Wenn ihr die Chance hättet...

Es gibt 66 Antworten in diesem Thema, welches 6.081 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Oktober 2002 um 15:55) ist von illuminatus!.

  • ...das Waffenrecht komplett neu zu bestimmmen, was würdet ihr ändern?

    Und bitte keine Antworten wie "Maschinenpistolen für alle!", es sollte schon einigermaßen vernünftig und nachvollziehbar sein,.

    Ich werde morgen auch mal meine Änderungen/Vorschlage posten.


    Gruß

    Wichtig: Andere Länder, andere Sitten - andere Frauen, andere Titten.

    MERKE: WAFFEN und ALKOHOL immer trennen - die Wumme in die Rechte, den Alk in die Linke

    What the fuck means *wtf*?

  • Ich würde das Gesetz für Luftdruckwaffen bis 16J ändern.
    Also bis 16J frei ab 18 Jahren.
    Wer noch mehr Leistung haben will/braucht dann Luftdruckwaffen über 16J mit Sachkundenachweis, aber ohne Bedürfnissprüfung.
    So würde FT für viele in ein neues und zugägnliches Licht gerückt.

    Mit den anderen Waffengesetzen bzw. Regelungen hab ich kein Problem.

  • ich würde das erbenprivileg nicht wegfallen lassen und ich würde einzellader langwaffen über 100ch länge bis 16 joule frei verkauflich machen und über 16 Joule mit einer registrierungspflicht versehen. nur leute mit einem halbweg sauberen führungszeugnis sollen sie erwerben können.
    Meine erste investition wäre dann ein kadettengewehr im Kaliber .22.
    Außerdem fände ich es schnucklig wenn es an bestimmten orten (steinbrüche) mit entsprechender ausschilderung das schießen mit erlaubnisfreien waffen gestattet würde. außerdem dürften shuriken nicht verboten werden und das KWG sollte nur auf erlaubnispflichtige waffen angewendet werden.
    (co2 M16, ich komme)
    dann sollte schießen an allen schulen pflichtfach werden und waffenbesitzer sollten nicht wie aussätzige behandelt werden (ich merk schon das geht jetzt etwas zu weit)


    KLaus

    Ich finde, dass Waffenbesitz nur etwas für staatliche Institutionen ist.
    So wie die Gestapo, die Stasi oder der KGB, denn denen können wir
    vertrauen........

  • Ich schließe mich WJN an,

    die Gesetze zum Schießen im eigenen Garten sind so dehnbar wie ein Gummizug und wenn es wirklich darauf ankommt ist das reine auslegungssache. Was die Starken gewehre angeht: Ich bin da nict so dafür daß gewehre bis 16J frei sein sollten nur wegen Field Target. Ein "offenes" gewehr ist weit aus gefährlicher als eine 7,5J Waffe.

    Gruß
    Para

  • ich wär auch für eine begrenzung ab 16,3 joule.

    klar, dass ist jetzt egoistisch gedacht, weil ich da an FT denk, aber das würde mich schonmal reichen.

    ich schiess bei uns eh im hof, dass geht bis auf ein paar beschwerden ganz gut.

    gr dmz

    "Also das perlt heute ja wieder"
    "Des ist en roiner Titan"
    Dittsche

  • wie so beschweren sich den immer die nachbarn? einfach mal r¨¹berholen und selber schiessen lassen, so ¨¹berzeugt man auch die letzten kritiker. nur lassen die einen aus lauter freude nicht mehr an die flinte! :nuts:

  • Zitat

    Original von zsu34-1
    wie so beschweren sich den immer die nachbarn? einfach mal r¨¹berholen und selber schiessen lassen, so ¨¹berzeugt man auch die letzten kritiker. nur lassen die einen aus lauter freude nicht mehr an die flinte! :nuts:

    Das kannste mit meinem "Motzi" (Taubenzüchter >60J) ja mal probieren :confused2: , der droht mir mit Ordnungsamt und Polizei :fluch:

    Gruß
    WJN

  • ist ja f¨¹r mich kein problem, mein vater und ich z¨¹chten auch tauben! und um ehrlich zu sein grenzt auch nachbarsgrundst¨¹ck an meinen schiessbereich und der ist auch taubenz¨¹chter! ich habe mich nur kurz mit ihm dr¨¹ber unterhalten und er meinte nur was du abschiessen solltest must du erstetzen! da ich aber nicht auf tauben schiesse gabs da bisher keine probleme.

