Erste Maßnahmen zur Kontrolle legaler Waffenbesitzer

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 2.963 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Mai 2009 um 18:48) ist von Tyrnaud.

  • Moin moin zusammen,

    mein Oberbürgermeister hat alle registrierten Waffenbesitzer angeschrieben und darum gebeten, ein Formblatt (Erklärung) auszufüllen und an die für das Waffenrecht zuständige Fachabteilung zurückzusenden, in dem konkrete Angaben zum Ort der Aufbewahrung und der Sicherheitsstufe des Behältnisses abgefragt werden. Als zwingend erforderliche Anlage soll entweder die Rechnung des Tresorkaufes oder eine Fotografie des Tresors mit geöffneter Tür und den dort gelagterten Waffen beigefügt werden.

    Ich gehe davon aus, wer das nicht tut, wird auf kurz oder lang den Mitarbeiter der Waffenbehörde bald vor der Haustüre haben, wenn erst einmal die gesetzliche Regelung in Kraft getreten ist.

    Und wer dann keinen vorschriftsmässigen Tresor nachweisen kann, dem wird wohl die Zuverlässigkeit abgesprochen und die WBK entzogen. Oder ....?

    Es wird wohl darauf hinaus laufen, alle registrierten Waffenbesitzer zu überprüfen und wo die Möglichkeit besteht, die WBK wieder einzuziehen.

    Ein Glück, dass mein 16 Joule LG in einem Behältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 steht :new11:

    Gruß Anza

  • sund0wner:

    glaube ich nicht! Auch wenn es nur als Bitte formuliert war, werden die fehlenden Rückläufer bestimmt vor Ort kontrolliert, sobald das neue Waffengesetz in kraft getreten ist.

    Gruß Anza

  • Genau dieses Schreiben hatte ich auch bekommen. Leider habe ich nur einen KWS und die dazugehörigen SSW's... :))

    Beim Amt sagte man mir dann, dass sie pauschal alle in der Datenbank befindlichen Personen angeschrieben haben, da der Filterungsaufwand nach WBK und KWS Inhaber zu groß wäre... :marder:

  • Ich denke das ist wohl eher eine Maßnahme um Kontrollen zu vermeiden - die ohnehin überlastete Polizei sollte jetzt also auch die Waffenbesitzer kontrollieren müssen. Wenn aber der brave Besitzer mittels Rechnung oder Foto nachweist wie da verwahrt wird, ist das gar nicht nötig. Und schon hat man viel Geld gespart.

    Auch wenn es unangenehm sein mag, ich würde nichts zurück schicken. Die können doch deine Wohnungstür auch nicht aufbrechen und so haben sie wenigstens etwas Arbeit (und erkennen hoffentlich bald genug wie sinnbefreit diese Tätigkeit ist).

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von anza
    sund0wner:

    glaube ich nicht! Auch wenn es nur als Bitte formuliert war, werden die fehlenden Rückläufer bestimmt vor Ort kontrolliert, sobald das neue Waffengesetz in kraft getreten ist.

    Gruß Anza

    Davon ist auszugehen! Aber:

    Wer WBK-pflichtige Waffen besitzt, hat sowieso einen entsprechend den Vorschriften ausgestatteten Tresor, in dem die Waffen vorschriftsgemäß lagern. Daher kann man ruhig der "Bitte" nachkommen, sollte aber darauf achten, daß wirklich nur die WBK-pflichtigen Waffen zu sehen sind, falls man fotographiert ( keine noch freien Waffen, Munition, Kinder, etc. sichtbar ).

    Ansonsten kann man dies Aktion als puren Aktionismus und Wahlkampfgeheule abtun - wir von der xxx tun was! ( ja, am Rad drehen *lol* )

    Edit: Promo hat natürlich Recht! Machen wir Ihnen ordentlich Arbeit, dann werden sie die Sinnlosigkeit und Undurchführbarkeit schnell einsehen, oder es werden wenigstens einige neue Arbeitsplätze geschaffen. :crazy2:

    Markus, bei uns gibt es bisher kein solches Schreiben, obwohl ich im Nachbarlandkreis wohne. Da wird wohl noch nicht einmal das Personal vorhanden sein, um ein solchers Schreiben aufzusetzen und zu versenden! :ngrins:

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (21. Mai 2009 um 17:43)

  • 1. Seit wann ist schon sicher wie, wann und in welcher Form ein neues Waffengesetz kommt?
    2. DIch stört es doch eigentlich nicht da du einen Schrank hast.
    3. Soviel Personal steht gar nicht zur Verfügung um zeitnah kontrollieren zu kommen.
    4. Falls dich einer kontrollieren will geht es (aktuell) nicht ohne dein Einverständnis (bzw. ohne Durchsuchungsbefehl). Wenn keiner zuhause ist hat die Polizei oder Ordnungsamt oder der OB persönlich Pech gehabt.
    5. Da du ja eine WBK hast musstest du ja schon einmal die Lagerung nachweisen. Schreib deinem OB einfach das sich seit Erteilung der WBK nichts in deiner Lagerung verändert hätte.
    6. Verfall nicht in Panik.

