Scharfe Muni geschickt bekommen!

Es gibt 102 Antworten in diesem Thema, welches 10.990 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. März 2009 um 11:29) ist von Paramags.

  • Dann erklär mir bitte was.

    LG Andreas

    Ich gehe natürlich vom Normalfall aus. Vom Erwerb auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch habe ich ich erstmal nichts geschrieben.

    Ich bin vom vorliegenden Sachverhalt ausgegangen und vielleicht habe ich mich auch etwas mißverständlich ausgedrückt, das sehe ich gerade selbst.

    Um genauer zu sein. Wenn ein Sportschütze, der im Besitz einer Waffenbesitzkarte ist, und aufgrund der eingetragenen Munitionserwerbserlaubnis Munition erwirbt und diese transportiert muß er selbstverständlich die Munitionserwerbserlaubnis und Personalausweis mit sich führen.

    Ich wollte im letzten Post nur zum Ausdruck bringen, das es ein "Führen" von Munition im Sinne eines Transports im Waffenrecht nicht gibt. Munition kann der Inhaber einer Munitionserwerbserlaubnis immer, egal wie viel mit sich führen, wenn er sich wie eben genannt legitimieren kann.

    Das sind alles objektive Tatbestandsmerkmale. Aber im Fall von Gummiente sind eben die subjektiven Tatbestandsmerkmale, wie der erklärte Wille oder Vorsatz- oder Fahrlässigkeitsformen ebenso entscheiden.

    Er hat unverlangt und ohne sein Wissen Munition von einem Fremden zugesandt bekommen, der sich selbstverständlich des unerlaubten Überlassens an Unberechtigte schuldig macht.

    Ich bin gerade aufgrund der subjektiven Tatbestandsmerkmale der Meinung, er wollte sich die Munition nicht aneignen und zum anderen ist für den rechtlich relevanten unerlaubten Munitionserwerb eine Vorsatzform entscheidend, für die strafbare Relevanz des Erwerbs. Erworben hat er sie, aber in diesem Fall ist er straffrei, weil er weder die Munition wollte, noch sie behalten wollte, oder sie verwenden.

    Dies hat er durch den Transport zur Polizei auch willentlich bewiesen, obwohl er für den Transport der Munition keine Munitionserwerbserlaubnis noch Perso dabei hatte, ist er aber straffrei entschuldigt.

    Da zu einer Straftat drei Tatbestandsmerkmale erfüllte sein müssen, da wären:

    Tatbestandsmässikeit
    Rechtswidrigkeit
    und Schuld.

    Fällt eines dieser Merkmale weg, ist es keine Straftat.

    Er hat zwar tatbestandmässig gehandelt, aber nicht schuldhaft, schließlich kann er als Laie gar nicht sein schuldhaftes Handeln erkennen und war deshalb auch nicht in der Lage nach dieser Einsicht zu handeln.

    Wie bei einer Notwehrhandlung. Diese ist nur keine Straftat, weil die Rechtswidrigkeit entfällt.

    Ich hoffe, das ist deutlicher. Übrigens wäre es nett, wenn nicht nur ein unfreundliches "bitte nicht weiterschreiben", sondern vielleicht ein Dialog zustande käme. Von meiner Seite her ein Mißverständnis, habe mich aber auch etwas blöd ausgedrückt.

    Nichts für ungut

    LG Andreas

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    2 Mal editiert, zuletzt von Sparky (28. Februar 2009 um 02:13)

  • Zitat

    Original von Gummiente
    Ich finde einfach, es ist eine Frechheit, seine (wohl illegal besessene) Muni einfach jemand anderem unterzuschieben. Soll er sie doch selbst entsorgen.
    Vielleicht wäre ich auch nicht ganz so erregt gewesen, wenn der eigentliche Auktionsgegenstand nicht so versifft gewesen wäre...


    Lesenswert finde ich den letzten Satz in diesem Beitrag.

  • Du wolltest du dem Händler eins auswischsen :crazy2:
    Du sollst nicht das tun was du selbst nicht willst das andere an dir tuen, oder so :crazy2:

    Dass ihr Menschen, rief ich aus, um von einer Sache zu reden, gleich sprechen müsst:
    Wisst ihr mit Bestimmtheit die Uhrsachen zu entwickeln, warum sie geschehen musste?
    Hättet ihr das, ihr würdet nicht so eilfertig mit euren Urteilen sein.

    frei nach -Goethe-

  • Zitat

    Original von Sparky
    Dann erklär mir bitte was.

    LG Andreas

    Ich gehe natürlich vom Normalfall aus. Vom Erwerb auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch habe ich ich erstmal nichts geschrieben.


    Der Schießstand ist die einzige Ort, wo ein Unberechtigter Munition erwerben darf. Das aber auch nur, zum sofortigen Verbrauch. Er selber darf den Schießstand mit (Rest)Munition nicht verlassen. Also aufbrauchen oder Reste zurückgeben.

    Erwerb im Sinne des WaffG ist die tatsächliche Gewalt darüber erlangen und nach eigenem Willen darüber zu verfügen zu können. Daher ist der Erwerb vom Waffenrecht auch ein anderer als der Erwerb im kaufmännischen Sinne.

