Brauche Kaufberatung!

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 2.896 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Januar 2009 um 09:53) ist von kreuzbogen.

  • Hey,

    ich überlege nun schon seit längerem ob ich mir eine Armbrust zulege, aber da ich natürlich keinen Fehlkauf tätigen will, hätte ich gern ein bisschen Beratung von Profis wie euch.

    Ich bin ein Jugendlicher, mit leicht schwächlichem Körperbau, aber sehr viel Interesse am Armbrustsport.

    Ich hab mir nun schon einige Topics hier durchgelesen, und denke, dass die Black Knight im Armbruststarterset von BSW was für mich wäre:

    150 lbs
    gute Bewertungen von euch.
    guter Preis
    im set is halt alles drin was man noch so brauch...

    dann dacht ich noch daran mir ne spannhilfe zu holeen, aber da doch etwas teuer ist, könnte man die nicht vielleicht auch selber baun...?

    das wars erstmal, danke für alle antrworten

    peace, 4lph4

  • Zitat

    Original von 4lph4
    ...
    Ich bin ein Jugendlicher, mit leicht schwächlichem Körperbau, aber sehr viel Interesse am Armbrustsport....


    Schon mal schlecht da Armbrüste erst ab 18 Jahren erlaubt sind.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • hi sag kannst du 75kg heben ?
    wenn nicht wird für dich eine 150lbs armbrust nicht infrage kommen ausser du willst es als training ansehen ich würde erstmal mit einer kleinen armbrust oder vielleicht nur mit einer armbrust pistole anfangen so 70-80lbs damit selber erstmal einschätzen kannst welche armbrust du auch spannen kannst.
    denn wenn du auf dem schießstand stehst willst du ja nicht nur zwei oder dreimal schießen
    und wenn du sie nach dem 10ten mal nicht mehr gespannt bekommst ist diese zustark für dich.

    also mein rat erstmal mit einer kleinen armbrust anfangen

    wollte auch mal damit anfangen und begann denn mit einer 60lbs pisolen armbrust und selbst die ist nach 20 spannen kaum noch stillzuhalten.

    mfg micha

  • Nö, darfst Du erst mit 18 oder in einem Verein unter der Aufsicht von Speziell ausgebildeten Leuten.

    Joachim

    Edit: Außerhalb eines zugelassenen Schießstand darf man eh nur unter 7,5 Joule schießen, eine Ab hat bedeutend mehr.
    Auch wenn einige der Meinung sind eine AB schießt gar nicht, wäre das für einen Minderjährigen doch ein recht großes Risiko erwischt zu werden und dann ist dein Papa mit dran.

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (12. Januar 2009 um 18:00)

  • Zitat

    Original von 4lph4
    okay dann werd ich wohl noch etwas warten müssen.

    Das bin ich optimistischer. Es gibt in Deutschland sogar einen etwa 10-jährigen Schützen, der offiziell für seinen Verein auf Armbrust-Turnieren in Deutschland schießt und bei der EM 2008 in Österreich sogar den dritten Platz belegt hat.

    Wenn Du in einem Verein schießen willst, dann solltest Du Dich zusammen mit Deinem Vater und dem Verein beraten, wie dieser Verein das interpretiert und handhabt.

    Wie mir ein Vertreter des DSB kürzlich bestätigt hat, spielen die für Schußwaffen festgelegten 7,5 Joule Geschoßenergie für gleichgestellte Gegenstände wie Armbrüste keine Rolle. Armbrüste werden ja auch nicht mit einem F-Zeichen gekennzeichnet, d. h., es gibt keine Unterscheidung von freien und erlaubnispflichtigen Armbrüsten, und somit besteht übrigens auch keine explizite Schießstättenpflicht.


    viel Erfolg

    Andreas

  • Zitat

    Originally posted by 4lph4

    dann dacht ich noch daran mir ne spannhilfe zu holeen, aber da doch etwas teuer ist, könnte man die nicht vielleicht auch selber baun...?

    peace, 4lph4

    Die einfachste und billigste Spannhilfe ist ein Stück Rolladengurt, erhältlich in jedem Baumarkt. Eine Länge von 1,50 Meter reicht locker. Preis: unter 5 Euro :crazy2:

  • Zitat

    Original von Treibspiegel
    Die einfachste und billigste Spannhilfe ist ein Stück Rolladengurt, erhältlich in jedem Baumarkt. Eine Länge von 1,50 Meter reicht locker. Preis: unter 5 Euro :crazy2:

    Bewundernswert, wie umfassend und detailverliebt du dich hier ausdrückst, da
    bleiben ja eigentlich keine Fragen mehr offen...

    außer: "Rolladengurt?", "Was meinst du damit?", "Wie soll es funktionieren?"
    und anderen eher vollkommen nebensächlichen Details...