  • Meine Vorschläge:

    1.Sachkundenachweis ( kl. Prüfung zur Rechtslage )
    für alle LG´s/Lupis ab 18 Jahre.
    ( verhindert Misbrauch aus Unwissenheit und klärt auf )
    2.Schießen im Garten klarer definiert!
    Dank Sachkundenachweis weiß der Schütze was er darf und was nicht.
    3. bis 16 Joule ab 21 oder 25, mit Sachkundenachweis, registriert! Vereinszugehörigkeit keine Pflicht, aber sollte wie der 2 Stufen-Führerschein gestaltet sein, also ne 7,5er sollte schon vorhanden sein. Nicht für Einsteiger.( quasi ne Lockerung )

    Mit steigendem Alter wächst das Verantwortungsbewußtsein, welches ich durch einen Sachkundenachweis verstärken würde.
    Selbst für´s Fahrradfahren gibt´s was in der Schule und für Mofa wird auch mehr verlangt.

    MfG Willy

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

    Einmal editiert, zuletzt von full.house (1. Oktober 2002 um 12:49)

  • also hier mein Vorschlag:
    1. genaue def. Garten/befr. Besitztum, nur bis 7,5J - aber auch nicht Druckluft - wie entsprechende VL usw.
    2. Druckluftwaffen:bis 7,5J wie bisher, ab 7,5 - 40J Sachkundenachweis, darüber WBK
    3. Scharfe: .22 frei mit Sachkunde, darüber WBK

    als Bedürfnis( für WBK): Mitglidschaft im S.-Verein bzw. bestätigtes regelmäßiges Training (zbsp. durch betreiber der Schiessstätte)

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

  • Hi Leute,
    Dann wolln mer mal...

    Praeambel
    Das Recht auf Waffenbesitz ist ein buergerliches Grundrecht, es geht konform mit dem Grundgesetz und ist Voraussetzung zur Sicherung von Demokratie und Freiheit.

    §1
    Jeder Buerger ab 18 Jahre hat das Recht, Waffen zu besitzen und zu fuehren. Dieses Recht bezieht sich auf Hieb- Stich- Schlag- Wurf- und Schusswaffen, sofern nicht durch §2 erfasst.

    §2
    Der Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition mit einer Energie oberhalb 7,5 Joule ist an einen Sachkundenachweis und einen Zuverlaessigkeitsnachweis in Form eines vorstrafenfreien Fuehrungszeugnisses gebunden.
    Dies gilt nicht fuer Vorderladerwaffen, sie sind frei ab 18 Jahre.


    $3
    Sollten Schusswaffenbesitzer im Sinne §2 ihre Zuverlaessigkeit aufgrund eines rechtskraeftigen Urteils (genaue Grenzen noch festzulegen), so verlieren sie ihr Recht auf Schusswaffenbesitz.

    §4
    Das Fuehren von Schusswaffen im Sinne von §2 in der Oeffentlichkeit ist an einen erfolgreich absolvierten Lehrgang im Verteidigungsschiessen, einer Erste-Hifeausbildung, sowie den sonstigen Voraussetzungen von §2 gebunden.


    §5 Bisherige Verbote von Hieb- und Stichwaffen, sowie von Schlagwaffen sind aufgehoben.

    §6
    Bestehende Verbote von sog. Anscheinswaffen sind aufgehoben.

