Es gibt 81 Antworten in diesem Thema, welches 10.697 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. September 2008 um 13:16) ist von Kentucky.

  • Ich hatte mistermister post total übersehen. :))

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15:

  • Also zu eurer Ernüchterung. Der Polizeibeamte wird erstmal ALLES als Waffe ansehen was eine Schneide hat.
    Das mit der bequemen Formulierung der "Gefahrenabwehr" hatten wir gestern schon in einem anderen Thread.

    Laut unserem Polizeirevier hab mich dort telefonisch Informiert) wird NICHT verstärkt auf Meser kontrolliert.
    Komisch nur daß im Polizeibericht der Zeitungen hier fast wöchentlich neue Messerbeschlagnahmungen gemeldet werden.

    Unser Ort ist jetzt nicht allzu groß und es ist ziemlich leicht herauszufinden wem das Messer abgenommen wurde.

    Und jetzt haltet euch fest.
    Geschätzte 60% der beschlagnahmten Messer sind absolut unbetroffen vom neuen Geschwätz äh Gesetz.

    Es wird scheinbar erst mal einkassiert und nachher aussortiert was nicht verboten ist.
    Gefahrenabwehr sei dank.
    Die meisten Messer werden übrigens bei Verkehrskontrollen eingezogen.
    Ich hab auch ein Messer im Auto, bin gespannt wanns mich trifft.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Schön zu sehen, das auch die Staatsmacht sich nicht mehr auskennt...

    Beamte in meinem Bekanntenkreis wußten von den Änderungen zum 01.04. gar nichts, so kanns auch gehn...

  • Zitat

    Original von Thehunt
    Beschichtungen der Klinge haben keinen Einfluß auf die "Waffeneigenschaften" eines Messers, das is Quatsch.

    Jein, ich kann mich noch gut an einen Fall aus der Zeit vor dem Führverbot erinnern.

    Damals(tm) spielte die Waffeneigenschaft ja eine Rolle wegen der Altersfreigabe. Da kursierte hier ein Urteil nachdem in dem ein und das selbe Messer (So eine Billiges Überlebens/Rambomesser) in Silber als ohne Waffeneigenschaft durch ging, ein absolut Baugleiches Messer in Schwarz mit einer weißen Aufschrift "Combat" auf der Klinge für den Richter aber eben doch eine Waffe war.

    Finde ich momentan nicht wieder, war aber mal Thema hier im Forum.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • An der Altersfreigabe hat sich meines Wissens nach nix geändert...

    Wobei es in dem Falle wohl eher an der Aufschrift "Combat" gelegen haben dürfte, da selbiges Schießen in der BRD ja auch nur sehr eingeschränkt machbar ist.

    Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand wies so schön heißt...

  • Ich schätze mal daß alle Schneidwaren, auf denen Beschriftungen wie "Combat Knife", "Military", "Fighter" oder ähnliches zu finden sind, den zuständigen Ordnungshütern und Richtern kaum eine andere Wahl lassen als sie als Waffen einzustufen. Hey - der Hersteller hat sozusagen "WAFFE" draufgeschrieben, und der sollte ja wissen was er da baut!
    Mit sowas rumzulaufen ist also m.E. nicht nur ein stilistischer, sondern auch ein juristischer Schuß ins eigene Knie. (Mir persönlich soll's egal sein wer was für ein Messer führt, aber auch meine Meinung zählt da herzlich wenig, wie ja hier schon mehrfach geschrieben wurde.)

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Zitat

    Original von Thehunt
    Vom Dogfish, hinten am Griffende, das ist keine Zierde, das ist ein Bölkstofföffner...


    Genau, damit kann man Flaschen öffnen. :))

    http://www.1sks.com/store/media/cr…fish-opener.jpg


    Darf man überhaupt noch Messer tragen, die nicht eingezogen werden? ???

    Auf dem Dogfish steht auf der linken Seite "CRKT" und auf der rechten Seite "DOGFISH - Krein Design". Lässt also nicht auf ein "Kampf-Messer" schließen. Obwohl es ein "Neck-Knife" ist. Jetzt muss man mal gucken, ob die Justiz ein "Kneck-Knife" als Kampfwaffe einstuft...

    Ich hatte mir das Ding gekauft, um es bei mir tragen zu können, aber jetzt entdecke ich diesen Thread... Oh man. :new16:

    3 Mal editiert, zuletzt von mistermister (22. September 2008 um 01:23)

  • Zitat

    Original von Schnurbel
    Hey - der Hersteller hat sozusagen "WAFFE" draufgeschrieben, und der sollte ja wissen was er da baut!

    Na ja, ich hab schon einiges gekauft das nicht zu dem zu gebrauchen war, was der Hersteller draufgeschrieben hat. Letztens erst einen angeblichen Dosenöffner der bestenfalls als Briefbeschwerer taugt.

    Wie war das noch bei Terry Pratchett? Es ist ein Papagei, auch wenn Du Hund drauf geschrieben und ihm Bellen beigebracht hast.

    Aber Waffenrechtlich kann Farbe (Beschriftung ist ja eigentlich auch nur Farbe) eben doch was ausmachen. Spätestens bei dem "Tierabwehrspray-Blödsinn" wird das wohl deutlich.

