Wie sieht Eure Silvester-Bestellung 2008/ '09 aus?

Es gibt 1.030 Antworten in diesem Thema, welches 191.433 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. August 2009 um 23:50) ist von Musashi.

  • Dann will ich auch mal meinen bescheidenden Beitrag zu Silvester liefern :crazy2:

    Eigentlich wollte ich auch noch ein paar Böller kaufen, aber da war ich zu spät dran. Naja, egal. Hab genug Geld ausgegeben. Ist mein erstes Silvester mit SSW ;)


    Wünsche euch allen viel spaß! :)

    Einmal editiert, zuletzt von Buz (31. Dezember 2008 um 14:55)

  • hast ja ganz schön viel patronen

    das sind ja die 50er packungen von rws oder?

    :laola:
    Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.

  • heute angekommen (zum glück):

    350 schuß rws 9mm p.a.k.
    10 schuß wadie flash defence 9mm p.a.k.
    50 ratterpatronne umarex

    ich schieße heute mit der p88 und rg96

    sry, finde mein kamera kabel nicht, sonst hätte ich euch auch ein foto gepostet.

    an alle einen guten rutsch und viel spass beim schießen, bleibt gesund!

  • Zitat

    Original von JohannesW
    hast ja ganz schön viel patronen
    das sind ja die 50er packungen von rws oder?

    Genau!

    Joah, sind ein bisschen viele, aber ab 500 Schuss gabs Mengenrabatt *lol*

    Dann hab ich auch schon mal für nächstes Jahr Patronen ;)

    Achja und in dem Sparset war auch noch eine 50er Schachtel bei ;)

    Gruß

  • bin ganz froh, dass heut die post in der früh noch offen hatte, weil ich mein paket noch bei denen abholen musste

    so, hier mal mein zeugs


    :laola:
    Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.

  • Hier mal mein Zeugs für heute nacht:

    Ganz unten im Bild wichtiges Zubehör: Handschuhe (minus 8 Grad hier oder so), Gehörschutz und Silva L3 Camo Stirnleuchte (damit man auch sieht, was man da lädt usw.)

    SSW:
    - Browning GPDA8, 8mm K
    - IWG Amazone, 9mm P.A.K.
    - Röhm RG96, 9mm P.A.K.
    - Röhm RG89, 9mm R
    - Reck Double Eagle, 8mm K

    Ansonsten eine schöne Batterie (für 24 Uhr), ein paar Pyro-Restbestände und ein paar Böller.

    Ich wünsche allen CO2air-Usern viel Spaß heute nacht, einen guten Rutsch und ein frohes Jahr 2009! Bleibt gesund! :party: :n11: :n11: :n12: :n11: :n11: :party:

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • So, eine Raketenabschussbasis macht nur dann sinn wen man nicht jede Rakete einzeln zünden muss

    Die Zündschnur gab es vor 2 Jahren mal bei Plus und ist zum Verlängern aller möglichen Zündschnüre zugelassen. Die Zündschnur wurde mit Tesafilm an der Raketenzündschnur angesetzt. Hab jetzt mal 8 Raketen so ausgestattet, wenns funktioniert werd ich nächstes Jahr mal sehen müssen wo ich die weider herbekomme


    Das sind die SSW mit geladenen Magazinen welche noch mit zum Einsatz kommen sollen

    Röhm GR 89
    ME9 Mod Para mit Lesimat
    Umarex Colt 191 A1
    Walther P99
    Reck Miami 92
    Elektronischer Gehörschutz



    Und das sind die Pyroreste welche mal weniger werden sollen

    So, Silvester kann kommen.

    Gruß
    Thomas

  • Thomas, die Zündschnur, gab es dieses Jahr meine ich auch bei Plus und Lidl

    CPS Competition,Nighthawk,Harrington Mod. GAT;HW 57;Umarex GPDA9,2x IWG SP15 Compact,ME 9 mod.PARA Sport Exclusiv,ME P08 Antik,Colt Gold Cup;P99 AS,HK P8;Norinco QJ12 Salut Pumpgun
    BILDER

  • besonders den letzten Absatz beachten!!

