Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 6.548 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Januar 2009 um 20:35) ist von PlayerMace.

  • Hallo Leute, ich würde auch gerne einen KWS beantragen und hab da an euch eine Frage. Ich war heute beim Ordnungsamt um den Schein zu beantragen. Bin im Oktober 18 geworden. Der Sachbearbeiter hat mich erst komisch angeschaut als ich sagte dass ich einen KWS beantragen möchte. Er fragte wofür ich den brauch. Eig wollte ich ich gleich sagen dass ich dafür keinen Grund nennen muss aber ich bin ja ein netter Mensch^^ ich sagte ihm zum Selbstschutz allgemein, nicht unbedingt vor bestimmten Personen. Naja will hier keinen roman schreiben^^ er gab mir den Antrag und sagte ich solls ausfüllen und bei denen im Briefkasten einwerfen.

    Nun meine Frage:

    1. Ich habe dieses Jahr aufm Cannstatter Wasen eine Anzeige von einem Polizisten bekommen, weil ich " Scheiss Bullen" hinterhergeschrien hatte -.-
    Ich weis das es daneben war, aber wir waren an dem Tag nich so gut auf die Gesetzeshüter zu sprechen und hatten auch etwas getrunken^^ Hab deswegen 7 Sozialstunden in den Sommerferien abgeleistet als "Diversionsmaßnahme" woraufhin die Anzeige fallengelassen werden sollte. Seitdem hab ich nix mehr von der Staatsanwaltschaft gehört obwohl die sich noch bei mir melden wollten dass die Anzeige fallengelassen wird.

    Meine Frage is nun glaubt ihr das mein Antrag wegen dieser Sache abgelehnt werden kann? Sonst habe ich nix verbrochen ausser dass ich einige male aufgeschrieben wurde weil ich zu spät noch unterwegs war ( bevor ich 18 geworden bin natürlich^^)

    Ich weis is ein bisschen lang geworden sry^^ wills halt genau wissen damit ich nicht umsonst 50€ zahlen muss.
    Also was meint ihr dazu??

    Einmal editiert, zuletzt von Gecco5 (4. November 2008 um 18:23)

  • Solange es da keine Verurteilung gegen hat, keine schwebenden Verfahren anhängig sind und Du bei der Polizei nicht Randalierer oder Säufer bekannt bist, dürfte da nichts im Weg stehen.
    Lese §5 und 6 WaffG ob da was schlummern könnte.

  • Nun erstmal war das Verhalten total daneben, denke aber du weißt das selbst.

    Aber da die Anzeige nicht weiter verfolgt wird, bzw. du nicht Verurteilt wurdest sollte nichts im Weg stehen.

    Aber außerdem kann ich mir bei einer derartigen Entgleisung keine Konsequenzen bezüglich eines KWS vorstellen.

    Original The Duke: "Bevor du tust ins Forum pesen, musste vorher erssma gründlich lesen!"
    Maybe you'd shoot straighter Then you do
    Willst du deinen Forst vernichten, pflanze Fichten Fichten Fichten !!!

  • Zitat

    Original von Gecco5
    Nun meine Frage:
    1. Ich habe dieses Jahr aufm Cannstatter Wasen eine Anzeige von einem Polizisten bekommen, weil ich " Kot Bullen" hinterhergeschrien hatte -.-
    Ich weis das es daneben war, aber wir waren an dem Tag nich so gut auf die Gesetzeshüter zu sprechen und hatten auch etwas getrunken^^ Hab deswegen 7 Sozialstunden in den Sommerferien abgeleistet als "Diversionsmaßnahme" woraufhin die Anzeige fallengelassen werden sollte. Seitdem hab ich nix mehr von der Staatsanwaltschaft gehört obwohl die sich noch bei mir melden wollten dass die Anzeige fallengelassen wird.
    Meine Frage is nun glaubt ihr das mein Antrag wegen dieser Sache abgelehnt werden kann? Sonst habe ich nix verbrochen ausser dass ich einige male aufgeschrieben wurde weil ich zu spät noch unterwegs war ( bevor ich 18 geworden bin natürlich^^)
    Also was meint ihr dazu??

