Wann darf ich Pyro Munition verschießen?

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 6.241 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. März 2009 um 17:01) ist von RugerBlackhawk.

  • Hallo erstmal an Alle

    Ich bin zwar neu hier, aber trotzdem hoffe ich das ich im richtigen Bereich gelandet bin.

    Nun zu meiner Frage.
    ich habe mir letztens eine neue ME 9 Para gekauft und würde sie jetzt gerne mal ausprobieren. Nur leider weiß ich nicht, ob ich Pyro Munition auch jetzt schon verschießen darf oder nur an Sylvester. Habe zwar schon gesucht, aber nichts gefunden.

    MfG Markus

  • Außerhalb der Mittags und Nachruhe, und nicht an Sonn-und Feiertagen.
    Nur dann wenn versichert ist, dass der Gegenstand das Grundstück nicht verlassen kann.

    Wobei letzteres meiner Meinung nach totaler Käse is, denn sobald das Ding am Himmel ausgebrannt ist, ist es kein Pyroteschnicher Gegenstand mehr, sondern Müll.

    Allerdings würd ichs nicht übertreiben, denn sonst kriegen dich die Nachbarn wegen Ruhestörung dran.

    Gruß
    Drummermatze

    2 Mal editiert, zuletzt von Drummermatze (8. März 2009 um 15:08)

  • silvester, in einer notsituation (zb auf see) um auf sich aufmerksam zu machen... oder just for fun auf deinem abgezeuntem grundstück das keine unbefugte person betreten kann... jetz kommt der haken an der grundstück sache... du musst garantieren können dass die pyro dein grundstück nicht verlässt... ist also quasi nur möglich wenn du dich auf einem abgezeuntem riesenfeld stellst sodass die muni nicht über den zaun kann... also warte lieber bis sylvester... oder wenn du hohe decken hast lass eine im wohnzimmer steigen :))

    Vector CP1, Röhm RG96, Röhm RG69n, Röhm RG99, Reck Miami, Erma EGP88, Walther CP88, H&K P30, ME P08, Colt Python

  • ne ich würde es halt bei uns im schrebergarten testen. Der ist ca. 25 x 40m groß und weit ab von Wohnhäusern.

    Aber danke schonmal für die Antwort.
    Dann werde ich mich morgen mal ab in den Garten verziehen und testen.

  • wobei die "richtige"mittagsruhe seit jahren abgeschafft ist, jetzt gibt es sie nur noch in den gemeindesatzungen, die sich meist auf "das benutzen morotbetriebener rasenmähgeräte" *zitat unserer satzung* bezieht. also da vorher informieren was da drin steht... hier darfst zb mittags ohne probleme mit ner kettensäge holz sägen. (hatt ich damals extra nachgefragt).

    Schrebergärten ist wieder heikles thema, oft sind diese gartenfreundevereine ziemlich restriktiv.. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Bloodhound (8. März 2009 um 15:13)

  • dann dürfte das kein Probelm darstellen-
    unser garten ist ca 20x30m groß. Bei senkrechten Abschuss, kommen die auch wieder hier runter. Und wenn nicht, geh ich halt hin und heb sie auf.
    Da wirds wohl keiner ne Staatsaktion drauf machen, wenn ne leere Papprolle auf seinem Grundstück liegt.

    Zitat

    wobei die "richtige"mittagsruhe seit jahren abgeschafft ist, jetzt gibt es sie nur noch in den gemeindesatzungen, die sich meist auf "das benutzen morotbetriebener rasenmähgeräte" *zitat unserer satzung* bezieht. also da vorher informieren was da drin steht... hier darfst zb ittags ohne probleme mit ner kettensäge holz sägen. (hatt ich damals extra nachgefragt)

    gings da nich mal um sowas wie vermeidbaren Lärm?

    Gruß
    Drummermatze

    Einmal editiert, zuletzt von Drummermatze (8. März 2009 um 15:14)

  • Ich hab da mal ne Frage zu der Sache mit dem "Grundstück".

