Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.192 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Januar 2009 um 02:32) ist von Motorbiker.

  • hi , ich ( 20 ) komme aus d und hab heute inner renomieten zeitung gelesen , dass man beim verschießen von leuchtmunition aus einer schreckschusswaffe eine ordnungswirdigkeit begeht , hat diesbezüglich bereits einer von euch erfahrung mit dem trachtenverein gesammelt ?

    bitte um möglichst schnelle re. da ich dies jahr meine noch nutzen wollte

    Einmal editiert, zuletzt von feuerteufel (31. Dezember 2008 um 14:55)

  • Kannst du das bitte nochmals mittels "ändern"-Button in ein verständliches und lesbares Deutsch verwandeln? So ist es unlesbar und nur eine Zumutung für Hilfswillige. :cc

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (31. Dezember 2008 um 14:57)

  • Ok, die Kurzform.

    In deinem Garten darfst du Leuchtmunition aus Gaswaffen abferern. Im Gesetz steht halt daß die Geschosse dein Grundstück nicht verlassen dürfen.
    Auf der Straße ist das Schießen damit in der Tat verboten auch wenn an Silvester die Staatsmacht meistens ein Auge zudrückt.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (31. Dezember 2008 um 14:58)

  • Solange es nicht deins ist und die keine Erlaubnis hast ist es eine Ordnungswidrigkeit und ohne KWS eine Straftat, da du ja illegal eine Schusswaffe führst.

  • da muss glaub ich shcon ein zaun sein, weil sonst könnt ja jeder auf des feld gehen, somit is des kein befriedetesgrundstück oder wie des heißt

    edit:
    meine Shift Taste ist nicht kaputt, die benutz ich bloß nie, weil ich dann schneller schreiben kann wenn alles klein ist

    :laola:
    Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.

    Einmal editiert, zuletzt von JohannesW (31. Dezember 2008 um 16:05)

  • Zitat

    Original von feuerteufel
    und wie verhält sich das auf einem ca 4ha großen freien feld ? ohne zaun drum herum / fohlengatter

    Wenn Du vor Silvester noch schnell einen Zaun drumherum nagelst und vom Eigentümer das Einverständnis für die Knallerei bekommst, geht das.
    Das Grundstück muss umfriedet sein. Siehe § 12, Abs. 4 WaffG

    PS: Deine Shift-Taste ist kaputt.

  • Zitat

    Original von Floppyk

    Wenn Du vor Silvester noch schnell einen Zaun drumherum nagelst und vom Eigentümer das Einverständnis für die Knallerei bekommst, geht das.
    Das Grundstück muss umfriedet sein. Siehe § 12, Abs. 4 WaffG

    PS: Deine Shift-Taste ist kaputt.

    Alternativ tuen es auch ein paar Holzpfähle und das Flatter-Absperrband.

    Grüße

  • Zitat

    Original von feuerteufel
    ne ist sie nicht , hab nur keine ( klingt komisch , ist aber so )

    Und wie machst du dann die Klammern??? :P
    Gut zu Wissen das Flatterband es auch tut....
    Ich wünsche euch allen einen guten Rutsch

  • Ob Du es glaubst oder nicht - das IST eine Shift-Taste! :))

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!