Moin moin zusammen,
mein Oberbürgermeister hat alle registrierten Waffenbesitzer angeschrieben und darum gebeten, ein Formblatt (Erklärung) auszufüllen und an die für das Waffenrecht zuständige Fachabteilung zurückzusenden, in dem konkrete Angaben zum Ort der Aufbewahrung und der Sicherheitsstufe des Behältnisses abgefragt werden. Als zwingend erforderliche Anlage soll entweder die Rechnung des Tresorkaufes oder eine Fotografie des Tresors mit geöffneter Tür und den dort gelagterten Waffen beigefügt werden.
Ich gehe davon aus, wer das nicht tut, wird auf kurz oder lang den Mitarbeiter der Waffenbehörde bald vor der Haustüre haben, wenn erst einmal die gesetzliche Regelung in Kraft getreten ist.
Und wer dann keinen vorschriftsmässigen Tresor nachweisen kann, dem wird wohl die Zuverlässigkeit abgesprochen und die WBK entzogen. Oder ....?
Es wird wohl darauf hinaus laufen, alle registrierten Waffenbesitzer zu überprüfen und wo die Möglichkeit besteht, die WBK wieder einzuziehen.
Ein Glück, dass mein 16 Joule LG in einem Behältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 steht
Gruß Anza