    §7
    Der Besitz von Handfeuerwaffen, die durch das KWKG erfasst sind, ist Buergern, die
    a) ihren Wehrdienst abgeleistet haben
    b) die Voraussetzungen nach §2 erfuellen
    erlaubt.
    Das Schiessen mit diesen Waffen ist auf dafuer zugelassenen Staenden erlaubt, das Fuehren in der Oeffentlichkeit ist nur im Verteidigungsfall erlaubt.

    (Erklaerung: Der "Reservistenparagraph" soll vor allem dafuer sorgen, dass Soldaten und ehemalige Soldaten ihre Waffe bei sich zu Hause haben, mit ihr auch nach ihrer Dienstzeit ueben und im V-Fall schnell mobilisierbar sind.)

    §8
    Farbballmarkierer, Softairpistolen, Bogen, Armbrueste und Blasrohre sind Sportgeraete und frei erhaeltlich ohne Altersbeschraenkung, sie unterliegen keinen Beschraenkungen beim Fuehren, die §§ des WaffG finden auf sie keine weitere Anwendung

    §9
    Schusswaffen nach §2 und deren Munition sind in festen verschlossenen Behaeltnissen oder am Mann aufzubewahren.

    §10
    Das Schiessen mit Schusswaffen nach §2 ist in dafuer zugelassenen Schiesstaenden erlaubt, sowie bei Jaegern im Revier. Eine Gefaehrdung Dritter muss dabei ausgeschlossen sein.
    Das Schiessen mit Waffen unterhalb 7,5 Joule ist erlaubt, solange eine Gefaehrdung Dritter ausgeschlossen ist.

    §11
    Der Bund und die Laender haben kein Recht, sich in Sportordnungen einzumischen, Sportverbaende zu reglementieren und Diszipilnen, die national oder international ausgetragen werden, zu behindern.

    §12 Der Bund und die Laender haben in den Jagdgesetzen weitere detaillierte Regelungen fuer den Einsatz von Schusswaffen zu Jagdzwecken zu erstellen, die den §§en des WaffG nicht entgegenstehen duerfen.


    So, das waere erst einmal der erste Grobentwurf. Eine Unterscheidung zwischen Lang- oder Kurzwaffe ist ebenso unnoetig, wie eine Unterscheidung nach glattem oder gezogenem Lauf, oder nach Repetiersystemen.

    Gruss, Frank

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Wofür ich auf währ, ist das man für den kauf eienes Teleskopschlagstocks ein kleinen waffenschein braucht. Weil das ist mitlerweile echt schlimm in meiner Gegend, da haben sehr viele leute einen, die sich damit nicht nur gegen böse angreifer verteidiegen wollen. Vor ca. 2 monaten war ich mal im Waffenladen, um mir eine neues Messer zu kaufen, dann kommt da ein Türke rein(es war halt einer, kann ich auch nichts für) :
    Türke:"Ich will ein Totschläger"
    Verkäufer(guckt komisch):"meinen sie so einen Teleskopschlagstock?"
    Türke:"ja genau"
    Verkäufer:"haben sie nicht vor kurzem einen gekauft?"
    Türke:"ja, aber der ist schon hin..."
    naja, was soll man sich da denken? Und diese Teile können doch wirklich gefährlich sein!!

  • Hi Mr. Chaos,

    Zitat

    Original von Mr. Chaos
    ...
    Verkäufer:"haben sie nicht vor kurzem einen gekauft?"
    Türke:"ja, aber der ist schon hin..."
    naja, was soll man sich da denken? Und diese Teile können doch wirklich gefährlich sein!!

    Na, was soll man schon denken. Er uebt halt fleissig damit. :nuts:
    Lass ihm doch den Spass, solange er damit keine Straftat begeht.

    Aber selbst wenn er damit am lebenden Objekt "uebt", gibt es keinen Grund fuer so einen "kleinen Waffenschein". Jemand, der damit am lebenden Objekt "uebt", kann naemlich schon mit den bestehenden Gesetzen aus dem Verkehr gezogen werden.