    Bliebe die Frage was passiert wenn ich auf mein Beidhänderschwert "Spaten" oder auf den Dolch "Brieföffner" drauf schreibe. :nuts: Irgendwie bekommt man da zumindest den Verdacht das solche Dinge oft nur in einer Richtung gelten.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Darf ich einmal fragen ob ihr herbeireden wollt das jedes Messer eine Waffe ist und somit nicht geführt werden darf?

    Wenn ich so ein blödsinn lese

    "Die american tanto - Klingenform hat keinen historischen Hintergrund, keinen praktischen
    (zivilen) Nutzen und ist oft an Kampfmessern wie z.B. dem Eickhorn KM2000 zu finden."

    "dass eine Tantoklingenform grundsätzlich schon mal die Einstufung eines Kampfmessers sehr wahrscheinlich macht"

    Also jetzt mal ganz ehrlich,
    moderne Kampfmesser sind nicht zum "kämpfen" da sondern robuste Mehrzweckwerkzeuge...Hebeln, Graben, Hacken, Schneiden und warum zum teufel sollte so ein Messer kein praktischen zivilen Nutzen haben?

    Es ist immer wieder schön zu lesen was für mich praktisch ist und was nicht. :new11:

  • Übrigens:
    das Führen von Einhandmessern ist nur dann verboten, wenn die Klinge gleichzeitig auch noch feststellbar ist!

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

    Einmal editiert, zuletzt von Windbeutel (22. September 2008 um 09:23)

  • Das Führen von Einhandmessern und feststehenden über 12cm Klingenlänge ist überhaupt nicht verboten solange man einen sozial anerkannte Grund hat.

    Ich führe meine Einhandmesser und meine feststehenden Messer ohne gegen das Gesetzt zu verstoßen, da ich soviele sozial anerkannte Gründe habe.
    Wenn ein Beamter eine andere meinung hat muss er mit mir vor Gericht.

    Die einzigen Messer die zuhause bleiben sind die, die eindeutig als Waffe gelten (Dolche, Bajonette, etc). Da das führen von Hieb und Stichwaffen definitiv verboten ist.

    Man kann sich auch verrückt machen lassen von unseren Gesetzgebern und unseren Wildmachern hier im Forum.

    Vieleicht hat ja einer von unseren Wildmachern mal gelesen wie das Gesetzt in Bayern hinsichtlich der "legal reasons" mitlerweile ausgelegt wird :confused2:

    Ich habe nichts gegen leute die die eventuele Konfrontation meiden und deshalb ihr Einhandmesser zu Hause lassen, aber diese Wildmacher gehen mir gehörig auf den Kecks.

  • Zitat

    Original von Wiking
    Das Führen von Einhandmessern und feststehenden über 12cm Klingenlänge ist überhaupt nicht verboten solange man einen sozial anerkannte Grund hat.


    Also sozial anerkannt kenne ich nicht, jedoch steht in 42a "allgemein anerkannten Zweck". Das meinst Du sicherlich.

    Zitat

    Original von Wiking
    Ich führe meine Einhandmesser und meine feststehenden Messer ohne gegen das Gesetzt zu verstoßen, da ich soviele sozial anerkannte Gründe habe.
    Wenn ein Beamter eine andere meinung hat muss er mit mir vor Gericht.


    Lässt Du uns Deinen Grund wissen?

  • Wortklauberei ;)

    Meine "allgemein anerkannten Zwecke" sind z.b. gekaufte Brötchen schneiden und schmieren unterweg / Pakete oder Verpackungen zu öfnern / Kleinere reparaturen unterwegs vornehmen zu können / und und und
    all die Gründe warum ich ein / zwei Messer immer dabei habe.

  • Deine Gründe hebeln aber nicht 42a aus. Denn diese Gründe kann jeder jederzeit anführen.
    Aber nun gut. Ich will das nicht weiter vertiefen. Es kommt eh' drauf an, wie die künftige Rechtsprechung darüber urteilen wird.
    Dass genau dieses Thema nicht einfach ist, kann man in der aktuellen Viser Heft 10 auf den Seiten 70 - 72 nachlesen.

  • Meine Gründe unterliegen einen allgemein anerkannten Zweck, bis mir das gegenteil bewiesen wird oder benutzt man etwa nicht mehr ein Messer um sich unterwegs ein Brötchen zu machen?
    Kein wunder das jeder jederzeit diese gründe anführen.

    Mir ist es ziemlich egal ob du nun denkst das es keine allgemein anerkannten Zwecke sind, da du nicht in der position bist da drüber zu endscheiden.

    Ich finde nur dieses Wildmachen vollkommen daneben, genau wie darüber zu urteilen was für mich praktisch ist (american tanto).

    Es gibt bei der ganzen sache eine unsicherheit klar aber man muß sich nicht vollkommen verrückt machen bzw andere.

