Greetz Freunde, ich hatte (mal wieder) eine Hausdurchsuchung. Grund: ich habe mir vor gut einem halben Jahr einen Remington New Army (alte PTB) gekauft. Der ist nun illegal da er aus einer Originalwaffe hergestellt wurde...habe ich (ausser bei LEP) noch nie was von gehört? Remington ist jedenfalls beschlagnahmt worden...ich habe so die Schnauze voll.
schon wieder Hausdurchsuchung
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Merlin13 -
29. Mai 2009 um 16:00 -
Geschlossen
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Ähm, sind Waffen mit PTB nicht ausgenommen??
Dann müssten die Enfields, diverse Westernrevolver und all die anderen auch WBK-Pflichtig sein.
Das ist aber nicht der Fall.
Darf man fragen wo du den Revolver gekauft hast und wie die überhaupt auf dich gekommen sind?
Gruß K.
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Hast du es von EGON gekauft ????
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Ich muss sagen, dass ich das aus rechtlicher Sicht höchst spannend finde.
Wenn die Waffe über ein PTB-Zeichen verfügt, dürfte die Gesetzesänderung, dass aus scharfen Waffen umgebaute Waffen (sei es nun zu SSW oder LEP) den scharfen Waffen im Hinblick auf die Erlaubnispflicht gleichzustellen sind, doch zumindest auf Altbesitz keinerlei Einfluss haben.
Eine einmal erteilte PTB dürfte doch, sofern die Waffe innerhalb des Zeitraumes auf den Markt kam, in dem die PTB "gültig" gewesen ist (vgl. hierzu die Schmeisser-Problematik), quasi ein Waffenleben lang dazu führen, dass es sich um eine frei zu erwerbende SSW handelt.
Ansonsten hätte man, würde man der Denke der Behörde in dem beschriebenen Sachverhalt folgen, eine ähnliche Problematik ja bei den - noch sehr beliebten - 8-mm-Waffen (von den Schmeisser-Waffen, deren Zulassung recht kurzfristig ja wieder einkassiert wurde, brauchen wir dann auch nicht zu reden)... Insbesondere die 8-mm-Waffen sind ja auch nicht mehr zulassungsfähig (genauso, wie es jetzt SSW - zumindest nach der Schilderung des TE - sind, die aus vormals scharfen Waffen hergestellt worden sind, weil diese eben den scharfen Waffen gleichzustellen wären).
Ich weiß allerdings nicht, und das muss ich an dieser Stelle eingestehen, wie die LEP-Problematik mit dem dortigen Altbesitz von den Behörden bisher behandelt wurde, wobei hier ja auch die völlig unterschiedlichen Zulassungskritierien eine Rolle spielen müssen; denn das "F im Fünfeck" bestätigt "lediglich", dass aus dieser Waffe keine Projektile verschossen werden können, die eine höhere Energie als 7,5 J erhalten, während die PTB-Zulassung ja bestätigt, dass durch die herstellerseitigen Umbauten aus der Waffe mit allgemeingebräuchlichen Werkzeugen nie wieder eine scharfe Waffe zu machen ist...
Danach könnte ich es gewissermaßen nachvollziehen, wenn man davon ausgeht, dass Altbesitz von LEP anders zu behandeln wäre, als Altbesitz von SSW. Aber eine PTB-geprüfte SSW nunmehr als eine einer scharfen Waffe gleichgestellte Waffe anzusehen, weil sie aus einer solchen hergestellt wurde, halte ich für sehr weit hergeholt.
Kurz und gut:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Vorgehensweise vor Gericht Bestand haben wird. In keinem Falle aber dürfte es zu einer strafrechtlichen Verurteilung reichen, da sich der TE, selbst wenn ein Gericht diese geradezu absurde Rechtsauslegung teilen sollte, in einem unvermeidbaren Tatbestandsirrtum befunden haben dürfte (vgl. § 17 StGB), da er sich schließlich darauf verlassen darf, dass eine von der PTB-geprüfte erlaubnisfreie SSW auch eine solche ist. Man wird weder ihm und auch sonst keinem Käufer von gebrauchten SSW zumuten können, sich zunächst kundig zu machen, ob die SSW, die er kaufen will, nicht eventuell aus einer vormals scharfen Waffe stammt.
Dafür ist das PTB-Zeichen schließlich da; um auf den ersten Blick sehen zu können, dass es sich um eine erlaubnisfreie, bauartgeprüfte SSW handelt, die ab 18 Jahren von jedem erworben werden darf.
Ich jedenfalls würde sowohl den Durchsuchungsbeschluss im Nachhinein angehen sowie gegen die Beschlagnahme der SSW vorgehen und das ausfechten, weil hier meiner Meinung nach etwas ganz deutlich schief gelaufen ist.