  • Ich würde ein unscharfes, verschmiertes Handyfoto schicken, auf dem nicht einmal zu erkennen ist, ob es sich um das Innere eines Kühlschranks handelt! :evil:
    Sollen sie doch Stunden mit der Bildanalyse verbringen, ist deren Problem.

    Unglaublich, mit welcher Frechheit sich hier die gleichen Leute vordrängeln, die vorher die Polizeiwachen abgebaut haben. Von wegen "mehr Sicherheit"...

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Zitat

    Original von anza
    ...
    Ich gehe davon aus, wer das nicht tut, wird auf kurz oder lang den Mitarbeiter der Waffenbehörde bald vor der Haustüre haben, wenn erst einmal die gesetzliche Regelung in Kraft getreten ist.
    ...

    Und genau dort werden die bei mir auch immer stehen.
    Es sei denn, nach terminlicher Absprache.

    (Bin halt wenig zu Hause ;) )

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

    Einmal editiert, zuletzt von ViperM (21. Mai 2009 um 20:12)

  • Man könnte die Behörden natürlich auch ärgern, in dem man das Antwortschreiben als "persönliches Übergabeeinschreiben" verschickt. So haben die nen bißchen mehr zu tun.

    Gruß Doly

  • Zitat

    Original von Doly
    Man könnte die Behörden natürlich auch ärgern, in dem man das Antwortschreiben als "persönliches Übergabeeinschreiben" verschickt. So haben die nen bißchen mehr zu tun.

    Gruß Doly

    Viel zu teuer!

    Einfach "Gebühr zahlt Empfänger" und "Angeforderter Verwahrungsnachweis" draufschreiben und in den Briefkasten werfen. ;)

  • Zitat

    Original von anza
    Ich gehe davon aus, wer das nicht tut, wird auf kurz oder lang den Mitarbeiter der Waffenbehörde bald vor der Haustüre haben, wenn erst einmal die gesetzliche Regelung in Kraft getreten ist.
    Gruß Anza


    Ich soll in Kürze ein ähnliches Schreiben auch bekommen.
    Sagen wir mal so. Das Ganze geschieht ja unter dem jetzt gültigem Waffenrecht. Es gibt ja keine aktuellen Änderungen des Waffenrechts, dass diese Maßnahme zwingend vorschreibt.
    Wenn man allerdings dieses Schreiben missachtet, könnte man der Behörde einen Grund für eine Kontrolle geben. Jedoch keinen Anlass, um eine generelle Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzes anzunehmen.

    Ich halte diese Maßnahme für eine reine Alibifunktion und nichts weiter. Denn manche Behörden haben auf den eigentlichen Nachweis der sichereren Einlagerung bei der Beantragung einer Schusswaffe verzichtet.

    Daher denke ich mal, das Schreiben gelassen nehmen aber beachten.

  • Hallo

    Vor zwei Wochen kam im Radio dass die Ordnungsbehörden der Stadt Heidenheim die Waffenerben aufgefordert haben doch bitte ihre Waffen abzugeben. Zum Schutze der öffentlichen Sicherheit. ??? :new16:

    Gruß

  • Bei der Beantragung der Waffen musst du doch schon die Rechnung oder ein Bild von deinem Tresor beifügen, das ist doch bei uns schon seit Jahren so.
    Also was soll so ein Unsinn.
    Ich glaube, da weiß wieder einer nicht was die Behörden sowiso machen.
    Das ist doch nur Steuergelder verpulvern.
    Wenn dann wieder jemand die Waffe unter dem Kopfkissen liegen hat,
    hat er ja trotzdem einen Tresor.
    So war es ja in der Vergangenheit auch gewesen.
    Kontrollierbar ist das einfach nicht.
    Ich hab die Bilder meiner 4 Tresore eingeschickt.
    Kann sich jeder selber aussuchen wo ich was reinlege.

  • Genau das war z.B. bei mir damals nicht der Fall (Erstantrag einer WBK) aufgrund meiner bestandenden Jägerprüfung...Hatte im Internet auch recherchiert, ob ich nun die Kaufbestätigung/Nachweis vorbringen muss, dass ich einen Waffenschrank gekauft habe...Auf Anfrage teilte mir dann meine zuständige Sachbearbeiterin telefonisch mit, dass dies nicht nötig sei.Das hatte mich auch gewundert und jetzt muss/soll man den ganzen Kram doch machen.