    Undzwar:
    Wenn ich Pyro-Sachen verschiesse, schiesse ich ja in die Luft. Wie weit nach oben, ist es noch mein "Grundstück"?

    Wenn damit nur der Boden gemeint ist, auf dem ich stehe, dann ist der Luftraum darüber nicht mehr mein Grundstück, und somit hätte das Pyrodingen, mein Grundstück verlassen.

    Oder gehört der Luftraum darüber auch zu mir? So dass ich zum Beispiel (ich weiß, sehr krasses) Flugzeugen untersagen dürfte, mein "Grundstück" zu durchqueren??

    Find das alles einw enig schwachsinnig...wie die meisten hier, zumal sowas Spaß machen soll, und nen Superböller/Kanonenschlag, sicherlich mehr wumms hat, als so nen Lichteffekt ausser Gaspistole...

  • Das mit dem Grundstück bezieht sich darauf, wo das Teil landet.
    Das kann von hier bis Rom fliegen und wieder zurück, solange es wieder auf deinem Grundstück landet.

    Gruß
    Drummermatze

  • Zitat

    Original von Drummermatze
    Das mit dem Grundstück bezieht sich darauf, wo das Teil landet.
    Das kann von hier bis Rom fliegen und wieder zurück, solange es wieder auf deinem Grundstück landet.

    Sorry, aber das ist Schwachsinn.
    Wenn überhaupt, gehört der Luftraum über deinem Grundstück dir (wobei ich mir da auch nicht sicher bin, bis in welche Höhe der Luftraum dir gehört, sicher nicht bis in die Stratosphäre - gleiches gilt übrigens auch in der Tiefe), wenn das Geschoß also nach Rom und wieder zurückfliegt, hat es das Grundstück verlassen, und du ein Problem.

    Das mit dem Schrebergarten würde ich lassen, da auf dem Gelände eben nicht sichergestellt ist, daß das Geschoss das befriedete Besitztum nicht verlassen kann (oder liegt die Hütte in einem Käfig?).

    Diese Regelung besagt mit anderen Worten, daß ein Geschoss das Grundstück nicht verlassen KANN, egal wo und wie und in welche Richtung man schießt.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zitat

    Sorry, aber das ist Schwachsinn.
    Wenn überhaupt, gehört der Luftraum über deinem Grundstück dir (wobei ich mir da auch nicht sicher bin, bis in welche Höhe der Luftraum dir gehört, sicher nicht bis in die Stratosphäre - gleiches gilt übrigens auch in der Tiefe), wenn das Geschoß also nach Rom und wieder zurückfliegt, hat es das Grundstück verlassen, und du ein Problem.

    haste da ne Quelle für?
    Und wenn, wie hoch geht der Luftraum über dir?

    bzw. die Höhe dürfte bei PM1 nicht wirklich bedeutsam sein. Denn Silvesterraketen, dürfen maximal 100m hoch steigen.


    Das mit dem nach Rom fliegen, war sowieso als Spaß gemeint.
    Und auch wenn das Teil beim Nachbarn landet, was solls.

    "Oh eine leere Papierrolle is auf meinem Grundstück gelandet, Jetzt zeig ich sie an wegen Verstoß gegen das Waffengesetz"

    Manchmal schon lächerlich diese Gesetze.

    Gruß
    Drummermatze

    2 Mal editiert, zuletzt von Drummermatze (8. März 2009 um 16:07)

  • Zitat

    Original von Drummermatze...
    haste da ne Quelle für?....

    Nicht gerade griffbereit, aber denk mal logisch: Bis wohin geht denn dann der Luftraum deines Nachbarn?
    Was die Höhe angeht, hab ich mal mit einem befreundeten Piloten darüber gesprochen, der meinte auch, daß ab einer bestimmten Höhe der Luftraum nicht mehr dem Grundstückseigner sondern dem Staat "gehört".
    Ich werd aber mal meinen Anwalt befragen.
    Was deine andere Argumentation angeht:
    Klar, wo kein Kläger, da kein Richter. Aber sicher sein kannst du nie (abgesehen davon, daß eine auf dem Nachbargrundstück gefundene Pyro-Hülse noch lange kein Beweis für einen Verstoß gg. das WaffG DEINERSEITS ist).