    P.S. Wenn das Teil so schnell den Geist aufgibt, ist das ein Fall fuer die Gewaehrleistung.:crazy2:

    Gruss, Frank

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

    Einmal editiert, zuletzt von promillo (1. Oktober 2002 um 13:50)

  • Zitat

    Original von promillo
    ...ausführlicher Text...

    Das gefällt mir sehr gut! So ähnlich hatte ich mir das auch vorgestellt.

    Nur eins habe ich zu bemängeln: Softaris sollten nicht ohne Altersbeschränkung bleiben, 14 Jahre sollte das Mindestalter für normale, 16 Jahre für Gasbetriebene schon sein.


    Gruß

    Wichtig: Andere Länder, andere Sitten - andere Frauen, andere Titten.

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    What the fuck means *wtf*?

  • Ein Pflicht-Führerschein für jeden Waffeninhaber. Zum Führen nochmal einen kleinen Sachkundenachweis. Und insgesamt klar ausgedrückte Gesetze. Würde mir persönlich schon reichen und meinen Wohnort bei Weitem sicherer machen.

    Es KANN nicht angehen, dass 14 jährige, pre-pubertierende Kids mit Softair-Knarren rumlaufen, statt Plastik kleine Bleikügelchen reinfüllen und damit in der Fussgängerzone rumheizen.

    Generell Waffen ab 18, mit 16 nur im Verein und gegen Sachkundenachweis ( ich glaube, mit 16 kann man sich auch nicht mit "hab' da keine Zeit für einen Verein" drücken. Entweder warten - so wie mit dem Auto Fahren - oder gibt nix. )

    Eingesetzt werden müsste meiner Meinung nach ein kleiner Paragraf, der Frauen und Mädchen an "wirksamere" Waffen kommen lassen muss als unser 0 8 15 Reizgas oder Pfefferspray zum Selberwürzen. Wiederum einen Nachweis vorausgesetzt, dass sie damit umgehen können und einen kleinen Sachkundetest.

    Fällt mir noch was ein, was nicht schon gesagt wurde? Glaube nicht.

    :drink: Man ist nicht betrunken, solange man auf dem Boden liegen kann, OHNE sich festzuhalten!

  • Moin Moin,

    was mir derzeit auer austößt ist, dass AEGs unters KWG fallen. Da hilft das Wegfallen des Anscheinparagrafens auch nicht wirklich, wenn weiterhin vollauto Softairs verboten sind. Die Springer, die dann erlaubt wären taugen nämlich nicht allzuviel.
    Ausserdem finde ich die Idee mit der Sachkundeprüfung generell gut!
    Andererseits wäre ein Waffengesetz, ähnlich dem der USA etwas zuviel des Guten. Es mag sicher berechtigtes Für und Wieder geben, aber eine MP zur Selbstverteidigung ist doch etwas übertrieben :confused2:
    Hoffnungen braucht man sich da aber keine machen :evil: Ich bezweifle, dass irgendeiner dieser Roten, Braun^WSchwarzen, Grünen und Gelben Strolche seine Karriere mit einem weniger strengen Waffengesetz belasten möchte...

    mfg Joghurtbecher

    Einem dieser kleinen Burschen würde ich keine scharfen Gegenstände geben! Welcher ist es?