    Merkblatt zum Umgang mit einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe
    Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Gasrevolver oder Gaspistole
    bezeichnet.
    Deren Erwerb und Besitz bedürfen keiner Erlaubnis unter der Vorraussetzung, dass die Waffe ein Zulassungszeichen („PTB-Zeichen im Kreis“) tragen.

    Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen, die dieses „PTB-Zeichen“ nicht tragen, unterliegen vollumfänglich der Erlaubnispflicht des Waffengesetzes. Zum Nachweis des rechtmäßigen Besitzes bedarf es daher einer Waffenbesitzkarte!

    Was beim Umgang mit einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem „PTB-Zeichen“ im Wesentlichen zu beachten ist:

    • Zum Erwerb und Besitz sind nur Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. • Besitz bedeutet die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über einen Gegenstand.
    • Erwerben heißt, ein Gegenstand gelangt in den persönlichen Besitz z.B. durch einen Kauf oder eine Schenkung oder eine sonstige Form der Überlassung selbst für kürzeste Zeit.
    • Da selbst Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen bei unsachgemäßer Handhabung erhebliche Verletzungen
    verursachen können, ist eine solche Waffe stets so aufzubewahren, dass Personen unter 18 Jahren – insbesondere Kinder – keinen Zugang hierzu haben.

    • Das Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe bedarf eines Waffenscheines.

    Was bedeutet Führen einer Schusswaffe?
    Eine Schusswaffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums (z.B. der eigene eingezäunte Garten) ausübt.
    Hierfür ist der Kleine Waffenschein erforderlich.
    Eines Kleinen Waffenscheines bedarf es jedoch nicht für folgende
    Ausnahmefälle :
    • Das Führen mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum.
    • Der Transport in nicht schussbereitem und zugriffsbereitem Zustand von einem Ort zu einem anderen.
    • Das Führen einer Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeuges auf diesem Fahrzeug oder bei Not- oder Rettungsübungen.
    • Das Führen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

    Wo eine Schusswaffe keinesfalls geführt werden darf:
    Auf allen öffentlichen Veranstaltungen sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel darf selbst mit
    einem Kleinen Waffenschein ohne zusätzliche Ausnahmeerlaubnis keine Waffe geführt werden.

    Wann und wo darf mit einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe geschossen werden?

    Wer außerhalb einer behördlich genehmigten Schießstätte schießen will, bedarf hierzu einer eigenen Schießerlaubnis.
    Ausnahmen:
    • Schussabgabe in Fällen der Notwehr und des Notstandes (§ 32 StGB).
    • Schussabgabe durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann.
    • Schussabgabe mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben.
    • Schussabgabe mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
    • Schussabgabe mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

    Besonderer Hinweis zu Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann:
    Die Freistellung vom Erfordernis einer Schießerlaubnis bei Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition
    verschossen werden kann, setzt voraus, dass die Schusswaffe bauartbedingt nur die Verwendung von Kartuschenmunition zulässt. Kartuschenmunition sind Hülsen mit Treibladungen, die ein Geschoss nicht enthalten.Üblicherweise sind Gaspistolen und Gasrevolver im Handel mit einem Abschussbecher, der an der Laufmündung
    aufgeschraubt werden kann. Dieser dient zum Abschießen von Munition, in der explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthalten sind, die einen Licht-, Schall-, Rauch- oder ähnlichen Effekt erzeugen und keine zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfalten (Pyrotechnische Munition). Aus solchen Schusswaffen kann somit
    auch andere Munition als Kartuschenmunition( Platzpatronen bzw. Reizstoffpatronen) verschossen werden.
    Pyrotechnische Munition mit hauptsächlich Lichteffekten wird vornehmlich an Silvester anstelle der handelsüblichen Silvesterraketen verwendet. Ein Abschießen dieser Munition ohne Schießerlaubnis ist daher rechtswidrig. Die allgemeine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz zum Abfeuern von Krachern und Raketen in
    der Silvesternacht ersetzt nicht die erforderliche Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz!
    Die sogenannten Pyroknallpatronen (BAM II) unterliegen der Munitionserwerbsberechtigung!! Das Verschießen
    dieser Knallpatronen ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz und Sprengstoffgesetz!!

    Einmal editiert, zuletzt von Insider (31. Dezember 2008 um 17:51)