    Jetzt hatte ich vor kurzer Zeit nocheinmal Kontakt mit dieser Dame aufgenomen, da ich bald auf Grund eines Studiums in ein anderes Bundesland ziehen werde/muss. Mein Hauptwohnsitz bleibt aber weiterhin ,,hier" bestehen.Meine Frage war nun, ob ich dies der zuständigen Behörde melden muss, da ich wahrscheinlich meine Waffe mitnehmen werde bzw. im Jagdrevier eines Bekannten lagern werde (natürlich in einem Tresor).Das Revier liegt nämlich näher am Studienstandort als am Hauptwohnsitz...Die zuständige Dame sagte mir daraufhin, dass auch dies nicht nötig sei...mal schauen was da jetzt noch so kommt :confused2:

    Ich werde übrings Forstwirtschaft studieren, deshalb auch der Umzug mit Waffe ;)

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Rifle (21. Mai 2009 um 19:34)

  • Hallo,

    ich habe so einen Brief noch nicht erhalten, aber ich würde wohl auch der Bitte nachkommen und 5min plus 55Cent investieren.
    Warum nicht, da habe ich schon viel Schlimmeres erlebt.

    Gruß
    Musashi

  • Man könnte auch einfach die Kirche im Dorf lassen und sich (manche vielleicht erstmals nach langen Jahren) das seit 2008 gültige Waffengesetz durchlesen. Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Aufbewahrung ist ja nichts Neues, sondern in § 36 WaffG festgelegt

    Zitat

    (3) Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

    .

    Und schon jetzt ist, allerdings nur bei "begründeten Zweifeln an einer sicheren Aufbewahrung", der Zutritt der Behörde und das Besichtigen der Aufbewahrung gestattet.

    Die Behörden hätten längst den nachweis der Aufbewahrung veranlassen können, haben das aber meist aus Personalgründen unterlassen und versuchen das jetzt nochmals durchzusetzen.

    Wer übrigens bereits einmal den Nachweis erbracht hat, mit Kaufquittung und/oder Tresorfoto, sollte darauf hinweisen, wenn sich nichts negativ daran geändert hat (und niemand wird einen Tresor wegwerfen oder einen kleineren kaufen...). Immerhin ist die Behörde ihrerseits verpflichtet, alle diese Nachweise nach § 44 WaffG aufzubewahren...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Bei mir war das auch ganz lustig. So auf die Art, wir (Sachbearbeiter) arbeiten gut zusammen. Ich habe eine WBK und den Pulverschein beantragt.
    Ich mußte noch einen Bedürfniss-Zettel für das Pulver an das Amt schicken.
    Vorher fragte ich was Sie zur Aufbewahrung der WBK-Waffe brauchen. Ob eine Kopie der Rechnung reicht. Die Antwort war ja eine Kopie reicht.
    Also die 2 Papiere hingeschickt. Nach ca. 1 Woche gefragt, ob es ankam und wie es mit WBK und Pulverschein aussieht. Ja es ist alles da, Sicherheitsabfrage jetzt auch. Nächste Woche habe ich alles. Ein Tag später ein Anruf vom Amt, die Sicherheitsabfrage ist leider noch nicht da. Es dauert noch etwas.
    Ein Tag später ein Brief im Briefkasten, daß ich nach §36 Absatz 3 bitte schriftlich mitteilen soll, wo und wie ich meine Schußwaffe aufbewahre. Vor allen Dingen einen Nachweis der Sicherheitsstufe des Sicherheitsbehältnisses.
    Bei diesem Amt sind 2 Sachbearbeiter und von jedem bekommt man unterschiedliche Aussagen, ob die Unterlagen fertig sind. Die haben meine Unterlagen jetzt 6 Wochen.
    Nächste Woche soll ich die Papiere endlich bekommen.
    Das ist geile Bürokratie und es sind halt Beamte.
    Gruß .177Shooter

  • hihi, frag mich mal... ich versuch grade ne feuershow für den abiball auf dem schulhof genehmigen zu lassen... ich war jetzt drei nachmittage da, und hab am dritten tatsächlich wen gefundne, der sich dafür zuständig fühlt o.0 und der redet jetzt mit der feuerwehr, schulverwaltung... das ist drei wochen her, seitdem nix gehört.


    btw zum thema:
    die art von kontrolle ist ja in ordnung,da hab ich garnichts gegen einzuwenden. solange sie nett sind und ich sie immernoch rausschmeißen kann, ists ja in ordnung. nur wenn sie sozusagen gewaltsam (und gegen meinen willen ist gewaltsam) in meine privatsphäre eindringen, dann hätte ich was dagegen.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett