SSW in England erlaubt?

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 8.119 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Januar 2019 um 14:00) ist von edwin2.

  • england ist ein auslaufmodell

    Das wird sich erst nach ein paar Jahren zeigen...nicht jedes erfolgreiches Land ist in der EU...waren wir früher auch nicht...höchstens EWG.
    Wo war das Problem ? Island war pleite...aber irgendwie leben die Menschen da auch noch. Lebe geht weiter

  • in island sind ganz viele menschen nach der pleite nach skandinavien abgehauen.

    und in island werden mit macht aluminiumhütten gebaut . weil da der strom fast nichts kostet.......

    insofern haben die ein zukunftsmodell......

    die pleite in island war nicht wirtschsaftlich, sondern von bankemspekulation ausgelöst.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Es wird sein...wie überall...ein bischen rumpeln..großes ...haben wir ja gesagt.....danach spielt sich das alles ein. Und dann wird man sehen, ob die EU für die gut war oder nicht.
    Was ist , wenn das positiv für die Briten wird ?...Haben davor evtl. nicht einige Angst, dass das klappen könnte ? Kein Zahler mehr für Länder, die Finanzausgleich brauchen...Griechenland, ...und bald Italien...wer kommt danach...also abwarten...

  • in island sind ganz viele menschen nach der pleite nach skandinavien abgehauen.

    und in island werden mit macht aluminiumhütten gebaut . weil da der strom fast nichts kostet.......

    insofern haben die ein zukunftsmodell......

    die pleite in island war nicht wirtschsaftlich, sondern von bankemspekulation ausgelöst.

    gruß edwin

    ...in Island stehen mittlerweile auch riesige Serverfarmen von Google und Co. und es werden Bitcoins erzeugt ebend weil da der Strom nichts kostet und die Abwärme noch sinnvoll genutzt werden kann.
    Übrigens auch in Deutschland werden mittlerweile Serverfarmen zur Wärmeerzeugung in Wohnobjekten genutzt... als Nebeneffekt fallen auch noch genannte Bitcoins ab :thumbsup:

  • ...von denen normalerweise auch wieder kein Aas was hat.

    Ich kenne keinen, der mir so'n Ding irgendwie sinnvoll erklären oder gar zeigen kann.

    Sinnlos wie'n Kropf.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Zwichen drin gab es einen Aufschrei in der Jägerschaft weil das Bundesverwaltungsgericht selbst nicht wusste wie man einen Gesetzestext interpretiert, der Bundesgerichtshof hat aufgeräumt und ruhe war. Nach dem Urteil haben die Jäger sogar noch mehr rechte wie Früher..

    wenn du diese 2-Schuss Magazinkiste in Verbindung mit Selbstladern zur Jagd meinst, so muss man das nicht überbewerten. Das war einfach eine nötige Klarstellung, die das BVG erzwungen hat, weil ansonsten zig tausende Jäger plötzlich eine illegale Waffe im Schrank gehabt hätten. In der Praxis bedeutet die Klarstellung nun eine leichte Vereinfachung, weil nun alle Selbstlader zur Jagd benutzt werden dürfen, auch wenn diese kein 2-Schuss Magazin haben. Das Magazin darf nun eben nur mit 3 Schuss geladen werden, wobei die mechanische Ladekapazität nun keine Rolle mehr spielt.

  • Das Magazin darf nun eben nur mit 3 Schuss geladen werden, wobei die mechanische Ladekapazität nun keine Rolle mehr spielt.

    Richtig!
    Das meinte ich auch mit erleichterung.
    Ich kann mich erinnern das Frank und Moni immer Repertierflinten hatten die Mechanisch auf 2 oder 3 schuss begrenzt waren. Heut dürfen die Magazine offen sein, aber halt nicht mehr als 3 Patronen geladen werden.
    Ich glaub die Flinten hatten 2 im Magazin eine im Lauf. Bin mir da aber nicht mehr sicher.

  • Genau...und auf einem geeigneten, jagdlichen Stand kannst'e nach Rücksprache mit der Aufsicht (wenn man die nicht gerade selber ist... :D ) deswegen auch mit der 30-Banane im Schacht üben. Die 10er Begrenzung gilt ja nur für sportliche Disziplinen.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Jens da hast du zwar absolut recht, aber er auch.Ich glaube manchmal sehen wir unser Hobby viel schwärzer als es von anderen gesehen wird.
    Was ist seit 2009 passiert?
    Wir müssen unser freies gerümpel nun per Gesetz in ein Schrank sperren empfohlen wurde es schon immer und von vielen auch gemacht.