    Gruß entfällt

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Zitat

    Original von kreuzbogen
    ....
    Wie mir ein Vertreter des DSB kürzlich bestätigt hat, spielen die für Schußwaffen festgelegten 7,5 Joule Geschoßenergie für gleichgestellte Gegenstände wie Armbrüste keine Rolle. Armbrüste werden ja auch nicht mit einem F-Zeichen gekennzeichnet, d. h., es gibt keine Unterscheidung von freien und erlaubnispflichtigen Armbrüsten, und somit besteht übrigens auch keine explizite Schießstättenpflicht.....

    Es gibt keine erlaubnispflichtigen Armbrüste.Vorderlader und SSW werden ja auch nicht mit einem :F: gekennzeichnet. Gut im Merkblatt der Polizei steht auch drin das Armbrüste überall geschoßen werden dürfen aber das sind alles Interpretationen des WaffG und keine durch Urteile gesicherten Tatsachen.
    Tortzdem bleibt es ein Risko wenn er eine Waffe Illegal Besitz und dann auch noch im Garten damit schießt. Im Verein ist das natürlich eine andere Sachen, dort darf er ja auch aufgrund der Gesetze eine Waffe nutzen.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Bitte nicht die Diskussion wieder...
    Das wird nie ein Ende finden. Ich interpretiere die Gesetzteslage aber auch wie Pupsnase.
    Eine AB ist keine Schusswaffe, also ist sie auch nicht schießstandpflichtig, kann also unter den gleichen Bedingungen wie ein Bogen benutzt werden (wie keine Gefährdung usw.), sobald der Schütze 18 ist.

  • Zitat

    Original von Parity
    Bitte nicht die Diskussion wieder...
    Das wird nie ein Ende finden. Ich interpretiere die Gesetzteslage aber auch wie Pupsnase.
    Eine AB ist keine Schusswaffe, also ist sie auch nicht schießstandpflichtig, kann also unter den gleichen Bedingungen wie ein Bogen benutzt werden (wie keine Gefährdung usw.), sobald der Schütze 18 ist.

    Du Interpretierst meinen Post falsch.
    Ich bin der Meinung das eine AB nicht überall geschoßen werden darf. Aber das ist hier nur am Rande wichtig. Der Punkt hier ist das 4lph4 noch nicht 18 ist und somit keinen Umgang mit Waffen ausserhalb eines Vereins haben darf. Dadurch ist für ihn das Risiko erheblich größer im Falle einer Kontrolle Ärger zu bekommen.
    Und dieser Punkt ist nach dem WaffG unbestreitbar.
    Ich finde es auch nicht besonders Sinnvoll, auch für den Ruf von unserem Form, ihm dann trotzdem Tips zu geben.
    Deshalb meine Aussage das für 4lph4 im Verein soetwas möglich ist aber zuhause nicht.
    Und klar ist auch: Wenn der Vater von 4lph4 ihm eine AB kauft macht er sich ebenfalls Strafbar.


    Joachim
    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Oh richtig, da hab ich was durcheinander gebracht.... sorry.
    Aber da haben wir es wieder. Zu dem Thema gibts eben zwei Meinungen/Interpretationen. Kreuzbogen war es den ich eigentlich meinte mit seiner Meinung.

  • Zitat

    Original von Parity
    Ich interpretiere die Gesetzteslage aber auch wie Pupsnase.
    Eine AB ist keine Schusswaffe, also ist sie auch nicht schießstandpflichtig, kann also unter den gleichen Bedingungen wie ein Bogen benutzt werden (wie keine Gefährdung usw.), sobald der Schütze 18 ist.

    Eure Kommentare sind leider widersprüchlich und für Einsteiger verwirrend oder irreführend.

