Laserpointer Import. Problem oder nicht?

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 11.298 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Mai 2009 um 21:27) ist von AntiSkill.

  • Hallo,
    auf einer englischen Seite für Luftgewehr Zubehör hab ich folgendes gefunden:

    http://www.airgunforhunt.com/flash/HK3508.jpg

    Dieses "Gerät" gefällt mir extrem gut und ich wollte eigentlich nur fragen ob der Import irgentwelche Probleme bezüglich Zoll macht, da es in Dt. ja verboten ist Laserpointer/Taschenlampen an Waffen über 2(?) Joule zu Montieren.

    Mfg Eric

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  • Und was könnte passieren wenn der Zoll der Meinung ist, dass das "Teil" verboten ist?

    Wär ich mein Geld los?

    BTW: England ist doch in der EU, sollte dann der Zoll überhaupt was kontrollieren?

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    Einmal editiert, zuletzt von AntiSkill (18. Mai 2009 um 15:43)

  • Du bist dein Geld los und der Staatsanwalt interessiert sich für dich wegen Besitzes eines verbotenen Gegenstands.
    Der Zoll kontrolliert auch in der EU ziemlich genau.

  • Außerdem alles illegal, deshalb wird das hier im Forum auch nicht diskutiert (zumindest denk ich das mal)

    Toptech M4 sowie Mp5, KWA USP compact

  • Das Ding ist verboten. Da der Zoll auf die Absender schaut, ist die Wahrscheinlichkeit des Entdecken groß. Selbstverständlich wäre im Falle der Beschlagnahmung Dein Geld weg, aber das dürfte dann das allerkleinste Problem sein.
    Auch der Versuch des Importes eines verbotenen Gegenstandes ist eine Straftat.
    Da das Teil alleine schon ein verbotenen Gegenstand darstellt, ist es unerheblich an welche Art Waffe es montiert ist oder werden soll.

  • Zitat

    Original von AntiSkill
    ...da es in Dt. ja verboten ist Laserpointer/Taschenlampen an Waffen über 2(?) Joule zu Montieren.

    Mfg Eric

    Es ist in Deutschland verboten" für Schusswaffen gemachte" Laser/Lampen (also mit Montage) überhaupt zu besitzen!

    Nicht nur das Montieren solcher Gegenstände sondern auch schon der Besitz ist strafbar.
    Da ist dann nicht nur das Geld weg, daß kann auch richtig Ärger geben.

    Gruß
    CP

    Tiocfaidh ár Lá

  • Zitat

    Original von Philsto
    Hmmm... soweit ich weiß, ist der Besitz von Exportfedern erlaubt, nur der Einbau nicht, warum ist es hier dann nicht genauso?


    Nein, weil schon der Umgang mit verbotenen Gegenständen verboten ist.
    Umgang heißt alle Tätigleiten außer angucken.

    (3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.

    (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    ...
    1.2.4
    für Schusswaffen bestimmte
    1.2.4.1
    Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (18. Mai 2009 um 16:24)

  • ich denk sowieso nicht dass ein Laser bei ner Luftdruckwaffe so sehr viel bringt...
    Schließlich lassen die Dinger sich nur grob justieren und wirklich "zielen" kann man damit warscheinlich nicht

  • Okay, danke für die Antworten.

    Über Sinn oder Unsinn an LG`s lässt sich sicherlich streiten, für mich wäre es einfach ein mh...wie soll man sagen, ein "aufwerten" der Waffe.

    Damit "gezielt" hätte ich ehh nicht, finde das ding nur extrem "hübsch".

    Aber ich lasses lieber sein, wär auch zu schön gewesen son ding zu haben ^^


    Danke

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  • Zitat

    Ist auch an Waffen unter 2 Joule verboten nur nebenbei

    Was ist das denn für eine komische Aussage? :D
    Stell dir vor: Sogar an Waffen unter 0,08 Joule sind sie verboten, weil der Gegenstand ansich in Deutschland verboten ist. Und da ist es schnurzpiepegal, ob du das an dein Fahrrad, an dein AR-15, an einen Leopard 2 oder an deine Waschmaschine hängst. Der Gegenstand ansich ist verboten und allein der Besitz ist strafbar, wie Floppy schon erklärt hat.


    Zitat

    ich denk sowieso nicht dass ein Laser bei ner Luftdruckwaffe so sehr viel bringt... Schließlich lassen die Dinger sich nur grob justieren und wirklich "zielen" kann man damit warscheinlich nicht

    Quatsch.Bitte nichts schreiben, wenn man einfach nur Vermutungen aufstellt, denn die sind genau so nutzbar wie Juwelen in der Wüste.

    Laser sind sehr wohl einstellbar, genau so wie jedes Zielfernrohr und jedes Leuchtpunktvisier. Und Zielen kann man mit einem Laser ziemlich gut, sogar punktgenau.
    Laser werden vor allem im Combatshooting und zur groben Ausrichtung verwendet, aber dank Justierung kann man damit sehr wohl recht präzise schiessen.

    ICH bin Mitglied der mächtigen Waffenlobby. ICH unterstütze den legalen privaten Waffenbesitz. Parteien die gegen Waffenbesitzer vorgehen, werden nicht gewählt!
    Erst wenn alle Waffen verboten und alle PC-Spiele verbannt sind, werdet ihr merken, dass ihr eure Kinder doch erziehen müsst!