    Das sehe ich ähnlich. Wenn man sich mal ansieht, was so alles möglich ist, sieht es gar nicht so schlimm aus.
    Chaotisch ist unser Waffenrecht und oftmals leider nicht logisch zu begründen. Aber so scharf wie oft behauptet, ist es gar nicht.


    Wir haben eine EU Waffenrichtlinie die über Jahre aus diskutiert wurde und keinen der Obrigkeit Jukt es.
    Sie ist noch nicht im Nationalen Waffenrecht inkludiert.
    Zwichen drin gab es einen Aufschrei in der Jägerschaft weil das Bundesverwaltungsgericht selbst nicht wusste wie man einen Gesetzestext interpretiert, der Bundesgerichtshof hat aufgeräumt und ruhe war. Nach dem Urteil haben die Jäger sogar noch mehr rechte wie Früher.

    Dass die EU Richtlinie noch nicht umgesetzt ist, wundert mich auch.
    Die Sache mit dem Halbautomatenurteil war ja eine Sache des Jagdrechtes, die das Bundesverwaltungsgericht da katastrophal und an allen gängigen Einschätzungen einschliesslich des BKA vorbei geurteilt hat.
    Das Urteil wurde dann durch eine Änderung des Bundesjagdgesetzes obsolet.
    Aber aktuell gibt es ja wieder Ärger mit dem BVerwG im Bezug auf Schalldämpfer, was uns zeigt, das durch das BVerwG für unsdie kein positives Urteil zu erwarten ist. Denn alle Revisionen im Waffenrecht müssen dort über diesen einen Senat laufen.

    Aber es gibt auch immer noch vernünftige Menschen siehe auch die ganzen Schalldämpfer einträge zum Gesundheitsschutz.

    Damit isses ja erst mal wieder vorbei, dank durch das Bundesverwaltungsgericht erzeugter unklarer Rechtslage.
    Aber früher gabs ja schon mal Verbesserungen, etwa der Wegfall des Anscheinsparagraphen. Wäre der heute noch in Kraft, sähe der Softairmarkt und zu großen Teilen auch der Markt bei scharfen Waffen heute ganz anders aus.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Aber aktuell gibt es ja wieder Ärger mit dem BVerwG im Bezug auf Schalldämpfer, was uns zeigt, das durch das BVerwG für unsdie kein positives Urteil zu erwarten ist. Denn alle Revisionen im Waffenrecht müssen dort über diesen einen Senat laufen.

    Da merkt man eben das ich kein Jagdschein habe, das Ding ging an mir vorbei.
    Das Ding damals mit geforderten nur noch festen Magazinen war ja in aller Munde.

  • Da merkt man eben das ich kein Jagdschein habe, das Ding ging an mir vorbei.Das Ding damals mit geforderten nur noch festen Magazinen war ja in aller Munde.

    Ist wieder ähnlich wie bei den Halbautomaten, nur dass das Urteil damals völlig überraschend kam und das jetzige vorhersehbar war.
    Damals wollte der Kläger ja nur die Eintragung der Beschränkung auf 2 Schussmagazin entfernt haben, um auf dem Stand auch größere nutzen zu können.
    Sein Behörde war da stur und darum ging es durch alle Instanzen. Das der 6. Senat dann nicht nur für oder gegen die Eintragung in der WBK urteilt, sondern die damals aktuelle gesamte Handhabung der 2 Schussbegrenzung kippen würde und eine deutlich striktere Auslegung der zugrundeliegenden Veordnung ins Urteil einbringt, konnte man da nicht ahnen.
    Der Kläger, dem wir das jetzige Schalldämpferurteil zu verdanken haben, hätte aber anhand der damaligen Rechtssprechung locker absehen können, wie es ausgehen kann.
    Hintergrund:
    Der Kläger ist Jäger, wohnt in Berlin und jagt in Brandenburg. Brandenburg erkennt Gehörschutz als Bedürfnis für Schalldämpfer an, Berlin nicht, was bei einer Rot-rot-grünen Regierung kein Wunder ist.
    Nun wollte der Mann einen Schalldämpfer für die Jagd haben und hat versucht, die Anerkennung von Gehörschutz als Bedürfnis durch seine Berliner Behörde gerichtlich durchzusetzen. Soweit, so gut. Aber er hätte vor dem BVerwG stoppen müssen.
    Jetzt haben wir wieder den Salat und alle Länder, wo es bisher nicht möglich war, werden ihrer Linie jetzt treu bleiben und die, wo es lief, wissen nicht, wie sie jetzt handeln dürfen, weil das BVerwG urteilte, dass Gehörschutz nicht pauschal als Bedürfnis gelten kann, weil das dem Ziel, Schalldämpfer möglichst nicht im Volk zu verbreiten, entgegenstünde.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Schalldämpfer möglichst nicht im Volk zu verbreiten, entgegenstünde.