    Joachim hat in Beitrag 4 eine Schießstandpflicht vermutet, und Du nimmst nicht das Gleiche, sondern das Gegenteil an (Widerspruch). In Beitrag 10 wird dann richtiggestellt, daß es keine erlaubnispflichtigen Armbrüste gibt (was wiederum die zuvor vermutete Schießstandpflicht widerlegt).

    Meines Erachtens ist es nicht hilfreich, das WaffG immer wieder selbst zu interpretieren (und das abweichend vom BMI, LKAs und der GdP), da es es in bezug auf die Armbrust seit 2003 keine Änderungen gegeben hat, und selbst Fachleute sich nur in dem Punkt einig sind, daß es zur Benutzung der Armbrust im WaffG keine expliziten Bestimmungen gibt.

    Dennis hat zu dem Thema dankenswerterweise einen Thread angelegt. Vielleicht können wir die Informationen dort bündeln, sobald es Änderungen oder Neuerungen zu dem Thema gibt.


    viele Grüße

    Andreas

    Edit: Der Beitrag und Eure Antworten wurden zeitgleich erstellt.

    Einmal editiert, zuletzt von kreuzbogen (13. Januar 2009 um 13:30)

  • Zitat

    daß es keine erlaubnispflichtigen Armbrüste gibt (was wiederum die zuvor vermutete Schießstandpflicht widerlegt).

    Auch wenn es dich noch so nervt:
    Erlaubnispflicht hat nichts mit Schießstandpflicht zu tun. Ein vor 1970 gebautes Lg mit über 7,5 Joule ist ebenfalls nicht erlaubnispflichtigt und darf trotzdem nicht zu hause geschoßen werden.
    Und Du bist auf diesem Punkt angesprungen, warum sollst Du in diesem Thread deine Meinung äussern, andere, die deine Meinung nicht teilen, aber nicht ?
    Ausserdem war das nur ein kleiner Punkt in meinem Posting, viel wichtiger ist die Tatsache das er noch nicht Volljährig ist.

    Das scheint dir aber irgendwie völlig egal zu sein.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Erlaubnispflicht hat nichts mit Schießstandpflicht zu tun. Ein vor 1970 gebautes Lg mit über 7,5 Joule ist ebenfalls nicht erlaubnispflichtigt und darf trotzdem nicht zu hause geschoßen werden.
    Und Du bist auf diesem Punkt angesprungen, warum sollst Du in diesem Thread deine Meinung äussern, andere, die deine Meinung nicht teilen, aber nicht ?
    Ausserdem war das nur ein kleiner Punkt in meinem Posting, viel wichtiger ist die Tatsache das er noch nicht Volljährig ist.
    Das scheint dir aber irgendwie völlig egal zu sein.

    Hallo Joachim,


    sorry, auch das ist wieder mißverständlich: Dein Beispiel ist nur in bezug auf Erwerb und Besitz erlaubnisfrei, nicht aber in bezug auf das hier diskutierte Schießen.

    Du mißdeutest meine Anregung. Es geht nicht darum, welche Meinung bequem ist, sondern daß deutlich kenntlich gemacht wird, wenn eine Meinung geäußerst, oder eine Antwort zur Rechtslage gegeben wird.

    Im Hinblick auf das Alter habe ich empfohlen, daß Vater und Junior die Frage im Kontext eines Vereines klären, was zeigt daß ich eine konstruktive Antwort auf das Anliegen habe und es mir durchaus nicht völlig egal ist. ;)


    viele Grüße

    Andreas

  • Ok, Andreas mit dem Verein hast Du recht.
    Aber es gibt im WaffG keine explizite Regelung für bestimmte Waffe sondern nur die 7,5 Joule Regelung.
    Eine aus Orginalwaffen umgebaute LEP ist z.B. erlaubnispflichtig und darf trotzdem (weil sie unter 7,5 Joule hat) zu hause geschossen werden.
    Bei einer 4 mm Waffe ist es genauso auch diese sind nicht Erlaubnisfrei und dürfen, wenn sie unter 7,5 Joule habe zu Hause genutzt werden.
    Ein K98 Karabiner (EWB Pflichtig) dürfte, wenn man nur eine Hülse mit Zündhütchen und 8 mm BB für Softair bestückt auch zu Hause geschoßen werden. Man glaub es nicht aber dabei werden ca. 4 Joule erreicht, mehr aber auch nicht.