    Vielleicht beantwortet das deine Frage:
    Original von Broadhead

    Zitat

    Original von Raptor5073
    Habe das Formular nun eingeschickt. Hoffe die melden sich :huldige:
    Kann man auch abgelehnt werden, obwohl man keine Einträge im Führungszeugnis hat? Wenn ja weswegen noch?

    Siehe §§ 4, 5, 6 WaffG

  • Ja, ich weis dass es daneben war^^. Ich wurde aber unter den " zu späten Wanderungen " 2 mal mit Alkohol erwischt. Wurde aber kein Promilletest gemacht wir mussten die Sachen einfach nur ausschütten. Glaubt ihr sowas schreiben die sich auf und speichern das auch noch??? Und zähle ich dann bei denen schon als " Säufer"? :lol:

  • Zitat

    Original von Gecco5
    Ich wurde aber unter den " zu späten Wanderungen " 2 mal mit Alkohol erwischt. Wurde aber kein Promilletest gemacht wir mussten die Sachen einfach nur ausschütten.

    also manchmal... wenn euch eure Jugendsünden immer so drücken, könntet ihr euch nicht mal einen Pastor oder einen Frisör suchen? Es kann doch nicht Sinn von CO2Air.de sein das dauern irgendwelche KWS-Anwärter anfangen ihr Lebensresümee zu ziehen und einer breiten Öffentlichkeit sämtliche Sünden zu Beichten.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    anfangen ihr Lebensresümee zu ziehen und einer breiten Öffentlichkeit sämtliche Sünden zu Beichten.


    Doch, doch, sollte sogar Pflicht werden.
    Ist sicherlich oft lesenswert :))

  • Mein Antrag geht jetz in die 7. Woche :cry: :anon: Wie ich Brandenburg doch liebe mit seinen schnellen Beamten! Wenn in 3 wochen nichts da ist, wirds wohl nichts mit KWS dieses jahr -.-

    Zitat

    Die Karte ist schon richtig, dass Gelände ist nur falsch!

    2 Mal editiert, zuletzt von Kontrollturm (1. Dezember 2008 um 13:27)

  • Bei mir hats 2 Wochen gedauert :D
    Hatte alles ausgefüllt und bei der Polizei abgegeben. Kurz nachdem ich zu Hause war, klingelte das Telefon. Es war die Polizei und hat mich darauf hingewiesen, dass die Perso-Nummer, die ich auf dem Antrag angegeben hatte zu kurz war. Da habe ich meinen Perso gezückt und geprüft, aber die Nummer war so richtig. Dann meinte er nur noch: "Ich mache das dann mal soweit fertig" und zwei Wochen später lag der KWS im Briefkasten :)

    SSW: Walther P22, Röhm RG 96, Röhm RG 300
    SSW-Wishlist: RG 89 vernickelt mit Holzgriffschalen

  • Nach 2 Wochen im Briefkasten? Aha!

    Mein Antrag war so um die 6 Wochen urschriftlich über die diversen Schreibtische der involvierten Behörden gerutscht, und dann habe ich ein Schreiben von unserem Landratsamt bekommen, dass meinem Antrag entsprochen wurde, und ich den KWS, gegen Entrichtung der "Bearbeitungsgebühr" von 50 EURO dort abholen kann.

    Gecco5,

    da du gerade mal 18 bist, musst du doch zusätzlich ein Gutachten erbringen, dass die persönliche Eignung gegeben ist, oder?

    Meines Wissens wird das bei jedem verlangt, der unter 25 ist. Oder bin ich da nicht mehr ganz auf dem Laufenden?

  • Zitat

    Original von SemiAuto
    Meines Wissens wird das bei jedem verlangt, der unter 25 ist. Oder bin ich da nicht mehr ganz auf dem Laufenden?

