bitte um Entschuldigung das ich für meine Frage ein neues Thema erstellen muss,aber ich habe sonst hier nichts darüber gefunden!
Ich sammle Druckluftpistolen, eher älteren Datums und habe jetzt eine seltene
Pistole aus dem Jahr 1930 angeboten bekommen.Da diese ja natürlich kein hat und auch unter den 7,5 Joule liegt dürfte es doch bei einem Import aus Grossbritannien keine Probleme geben sich diese nach Deutschland schicken zu lassen,wird dann eventuell eine Zollabgabe notwendig? Der Wert dieser LUPI liegt bei 500€.
Für konstruktive Antworten möchte ich mich schon jetzt recht herzlich bedanken!
MfG. Diopter
Import von Druckluftpistole aus GB
Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 1.211 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Rein vom WaffG ist es kein Problem.
Zoll dürfte auch nicht zum Tragen kommen, GB ist ja EU-Mitglied.
Stefan
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Das Problem ist der Versandt. Die meisten Anbieter transportieren keine Waffen.
Rechtlich dürfte es keinen Ärger geben, das die Luftpistole vor 1970 gebaut wurde. -
Hast du mal ein Bild von dem Schätzchen (bzw. der alten Dame ;-))
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Lesenswert: http://www.muzzle.de/Recht/Eigenimport/eigenimport.html
Empfehlenswert ist eine gründliche Vorabstimmung mit den beteiligten Behörden. Spart Nerven, Zeit und Geld.
Berichte bitte, wie es gelaufen ist.
Andreas
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gilmore:
Hier geht ews um die Lieferung einer hier in D bereits völlig legalen Lupi, die
keinerlei Überprüfung und Stempelung durch deutsche Behörden erfordert!Stefan
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Vorsicht Vorsicht !
Auch wenn die Waffe unter 7,5 Joule liegt, jedoch kein aufweist, dürfte es kritisch mit der Einführung nach Deutschland sein. Wenn der Zoll das gute Stück in die Hände bekommt, woher soll er wissen, dass die Energie unter 7,5 Joule liegt? Auf die Bauzeit vor 1970 wirst Du Dich kaum berufen können, da solche Waffen (ohne ) und ohne WBK nur im Altbesitz gehalten werden dürfen.
Du brauchst auf jeden Fall eine Verbringungserlaubnis aus einem anderen EU-Staat, die Du bei Deinem für Waffen zuständigen Ordnungsamt beantragen musst. Wenn die Waffe kein hat kann es sein, dass mit der Einführung noch eine Überprüfung erforderlich ist.
Gruß Anza
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Zitat
Original von anza
Vorsicht Vorsicht !
...
Auf die Bauzeit vor 1970 wirst Du Dich kaum berufen können, da solche Waffen (ohne ) und ohne WBK nur im Altbesitz gehalten werden dürfen.
...Unsinn
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Ist echt Unsinn anza.
Lies dir mal das WaffG durch > WaffG
Besonders Anlage 2
Unterabschnitt 2
Punkt 1 ( Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz )
und
Punkt 7 ( Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetze )Joachim
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kann mir mal einer sagen, warum solche unsinnigen bzw falschen hinweise zum echt nicht einfach vom moderator gelöscht werden?
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ihr habt recht, für ein solches Modell ist keine Erlaubnis erforderlich. Woher will der Zoll allerdings wissen, dass die zu verbringende Waffe, da sie ja kein trägt, vor 1970 gebaut wurde. Selbst wenn ein Herstellungsdatum eingraviert ist, reicht das als Nachweis?
Nichts für Ungut, aber die Amtsträger lassen ab und an auch den Amtsschimmel mal wiehern ....
Gruß Anza
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Die vom Zoll müßtenj ihm beweisen das diese Pistole nach 1970 gebaut wurde, und das dürfte schwierig werden!
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Da bei Lieferungen aus der EU kein Einfuhr-Zoll fällig wird ist die Wahrscheinlichkeit recht gering, dass der Zoll das Paket auf macht.
Wenn der Zoll doch reingucken sollte, wird der Beamte kaum so tief in der Materie stecken, dass er das Baujahr einschätzen könnte. Dann hat der Importeur die Beweislast. (wer sich auf eine Ausnahmeregelung beruft, muss den Sachverhalt auch nachweisen) Wenn die Luftpistole irgendwo in der Literatur auftaucht, lässt sich das Baujahr allerdings recht leicht nachweisen.
Allerdings hat der Käufer dann die Lauferei und den Ärger.Gruß
Gerald
(no risk no fun) -
ich möchte mich bis hier erst einmal für die meisten sinnvollen Tipps bedanken!
Die sinnfreien habe ich garnicht gelesen
Da ich an Hand mir vorliegender Originalkataloge eine typisierte Herstellerzeit nachweisen kann, meine ich zu glauben keine Probleme zu bekommen.
Der Versandpreis ist allerdings sehr heftig. Ich nehme mal an, daß dies an dem previlegiertem Versandunternehmen liegt. Wenn alles in Sack und Tüten ist, gebe ich noch ein kleines Statement ab!
MfG. -
Wir wollen Bilder sehen!
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Dem Verkäufer einen Auszug aus dem WG mit der Ausnahmeregelung
und ein Katalogauszug zB Beeman mit der besagten Pistole mailen.
Dieses ausgedruckt mit zupacken. Wenn der Zoll öffnet, was sehr oft
geschieht (die röntgen ziemlich viel), so haben sie schonmal eine
gewisse Hilfe bei der Überprüfung.Gruß Klaus