    Also, der Begriff Erlaubnispflichtig bezieht sich nicht auf das schießen sondern nur auf dem Umgang/Besitz/Erwerb.

    Du sagst selbst es müßte erkennbar sein ob:

    Zitat

    eine Meinung geäußerst, oder eine Antwort zur Rechtslage gegeben wird.

    Nun zu dem Thema AB schiessen gibt es nur Meinungen und keine völlig geklärte Rechtslage.
    Um so wichtiger ist es doch, gerade wenn sich ein User auf unsicheren Grund begibt, hier auf zu klären und die verschiedenen Meinungen auf zu zeigen.
    Ob er dann dieses risko eingehet oder lieber auf Nummer sicher geht ist dann seine Sache. Aber es könnte ja mal jemand beim BKA drum bitten diese Rechstunsicherheit zu beseitigen.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • MEINE Meinung zum Thema :
    Ist das schießen mit der Armbrust nicht AUSDRÜCKLICH zB. zu Hause im Garten verboten , so darf auch geschossen werden !
    Es ist eben alles erlaubt , was nicht ausdrücklich verboten ist !

    ( darüber kann sich auch kein Polizist hinwegsetzen , der vielleicht kontrollieren will - wenns nicht gesetzlich verboten ist , so ist es eben nicht verboten )

    - nur habe ich eben auch schon die Erfahrung gemacht , dass grade beim Waffengesetz die Polizei unter aller Kritik informiert ist.
    - zumindest bei uns in Ösenreich . :evil:
    Und durch diese Unwissenheit wird eben so mancher Uniformierte eben schon aus verdacht eine beschlagnahme durchführen.
    - was im Endeffekt dem Staat durch anfallende rechtsstreite nur Geld kostet.

    - und noch was :
    schießen zu Hause - WER will mir verbieten , mein Haus mit Pfeilen und Projektilen zu zersieben ? ( ... ich bin natürlich NICHT so verrückt... :)) )
    - das einzige problem kann ein nachbar machen , der sich durch Lärm belästigt fühlt !
    Wenn das projektil den Raum nicht verlassen kann , iss alles im Lot !
    ( bis auf den zweifelhaften Ruf , den man sich einfängt , wenn Freunde zu Besuch kommen. :crazy2: )

    Gruß , Albert

  • Hey, es ging hier darum, dass jemand sich eine Armbrust zulegen will und nich darum, dass Deutsche Waffenrecht bis aufs letzte ausgeschlachtet wird.
    Wie alt der Threadstarter ist, ist seine Sache.
    Wie sagte Lenin einmal: Vertrauen ist gut, Überwachung besser. Was danach in Russland passiert ist, ist bekannt.
    Also geht doch bitte einfach nur auf die Armbrustfrage ein.

    4lph4
    Mit einer Spannhilfe kann man auch starke Armbrüste spannen. Die Frage ist, wie viel Geld auf der Kante hast zum ausgeben. Ich würde dir die Excalibur Vixen empfehlen, aber ich schätze die ist ein ganzes Stück außerhalb deines Bugets. Ansonsten vllt mal bei http://www.egun.de guggn.
    Viel erfolg bei deiner Suche.

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Um so wichtiger ist es doch, gerade wenn sich ein User auf unsicheren Grund begibt, hier auf zu klären und die verschiedenen Meinungen auf zu zeigen.
    Ob er dann dieses risko eingehet oder lieber auf Nummer sicher geht ist dann seine Sache.

    Hallo Joachim,


    ja, deswegen habe ich auch darauf hingewiesen, daß die Benutzung der Armbrust durch das WaffG nicht abschließend geregelt ist (siehe Dennis' Thread). Darüber hinaus kann ich nur darauf verweisen, was BMI, die Polizei oder deren Gewerkschaft an Informationen herausgeben. Alles ohne Gewähr.

    Wenn jemand auf Nummer sicher gehen will, sucht er sich einen Verein, der Möglichkeiten zum sicheren und versicherten Armbrustschießen bietet. --- Immerhin sind in Deutschland schon mindestens neun Standorte und jährlich über ein Dutzend Turniertermine bekannt, bei denen die Armbrust im Bogensport auch durch die Ämter und Gemeinden anerkannt wird.


    viele Grüße

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von kreuzbogen (13. Januar 2009 um 18:01)