Wann darf ich Pyro Munition verschießen?

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 6.199 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. März 2009 um 17:01) ist von RugerBlackhawk.

  • Es ist nicht erlaubt, Silvester damit zu schiessen, es sei denn, du stehst auf deinem Grundstück mit den notwenidgen Bedingungen.
    Dazu gibt es aber sicherlich genug Threads...

  • Zitat

    Original von Cityboy
    Soweit ich das verstanden habe, muss das Feld umzeunt sein, damit niemand einfach so rausrennen kann.
    Sonst könnte ja irgendjemand (auch wenn es wohl eher unwahrscheinlich ist), mitten aufs Feld laufen und sich vor deinen Lauf stellen, bzw. davor springen oder sonst was.

    So habe ich das verstanden.

    Es muss klar abgegrenzt sein, und es muss die Erlaubnis des Eigentümers da sein bzw. die des Hausrechtbesitzers.

    Ok vielen Dank für deine Antwort.

    Mr.Burns:


    Es ist immer erlaubt außer an Sonn-und Feiertagen, außerhalb der Ruhezeiten und wenn das Geschoss das befriedete Besitztum (Grundstück) nicht verlassen kann!

    @all

    Heißt das jetzt, auch wenn man gerade aus schießt auch nicht verlassen kann oder nur wenn man senkrecht in den Himmel schießt bei sachgerechtem Gebrauch nicht verlassen kann?

    Wegen der Höhe:

    Ich denke mal gelesen zu haben das das Grundstück 200m hoch ist. Bin mir aber nicht sicher.

    Gruß,
    Sniperick

  • Zitat

    Original von Cityboy
    Es ist nicht erlaubt, Silvester damit zu schiessen, es sei denn, du stehst auf deinem Grundstück mit den notwenidgen Bedingungen.
    Dazu gibt es aber sicherlich genug Threads...


    Aber auf dem Grundstück von Verwandten oder Freunden die damit einverstanden sind das man eine SSW auf dem jeweiligen Besitztum benutzt, ist es doch auch erlaubt!?


    Gruß,
    Sniperick

  • Das mit dem verlassen ist in jede Richtung gemeint.

    Sonst bräuchte man ja nur ca 1meter mal 1 Meter ;)

    Ja, das mit den Verwandten ist erlaubt, aber muss ebenfall sicher sein, sprich, kein Geschoss darf von dem Grundstück fliegen etc...

  • Zitat

    Original von IceCrusher
    ne ich würde es halt bei uns im schrebergarten testen. Der ist ca. 25 x 40m groß und weit ab von Wohnhäusern....

    Die Fläche von 25X40m reicht bei weitem nicht aus um sicherstellen zu können das das Geschoss (in diesem Falle der Pyro) "Das befriedete Gelände nicht verlassen kann".

    Das verlangt allerdings das WaffG. Sollte sich jemand gestört fühlen, oder zufällig eine Streife in der Nähe sein ist das in jedem Falle ein Verstoß gegen das WaffG. Und das ist bitter.

    Da ist Ruhestörung ne Lachnummer gegen - ich würde das nicht wagen.

    Gruß, Michael


    PS: immer wieder lesenswert Schreckschusswaffen - Eine Zusammenfassung
    Danke Stafan

  • Zitat

    Original von Helmut, ein Bär

    Die Fläche von 25X40m reicht bei weitem nicht aus...

    Ganz Besonders die Ratter von UMAREX fliegen einfach in irgendeine Richtung.
    Die Von Zink haben dagegen eine etwas geradere Flugbahn.

    Ich war traurig, weil ich keine Schuhe hatte, bis ich jemanden traf, der keine Füße hatte...

  • Generell kann man sagen, das in der Stadt oder wo Grundstücke dicht an dicht sind, man das Risiko eingeht, gegen das Gesetzt zu verstoßen, den sobald, wie oben gesagt eine Streife vorbei kommt, oder einfach nur ein Nachbar der euch eh nicht leiden kann, diese sache Meldet seit Ihr dran.

    Wo Ihr hingegen ungestört Schiessen könntet, wäre wenn z.B ein Bauer mit einem großen Grundstück (z.B 400 Heckter) der euch dort Schiessen lässt!

    Dann könnte niemand etwas sagen!