    Abschnitt 2:
    Waffenrechtliche Begriffe
    Im Sinne dieses Gesetzes
    1.
    erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,
    ...

    Wer erlaubnispflichtige Waffen oder Munition erwirbt, bedarf der Erlaubnis. Ausnahmen finden sich in § 12, die aber hier nicht zutreffen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (28. Februar 2009 um 02:00)

  • Hallo Floppy,

    ich habe gerade noch etwas während deines Beitrages geschrieben, als Edit im letzten Post. Vielleicht etwas genauer, als im ersten Beitrag.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Zitat

    Original von Lt. Columbo
    Du hast das Problem tatkräftig angegangen und es auf eine sehr deutsche Weise gelöst.


    Hach, das hast Du aber galant formuliert... ;)

    Zitat

    Original von Gummiente
    Frage: was könnte mich jetzt erwarten? Ein kurzes Statement von mir als Zeuge oder schlägt bald die Exekutive hier auf und krempelt mir die Bude um? :confused2:


    Das hättest Du vorher bedenken sollen. :new16:
    Jetzt wollen die Herren bestimmt wissen wie ein so gesetzestreuer Bürger denn so lebt. Räum schon mal die Hütte auf. :D

    Das wird alles nix gegen den Stress sein, den dein "Handelspartner" bekommen wird.
    Vielleicht schaut der auch noch bei dir vorbei...schenkt Dir ein paar ein :smash:..und fragt dann höflich, warum Du ihn nicht im Vorfeld auf seinen Irrtum hingewiesen hast. :crazy2:

    Selten dämlich... :new16:

  • Dumm gelaufen.

    Erstmal kann man sich grad bei .22 Schrot denken, dass das evtl. jemand für Platzpatronen hält und mitschickt - in die Mülltonne wäre OK gewesen, nach sowas kräht kein Hahn.

    Der grosse Fehler:

    Du bist mit der Muni zur Polizei gegangen - das war schon mal grundfalsch. Gar nicht erst anfassen und die Grünen rufen wäre richtig gewesen.

    So aber hast Du Dich für kurze Zeit in den illegalen Besitz erlaubnispflichtiger Munition gebracht - sprich: Strafbar gemacht.

    Standard ist ein Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchung- vor Gericht wird da nicht viel bei rauskommen, höchstens eine Geldstrafe, wenn überhaupt.

    Das ganze Drumherum ist wesentlich lästiger...... nach über 1400 Beiträgen hier solltest Du das aber eigentlich wissen.

    Du warst also mit der "versifften Waffe" nicht zufrieden und dachtest Dir.... "Na warte, dem A... würg ich eins rein"... - und deswegen bekomme ich grad Zweifel, ob die .22er auch von Deinem Verkäufer kommen.

    Übrigens gabs da einen netten Spruch:

    "Der grösste Lump im ganzen Land - das ist und bleibt der Denunziant"

    -Fallersleben-

    3 Mal editiert, zuletzt von Marechal (28. Februar 2009 um 04:15)

  • Wie Lt. Columbo schon schrieb, rechtlich war es richtig die Mun an die Polizei zu übergeben.
    Ob Du ärger bekommst weil Du die Mun selbst zur Polzei gebracht hast weis ich nicht.

    Wenn Du es gemacht hast um dem Verkäufer eins aus zu wischen war es, meiner Meinung nach, Moralisch falsch.

    Ich hätte die Mun eher zu Waffenhändler gebracht und vom Verkäufer die entsorgungsgebühren verlangt.

    Woher weist Du eigentlich das es Schrotmuni war ?

    @ Hazer für Dia´s gibt keinen unberechtigten, die zählen nicht als Mun sondern sind nur ein stückchen Blei.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (28. Februar 2009 um 08:00)

  • Das könnte ein EIGENTOR werden.

    Wenn der Verkäufer sagt:"Munition öh nee keine Ahnung woher er
    die hat ich hab damit nichts zu tun"
    Dann dürfte wohl jede Menge Ärger auf dich zukommen.

    Gruß casio

  • Oh mann, Sachen gibts.
    Ich hätte ihm als erstes na Mail geschrieben, wie die DInger in das Paket kommen, zumal die ja nichtmal in ne RG9 reinpassen, Irrtum also eigentlich ausgeschlossen, es sei denn er kennt sich mti der Materie so wenig aus, dass er Munition für Munition hält. Wenn er sich nicht gemeldet hätte hätt ich die Dinger entweder beim Höker abgeliefert oder in nem Eimer Wasser unschädlich gemacht und entsorgt. Aber auf der anderen Seite kann es nicht falsch sein das Zeug bei der Polente abzuliefern, der Verkäufer wird sagen, das Zeug sei nicht von ihm und es steht Aussage gegen Aussage, das VErfahren wiord vermutlich eingestellt, wenn allerdings jemand gesehen hat, wie du das Paket geöffnet hast, dann siehts schon wieder anders aus.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Hi,

    in diesem Fall finde ich ein zur Ordnungsmacht rennen auch etwas am Ziel vorbei!