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Du hast eine neue SSW gekauft und willst damit Pyros testen? ??? ???
    Schieß doch erstmal normale PLatzpatronen,dann weißt du wenigstens ob deine Waffe funktioniert.
    Pyros kannst du dann an Sylvester verschießen, dafür sind die ja auch gedacht.

    Ich war traurig, weil ich keine Schuhe hatte, bis ich jemanden traf, der keine Füße hatte...

  • oder wenn Fussball ist, WM, EM oder Regionalspiele, dann ist das auch Wurscht!

    Nur heute am Welt Frauen Tag sollte es nicht Unbedinkt sein ! :laugh:

    Ansonsten könntest du nur mit der Einverständnis eines Bauerns, auf dessen Grundstücks die dinger Testen.

    In der Stadt ist dies allerdings etwas schlechter !
    Da bleibt bloß Silvster oder wenn Fussball ist !

    MFG
    Cannyblue

  • Zitat

    Original von Cannyblue
    oder wenn Fussball ist, WM, EM oder Regionalspiele, dann ist das auch Wurscht!
    ...
    Da bleibt bloß Silvster oder wenn Fussball ist !

    MFG
    Cannyblue

    Nein, dann bleibt NUR Sylvester. Was erlaubt ist, und was geduldet wird, sind halt nunmal zwei Paar Stiefel.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zitat

    Original von Cityboy
    Find das alles einw enig schwachsinnig...wie die meisten hier, zumal sowas Spaß machen soll, und nen Superböller/Kanonenschlag, sicherlich mehr wumms hat, als so nen Lichteffekt ausser Gaspistole...


    Nunja, wenn es DIR Spaß macht, muss es noch lange nicht Spaß für deine Nachbarn bedeuten..

    Du denkst wirklich, dass ein Superböller lauter als ne 9 mm P.A.K. ist?? Dann lass dich mal überraschen :laugh: :laugh:

    Nochwas:
    Mittagszeit, Nachtruhe hin oder her....

    Mittlerweile ist es doch so, dass Dir deine Nachbarn dank diversen Gesetzen Stress machen können, wenn Du "vermeidbaren Lärm" machst. Und da wird sicherlich das Schießen mit ner SSW auch drunterfallen, ausser zur Gefahrenabwehr.

    Also immer Vorsicht mit den Nachbarn...

  • Bo:
    Das mit "mehr wumms" war darauf bezogen, dass so nen Kanonenschlag bestimmt mehr Kraft hat, etwas zu zerstören/verletzen, als ne Knallpatrone.

    Zumal du ne Knallpatrone sicherlich nicht in 10 Meter Entfernung spürst, nen Kanonenschlag kannste ziemlich gut werfen...

    Ich habe keine Gaswaffe oder so, aber ich denke, dass ich mir, sobald ich ne eigene Wohnung habe, eine zulegen werden, inkl. KWS.

    Ich schau mich schon um, welche Waffe besonders geeignet sein soll (möchte 2 haben, eine für die SV und eine für Silvester halt).

    Aber leider findet man immer Berichte, wo dann die eigentlich hochgelobte Waffe als das schlechteste Teil dargestellt wird.

    Momentan tendiere ich zur Röhm rg 96 und der Vector CP1.
    Die 96er für die SV und die CP für Silvester.

  • Soweit ich das verstanden habe, muss das Feld umzeunt sein, damit niemand einfach so rausrennen kann.
    Sonst könnte ja irgendjemand (auch wenn es wohl eher unwahrscheinlich ist), mitten aufs Feld laufen und sich vor deinen Lauf stellen, bzw. davor springen oder sonst was.

    So habe ich das verstanden.

    Es muss klar abgegrenzt sein, und es muss die Erlaubnis des Eigentümers da sein bzw. die des Hausrechtbesitzers.