    MFG
    Cannyblue

  • 400 Heckter ? du meinst sicherlich Hektar.. und 400 Hektar befriedetes Besitztum möchte ich mal sehen.. "Ein Hektar entspricht 10.000 Quadratmeter"
    Sprich z.B. 400 x 10 000 m² = 4 000 000 m² befriedetes Besitztum... das wäre dann schon ein größerer Truppenübungsplatz oder eher ein ausgewachsenes Land.:D :D :D ( Fläche Deutschland ca. 357.104 km²)!!!
    Aber hey.. wenn du einen dieser Bauern kennst.. frag doch mal für mich nach ob ich da nicht auch mal schießen darf... wenn ich dorf in der mitte rumballer hört das ausserhalb des Grundstückes kein Lebewesen :D

    Also um das nochmals zu verdeutlichen... 400 Hektar entspricht einer rechteckigen Fläche von z.b.
    200 x 20 000 km! Da egal wie groß das Grundstück ist, es nach Gesetz befriedet sein muss, benötigen wir 40.400 km Zaun :D .. dies ist auch zu solch später Stunde noch eine schöne Zahl... ich kann dazu noch einen kleinen Vergleich geben.. der Umfang der Erde am Äquator entspricht ca 40.075 km :) Also müsste es einen Zaun geben, welche mehr als einmal um die Erde reicht.. das stellt sogar die Chinesische Mauer locker in den Schatten.. die zwar aus einer dicken Mauer besteht, die vom Gesetzgeber (noch) nicht gefordert ist, um ein befriedetes Besitztum zu erschaffen.. diese ist aber auch nur ungefähr läppische 6.350 km lang :D
    Wollen wir mal weiter rechnen..
    ein günstiger Zaun in der Höhe von 63 cm ( das ist sehr sehr niedrig, sollte aber für unser gefordertes befriedetes Besitztum ausreichen) kostet ca 12 euro.
    Zaunlänge von 40.400 km entspricht 40.400.000m... diese müssen wir nun mit den 12 Euro pro Zaunmeter multiplizieren und kommen auf die Summe von 484.800.000 alleine für Zaunkosten :) achso für alle die zu solch später Stunde die einzelnen Zahlen nichtmehr auseinander halten können schreibe ich es mal aus:
    Vierhundertvierundachzigmillionenachthunderttausend Euro :)
    Zu DM Zeiten müsste dieser Groß(befriedeter)grundbesitzer also fast Milliadär sein (948.186.384 DM) :)

    Nehmt meinen Post bitte nicht zu ernst und sollte ich einen Rechenfehler begangen haben schäme ich mich.. allerdings erst morgen :)

    Chris

  • Zitat

    Original von BoardKriz
    400 Heckter ? du meinst sicherlich Hektar.. und 400 Hektar befriedetes Besitztum möchte ich mal sehen.. "Ein Hektar entspricht 10.000 Quadratmeter"
    Sprich z.B. 400 x 10 000 m² = 4 000 000 m² befriedetes Besitztum... das wäre

    Also um das nochmals zu verdeutlichen... 400 Hektar entspricht einer rechteckigen Fläche von z.b.
    200 x 20 000 km!

    Chris

    Ok, schäm dich, seit wann sind 4.000.000m² =200 x 20.000km²?
    Dann wäre die Gleichung :
    4mio m² = 4mio km²

    Wir sprechen aber von m²
    Das heißt, es sind 4 km², denn laut Wikipedia:
    1.000.000 m² = 1 km²

    Das beduetet, das Feld würde nur 4km² groß sein, und nicht 4 millionen ;)

    Aber netter Versuch :D

    Jaja, die Einheiten immer

    Oder ist es jetzt so spät, und ich habe die Umrechnung von m² und km² verpeilt :laugh:

    edit: müsste jetzt richtig sein, nochma nachgeguckt

    2 Mal editiert, zuletzt von Cityboy (9. März 2009 um 04:46)

  • Du könntest aber auch einen Weinbauern, der berechtigt ist, Vogelschreck zu verschießen…zwecks Vogelverscheuchung! Wenn er nichts dagegen hat, was ich auch vermute, würde niemand etwas machen können!
    Du könntest es aber auch bei deiner Gemeinde Melden(Bürgermeister), so macht man es auch bei Hochzeiten und du kannst Ballern was das Zeug hält und wirst keine Probleme bekommen!
    Genau so, könntest du ein Feuerwerk melden, das ist bei uns ein riesiger Modegack geworden, sogar bei Geburtstagfeiern wird das von Behörden genehmigt und du bist auf der sicheren Seite usw……bei uns auf der Gemeinde, kostet das nichts…es geht eigentlich nur darum, das nicht jeder rumballert wie er will und das kann ich auch verstehen!