    Man hätte den Plunder nehmen können und ihn zu einer Berechtigten Person bringen können. Z.B. einem Büma.
    Wenn man das Zeug nicht Transportieren will kann man den auch freundlich seine Sache erklären und er hoilt es dann ab. Sowas geht (zumindest bei uns hier) auch.

    Aber man hätte den Verkäufer auch mal zu Wort kommen lassen sollen.
    Wenn der ein noob war und z.B. den Nachlass seines Opa´s versteigert hat könnte es sein das er gar nicht wusste was er tut.

    Naja nun läuft aber dein Weg, halt uns auf dem laufenden was nun passiert.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Ich wär aufn Schießstand gefahren und hätte die Munition mit einer Leihwaffe verbraten *lol*. Treffen tut ein Anfänger mit .22 Schrot auf jeden Fall (und zwar alle Scheiben gleichzeitig, die Dinger streuen aus nem gezogenem Lauf wie Sau ;-))

    Tut mir furchtbar leid, daß ich das jetzt sagen muss, aber ich finde es absolut übertrieben sofort zur Polizei zu rennen.
    Die Polizei ist zwar nicht unser Feind, aber unser Freund ist sie auch nicht.

    Ich hätte zumindest erst mal nachgefragt warum denn die Munition in das Paket gekommen ist.

    Ich tippe nämlich auch eher auf Unwissenheit.
    .22 Schrot sieht nämlich tatsächlich aus wie eine Platzpatrone weil sie meist vorne zugefaltet ist.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Richtig, dem Verkäufer eins reinzuwürden halte ich nur für richtig, wenn er die Munition wissentlich mitgeschickt hat, jetzt ist es eh egal.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Hallo Leute

    Das einfache Entsorgen von scharfer Mun mittels Mülltonne oder sonstwo würde ich tunlichst unterlassen. Sowas gehört weder in den Hausmüll nochirgendwo in die Umwelt. Der weg zur Polizei (egal jetzt ob er die Mun mitgenommen hat oder nicht) ist der einzige, legale weg die dienger offiziell loszuwerden. Wen er nämlich keinen bekannten hat der diese Mun besitzen darf oder auch keinen BüMa in der nähe hat wo sowas abholen könnte, was soll er machen? Was wenn der Verkäufer das absichtlich gemacht hat und nach dem Versenden eine Anzeige bei seiner Polizei gemacht hat daß der User XYZ aus Egun illegale Mun besitzt?? Theoretisch ist alles möglich.

    Gummiente
    Ich hoff für dich daß alles gut ausgeht, mit Besuch der Polizei oder Staatsanwaltschaft wirst du rechenen müssen, mehr sollte aber da nicht passieren.

    Gruß
    Thomas

  • Ach ja richtig, der Übeltäter könnte mitten unter uns sein. Oder sogar einer von uns. :confused2:

    Ok, wer wars?
    Wer hat da versucht seine alten Patronen loszuwerden und sie absichtlich einem völlig Unbekannten geschickt, in der Hoffnung daß Dieser Stillschweigen bewahrt? :wogaga:
    Ich denke nicht daß der Verkäufer absichtlich gehandelt hat.
    Ausser eben er dachte das sind Platzpatronen.
    So dämlich kann keiner sein, Erlaubnispflichtige Munition einfach so einem Fremden zu schicken.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Na wer weiß was er noch alles zuhause rumliegen hat. ;) *lol*

    Also ich glaub daß erst mal gar nüscht an Konsequenzen für ihn selber nachkommt. Er wird vermutlich eine Zeugenaussagen machen müssen aber daß da unsre Freunde und Helfer gleich die Bude umkrempeln glaub ich nicht.

    Kann aber alles passieren.
    Wir alle kennen die Fälle hier aus dem Forum zur Genüge wo z.B wegen einer Spielzeugpuffe eine Hausdurchsuchung gemacht wurde.
    Es muss nur der richtige Staatsanwalt den richtigen Richter kennen der ihm sowas unterschreibt und..........


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Na wer weiß was er noch alles zuhause rumliegen hat. ;) *lol*
    Gruß K.


    Eben, genau deswegen wird der Absender Besuch bekommen und das sicherlich schon bald.

    Zitat

    Original von Kentucky
    Wir alle kennen die Fälle hier aus dem Forum zur Genüge wo z.B wegen einer Spielzeugpuffe eine Hausdurchsuchung gemacht wurde.
    Es muss nur der richtige Staatsanwalt den richtigen Richter kennen der ihm sowas unterschreibt und..........
    Gruß K.


    So in der Art denke - oder besser befürchte ich den Fortgang für unsere Gummiente. Sobald jemand illegale Waffen oder Munition ruft, leuchten bei unserer Staatsmacht die roten Lampen.
    Daher das Beste hoffen.

  • Zitat

    Original von casio
    Gummiente hat sich schon lange nicht mehr gemeldet.
    Die GRÜNEN-MÄNNCHEN werden ihn doch wohl noch nicht abgeholt
    haben? *lol*:knast::laugh:


    Mach darüber mal keine Scherze.