen, dass es sich um eine frei zu erwerbende SSW handelt.

    Ansonsten hätte man, würde man der Denke der Behörde in dem beschriebenen Sachverhalt folgen, eine ähnliche Problematik ja bei den - noch sehr beliebten - 8-mm-Waffen (von den Schmeisser-Waffen, deren Zulassung recht kurzfristig ja wieder einkassiert wurde, brauchen wir dann auch nicht zu reden)... Insbesondere die 8-mm-Waffen sind ja auch nicht mehr zulassungsfähig (genauso, wie es jetzt SSW - zumindest nach der Schilderung des TE - sind, die aus vormals scharfen Waffen hergestellt worden sind, weil diese eben den scharfen Waffen gleichzustellen wären).

    Ich weiß allerdings nicht, und das muss ich an dieser Stelle eingestehen, wie die LEP-Problematik mit dem dortigen Altbesitz von den Behörden bisher behandelt wurde, wobei hier ja auch die völlig unterschiedlichen Zulassungskritierien eine Rolle spielen müssen; denn das "F im Fünfeck" bestätigt "lediglich", dass aus dieser Waffe keine Projektile verschossen werden können, die eine höhere Energie als 7,5 J erhalten, während die PTB-Zulassung ja bestätigt, dass durch die herstellerseitigen Umbauten aus der Waffe mit allgemeingebräuchlichen Werkzeugen nie wieder eine scharfe Waffe zu machen ist...

    Danach könnte ich es gewissermaßen nachvollziehen, wenn man davon ausgeht, dass Altbesitz von LEP anders zu behandeln wäre, als Altbesitz von SSW. Aber eine PTB-geprüfte SSW nunmehr als eine einer scharfen Waffe gleichgestellte Waffe anzusehen, weil sie aus einer solchen hergestellt wurde, halte ich für sehr weit hergeholt.

    Kurz und gut:

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Vorgehensweise vor Gericht Bestand haben wird. In keinem Falle aber dürfte es zu einer strafrechtlichen Verurteilung reichen, da sich der TE, selbst wenn ein Gericht diese geradezu absurde Rechtsauslegung teilen sollte, in einem unvermeidbaren Tatbestandsirrtum befunden haben dürfte (vgl. § 17 StGB), da er sich schließlich darauf verlassen darf, dass eine von der PTB-geprüfte erlaubnisfreie SSW auch eine solche ist. Man wird weder ihm und auch sonst keinem Käufer von gebrauchten SSW zumuten können, sich zunächst kundig zu machen, ob die SSW, die er kaufen will, nicht eventuell aus einer vormals scharfen Waffe stammt.

    Dafür ist das PTB-Zeichen schließlich da; um auf den ersten Blick sehen zu können, dass es sich um eine erlaubnisfreie, bauartgeprüfte SSW handelt, die ab 18 Jahren von jedem erworben werden darf.

    Ich jedenfalls würde sowohl den Durchsuchungsbeschluss im Nachhinein angehen sowie gegen die Beschlagnahme der SSW vorgehen und das ausfechten, weil hier meiner Meinung nach etwas ganz deutlich schief gelaufen ist.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

    2 Mal editiert, zuletzt von Jermaine25Bln (29. Mai 2009 um 16:55)

  • Ja, ich verstehe es auch nicht mehr...das letzte Mal haben Sie ein CRKT Messer als "Anscheinswaffe" und ein Opinel als"Stiefelkampfmesser" bei mir beschlagnahmt.
    Es gibt da einen angeblichen Zeugen der mich als illegalen Waffenhändler und Waffenumbauer regelmässig anzeigt (ehemals bester Freund). das Verfahren ist jetzt nach 2 Jahren abgeschlossen und das Ergebnis ist, wie zu erwarten, NULL.
    2 Richter haben den Typen schon als Lügner entlarvt, aber das interessiert die Polizei hier nicht.
    Und heute war es mal wieder soweit...Polizeistaat vom Feinsten.

    Den Revolver habe ich von E-gun, der ist aber absolut Ok, PTB, Alles da und nix gebastelt!