    :) :) :) :) :crazy3: :) :)

  • hmm, meiner Meinung nach muss ein bischen Kontrolle schon sein was Waffen in der Bevölkerung angeht, dummerweise setzt der Gesetzgeber nur wieder an falscher Stelle an. Beispielsweise sehe ich keinen Sinn darin, dass zukünftig zum Führen einer Schreckschusswaffe der sog. kleine Waffenschein erforderlich ist, nicht aber zum Erwerb. Diese Bestimmung soll ja wohl verhindern, dass mit Schreckschusswaffen Unsinn angestellt wird. Da aber theoretisch jeder eine SW kaufen darf wird sich jemand der etwas kriminelles mit der Waffe vorhat sicher nicht daran stören, das er zu seinem Verbrechen noch Ärger wegen unerlaubtem Waffenbesitz bekommt, und aus anderer Richtung gesehen, hällt einen Kriminellen etwas davon ab mit seiner Waffe kriminelles anzustellen nur weil er den kleinen Waffenschein besitzt? Sicher nicht. Also weg mit dem unsinnigen Paragrafen. Als zweites Beispiel fällt mir Bogen/Luftgewehr/Luftpistole ein. Mit welcher Begründung gibt es für Luftpistolen/Gewehre ein Mindestalter, für die zweifellos viel gefährlicheren Armbrüste und Bögen aber keine solche Reglung?
    Weil die Gesetzgeber keine Ahnung davon haben was sie tun, also Armbrüste und Bögen auch als Waffen definieren und den Erwerb somit nur für Ü18 ermöglichen (solche Gegenstände sollten meiner Meinung nach Jugendlichen nicht unbeaufsichtigt zugänglich gemacht werden, ein Mindestalter behindert ja jugendliche Schützen in keinster Weise, nur muss halt Papi oder der Verein die Waffe besorgen). Unsinn ist meiner Meinung nach auch die niedrige Joule-Begrenzung für solche Waffen, wenn irgendjemand mit einer Waffe etwas kriminelles anstellt ist es völlig egal ob die Waffe 5, 10 oder 15 J hatte, er wird sich dafür vor Gericht verantworten müssen. Also kann man die J-Grenze ruhig drastisch anheben, 20J oder so dürfte ok sein. Völliger Schwachsinn ist auch die Neuregelung zu verschiedenen Blankwaffen, warum soll man Fall-, Spring-, Butterfly- und Faustmesser verbieten, andere Messer aber nicht? Was ist an einem Faustmesser beispielsweise gefährlicher als z.b an einem Dolch oder an einem Küchenmesser mit 20 cm Klingenlänge? Warum soll ein Shuriken gefährlicher sein als ein normales Wurfmesser? Warum soll ein Messer bei dem die Klinge auf Knopfdruck aus dem Griff schnellt gefährlicher sein als an einem normalen Folder? Warum ist eine Stahlrute ein verbotener Gegenstand, ein genau so gefährlicher Teleskopschlagstock aber nicht? Solch unsinnige Differenzierungen sind völlig unbegründet, nur wird in den Medien unnötig Taramm gemacht wegen so was, all das kommt eben duch verschiedene FIime und Berichte und den daraus resultierenden Vorurteilen. Das ist Bullshit, also weg mit den Sonderregelungen. Die bestehenden Regelungen zu "Scharfen" Waffen sind meiner Meinung nach größtenteils ok, hier gibt es nur auch wieder unnötige Sonderregelungen. Warum soll zb. eine "Pumpgun" gefährlicher als eine normale Vorderschaftrepetierflinte sein? Weil ein anderer Griff dran ist??? Bullshit, nur weil die Medien sagen: Böse Waffe, dabei aber wie immer vergessen, dass es der Mensch ist der abdrückt bzw tötet, nicht die Waffe... Genau so unnötig ist der Anscheinsparagraf bei Waffen allgemein, warum darf mein LG nicht wie ne Sig Commando aussehen? Wird es deswegen für die Allgemeinheit gefährlicher?
    ...
    Bringt ja leider nichts sich was dazu auszudenken, die Gesetze sind gemacht und wir können es nur stillschweigend hinnehmen, super Demokratie :kotz:

    Leuts! Versauft nicht euer ganzes Geld, kauft lieber Bier davon! :n12:
    -FWR Nr. 27447- http://www.party-san.de [GLOW=orangered]Hell is here! [/GLOW]