  • Ich dachte immer, dass der Besitz von Exportfedern erlaubt ist, wenn man sie nicht einbaut. Man lernt nie aus. :) Bei vielen Onlinewaffenhändlern, die Exportfedern verkaufen steht aber auch, dass der Erwerb frei ist, nur der Einbau genehmigungspflichtig. Aber naja, werde mir weder eine Exportfeder noch ein Laserpointer zulegen, also von daher... ;)

  • Zitat

    Original von Philsto
    Ich dachte immer, dass der Besitz von Exportfedern erlaubt ist, wenn man sie nicht einbaut. Man lernt nie aus. :) Bei vielen Onlinewaffenhändlern, die Exportfedern verkaufen steht aber auch, dass der Erwerb frei ist, nur der Einbau genehmigungspflichtig. Aber naja, werde mir weder eine Exportfeder noch ein Laserpointer zulegen, also von daher... ;)

    Exportfedern besitzen ist ja auch erlaubt! Bloß Laser mit Waffenmontage nicht!

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Ob Laservisier an einer :F: -Waffe überhaupt Sinn macht, sei dahingestellt. Daß schon der Besitz, also auch Erwerb oder Import strafbar ist, ist Fakt. Dabei geht es m.E. weniger ums Zielen (sonst wären Lichtpunkt-Visiere und Zielfernrohre auch verboten), sondern darum, daß alles verboten ist, was das Ziel anstrahlt und blendet. Es gibt etwa für diverse Taschenlampen Montagehalterungen für Weaver-Schienen. Die Lampe ist legal, die Halterung auch - baust Du beides zusammen, bist Du dran, wenn man Dich damit erwischt. Ob Du ne Waffe mit Weaverschiene besitzt, ist dabei völlig banane. Falls Du aber eine Waffe (ob :F: oder EWB-pflichtig) mit Schiene hast, kann sich das negativ auf das Strafmaß auswirken - quasi der alleinige Besitz ist schon hundepfui, aber allein die Möglichkeit, an eine Softair, ein LG oder eine Jagdbüchse eine Blendvorrichtung zu schrauben, ist doppelt und dreifach hundepfui. Klingt komisch, ist es aber auch... :new16:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (18. Mai 2009 um 18:58)

  • Zitat

    Original von Motorbiker
    Ob Laservisier an einer :F: -Waffe überhaupt Sinn macht, sei dahingestellt. Daß schon der Besitz, also auch Erwerb oder Import strafbar ist, ist Fakt. Dabei geht es m.E. weniger ums Zielen (sonst wären Lichtpunkt-Visiere und Zielfernrohre auch verboten), sondern darum, daß alles verboten ist, was das Ziel anstrahlt und blendet. Es gibt etwa für diverse Taschenlampen Montagehalterungen für Weaver-Schienen. Die Lampe ist legal, die Halterung auch - baust Du beides zusammen, bist Du dran, wenn man Dich damit erwischt.

    öhm...also, wenn ich den lieben Händler fragen würde ob er mir den Kram auseinander schraubt & einzeln verschickt und er es machen würde, könnte mir niemand was, weil die einzelnen dinge nich verboten sind, sondern nur das "Zusammmenspiel" von allem? *lol*

    omg, das ist Deutschland.

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  • Ein bekannter hat sich mal aus China ein Teil bestellt das als Reddot bezeichnet wurde. Das Teil wurde dann beschlagnahmt vom Zoll weil s kein Reddot sondern ein Laserpointer war. Das Verbot eine Taschenlampe an seine Jagdbüchse zu schrauben verstehe ich auch und finde es auch richtig. Aber mit so nem kleinen Laserpunkt musst du es erstmal schaffen dem Tier ins Auge zu leuchten und wenn man das kann, dann braucht man auch kein Laser mehr.
    Die meisten Polizisten scheinen das aber eh nicht zu wissen, denn ich habe schon mehr als einmal gesehen, dass solche Dinger auf Flohmärkten von Osteuropäischen Händlern verkauft wurden, niemand hats gestört, aber liegt da mal ein LG rum, dann ist das geschreie groß.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • der import eines in d verbotenen gegenstandes (laserzielgerät mit halterung für waffen) stellt eine STRAFTAT gegen das waffengesetz dar! aaaber - im "günstigstens" fall wird das verfahren nach §153 a abs.1 strafprozeßordnung gegen zahlung einer "spende" und einzug des gerätes eingestellt(auch ohne eigenen anwalt). mir sind "spenden" um die 100€ bekannt(kann sehr variieren!). dazu kommt der preis des gerätes. das hängt aber von vielen faktoren ab. z.b. vorstrafen, sonstige auffälligkeiten, den besitz einer wbk, und leider ganz wichtig>>> der tagesform der zuständigen leute die sich mit dem fall befassen<<<.

    gedächtnissprotokoll ein....ich bekomme kopfweh und ich sehe worte wie ---willkür, machtspiel---, keine ahnung was das bedeuten soll......gedächtnissprotokoll aus.


    falls es nicht eingestellt wird und es zur anklage kommt wäre anwaltliche hilfe vielleicht anzuraten. das kostet dann natürlich noch mehr (ohne rsv). bei der ganzen hysterie zur zeit müßtest du dann vielleicht auch mit der stürmung deiner wohnung rechnen. du kannst auch vorher einen anwalt zu rate ziehen der für dich z.b. die einstellung nach 153 blabla erwirken könnte(kostet halt).
    fazit: ich würds lassen und lieber auswandern.