    Ganz klasse und am freien Gerümpel hängen die selben Dämpfer die auch für 22er gehen.
    Und wieder mal ne Einzelperson. Das es damals eine Klage einer Einzelperson war, war mir bekannt.
    Das Bundesverwaltungsgericht ist echt die Sturste Rechtsprechende Abteilung die ich kenne.
    Frage mich ob die irgendwann auch mal zu gunsten des Volkes sprechen werden.
    Bisher unterstützten die noch immer Beamten im alleingang. :bash:
    Eigentlich sollten die schlichten wenn behörden Alleingänge wagen bisher ist mir kein fall bekannt wo die einer Grähe ein Auge ausgehauen hätten, immer nur druff uff den Bürger, kostet ja nix. :rot:
    Soviel ignoranz verdient ja schon fast :respect: wenn es nicht so traurig wäre. :wegdamit:

  • Ralf, Du neigst zum zivilen Ungehorsam. Das ist aber PfuiDeifi. Das weist fei scho! 8o

    Ich neig zu dem hier :lma: . Da kann man reintreten und trifft in der Justiz nie den Falschen!

    Ich neig auch zu dem hier :klo: . Was weg muss, muss weg.
    Ich neig auch zu dem hier :n12: , denn die Polizei ist zwischen allen Mühlsteinen am ärmsten dran!

    3 Mal editiert, zuletzt von Smoky Farmer (4. Januar 2019 um 23:25)

  • Das Bundesverwaltungsgericht ist echt die Sturste Rechtsprechende Abteilung die ich kenne.

    Nicht nur stur. Wie das Magazin-Urteil gezeigt hat
    können Sie auch keine Gesetzestexte lesen und der
    Gesetzgeber musste das Gesetz extra für die noch
    einmal in einfacher Sprache neu formulieren.
    Seitdem gilt das BVerwG als das dümmste Gericht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wie das Magazin-Urteil gezeigt hat
    können Sie auch keine Gesetzestexte lesen und der
    Gesetzgeber musste das Gesetz extra für die noch
    einmal in einfacher Sprache neu formulieren.

    Hatte ich ja schon geschrieben.
    Zitiere mich mal eben selbst.

    Zwichen drin gab es einen Aufschrei in der Jägerschaft weil das Bundesverwaltungsgericht selbst nicht wusste wie man einen Gesetzestext interpretiert, der Bundesgerichtshof hat aufgeräumt und ruhe war. Nach dem Urteil haben die Jäger sogar noch mehr rechte wie Früher.

  • Der Bundesgerichtshof wars aber nicht. Der ist für Zivil-
    und Strafrecht zuständig. Das BVerwG ist "der BGH" für
    Verwaltungsrecht. In jedem Rechtsbereich gibt es ein
    Bundesgericht dass die höchste Instanz repräsentiert.
    Deshalb musste ja das Gesetz geändert werden.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.


  • Da merkt man eben das ich kein Jagdschein habe, das Ding ging an mir vorbei.Das Ding damals mit geforderten nur noch festen Magazinen war ja in aller Munde.

    Das kannst ja ändern. Damit steigt dann auch dein Wissen um das Thema zwangsläufig und trägt quasi auch dem Forum bei :P

    Das mit den Magazinen muss sachlich korrekt auch Mehrladeeinrichtungen genannt werden. Denn Magazine sind immer herausnehmbar, aber die genannte Sache betrifft auch z.B. Selbstladeflinten, die meistens ein eingebautes, nicht wechselbares Röhrenmagazin unter dem Lauf haben. Früher hatte man diese mit einem passend gesägtem „Besenstiel“ begrenzt, so dass nur noch für 2 Patronen Platz war.
    Ich habe zu Hause auch noch eine kleine Rarität in Form eines originalen 2-Schuss Magazins für eine H&K SL-8 liegen.