    Einmal editiert, zuletzt von Merlin13 (29. Mai 2009 um 17:08)

  • Ein OPINEL??? das ist doch wohl das absolute Gutmenschenmesser (soll jetzt nichts negatives sein ich hab selber eins und bin zufrieden damit :D) ...lässt sich nur mit 2 Händen öffnen und sieht absolut nicht wie ein Kampfmesser o.ä. aus
    ...wo soll das noch hinführen :wogaga:

  • Ist ja alles sehr spannend.
    Wie sieht es denn mit z. B. einer Erma 75 / 75 S aus, mit ner 69 / 4 Ptb?
    Weil die sind ja eigentlich auch scharfe Waffen gewesen, die man auf dem selben Band produziert hat und dann einfach Umgebaut hat.

    Wären die dann auch so einzuordnen?

    Sorry für meine Unwissenheit aber wenn dem so ist werd ich es mir verkneifen eine zu erwerben, denn auf Polizei vor der Haustüre hab ich keine Lust.

  • Also das SSW mit PTB illegal sein sollen glaube ich nicht.

    Hier heisst es Anwalt einschalten!

    Das wird ja immer schlimmer! :evil:

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Zitat

    Original von Butika
    Ist ja alles sehr spannend.
    Wie sieht es denn mit z. B. einer Erma 75 / 75 S aus, mit ner 69 / 4 Ptb?
    Weil die sind ja eigentlich auch scharfe Waffen gewesen, die man auf dem selben Band produziert hat und dann einfach Umgebaut hat.

    ...

    Darf ich mal fragen wie du auf das schmale Brett kommst??

    Die wurde als SSW gebaut. Ebenso die 75 ohne S mit PTB 69, die basiert vom Griffstück zwar auf der ERP 74, einer 4mm M20 Pistole mit weniger als 7,5J, wurde aber nicht nachträglich umgebaut sondern direkt als Schreckschuss gebaut. Hat einen ganz anderen Lauf, und auch einen anderen Schlitten. Dem fehlt das Gegenstück zum Mitnehmer am Griffstück der dann mittels Bewegung des Abzugs den Schlitten repetieren lässt. Bei der EGP 75 ist der Mitnehmer vorhanden, bewegt sich auch, ist aber nicht relevant denn der Schlitten wird durch den Gasdruck bewegt. Der ist bei 4mm M20 aber zu gering um den Schlitten zu bewegen. Technisch gesehen, bis auf den Lauf, identisch mit der ERP 74.

    Aber wenn du deine loswerden willst, ich melde mich freiwillig....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Diese Westernknallrevolver mit PTB haben
    mit Sicherheit auch schon als solche die
    Fabrik verlassen und sind nicht nachträglich
    umgebaut worden. Sehr misteriööös das Ganze....

    Wollen die nur jemanden ärgern und einen
    Denkzettel verpassen, oder war das gar keine
    richtige Hausdurchsuchung? Stand diese
    Waffe als Grund der Hausdurchsuchung im
    Bescheid, oder war es ein Zufallsfund bei einer
    anderen Sache? Wann war die Durchsuchung
    (morgends halb Sieben) ?Hattest du Gelegenheit
    den Gegenstand vorher auszuhändigen oder
    haben sie trotzdem durchsucht? War ein Zeuge
    anwesend?

  • Kamen die mit nem Durchsuchungsbefehl?
    Wenn ja, mist, wenn nicht, lass die netten Herren erst gar nicht rein, wenn se weg sind, schaffste alle deine SSW und Co zu nem Kollegen der 18 ist oder so, und schon finden die nichts mehr. Das darf denen doch wohl lattens sein, was für Freie Waffen du hast, und sollte es ein Einhandmesser sein, zu Hause darfst du das haben, der Besitz ist nicht verboten, nur das Führen ohne sozial anerkannten Grund...

    Zeig dein ehemaligen Freund doch mal an, wegen Verleumdung oder so, geht das nicht?

  • Ich hoffe, daß du die Namen des Einsatzleiters, der beteiligten Polizisten und den Namen des Richters, der die Haussuchung genehmigt hat, besitzt. Gegen diese Personen stellst du unverzüglich Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch, widerrechtliche Beschlagnahmung legalen Waffenbesitzes und noch eine Anzeige wegen Verleumdung gegen den Anzeigensteller und den, offensichtlich rechtsblinden, Richter!