In diesem Sinne...
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Ja, ich verstehe es auch nicht mehr...das letzte Mal haben Sie ein CRKT Messer als "Anscheinswaffe" und ein Opinel als"Stiefelkampfmesser" bei mir beschlagnahmt.
Es gibt da einen angeblichen Zeugen der mich als illegalen Waffenhändler und Waffenumbauer regelmässig anzeigt (ehemals bester Freund). das Verfahren ist jetzt nach 2 Jahren abgeschlossen und das Ergebnis ist, wie zu erwarten, NULL.
2 Richter haben den Typen schon als Lügner entlarvt, aber das interessiert die Polizei hier nicht.
Und heute war es mal wieder soweit...Polizeistaat vom Feinsten.Den Revolver habe ich von E-gun, der ist aber absolut Ok, PTB, Alles da und nix gebastelt!
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Ein OPINEL??? das ist doch wohl das absolute Gutmenschenmesser (soll jetzt nichts negatives sein ich hab selber eins und bin zufrieden damit :D) ...lässt sich nur mit 2 Händen öffnen und sieht absolut nicht wie ein Kampfmesser o.ä. aus
...wo soll das noch hinführen -
Ist ja alles sehr spannend.
Wie sieht es denn mit z. B. einer Erma 75 / 75 S aus, mit ner 69 / 4 Ptb?
Weil die sind ja eigentlich auch scharfe Waffen gewesen, die man auf dem selben Band produziert hat und dann einfach Umgebaut hat.Wären die dann auch so einzuordnen?
Sorry für meine Unwissenheit aber wenn dem so ist werd ich es mir verkneifen eine zu erwerben, denn auf Polizei vor der Haustüre hab ich keine Lust.
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Also das SSW mit PTB illegal sein sollen glaube ich nicht.
Hier heisst es Anwalt einschalten!
Das wird ja immer schlimmer!
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Zitat
Original von Butika
Ist ja alles sehr spannend.
Wie sieht es denn mit z. B. einer Erma 75 / 75 S aus, mit ner 69 / 4 Ptb?
Weil die sind ja eigentlich auch scharfe Waffen gewesen, die man auf dem selben Band produziert hat und dann einfach Umgebaut hat....
Darf ich mal fragen wie du auf das schmale Brett kommst??
Die wurde als SSW gebaut. Ebenso die 75 ohne S mit PTB 69, die basiert vom Griffstück zwar auf der ERP 74, einer 4mm M20 Pistole mit weniger als 7,5J, wurde aber nicht nachträglich umgebaut sondern direkt als Schreckschuss gebaut. Hat einen ganz anderen Lauf, und auch einen anderen Schlitten. Dem fehlt das Gegenstück zum Mitnehmer am Griffstück der dann mittels Bewegung des Abzugs den Schlitten repetieren lässt. Bei der EGP 75 ist der Mitnehmer vorhanden, bewegt sich auch, ist aber nicht relevant denn der Schlitten wird durch den Gasdruck bewegt. Der ist bei 4mm M20 aber zu gering um den Schlitten zu bewegen. Technisch gesehen, bis auf den Lauf, identisch mit der ERP 74.
Aber wenn du deine loswerden willst, ich melde mich freiwillig....
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Diese Westernknallrevolver mit PTB haben
mit Sicherheit auch schon als solche die
Fabrik verlassen und sind nicht nachträglich
umgebaut worden. Sehr misteriööös das Ganze....Wollen die nur jemanden ärgern und einen
Denkzettel verpassen, oder war das gar keine
richtige Hausdurchsuchung? Stand diese
Waffe als Grund der Hausdurchsuchung im
Bescheid, oder war es ein Zufallsfund bei einer
anderen Sache? Wann war die Durchsuchung
(morgends halb Sieben) ?Hattest du Gelegenheit
den Gegenstand vorher auszuhändigen oder
haben sie trotzdem durchsucht? War ein Zeuge
anwesend? -
Kenn mich da ja nicht so genau aus.
Aber danke für die informativen und zugleich beruhigenden Worte.
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Kamen die mit nem Durchsuchungsbefehl?
Wenn ja, mist, wenn nicht, lass die netten Herren erst gar nicht rein, wenn se weg sind, schaffste alle deine SSW und Co zu nem Kollegen der 18 ist oder so, und schon finden die nichts mehr. Das darf denen doch wohl lattens sein, was für Freie Waffen du hast, und sollte es ein Einhandmesser sein, zu Hause darfst du das haben, der Besitz ist nicht verboten, nur das Führen ohne sozial anerkannten Grund...Zeig dein ehemaligen Freund doch mal an, wegen Verleumdung oder so, geht das nicht?
