Es gibt 81 Antworten in diesem Thema, welches 10.705 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. September 2008 um 13:16) ist von Kentucky.

  • Hallo Kentucky,

    na dann hast du ja quasi eine Einstufung. Im Grunde müsste denen jetzt eigentlich jeder
    von uns für jedes Messer das er besitzt eine Mail schreiben. Aber andererseits kann das
    BKA ja nichts dafür. Du kannst dir ja die relevanten Teile der Mails zusammenkopieren
    und Ausdrucken.

    Bei einem Multitool hätte nichtmal ich daran gedacht dass es Probleme geben könnte,
    aber jetzt wo du es sagst... :confused2: Wer weiß...

    Achja, weil ich gerade sehe dass es noch nirgends erwähnt wurde:
    http://www.messer-werkzeuge.de.

    - inaktiv -

  • Hab ich schon.

    Leider wird mir das bei einem belehrungsresistenten Streifenpolizisten wenig nützen. Es ist ja keine offizielle Aussage vom BKA.
    Schätze mal, daß der betreffende Herr vom BKA jetzt nach den 3 Monaten nicht mal mehr weiß was er damals geschrieben hat.

    Und auf der Straße wird mir ein selbsausgedrucktes Blatt sowieso herzlich wenig helfen.

    Ich denke bei solchen Grenzfällen wie einem Multitool mit Einhandklinge wird früher oder später eben doch eine Prüfung beim BKA angestrengt werden müssen.

    Spätestens wenn MIR einer mein Werkzeug wegnimmt und behauptet ich hätte ein Einhandmesser geführt. :ngrins:

    Ich hab ne gute Rechtsschutzversicherung für den Bereich Waffenrecht.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: