Ausnahmegenehmigung für Teleskopschlagstöcke

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 6.479 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Juli 2009 um 13:26) ist von [RUS] Guard.

  • weil ein spray imgeschlossenen raum eines taxis evt. etwas ungünstig ist... d as setzt nicht nur den angreifer außer gefecht.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Ok, dann spinnen wirs weiter. Da bliebe noch der E-Schocker.
    Und der Schaum oder Flüssigstrahl bei Sprays wurde ja schon angesprochen.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Wollte nur kurz das Thema Pfefferspray in der Darreichungsform Schaum bzw. Gel aufgreifen:

    Sowohl Pfefferschaum als auch Gel binden den Wirkstoff in der Trägersubstanz, so dass grundsätzlich keine Gasphase entsteht, weshalb man Schaum oder Gel sehr wohl, im Gegensatz zum normalen Spray, bei dem eine kurzzeitige Gasphase entsteht (allerdings immernoch merklich weniger, als bei CS-Gas), in geschlossenen Räumen einsetzen kann.

    Ich selbst hatte übrigens einmal selbst die Notwendigkeit gehabt, Pfefferspray (konventionell mit Flüssigstrahl) in einem geschlossenen und engen Hausflur gegen einen agressiven Vierbeiner einsetzen zu müssen. Ich habe zwar den Geruch von der Trägersubstanz des Sprays wahrgenommen, aber selbst von der Wirkung des Sprays nichts bemerkt.

    Der Vierbeiner hingegen war recht schnell weg und sein Frauchen hatte Tränen in den Augen und hustete munter vor sich hin, als sie ihren Vierbeiner mit Taschentüchern trocknen wollte.

    Da Pfefferspray also ohnehin kaum eine Gasphase hat, werden die Bedenken einer Anwendung des Sprays in geschlossenen Räumen häufig zu ernst genommen. So lange man nicht die gesamte Kartusche entleert, ist höchstens mit geringen Beeinträchtigungen zu rechnen, wenn man nicht vom Spray unmittelbar getroffen wird.

    Bei CS-Gas hingegen wäre es zutreffend, dass der gesamte Raum hinterher für einige Zeit unnutzbar ist.

    Somit ist das einzige Unwitzige hinterher das Reinigen des Fahrzeuges, falls man einmal daneben sprüht (gerade aus den Sitzpolstern bekommt man Pfefferspray nicht wirklich gut raus). Ansonsten ist allerdings auch hier eine Beeinträchtigung allenfalls geringfügig gegeben, falls man nicht selbst der Getroffene ist.

    Mir hat sich mal eine Pfefferspraydose im Wege eines "Accidential Discharge" innert meines Firmenwagens verabschiedet. Der Fahrzeugreiniger hatte hinterher Spaß (er war ja auch direkt am Wirkstoff dran, als er das Polster des Fahrersitzes reinigen wollte). Ich hingegen habe die Fenster aufgerissen und bis auf ein bissl dumpfen Kratzreiz im Hals war nichts.

    Auch ein Beispiel dafür, dass das Risiko der gezielten Verwendung von Pfefferspray in geschlossenen Räumen zu hoch bewertet wird.

    Zum Thema E-Schocker:

    1.
    Man muss direkt an den Angreifer ran. Wenn der hinter einem sitzt, wird einem dies nicht ohne Weiteres gelingen.

    2.
    Trägt der Angreifer eine dicke (Winter-)Lederjacke oder setzt man die Elektroden nicht richtig auf (innert eines Fahrzeuges evtl. durch die Sitzposition und den ungünstigen Angriffswinkel bedingt) kann man die (volle) Wirkung des E-Schockers mitunter nicht ausspielen.

    Auch ein Stock ist deshalb übrigens zur Verwendung innerhalb eines Fahrzeuges nicht wirklich geeignet:

    1.
    Nicht genügend Platz zum Ausholen mit dem Stock (auch nicht für kurze schnelle Schockschläge und schon gar nicht zum Ausfahren des Stocks).

    2.
    Der Winkel bei einem hinten sitzenden Angreifer zur Verteidigung mittels Stock ist besch....ssen.

    Meiner Meinung nach gibt es zur Verteidung innerhalb eines Fahrzeuges kein Patentrezept (es ist die schlechteste Position in der man einem Angriff ausgesetzt sein kann), so dass im Falle des Falles zählen muss, das Fahrzeug schnellstmöglich zu verlassen um sich entweder dem Angriff zu entziehen oder den Angreifer seinerseits aus der schlechteren Position heraus aus dem Fahrzeug zu befördern.

    Daneben gebe es Fahrmanöver, die einem Angreifer ebenfalls nicht gut bekommen, mit Hilfe derer man sich aber auch eine Schrecksekunde beim Angreifer verschaffen kann, um diese zur Flucht oder zum Gegenschlag (von außerhalb des Fahrzeuges) zu nutzen, die aber ein entsprechendes Sicherheitsfahrtraining und entsprechende Übung voraussetzen... Mehr schreibe ich dazu allerdings nicht, nicht dass noch jemand hier auf die Idee kommt, das einmal mit dem "gehassten" Freund im öffentlichen Straßenland auszuprobieren.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

    Einmal editiert, zuletzt von Jermaine25Bln (13. Februar 2009 um 12:11)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Schon mal die möglichen Sanktionen abwiegeln?
    Ordnungswidrigkeit bis 10.000 €
    .


    Hallo, hier mal eine kleine Auffrischung des Themas, da ich eine Frage dazu habe. Hier und auch in anderen Foren scheint sich die Meinung etabliert zu haben, daß ein Verstoß gegen dieses "Führen"-Verbot von TSS eine Ordnungswidrigkeit ist. Ich bin bisher auch davon ausgegangen.

    Soeben habe ich aber folgende Nachricht gelesen:

    http://www.suedkurier.de/region/bodense…t372474,3669060

    Auszug:

    Zitat

    Gegen den Meckenbeurener wird ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

    "Strafverfahren"? Ist das schlecht von der Presse recherchiert und müßte "Bußgeldverfahren" heißen oder was passiert da?



  • APRIL !!!!

    APRIL !!!!!!


    :lol::laugh:

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Zitat

    Original von Leuchtfeuer
    ....

    Auszug:

    "Strafverfahren"? Ist das schlecht von der Presse recherchiert und müßte "Bußgeldverfahren" heißen oder was passiert da?

    Das ist schon rechtens!

    Ein Teleskopschlagstock ist als Waffe eingestuft und ein Verstoß gegen das Führverbot ist ein Verstoß gegen das WaffG. - also Straftat!

  • Kommt drauf an. Kommt § 42 zum tragen ( Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen) ist es eine Straftat ( Bis zu 3 Jahren Gefägnis ). Kommt § 42a zum tragen ( Führen von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen ) ist es nur eine Ordungswidrigkeit ( bis 10.000 € Bußgeld ).


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • In allen Texten zu Ausnahmen zu irgendwelchen Führungsverboten wird immer von "Brauchtumspflege" gesprochen.
    Wie alt muß den so ein Brauch sein, weil irgendwann wurde ja jeder Brauch zum erstenmall ausgeführt.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Das ist schon rechtens!

    Ein Teleskopschlagstock ist als Waffe eingestuft und ein Verstoß gegen das Führverbot ist ein Verstoß gegen das WaffG. - also Straftat!

    Ein Verstoß gegen das WaffG ist aber nicht immer eine Straftat.
    § 53 I Nr. 21a iVm § 42 I WaffG normiert ganz klar, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn man einen Schlagstock führt. Erst wenn man diesen bei öffentlichen Vergnügungen führt, gilt der § 52 III Nr. 3 (Straftat).

    Zur Übersicht:
    § 52 regelt die Straftaten
    § 53 regelt die Ordnungswidrigkeiten.

  • Zitat

    Original von White
    Zur Übersicht:
    § 52 regelt die Straftaten
    § 53 regelt die Ordnungswidrigkeiten.

    Danke White!!

    Zitat

    Original von LEP FAN
    In allen Texten zu Ausnahmen zu irgendwelchen Führungsverboten wird immer von "Brauchtumspflege" gesprochen.
    Wie alt muß den so ein Brauch sein, weil irgendwann wurde ja jeder Brauch zum erstenmall ausgeführt.

    Nun ja, ich glaube kaum, dass man das Tragen eines TSS vor irgendeinem Richter mit einem neuartigen Brauch begründen kann. Meiner Meinung nach gehts hier nur dem unschuldigen Menschen der sich schützen will an den Kragen geht, weil Kriminelle die die Waffe offensiv nutzen wollen interessiert es eh nicht. In der Stadt wo ich lebe ist es nach wie vor "Brauch", dass die Mitmenschen mit Migrationshintergrund Messer mit sich rumtragen. Also wird es mein Brauch sein Ordnungswidrigkeiten zu riskieren, weil ich habe lieber 10000 EUR Schulden die ich eh nie bezahlen könnte als in einer dunklen Ecke zu verbluten.

  • Zitat

    Original von Derringer
    Ich kann auch in Wikipedia einstellen, dass das Wasser den Berg hochläuft, nur stimmen muß es deshalb lange nicht....

    Das ist falsch. Du kannst den Artikel editiren, allerdings wird jede Veränderung überprüft und wenn dies Mist ist, dann wird das auch ganz schnell wieder verschwinden.

    Hinter Wikipedia sitzen 1000de von Professoren die das Überprüfen.

    Auch wenn das viele nicht glauben (besonders Lehrer in der Schule), aber Wikipedia ist mit Abstand die beste Enzyklopedie, da die Seite immer auf den Aktuellen Stand ist (z.B. Einwohnerzahlen in Städten).

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

    2 Mal editiert, zuletzt von [RUS] Guard (9. Juli 2009 um 13:27)