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Ich hoffe, daß du die Namen des Einsatzleiters, der beteiligten Polizisten und den Namen des Richters, der die Haussuchung genehmigt hat, besitzt. Gegen diese Personen stellst du unverzüglich Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch, widerrechtliche Beschlagnahmung legalen Waffenbesitzes und noch eine Anzeige wegen Verleumdung gegen den Anzeigensteller und den, offensichtlich rechtsblinden, Richter!
Ob nachher da eine Verurteilung auch nur eines Beamten bei rumkommt, ist zweitrangig. Aber du zeigst diesen Leuten, daß du kein willfahriges Opferlamm bist, bei dem man alle Nase lang hereinschauen kann. Das nächste Mall würde ein Richter dann erheblich vorsichtiger sein und nicht so schnell eine Haussuchung anordnen. Deinen EX-Kumpel könnte die Anzeige deinerseits sehr teuer kommen - wenn er dann den unberechtigten Einsatz bezahlen muß und dir Schmerzengeld für die erlittenen seelischen Schmerzen durch den enormen Gesichtsverlust in deiner Nachbarschaft bezahlen muß.
Nimm dir einen Anwalt gehe umgehend dagegen vor - sonst hast du die Herren öfters zu Besuch.
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Zitat
Original von Merlin13.....ich habe mir vor gut einem halben Jahr einen Remington New Army (alte PTB) gekauft. Der ist nun illegal da er aus einer Originalwaffe hergestellt wurde....
ZitatOriginal von Merlin13
Es gibt da einen angeblichen Zeugen der mich als illegalen Waffenhändler und Waffenumbauer ...Kann es sein, dass Du etwas falsch interpretierst? Evtl. wurdest Du (wieder?) beschuldigt, eine illegale Waffenmanipulation vorgenommen zu haben?
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Sehr Dubiose Geschichte...eine Opinel beschlagnahmt das traue ich nicht mal dem dümmsten Dorfpolizist zu.
Ohne die näheren fakten zu kennen würde ich das eher als die eine Seite einer Geschichte werten.Einfach so auf grund einer falschen Zeugenaussage kriegt man nicht einen Durchsuchungsbefehl, zumal der zeuge schon mal als Lügner enttarnt wurde wie er sagt.
Sehr komische Geschichte....
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Für mich klingt diese Geschichte auch etwas ambivalent, denn so einfach werden die wohl keinen Durchsuchungsbefehl ausgestellt haben.
Ich weiß allerdings von einem Fall, wo ein WBK-Besitzer von einem Nachbarn angezeigt wurde, weil er offensichtlich seine Gewehre nicht richtigt gelagert hatte. Der bekam dann auch Besuch und hatte sie grade nicht im Waffenschrank.
Darum ist er jetzt auch ehemaliger WBK-Besitzer und konnte sich von seinen Waffen verabschieden. Zudem bekam er eine saftige Strafe, wobei ich ehrlich gesagt schon der Meinung bin, dass man hier zu Recht gehandelt hat.
Ansonsten solltest du dir wohl einen guten Anwalt nehmen und prüfen lassen, inwiefern man dir Recht oder Unrecht getan hat. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat.
@ germi: auch ich habe so einen leisen Verdacht, dass es bei egon zufällig gerade eine Auktion für eine alte Erma EG 75 gibt ....
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Habe ich schon, und zwar in dreifacher Ausführung.... PTB 69/4, PTB 401 und PTB 69....
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Zitat
Original von germi
Habe ich schon, und zwar in dreifacher Ausführung.... PTB 69/4, PTB 401 und PTB 69....Kann man niemals genug davon haben .......... :opi:
Alfred
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Das klingt alles wirklich furchtbar...Was würde das für den folgenden Artikel bedeuten??
Versandhaus-Schneider Stichwort: Hartford Colt -
Zitat
Original von Merlin13
..., aber das interessiert die Polizei hier nicht.
Und heute war es mal wieder soweit...Polizeistaat vom Feinsten.Das hat eigentlich mit der Polizei nur indirekt etwas zu tun, denn: Die Anzeige wird von der Polizei lediglich entgegengenommen (...und dazu ist sie gem. § 163 StPO verpflichtet), dann quasi vertextet und danach der Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung vorgelegt, DIE dann bei Weiterverfolgung z.B. den Durchsuchungsbeschluß beim zuständigen Ermittlungsrichter beantragt. Die Polizei ist quasi der Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft und letzendlich des Gerichtes.
BtW: Einen "schönen Freund" hast Du da, der Dich anscheinend verleumdet. Nimm Dir am besten einen Fachanwalt. -