    Bei jedem Sportschützen unter 25 der eine scharfe Großkaliberwaffe beantragt. Nicht bei KK, nicht bei Schrot bis Kaliber 12, nicht beim Jagdschein und erst recht nicht bei einem KWS.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (2. Dezember 2008 um 06:54)

  • Moin,
    also das mit der Wartezeit von 4 Wochen verstehe ich in manchen Fällen auch nicht.
    Im Speziellen wenn der Antragsteller schon über eine Waffenbesitzkarte Grün oder Gelb hat. Da bei diesen ja schon eine Prüfung vorgenommen wurde.
    Und das alles nur für Sylvester.
    Gruß
    Lutz

  • Zitat

    Original von Asgahr
    Moin,
    also das mit der Wartezeit von 4 Wochen verstehe ich in manchen Fällen auch nicht.
    Im Speziellen wenn der Antragsteller schon über eine Waffenbesitzkarte Grün oder Gelb hat. Da bei diesen ja schon eine Prüfung vorgenommen wurde.


    Seit der letzten Zuverlässigkeitsprüfung kann sich ja etwas ereignet haben, bzw. ein Verfahren anhänglich sein.
    Eine Unbedenklichkeitsbesheinigung gilt auch nur ein Jahr, jedoch steht es da direkt drauf.
    Der WBK-Inhaber soll zwar periodisch auf Zuverlässigkeit überprüft werden (§ 4 WaffG), jedoch geschieht das in längeren Intervallen.
    Letztlich bleibt zu sagen, dass bei einer Überprüfung der Zuverlässigkeit 3 Stellen abgefragt werden. Somit liegt die Bearbeitungszeit in mehreren Händen.

    Zitat

    Original von Asgahr
    Und das alles nur für Silvester.
    Gruß
    Lutz


    Was hat Silvester damit zu tun? Der KWS ist keine Schießerlaubnis. Da man somit auf öffentlichen Straßen nicht schießen darf, kann man die Waffe auch verschlossen zum Kumpel transportieren. Dazu braucht es dann kein KWS.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (2. Dezember 2008 um 09:50)

  • Also das Mit den 4 Wochen kann ich jetzt auch nachvollziehen, es ist zwar nur eine EDV Tätigkeit, aber ich bin ja auch nicht der einzige der so eine WBK haben will, da diese Tätigkeit von Menschen (Beamten) ausgeführt wird können die auch nicht mehr als arbeiten. :new16:
    Und das mit Sylvester war auf mich bezogen 8-), denn da wo ich wohne sehe ich im (Moment) keine Notwendigkeit so etwas mit mir rumzuschleppen. (Ist ne Kleinstadt) und im Moment noch so, das wenn man ausversehen den Schlüssel in der Haustür stecken läßt, wird geklingelt und bescheid gesagt das da noch ein Schlüssel steckt( Haus ist Fußweglage und ein Einfamilien Haus).
    Und was macht man beim Kumpel mit so einem Ding. ???
    Aber egal kann ja auch der Transport zur Reparatur oder zum Büma sein. :(
    Gruß
    Lutz

    Einmal editiert, zuletzt von Asgahr (2. Dezember 2008 um 10:06)

  • Zitat

    Original von Asgahr
    Und was macht man beim Kumpel mit so einem Ding. ???
    Aber egal kann ja auch der Transport zur Reparatur oder zum Büma sein. :(
    Gruß
    Lutz

    Was Du bei Deinem Kumpel mit der SSW machst, ist Deine Sache. An Silvester auf dem Grundstück deines Kumpels mit der SSW zu schießen(wenn er damit einverstanden ist), ist rechtlich gesehen kein Problem.

    Yoda

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Zitat

    Original von Asgahr
    Und was macht man beim Kumpel mit so einem Ding. ???
    Lutz


    Meine Antwort oben war bezogen auf Silvester und damit gemeint, dass Kumpel bzw. die Eltern vielleicht großes Privatgrundstück hat und man dort mit SSW Silvester feiert. Könne ja sein und dann braucht es keinen KWS.

    Allerdings möchte ich noch ergänzen:
    Wie ja auch ein aktuelles Beispiel hier zeigt, scheint mit dem Besitz einer SSW es sinnvoll zu sein, in jedem Fall den KWS zu beantragen. Das erspart sicher so manche Diskussion mit den Ordnungshütern.
    Das nun mal losgelöst und unabhängig von der Silvesterknallerei.