    Einfache Antwort an den Themenstarter:
    Das Tanto darf er führen ohne einen "allgemein anerkannten Zweck"
    Das Einhandmesser nur mit einen "allgemein anerkannten Zweck"
    Den Dolch gar nicht da er eine "Hieb- und Stichwaffe" ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Wiking (22. September 2008 um 12:43)

  • Zitat

    Original von Wiking
    Meine Gründe unterliegen einen allgemein anerkannten Zweck, bis mir das gegenteil bewiesen wird oder benutzt man etwa nicht mehr ein Messer um sich unterwegs ein Brötchen zu machen?

    Doch, aber nur WÄHREND Du das Brötchen machst ist das ein Anerkannter Grund. Davor und danach kannst Du das Messer ja in eine verschlossene Tasche tun.

    Alles andere dürfte schwierig werden. Und da ich inzwischen schon den ein oder anderen kenne dessen Messer kassiert wurde, nein, der geht mit dir nicht vor Gericht. Das Messer ist weg und Du bekommst eine Rechnung über einige Hundert Euro per Post. Damit kannst Du dann vielleicht vor Gericht ziehen, wo Dir aber in der Regel ein Anwalt erzählen wird, das sich das kaum Lohnt.

    Übrigens, die Fälle die ich kenne, kenne ich über meinen Angelverein. Mit voller Angelausrüßtung zum Wasser wird von einigen Gesetzeshütern nicht als Grund anerkannt, nichteinmal das die Angel IM Wasser ist. Erst wenn man einen lebenden Fisch vor sich hat, wird das z.Z. offenbar als Grund anerkannt. Und Du wirst ja vermutlich in der Regel weder Brötchen noch Butter noch Wurst in der Tasche haben.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (22. September 2008 um 14:02)

  • Erklärbär - Du liest meine Gedanken.
    @ Winking - mir persönlich ist es ja schnurzegal, jedoch macht Du es Dir mit Deiner Meinung zu leicht, bzw. ignorierst das Problem.
    Eine Patentlösung gibt es im Moment ohnehin nicht.
    Daher finde ich Deine generalisierte Antwort an den Themenstarter mindestens mutig.
    Zitat aus der Visier: "Man kann sich deshalb an einer Hand ausrechnen, dass es der persönlichen Meinung des Polizisten überlassen bleibt, wann ein berechtigtes Interesse vorliegt."

    Ich würde eher den Rat geben, keine zweifelhaften Messer zu führen. Und das schälen von Äpfeln oder Wurstschneiden braucht es kein Einhandmesser. Das klappt auch mit einem normalen, klappbaren Taschenmesser.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (22. September 2008 um 14:08)

  • Zur Beschriftung es steht HRT drauf. Ich hab grade was gegoogelt und es kam heraus das HRT Hostage Rescue Team, eine Spezialeinheit der amerikanischen Bundespolizei FBI bedeutet. Ob man deswegen den Schluss ziehen kann das es gleich ein Kampfmesser ist, ist fraglich.

    Weiß jemand wie man den Pin beim CK5 entfernen kann ohne das Messer zu beschädigen?

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15:

  • Schön das wenigstens du weißt was ein "allgemein anerkannten Zweck" ist. Da hast du uns ja was voraus.

    Sag uns unwissenden dann doch bitte bei welchen allgemein anerkannten Zweck wir unsere Messer führen dürfen.

    Nach deiner aussage dürfte der Jäger sein Saufänger dann ja auch nur verschlossen transportieren um ihn dann vor der Nachsuche auszupacken...oder das ist bestimmt was anderes weil er ein Jagdschein hat :new11:

    Das würde bestimmt nicht nur ich intressant finden.

    Zudem würde mich intressieren was der ein oder andere den zahlen mußte wegen seiner OW und wie das ganze gelaufen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Wiking (22. September 2008 um 14:17)

  • Wisst ihr was?

    Ich habe es schön langsam satt. Ich habe nur versucht konfliktverhindernde Tipps zum
    Umgang mit Messern zu geben die euch helfen.

    Es ist mir total scheißegal wer wann wo welches Messer aus welchem Grund dabei hat,
    das habe ich auch schon geschrieben. Und: ICH MACHE DIE GESETZE NICHT! Also gibt es
    keinen Grund mich (oder Floppy) hier blöd anzumachen.

    Die Polizisten die ich kenne - unter anderem auch einer der mit mir Abitur gemacht hat -
    haben mir gesagt sie ziehen grundsätzlich "solche" Messer aus dem Verkehr. Als ich
    gefragt habe was sie mit "solche Messer" meinen haben sie mir gesagt "grundsätzlich alles
    was irgendwie so gefährlich aussieht. Schwarze Messer, Dinger mit Zacken oder diese
    eckigen Klingen". SO. Wenn ihr jetzt meint es ist euch egal dass euch der jeweilige Polizist
    das Messer abnimmt und ihr es erst nach ewigem Papierkrieg oder einem Streit vor Gericht
    zurückbekommt ist mir das wirklich völlig egal. Wenn ihr die Zeit dafür habt dann tut das,
    das ist gut für uns andere Messersammler/liebhaber usw. Aber sagt nicht anderen Usern
    dass es keinerlei Probleme damit gäbe solche Messer zu führen.

    - inaktiv -