    Schönen Tag……

  • Zitat

    Original von Cobra1000
    Genau so, könntest du ein Feuerwerk melden, das ist bei uns ein riesiger Modegack geworden, sogar bei Geburtstagfeiern wird das von Behörden genehmigt und du bist auf der sicheren Seite usw……bei uns auf der Gemeinde, kostet das nichts…


    Wenn das bei euch ohne Auflagen möglich ist, und nix kostet, Glückwunsch !

    Die meisten Städte / Gemeinden sind dazu übergegangen solche Genehmigungen - wenn überhaupt für Privatpersonen - nur noch zu besonderen Anlässen zuzulassen. Bei uns gibt es einige Gemeinden, da bekommst Du ohne Erlaubnis nach SprengG gar nix mehr unter dem Jahr genehmigt.

    Abgesehen davon: Eine Ausnahmegenehmigung nach SprengG hat nichts mit dem Schießen mit Pyro-Mun zu tun.

    Will sagen: durch eine solche Genehmigung ist das Verschießen von Pyro-Mun nicht gedeckt.

    Einmal editiert, zuletzt von bo2610 (9. März 2009 um 11:10)

  • Zitat

    Original von BoardKriz
    400 Heckter ? du meinst sicherlich Hektar.. und 400 Hektar befriedetes Besitztum möchte ich mal sehen..Chris


    Das Revier, wo ich eine Beteiligung habe, ist 265 Ha groß. Ein Revier darf maximal 1.000 Ha haben, mindestens 100 Ha, Eigenpacht 65 Ha (wenn ich das noch richtig im Kopf habe).
    Das zu den Größenverhältnissen.

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Sorry, aber das ist Schwachsinn.
    Wenn überhaupt, gehört der Luftraum über deinem Grundstück dir (wobei ich mir da auch nicht sicher bin, bis in welche Höhe der Luftraum dir gehört, sicher nicht bis in die Stratosphäre - gleiches gilt übrigens auch in der Tiefe), wenn das Geschoß also nach Rom und wieder zurückfliegt, hat es das Grundstück verlassen, und du ein Problem.


    Also Grundeigentum heißt aber noch lange nicht freie Nutzung demselben. Auch wenn der Boden in der Tiefe bzw. der Luftraum darüber mindestens teilweise zum Grundstück gehört, braucht man zur Nutzung dennoch eine Genehmigung. Daher braucht man z.B. eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Gebäudes, auch wenn der Grund Eigentum ist. Weiterhin ist die Art der Nutzung des Grundstücks im Flächennutzungsplan der Gemeinde vorgegeben. Daher darf man auch kein (größeres) Gewerbebetrieb in einer Wohnsiedlung eröffnen.
    BTW: Spätestens bei mehr als 100m Steighöhe muss man alles anmelden. Das hat aber was mit Flugsicherheit zu tun.

    Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Diese Regelung besagt mit anderen Worten, daß ein Geschoss das Grundstück nicht verlassen KANN, egal wo und wie und in welche Richtung man schießt.


    Eben. Ist die Grundstücksgröße kleiner als die Reichweite des Geschosses, sind bauliche Maßnahmen zu treffen, so dass auch bei denkbar ungünstigster Schussabgabe das Verlassen des Geschosses vom Grundstück verhindert wird.
    Daher sind heute beim Schießstandbau seitliche Wälle und mehrfache Lamellenwände über der Schießbahn vorgeschrieben.

  • Zitat

    Original von Floppyk...
    Also Grundeigentum heißt aber noch lange nicht freie Nutzung demselben. Auch wenn der Boden in der Tiefe bzw. der Luftraum darüber mindestens teilweise zum Grundstück gehört, braucht man zur Nutzung dennoch eine Genehmigung. Daher braucht man z.B. eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Gebäudes, auch wenn der Grund Eigentum ist. Weiterhin ist die Art der Nutzung des Grundstücks im Flächennutzungsplan der Gemeinde vorgegeben. Daher darf man auch kein (größeres) Gewerbebetrieb in einer Wohnsiedlung eröffnen...

    *g* Das brauchst du mir nicht zu sagen, ich mach in allernächster Zeit den ersten Spatenstich für mein Eigenheim, von daher bin ich was diesen Baugenehmigungskram angeht halbwegs im Bilde ;)
    Ich weiß jetzt grad nicht die genauen Regelungen, aber es gibt wohl eine ganze Reihe von Nutzungen, die pauschal mal genehmigungsfrei bzw im Vorfeld (z. B. via Bebauungsplan) geregelt sind, und dann halt ein ganzer Haufen, wo man entsprechende Genehmigungen einholen muß.

    Gruß, RugerBlackhawk