Import von Druckluftpistole aus GB

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 1.170 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Februar 2009 um 19:42) ist von Pellet.

  • bitte um Entschuldigung das ich für meine Frage ein neues Thema erstellen muss,aber ich habe sonst hier nichts darüber gefunden!
    Ich sammle Druckluftpistolen, eher älteren Datums und habe jetzt eine seltene
    Pistole aus dem Jahr 1930 angeboten bekommen.Da diese ja natürlich kein :F: hat und auch unter den 7,5 Joule liegt dürfte es doch bei einem Import aus Grossbritannien keine Probleme geben sich diese nach Deutschland schicken zu lassen,wird dann eventuell eine Zollabgabe notwendig? Der Wert dieser LUPI liegt bei 500€.
    Für konstruktive Antworten möchte ich mich schon jetzt recht herzlich bedanken!
    MfG. Diopter

  • Das Problem ist der Versandt. Die meisten Anbieter transportieren keine Waffen.
    Rechtlich dürfte es keinen Ärger geben, das die Luftpistole vor 1970 gebaut wurde.

    collector

  • Vorsicht Vorsicht :evil: :evil: :evil:!

    Auch wenn die Waffe unter 7,5 Joule liegt, jedoch kein :F: aufweist, dürfte es kritisch mit der Einführung nach Deutschland sein. Wenn der Zoll das gute Stück in die Hände bekommt, woher soll er wissen, dass die Energie unter 7,5 Joule liegt? Auf die Bauzeit vor 1970 wirst Du Dich kaum berufen können, da solche Waffen (ohne :F:) und ohne WBK nur im Altbesitz gehalten werden dürfen.

    Du brauchst auf jeden Fall eine Verbringungserlaubnis aus einem anderen EU-Staat, die Du bei Deinem für Waffen zuständigen Ordnungsamt beantragen musst. Wenn die Waffe kein :F: hat kann es sein, dass mit der Einführung noch eine Überprüfung erforderlich ist.

    Gruß Anza

  • Zitat

    Original von anza
    Vorsicht Vorsicht :evil: :evil: :evil:!
    ...
    Auf die Bauzeit vor 1970 wirst Du Dich kaum berufen können, da solche Waffen (ohne :F:) und ohne WBK nur im Altbesitz gehalten werden dürfen.
    ...

    :direx: Unsinn

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Ist echt Unsinn anza.
    Lies dir mal das WaffG durch > WaffG
    Besonders Anlage 2
    Unterabschnitt 2
    Punkt 1 ( Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz )
    und
    Punkt 7 ( Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetze )


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Pupsnase
    ViperM

    :huldige: :huldige: :huldige: ihr habt recht, für ein solches Modell ist keine Erlaubnis erforderlich. Woher will der Zoll allerdings wissen, dass die zu verbringende Waffe, da sie ja kein :F: trägt, vor 1970 gebaut wurde. Selbst wenn ein Herstellungsdatum eingraviert ist, reicht das als Nachweis?

    Nichts für Ungut, aber die Amtsträger lassen ab und an auch den Amtsschimmel mal wiehern .... :confused2:

    Gruß Anza

  • Da bei Lieferungen aus der EU kein Einfuhr-Zoll fällig wird ist die Wahrscheinlichkeit recht gering, dass der Zoll das Paket auf macht.
    Wenn der Zoll doch reingucken sollte, wird der Beamte kaum so tief in der Materie stecken, dass er das Baujahr einschätzen könnte. Dann hat der Importeur die Beweislast. (wer sich auf eine Ausnahmeregelung beruft, muss den Sachverhalt auch nachweisen) Wenn die Luftpistole irgendwo in der Literatur auftaucht, lässt sich das Baujahr allerdings recht leicht nachweisen.
    Allerdings hat der Käufer dann die Lauferei und den Ärger.

    Gruß
    Gerald
    (no risk no fun)

    collector

    Einmal editiert, zuletzt von collector (17. Februar 2009 um 17:45)

  • ich möchte mich bis hier erst einmal für die meisten sinnvollen Tipps bedanken!
    Die sinnfreien habe ich garnicht gelesen :confused2:
    Da ich an Hand mir vorliegender Originalkataloge eine typisierte Herstellerzeit nachweisen kann, meine ich zu glauben keine Probleme zu bekommen.
    Der Versandpreis ist allerdings sehr heftig. Ich nehme mal an, daß dies an dem previlegiertem Versandunternehmen liegt. Wenn alles in Sack und Tüten ist, gebe ich noch ein kleines Statement ab!
    MfG.

  • Dem Verkäufer einen Auszug aus dem WG mit der Ausnahmeregelung
    und ein Katalogauszug zB Beeman mit der besagten Pistole mailen.
    Dieses ausgedruckt mit zupacken. Wenn der Zoll öffnet, was sehr oft
    geschieht (die röntgen ziemlich viel), so haben sie schonmal eine
    gewisse Hilfe bei der Überprüfung.

    Gruß Klaus