    Ob nachher da eine Verurteilung auch nur eines Beamten bei rumkommt, ist zweitrangig. Aber du zeigst diesen Leuten, daß du kein willfahriges Opferlamm bist, bei dem man alle Nase lang hereinschauen kann. Das nächste Mall würde ein Richter dann erheblich vorsichtiger sein und nicht so schnell eine Haussuchung anordnen. Deinen EX-Kumpel könnte die Anzeige deinerseits sehr teuer kommen - wenn er dann den unberechtigten Einsatz bezahlen muß und dir Schmerzengeld für die erlittenen seelischen Schmerzen durch den enormen Gesichtsverlust in deiner Nachbarschaft bezahlen muß. :ngrins:

    Nimm dir einen Anwalt gehe umgehend dagegen vor - sonst hast du die Herren öfters zu Besuch.

    2 Mal editiert, zuletzt von Vogelspinne (29. Mai 2009 um 17:53)

  • Zitat

    Original von Merlin13.....ich habe mir vor gut einem halben Jahr einen Remington New Army (alte PTB) gekauft. Der ist nun illegal da er aus einer Originalwaffe hergestellt wurde....

    Zitat

    Original von Merlin13
    Es gibt da einen angeblichen Zeugen der mich als illegalen Waffenhändler und Waffenumbauer ...

    Kann es sein, dass Du etwas falsch interpretierst? Evtl. wurdest Du (wieder?) beschuldigt, eine illegale Waffenmanipulation vorgenommen zu haben?

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (29. Mai 2009 um 18:32)

  • Sehr Dubiose Geschichte...eine Opinel beschlagnahmt das traue ich nicht mal dem dümmsten Dorfpolizist zu.
    Ohne die näheren fakten zu kennen würde ich das eher als die eine Seite einer Geschichte werten.

    Einfach so auf grund einer falschen Zeugenaussage kriegt man nicht einen Durchsuchungsbefehl, zumal der zeuge schon mal als Lügner enttarnt wurde wie er sagt.

    Sehr komische Geschichte....

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Für mich klingt diese Geschichte auch etwas ambivalent, denn so einfach werden die wohl keinen Durchsuchungsbefehl ausgestellt haben.

    Ich weiß allerdings von einem Fall, wo ein WBK-Besitzer von einem Nachbarn angezeigt wurde, weil er offensichtlich seine Gewehre nicht richtigt gelagert hatte. Der bekam dann auch Besuch und hatte sie grade nicht im Waffenschrank.

    Darum ist er jetzt auch ehemaliger WBK-Besitzer und konnte sich von seinen Waffen verabschieden. Zudem bekam er eine saftige Strafe, wobei ich ehrlich gesagt schon der Meinung bin, dass man hier zu Recht gehandelt hat.

    Ansonsten solltest du dir wohl einen guten Anwalt nehmen und prüfen lassen, inwiefern man dir Recht oder Unrecht getan hat. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat.

    @ germi: auch ich habe so einen leisen Verdacht, dass es bei egon zufällig gerade eine Auktion für eine alte Erma EG 75 gibt .... ;)

  • Habe ich schon, und zwar in dreifacher Ausführung.... PTB 69/4, PTB 401 und PTB 69....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Habe ich schon, und zwar in dreifacher Ausführung.... PTB 69/4, PTB 401 und PTB 69....

    Kann man niemals genug davon haben .......... :opi:

    Alfred ;)

  • Das klingt alles wirklich furchtbar...Was würde das für den folgenden Artikel bedeuten??
    Versandhaus-Schneider Stichwort: Hartford Colt

    Einmal editiert, zuletzt von bleikugel (29. Mai 2009 um 19:24)

  • Zitat

    Original von Merlin13
    ..., aber das interessiert die Polizei hier nicht.
    Und heute war es mal wieder soweit...Polizeistaat vom Feinsten.

    Das hat eigentlich mit der Polizei nur indirekt etwas zu tun, denn: Die Anzeige wird von der Polizei lediglich entgegengenommen (...und dazu ist sie gem. § 163 StPO verpflichtet), dann quasi vertextet und danach der Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung vorgelegt, DIE dann bei Weiterverfolgung z.B. den Durchsuchungsbeschluß beim zuständigen Ermittlungsrichter beantragt. Die Polizei ist quasi der Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft und letzendlich des Gerichtes.
    BtW: Einen "schönen Freund" hast Du da, der Dich anscheinend verleumdet. Nimm Dir am besten einen Fachanwalt.